BuchhaltungGeschäftsfälle buchen – Skonto buchen Buchungssatz, Preisnachlass im Verkauf

Sie lernen hier den Geschäftsfall und die Buchung zum Thema Skonto buchen als Preisnachlass im Verkauf, also die Gewährung von Skonti an unsere Kunden und lernen den Buchungssatz kennen. Sie lernen hier die Buchung vom Skonto im Verkauf anhand von Grundbuch und Hauptbuch.

Skonto buchen, Preisnachlass im Verkauf, Geschäftsfall, Buchungssatz, einfache Buchung im Grundbuch und Hauptbuch der Buchhaltung.
Skonto buchen, Preisnachlass im Verkauf

Geschäftsfall zum Skonto buchen als Preisnachlass im Verkauf

Die Freund GmbH gewährt auf ihre Ausgangsrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro brutto einen Skonto von 3%, dies entspricht 357,00 € brutto. Nachdem die Rechnung vom Kunden korrigiert wurde und ein Skontobetrag abgezogen ist ergibt sich ein Betrag von 11.543,00 Euro inklusive der 19 % Umsatzsteuer, welche auf unser Bankkonto überwiesen wurde. Die Freund GmbH nutzt das Nettoverfahren, um den Skonto und die Umsatzsteuer direkt zu korrigieren.

Kontoanalyse zum Skonto buchen im Verkauf

Beim Skonto buchen im Verkauf besteht bereits eine gebuchte Ausgangsrechnung bzw. ein offener Posten in der Buchhaltung der Debitoren. In diesem Beispiel wird mit dem Nettoverfahren gebucht, wenn es um die Korrektur der Vorsteuer geht. D. h. die Vorsteuer wird direkt bei der Buchung korrigiert.

Hierbei handelt es sich um eine Korrekturbuchung, da wir einen Skontoabzug mit berücksichtigen. Angesprochen sind die Konten gewährte Skonti, Umsatzsteuer, Bank und Forderungen a. LL. Das Konto gewährte Skonti ist ein Unterkonto vom Konto Erlöse. Das Umsatzsteuerkonto ist ein Passivkonto und das Bankkonto sowie das Konto Forderungen a. LL sind Aktivkonten.

Die Ertragskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital und mehren das Eigenkapital. Das Konto Eigenkapital selbst ist ein passives Bestandskonto. Somit finden die Mehrungen vom Eigenkapital im Haben statt. Deswegen werden Erträge generell im Haben gebucht.

Das Konto gewährte Skonti mindert das Konto Erlöse (Minderung) und die Umsatzsteuer wird ebenfalls gemindert ( Minderung). Das Konto Forderungen a. LL wird auch gemindert ( Minderung) und das Bankkonto gemehrt (Mehrung).

Mehr zu Ertragskonten lernen Sie im Beitrag: Erfolgskonten buchen, Aufwandskonten, Ertragskonten, GuV-Konto sowie Eigenkapital. Mehr zum Erlöse buchen lernen Sie im Beitrag Warenkonten.

Skonto buchen mit Buchungssatz

Die Buchungssätze beziehen sich auf das Konto gewährte Skonti, die Umsatzsteuer, die Bank und die Forderungen a. LL, diese lauten folgendermaßen:

  • Bank an Forderungen a. LL 11.543,00 Euro
  • Gewährte Skonti an Forderungen a. LL 300,00 Euro
  • Umsatzsteuer an Forderungen a. LL 57,00 Euro

Aus Gründen der Vereinfachung buchen wir alle Übungen mit einfachen Buchungssätzen, natürlich können Sie hier auch den zusammengesetzten Buchungssatz anwenden.

Journal oder Grundbuch

Im Journal bzw. Grundbuch verbucht sieht das dann wie folgt aus:

Skonto buchen im Verkauf bei Zahlung durch Banküberweisung Grundbuch bzw. Journal Buchungssatz
Skonto buchen im Verkauf bei Zahlung durch Banküberweisung Grundbuch bzw. Journal Buchungssatz

Buchung im Hauptbuch von Skonto bei Ausgleich der Rechnung

Der Buchungssatz muss nun noch in den Bestandskonten sowie den Aufwandskonten im Hauptbuch verbucht werden. Bei einer Buchhaltungssoftware passiert dies automatisch. Hier können Sie nochmals nachlesen, wie Sie auf Bestandskonten buchen!

Skonto buchen im Verkauf- Hauptbuch
Skonto buchen im Verkauf- Hauptbuch

Abschluss vom Konto gewährte Skonti

Am Ende des Jahres wird das Konto gewährte Skonti über das Konto Erlöse abgeschlossen und mindert somit die Erträge für die Waren nachträglich.

Unterscheidung von Bruttoverfahren und Nettoverfahren beim Skonto buchen

Grundsätzlich werden zwei Verfahren beim Skonto buchen unterschieden. So findet oben beschrieben das Nettoverfahren seine Anwendung.

  • Beim Nettoverfahren finden die Vorsteuerkorrektur direkt bei der Begleichung der Eingangsrechnung statt.
  • Das Bruttoverfahren korrigiert die Vorsteuer erst zum Voranmeldungszeitraum, z. B. beim Monatsabschluss.

Weitere Infos

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema, wenn Sie diese interessieren: