Weiterbildung – Online lernen – Buchhaltung – Buchhaltung lernen – Personenkonten, Kontokorrentkonten, Debitoren und Kreditoren buchen
In der Buchhaltung helfen Personenkonten und Kontokorrentkonten, jede Kundenforderung und Lieferantenverbindlichkeit eindeutig zuzuordnen. Sie lernen hier, was Debitoren und Kreditoren sind, wie Sie Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen buchen und offene Posten ausgleichen. Ausführliche Buchungssätze mit Soll und Haben, Beispiele zu Teilzahlungen und Skonto sowie Hinweise zu Kontenrahmen, Mahnwesen und E-Rechnungen machen die Abläufe nachvollziehbar.
Die wichtigsten Grundlagen im Überblick
Personenkonten ordnen Geschäftsvorfälle einzelnen Kunden oder Lieferanten zu. Kontokorrentkonten ermöglichen dadurch eine laufende Übersicht über Rechnungen, Zahlungen und Restbeträge. Für einen schnellen Einstieg ist vor allem die Unterscheidung wichtig: Debitoren sind Kunden, die dem Unternehmen Geld schulden; Kreditoren sind Lieferanten, denen das Unternehmen Geld schuldet. Beide Seiten werden in der doppelten Buchführung unterschiedlich behandelt. Die folgenden Beispiele gehen von einer bilanzierenden, regelbesteuerten Firma mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus.
| Begriff | Bedeutung | Typische Buchungsrichtung |
|---|---|---|
| Debitor | Kunde mit offener Ausgangsrechnung | Forderung entsteht im Soll, Zahlung gleicht im Haben aus |
| Kreditor | Lieferant mit offener Eingangsrechnung | Verbindlichkeit entsteht im Haben, Zahlung gleicht im Soll aus |
| Personenkonto | Individuelles Unterkonto je Geschäftspartner | Einzelbewegungen werden dem Partner zugeordnet |
| Sammelkonto | Sachkonto im Hauptbuch für zusammengefasste Salden | Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden aggregiert |
| Offene Posten (OP) | Noch nicht oder nur teilweise ausgeglichene Rechnungen | Auswertung nach Rechnungsnummer, Fälligkeit und Restbetrag |
In der Praxis werden Personenkonten und Kontokorrentkonten meist im Rahmen der Debitorenbuchhaltung und Kreditorenbuchhaltung verwendet. Wichtig: Ein Kundenkonto ist kein Bankkonto, sondern ein Buchhaltungskonto. Der Begriff Kontokorrent bezeichnet hier die fortlaufende Geschäftsbeziehung mit Rechnungen und Zahlungen; er darf nicht mit einem Kontokorrentkredit oder der Überziehung eines Girokontos verwechselt werden. Wer diesen Unterschied kennt, versteht die folgenden Buchungssätze leichter.
Was ist ein Personenkonto in der doppelten Buchführung?
Ein Personenkonto ist ein Nebenbuchkonto für einen einzelnen Geschäftspartner. In der Hauptbuchhaltung wird die Forderung oder Verbindlichkeit gesammelt dargestellt; in der Nebenbuchhaltung bleibt nachvollziehbar, welcher Kunde oder Lieferant welchen Betrag schuldet. Personenkonten sind also nicht selbst die Sammelkonten, sondern liefern die einzelnen Werte, aus denen die Sammelkonten gebildet werden. Dieser Unterschied ist für den Jahresabschluss ebenso wichtig wie für die tägliche Kontrolle offener Rechnungen.
Wenn ein Unternehmen hundert Kunden beliefert, wäre eine einzige ungegliederte Forderungssumme wenig hilfreich. Durch Personenkonten sehen Sie beispielsweise sofort, dass Kunde A eine Rechnung bezahlt hat, Kunde B eine Teilzahlung geleistet hat und bei Kunde C eine überfällige Forderung besteht. Die Summe aller entsprechenden Kundenkonten fließt in das Hauptbuch. Kontokorrentkonten führen die Einzelbewegungen getrennt, sodass Rechnungsnummer und Zahlung einander zugeordnet werden können.
Sachkonto, Sammelkonto und Nebenbuch unterscheiden
Das Sachkonto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bildet den Gesamtbestand der Kundenforderungen ab. Für Lieferanten verwendet die Buchhaltung das Sachkonto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Personenkonten führen dieselben Geschäftsvorfälle differenziert nach Namen und Kontonummern. In einer entsprechend eingerichteten Software werden Buchungen auf Kontokorrentkonten automatisch in die zugehörigen Sammelkonten übernommen. Sie dürfen denselben Vorgang dann nicht zusätzlich manuell auf dem Sammelkonto buchen, weil sonst eine Doppelbuchung entstehen kann.
Die Systematik lässt sich an einer kleinen Rechnung erkennen: Die Gelb GmbH erhält eine Rechnung über 1.190,00 Euro. Auf ihrem individuellen Debitorenkonto stehen 1.190,00 Euro offen. Im Hauptbuch erhöht sich das Sammelkonto Forderungen um denselben Betrag. Wenn weitere Kunden Rechnungen erhalten, steigen deren einzelne Personenkonten und die Gesamtsumme des Sammelkontos. Kontokorrentkonten machen die Einzelheiten sichtbar, das Sachkonto liefert die Übersicht für Buchführung und Bilanz.
Was bedeutet Kontokorrentbuchhaltung?
Bei der Kontokorrentbuchhaltung werden Geschäftsbeziehungen fortlaufend abgerechnet. Eine neue Ausgangsrechnung erzeugt eine Forderung, eine Eingangsrechnung eine Verbindlichkeit; Zahlungen, Gutschriften und Nachlässe verändern die offenen Beträge. Kontokorrentkonten sind die technische Grundlage dieser laufenden Einzelabrechnung. Personenkonten speichern den Geschäftspartner als feste Zuordnung und erleichtern sowohl die Offene-Posten-Verwaltung als auch die Abstimmung mit dem Hauptbuch.
Nicht jede Buchung benötigt ein eigenes Personenkonto. Ein sofort bar bezahlter Verkauf kann beispielsweise direkt über das Kassenkonto abgewickelt werden, sofern die sonstigen Buchführungsregeln eingehalten werden. Bei Rechnungen auf Ziel sind Kontokorrentkonten hingegen besonders praktisch. Personenkonten erlauben es, einzelne Zahlungseingänge exakt zuzuordnen, statt aus einer Gesamtsumme mühsam nach dem richtigen Beleg zu suchen.
Debitoren und Kreditoren: Der entscheidende Unterschied
Personenkonten werden grundsätzlich nach der Rolle des Geschäftspartners unterschieden. Debitor bedeutet aus Sicht des Unternehmens Kunde beziehungsweise Schuldner einer Forderung. Kreditor bedeutet Lieferant beziehungsweise Gläubiger einer Verbindlichkeit. Kontokorrentkonten bilden beide Seiten getrennt ab. Besonders beim Lernen der Buchungssätze hilft die Frage: Erwarten wir Geld oder müssen wir Geld bezahlen? Davon hängt ab, auf welcher Seite des jeweiligen Kontos die Rechnung zunächst erscheint.
Debitoren: Forderungen gegenüber Kunden
Ein Debitor erhält von Ihrem Unternehmen eine Ware oder Leistung mit Zahlungsziel. Bei der Rechnungsstellung entsteht in einer periodengerechten Buchführung eine Forderung. Sie wird üblicherweise im Soll des Debitorenkontos erfasst. Die Kontokorrentkonten der Kunden zeigen anschließend die ausstehenden Rechnungen; beim Zahlungseingang wird die Forderung im Haben reduziert. Personenkonten helfen damit, offene Kundenrechnungen, Reklamationen und Zahlungsverzug getrennt zu verfolgen.
- Typische Belege: Ausgangsrechnung, Kundenrechnung, Rechnungskorrektur und Bankgutschrift.
- Typische Hauptbuchposition: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
- Bei einer regulär steuerpflichtigen Lieferung: Umsatzerlöse und Umsatzsteuer berücksichtigen.
- Ziel der Debitorenbuchhaltung: Rechnungsstellung, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen und richtiger Forderungsbestand.
Kreditoren: Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
Ein Kreditor liefert Ihrem Unternehmen Waren oder Dienstleistungen und stellt dafür eine Rechnung aus. Bei Erhalt und buchhalterischer Erfassung der geschuldeten Leistung wird die Verbindlichkeit üblicherweise im Haben des Lieferantenkontos ausgewiesen. Die Kontokorrentkonten der Lieferanten zeigen, welche Beträge bis wann bezahlt werden müssen. Mit der Überweisung wird das Kreditorenkonto im Soll ausgeglichen. Personenkonten schaffen dadurch eine Verbindung zwischen Rechnungseingang, sachlicher Prüfung, Freigabe und Zahlung.
- Typische Belege: Eingangsrechnung, Lieferantenrechnung, Gutschrift und Bankbelastung.
- Typische Hauptbuchposition: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
- Bei einer regulären Wareneinkaufsrechnung: Wareneingang und gegebenenfalls abziehbare Vorsteuer berücksichtigen.
- Ziel der Kreditorenbuchhaltung: Rechnungsprüfung, Fälligkeitskontrolle, Skontonutzung und pünktliche Zahlung.
Ein Geschäftspartner kann gleichzeitig Kunde und Lieferant sein. Dann werden in vielen Systemen getrennte Personenkonten als Debitor und Kreditor angelegt. Eine automatische Verrechnung der beiden Salden ist nicht ohne Weiteres zulässig. Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen und die Vereinbarung mit dem Partner, bevor Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet werden. Kontokorrentkonten dienen vorrangig der transparenten Dokumentation beider Geschäftsbeziehungen.
Kontonummern und DATEV-Kontenrahmen richtig einordnen
Viele Buchhaltungsprogramme verwenden für Personenkonten die aus dem DATEV-Umfeld bekannten fünfstelligen Nummernkreise. Standardmäßig liegen Debitoren dabei zwischen 10000 und 69999, Kreditoren zwischen 70000 und 99999. Das gilt im üblichen DATEV-Standard unabhängig davon, ob SKR03 oder SKR04 eingesetzt wird. Kontokorrentkonten können in Softwarelösungen abweichend eingerichtet sein, zum Beispiel durch erweiterte Kontonummern oder angepasste Nummernkreise. Deshalb ist die Systemkonfiguration wichtiger als eine starre Faustregel.
| Funktion | Beispiel SKR03 | Beispiel SKR04 | Wofür? |
|---|---|---|---|
| Debitorenkonto | 10003 | 10003 | Individueller Kunde Gelb GmbH |
| Kreditorenkonto | 70003 | 70003 | Individueller Lieferant Blau GmbH |
| Sammelkonto Forderungen | 1400 | 1200 | Gesamte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| Sammelkonto Verbindlichkeiten | 1600 | 3300 | Gesamte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Die Sachkontonummern im Beispiel stammen aus den verbreiteten Standardkontenrahmen; Ihr tatsächlicher Kontenplan kann andere oder weiter untergliederte Konten enthalten. Beim Buchen auf Personenkonten übernimmt eine korrekt konfigurierte Software die Sammelbuchung automatisch. Kontokorrentkonten gehören zur Nebenbuchhaltung; die Sammelkonten werden für Auswertungen, Saldenlisten und den Bilanzausweis benötigt. Weitere Informationen zu Standardkontenrahmen und deren Anpassungen finden Sie bei DATEV.
Welche Stammdaten gehören auf das Kunden- oder Lieferantenkonto?
Bevor Sie neue Personenkonten anlegen, sollten Sie die Stammdaten sauber erfassen. Dazu gehören eine eindeutige Nummer, Unternehmensname, Rechnungsanschrift, Kontaktinformationen und gegebenenfalls steuerliche Kennzeichen. Praktisch sind außerdem die Zahlungsbedingung, die vereinbarte Währung, die Bankverbindung des Lieferanten und interne Ansprechpartner. Kontokorrentkonten funktionieren nur dann zuverlässig, wenn Belege dauerhaft dem richtigen Geschäftspartner zugeordnet werden. Eine Stammdatenpflege verhindert Dubletten und unnötige Mahnungen.
Beispiel: Die Gelb GmbH tritt einmal als „Gelb GmbH“ und ein zweites Mal unter einem abgekürzten Firmennamen auf. Werden dafür zwei Personenkonten angelegt, verteilen sich die Forderungen auf verschiedene Datensätze. Die Kontokorrentkonten zeigen dann möglicherweise irreführende Rückstände, obwohl Zahlungen vorliegen. Suchen Sie daher vor einer Neuanlage nach Name, Kundennummer und Anschrift. Änderungen an Bankdaten sollten aus Sicherheitsgründen unabhängig vom eingehenden Rechnungsdokument überprüft werden.
Ausgangsrechnung buchen: Beispiel mit einem Debitor
Bei einer Ausgangsrechnung werden Personenkonten auf der Kundenseite verwendet. Die Rechnung dokumentiert eine Lieferung oder Leistung, für die der Kunde erst später bezahlt. In einer bilanzierenden Buchführung wird daher bereits bei der sachlich zutreffenden Rechnungsbuchung eine Forderung erfasst. Kontokorrentkonten sorgen dafür, dass der offene Betrag nicht nur insgesamt, sondern genau für diesen Kunden erscheint. Unsere Ausgangsrechnung enthält den normalen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent; Sonderfälle sind nicht Gegenstand des Beispiels.
Geschäftsfall: Gelb GmbH mit Zahlungsziel von 30 Tagen
Die Gelb GmbH hat die Debitorennummer 10003 und bestellt Waren im Wert von 20.000,00 Euro netto. Hinzu kommen 3.800,00 Euro Umsatzsteuer, sodass die Ausgangsrechnung 23.800,00 Euro brutto beträgt. Der Kunde darf innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Die Waren wurden geliefert und die Rechnung wird gebucht. Auf den Personenkonten entsteht damit eine Forderung gegen die Gelb GmbH. Die Kontokorrentkonten weisen diesen Rechnungsbetrag als offenen Posten aus.
| Rechnungsbestandteil | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Nettowarenwert | vereinbarter Verkaufspreis | 20.000,00 Euro |
| Umsatzsteuer | 20.000,00 Euro × 19 % | 3.800,00 Euro |
| Bruttorechnung | 20.000,00 + 3.800,00 Euro | 23.800,00 Euro |
| Zahlungsziel | 30 Tage | 23.800,00 Euro offen |
Buchungssatz: Forderung im Soll
Der Debitor wird im Soll mit dem gesamten Bruttobetrag belastet. Im Haben entstehen die Nettoerlöse und die Umsatzsteuerverbindlichkeit. So werden die Werte im Hauptbuch und auf den Personenkonten erfasst. Die Kontokorrentkonten enthalten den Bruttobetrag, denn der Kunde schuldet den gesamten Rechnungsbetrag und nicht nur den Nettopreis.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Debitor Gelb GmbH (10003) | Umsatzerlöse | 20.000,00 Euro |
| Debitor Gelb GmbH (10003) | Umsatzsteuer 19 % | 3.800,00 Euro |
| Summe Soll: 23.800,00 Euro | Summe Haben: 23.800,00 Euro | ausgeglichen |
Zusammengefasster Buchungssatz: Gelb GmbH (10003) 23.800,00 Euro an Umsatzerlöse 20.000,00 Euro und Umsatzsteuer 3.800,00 Euro. Dieses Buchungsschema ist inhaltlich identisch mit den beiden Einzelzeilen. In einer Software sollten Sie den Umsatz nicht zweimal erfassen. Werden Steuerschlüssel verwendet, erzeugt das Programm den Steuerbetrag und das zugehörige Steuerkonto nach der jeweiligen Konfiguration.

Prüfen Sie nach der Buchung die Offene-Posten-Liste. Bei der Gelb GmbH muss genau eine neue Forderung über 23.800,00 Euro erscheinen, sofern vorher kein passender Rechnungsbeleg vorhanden war. Personenkonten erlauben diese Einzelkontrolle; die Summe aller Forderungen gelangt über die Kontokorrentkonten beziehungsweise die zugehörige Hauptbuchanbindung in den Forderungsbestand. Eine Zahlung ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt.
Eingangsrechnung buchen: Beispiel mit einem Kreditor
Bei einer Eingangsrechnung werden Personenkonten auf der Lieferantenseite angesprochen. Der Wareneingang oder Aufwand und ein gegebenenfalls zulässiger Vorsteuerabzug stehen der Verbindlichkeit gegenüber. Kontokorrentkonten weisen für jeden Lieferanten aus, welcher Rechnungsbetrag bis zu welchem Termin zu überweisen ist. Unser Beispiel unterstellt eine ordnungsgemäße Rechnung, eine bereits ausgeführte, für das Unternehmen bezogene Leistung und die Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug. Ob Vorsteuer abziehbar ist, richtet sich insbesondere nach § 15 Umsatzsteuergesetz.
Geschäftsfall: Blau GmbH liefert Waren auf Ziel
Die Blau GmbH hat die Kreditorennummer 70003 und liefert Waren für 20.000,00 Euro netto. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt sich ein Vorsteuerbetrag von 3.800,00 Euro und eine Rechnung über 23.800,00 Euro brutto. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Die Rechnung wird zunächst ohne Zahlung gebucht. Auf den Personenkonten entsteht eine Verbindlichkeit gegen die Blau GmbH; in den Kontokorrentkonten bleibt sie bis zur Überweisung offen.
Buchungssatz: Verbindlichkeit im Haben
Im Soll stehen der Wareneingang und die abziehbare Vorsteuer. Im Haben steht das Lieferantenkonto mit dem vollen Bruttobetrag. Anders als bei der Ausgangsrechnung erhalten Sie hier eine Zahlungspflicht. Personenkonten erleichtern die fristgerechte Abwicklung, weil sie den Betrag dem Lieferanten eindeutig zuordnen. Kontokorrentkonten zeigen außerdem, ob andere Rechnungen der Blau GmbH ebenfalls zu begleichen sind.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Wareneingang | Kreditor Blau GmbH (70003) | 20.000,00 Euro |
| Vorsteuer 19 % | Kreditor Blau GmbH (70003) | 3.800,00 Euro |
| Summe Soll: 23.800,00 Euro | Summe Haben: 23.800,00 Euro | ausgeglichen |
Zusammengefasster Buchungssatz: Wareneingang 20.000,00 Euro und Vorsteuer 3.800,00 Euro an Blau GmbH (70003) 23.800,00 Euro. Welche Aufwands- oder Bestandskonten im konkreten Betrieb verwendet werden, hängt unter anderem von Warenart, Buchungsverfahren und Kontenplan ab. Wie Sie den Wareneingang buchen, erfahren Sie im verlinkten Grundlagenbeitrag. Bei einer steuerfreien Rechnung oder einem nicht abzugsberechtigten Betrag wäre dieses Muster entsprechend anzupassen.

Bei der sachlichen Prüfung der Lieferantenrechnung werden Leistung, Menge, Preis, Leistungsdatum und Rechnungsangaben abgeglichen. Erst danach sollte der Beleg zur Zahlung freigegeben werden. Fehlerhafte Personenkonten können sonst zu Doppelzahlungen oder falsch adressierten Überweisungen führen. Kontokorrentkonten helfen, den Status jeder Rechnung nachvollziehbar zu halten. Die Vorsteuerbuchung folgt den steuerlichen Voraussetzungen; der reine Rechnungseingang garantiert den Vorsteuerabzug nicht in jedem Sonderfall.
Offene Posten verwalten: Rechnungen und Fälligkeiten im Blick
In einer Offene-Posten-Liste (OP-Liste oder OPOS-Liste) stehen die Rechnungen, die noch nicht oder nur teilweise ausgeglichen sind. Personenkonten bilden die Grundlage für die Zuordnung zu Kunden und Lieferanten. Aus den Kontokorrentkonten lassen sich Rechnungssummen, Zahlungen, Fälligkeiten und Restbeträge auswerten. Diese Sicht ist für die Liquidität besonders wertvoll: Offene Kundenforderungen zeigen mögliche Zahlungseingänge, unbezahlte Lieferantenrechnungen geplante Auszahlungen.
Im Unterschied zu einer einfachen Saldenliste betrachtet eine OP-Liste die einzelnen Belege. Ein Kunde kann gleichzeitig eine bezahlte und zwei unbezahlte Rechnungen haben. Der Saldo seiner Personenkonten allein zeigt nicht, welche Rechnung überfällig ist. In den Kontokorrentkonten sollten deshalb Rechnungsnummern und Zahlungsreferenzen möglichst konsistent verwendet werden. Weitere Grundlagen finden Sie im Beitrag Offene-Posten-Liste führen.
Beispiel für eine einfache OP-Liste
| Art / Konto | Rechnung | Brutto | Bisher bezahlt | Offener Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Debitor Gelb GmbH / 10003 | AR-101 | 23.800,00 Euro | 0,00 Euro | 23.800,00 Euro |
| Kreditor Blau GmbH / 70003 | ER-201 | 23.800,00 Euro | 0,00 Euro | 23.800,00 Euro |
| Debitor Rot GmbH / 10004 | AR-102 | 1.190,00 Euro | 500,00 Euro | 690,00 Euro |
Die OP-Liste sollte mindestens Geschäftspartner, Belegnummer, Belegdatum, Fälligkeit, Ursprungsbetrag, Zahlungen und Restbetrag enthalten. In vielen Programmen kann zusätzlich nach Mahnstufe, Projekt, Kostenstelle oder Währung gefiltert werden. Personenkonten ermöglichen die Zuordnung nach Kunde oder Lieferant; Kontokorrentkonten sind zugleich der Ausgangspunkt für Abstimmungen mit Bankbuchungen und dem Hauptbuch. Die Liste sollte regelmäßig kontrolliert und nicht erst zum Jahresabschluss erstellt werden.
Wann ist eine Rechnung tatsächlich ausgeglichen?
Eine Rechnung gilt in der OP-Verwaltung als ausgeglichen, wenn alle zugehörigen Buchungen korrekt zugeordnet sind und kein Restbetrag mehr besteht. Das kann durch eine vollständige Zahlung, eine zulässige Gutschrift oder weitere ordnungsgemäß gebuchte Ausgleichsvorgänge geschehen. Personenkonten können trotz eines Gesamtsaldos von null noch unzugeordnete Einzelposten enthalten, etwa wenn ein Zahlungseingang ohne passenden Rechnungsbezug verbucht wurde. Kontrollieren Sie deshalb die Kontokorrentkonten auf offene Belege und nicht ausschließlich auf den Saldo.
Zahlungseingang buchen: Ausgangsrechnung ausgleichen
Sobald die Gelb GmbH die Rechnung bezahlt, reduziert sich die Forderung. Die Personenkonten zeigen den Zahlungseingang im Haben, das Bankkonto nimmt im Soll zu. In den Kontokorrentkonten wird der Zahlungseingang der ursprünglichen Ausgangsrechnung zugeordnet. Wichtig ist dabei, dass der Umsatz nicht erneut gebucht wird. Erlöse und Umsatzsteuer wurden im Ausgangsbeispiel bereits erfasst; der Geldzufluss ist lediglich der Ausgleich der bestehenden Forderung.
Geschäftsfall: Gelb GmbH überweist fristgerecht
Die Gelb GmbH mit Debitorennummer 10003 überweist 23.800,00 Euro unter Angabe der Rechnungsnummer. Der Betrag geht auf dem betrieblichen Bankkonto ein. Die Personenkonten sollen danach für diese Rechnung keinen offenen Rest ausweisen. Bei korrekt zugeordnetem Zahlungseingang wird der entsprechende Posten in den Kontokorrentkonten ausgeglichen und aus der aktuellen Offene-Posten-Liste entfernt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Bank | Debitor Gelb GmbH (10003) | 23.800,00 Euro |
Buchungssatz: Bank 23.800,00 Euro an Gelb GmbH (10003) 23.800,00 Euro. Der Vorgang betrifft das Bankkonto und das Debitorenkonto. Personenkonten lassen dadurch erkennen, dass die Forderung beglichen wurde. Kontokorrentkonten dokumentieren weiterhin die Historie von Rechnung und Zahlung, selbst wenn der Posten in der Liste der aktuell offenen Beträge nicht mehr erscheint.

Vergleichen Sie den gebuchten Betrag mit dem Bankumsatz und der Rechnungsnummer. Bei Personenkonten kann es mehrere Rechnungen eines Kunden geben; ohne Referenz könnte die Zahlung versehentlich auf den falschen Beleg gebucht werden. In den Kontokorrentkonten sollte nach dem Ausgleich nicht nur der Kunde, sondern auch die konkrete Rechnung als erledigt gekennzeichnet sein. Bei Abweichungen prüfen Sie zunächst Teilzahlung, Skonto, Bankgebühr oder eine mögliche Überzahlung.
Zahlungsausgang buchen: Eingangsrechnung begleichen
Auch beim Lieferanten erfolgt ein Rechnungsausgleich ohne erneute Buchung des Wareneingangs. Personenkonten zeigen im Soll die Verminderung der Verbindlichkeit. Das Bankkonto wird im Haben vermindert. In den Kontokorrentkonten ist nach korrekter Zuordnung nachvollziehbar, dass die Eingangsrechnung vollständig bezahlt wurde. Achten Sie hier besonders auf den richtigen Geschäftspartner: Für dieses Beispiel ist die Blau GmbH der Kreditor, nicht die Gelb GmbH.
Geschäftsfall: Blau GmbH erhält den Rechnungsbetrag
Die Rechnung der Blau GmbH über 23.800,00 Euro wird nach Freigabe fristgerecht überwiesen. Die Lieferantennummer lautet 70003. In den Personenkonten wird die Verbindlichkeit im Soll ausgeglichen, während das Bankguthaben sinkt. Der ursprüngliche Wareneingang und die Vorsteuer bleiben von diesem Zahlungsvorgang unberührt. Kontokorrentkonten ermöglichen es, die Bankzahlung direkt der Lieferantenrechnung zuzuordnen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Kreditor Blau GmbH (70003) | Bank | 23.800,00 Euro |
Buchungssatz: Blau GmbH (70003) 23.800,00 Euro an Bank 23.800,00 Euro. Wenn der Betrag auf den richtigen Beleg gebucht wurde, ist die Lieferantenrechnung erledigt. Personenkonten enthalten dann weiterhin die Buchungshistorie, aber keinen offenen Saldo für diesen Vorgang. Kontokorrentkonten sollten nicht durch eine zweite Aufwandsbuchung künstlich erhöht werden.

Eine besonders nützliche Kontrolle ist der Abgleich zwischen Überweisungsauftrag, Kontoauszug und Rechnung. Bei Personenkonten lassen sich fehlerhafte Zahlungen so schneller entdecken. Die Kontokorrentkonten geben danach Auskunft darüber, welche anderen Lieferantenrechnungen noch zu bezahlen sind. Für die Liquiditätsplanung sollten offene Verbindlichkeiten mit den vertraglichen Fälligkeiten und möglichen Skontofristen zusammen ausgewertet werden.
Teilzahlungen buchen und Restforderungen berechnen
Nicht jede Rechnung wird in einem Betrag beglichen. Wenn ein Kunde zunächst nur einen Teil überweist, bleiben die Personenkonten mit einer Restforderung bestehen. Kontokorrentkonten zeigen den ursprünglichen Rechnungsbetrag und die eingegangenen Teilbeträge. Damit die OP-Liste stimmt, muss die Bankbewegung dem richtigen Beleg zugeordnet werden. Eine bloße Zuordnung zur Kundennummer reicht in vielen Programmen noch nicht aus, um den einzelnen offenen Posten ordnungsgemäß auszugleichen.
Teilzahlung durch den Kunden: 10.000,00 Euro
Die Gelb GmbH bezahlt von ihrer Ausgangsrechnung über 23.800,00 Euro zunächst 10.000,00 Euro. Der Buchungssatz lautet: Bank 10.000,00 Euro an Gelb GmbH (10003) 10.000,00 Euro. Danach verbleiben 13.800,00 Euro offen. Personenkonten weisen weiterhin die Forderung gegen den Kunden aus. In den Kontokorrentkonten ist die Teilzahlung sichtbar und der OP kann mit seinem Restbetrag weiter überwacht werden.
Teilzahlung an den Lieferanten: 8.000,00 Euro
Ihr Unternehmen überweist von der Rechnung der Blau GmbH über 23.800,00 Euro zunächst 8.000,00 Euro. Der Buchungssatz lautet: Blau GmbH (70003) 8.000,00 Euro an Bank 8.000,00 Euro. Es verbleibt eine Verbindlichkeit von 15.800,00 Euro. Die Personenkonten zeigen den weiterhin geschuldeten Betrag; die Kontokorrentkonten dokumentieren, welche Teilzahlung schon erfolgt ist. Das vereinbarte Zahlungsziel und eventuelle weitere Raten sollten separat festgehalten werden.
| Beleg | Ursprungsbetrag | Teilzahlung | Restbetrag |
|---|---|---|---|
| Gelb GmbH / Ausgangsrechnung | 23.800,00 Euro | 10.000,00 Euro | 13.800,00 Euro Forderung |
| Blau GmbH / Eingangsrechnung | 23.800,00 Euro | 8.000,00 Euro | 15.800,00 Euro Verbindlichkeit |
Im Unterschied zu einem Skonto wird bei einer normalen Teilzahlung der Rechnungsbetrag nicht nachträglich reduziert. Personenkonten werden lediglich durch Zahlung und Restbetrag fortgeschrieben. Kontokorrentkonten dürfen den offenen Posten daher nicht als vollständig erledigt markieren. Ob durch eine Teilzahlung rechtliche Folgen für den restlichen Betrag entstehen, hängt von den Vereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ab. Buchhalterisch sollten Sie diese Fragen von der reinen Zahlungszuordnung unterscheiden.
Skonto richtig buchen: Rechnungsbetrag und Steuer berichtigen
Skonto ist ein vereinbarter Preisnachlass für die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Anders als eine Teilzahlung reduziert er den geschuldeten Rechnungsbetrag, sofern die Skontobedingungen erfüllt sind. Personenkonten müssen daher nicht nur die Bankzahlung, sondern auch die Differenz aus Skonto und Steuerberichtigung erfassen. In den Kontokorrentkonten wird der offene Posten erst dann vollständig ausgeglichen, wenn Bankzahlung und Nachlass zusammen genau dem Rechnungsbetrag entsprechen.
Beispiel: Zwei Prozent Skonto bei 1.190,00 Euro brutto
Angenommen, die Rechnung beträgt 1.000,00 Euro netto zuzüglich 190,00 Euro Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag ist 1.190,00 Euro. Wird ein Skonto von zwei Prozent auf den Bruttobetrag vereinbart und fristgerecht genutzt, beträgt der Nachlass 23,80 Euro. Davon entfallen 20,00 Euro auf die Nettominderung und 3,80 Euro auf die Steuer. Überwiesen werden 1.166,20 Euro. Die Kontokorrentkonten müssen anschließend den gesamten ursprünglichen Rechnungsbetrag als ausgeglichen zeigen.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Rechnung netto | 1.000,00 Euro |
| Umsatzsteuer 19 % | 190,00 Euro |
| Rechnung brutto | 1.190,00 Euro |
| Skonto 2 % von 1.190,00 Euro | 23,80 Euro |
| Davon Nettominderung | 20,00 Euro |
| Davon Steuerberichtigung | 3,80 Euro |
| Zu zahlender Betrag | 1.166,20 Euro |
Buchung beim Kunden und beim Lieferanten
Beim Verkäufer wird der Debitor für die Rechnung vollständig ausgeglichen: Bank 1.166,20 Euro, Erlösschmälerungen 20,00 Euro und Umsatzsteuerberichtigung 3,80 Euro an Debitor 1.190,00 Euro. Auf den Personenkonten des Kunden steht danach kein Restbetrag. Bei den Kontokorrentkonten ist der Skontoabzug Teil des Ausgleichsvorgangs. Die konkrete technische Verbuchung kann durch einen speziellen Skontosteuer- oder Automatikschlüssel erfolgen.
Beim Käufer lautet ein vereinfachter Buchungssatz für den Wareneinkauf: Kreditor 1.190,00 Euro an Bank 1.166,20 Euro, Einkaufspreisminderungen 20,00 Euro und Vorsteuerberichtigung 3,80 Euro. Die Personenkonten des Lieferanten sind anschließend ausgeglichen. Je nach Art des Einkaufs kann statt eines gesonderten Nachlasskontos eine Minderung des betroffenen Aufwands- oder Bestandskontos erforderlich sein. Kontokorrentkonten sind hierbei nur die Ebene der Partner- und Rechnungszuordnung.
Die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Vorsteuer müssen bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage entsprechend korrigiert werden. Die Grundlage dafür ist § 17 Umsatzsteuergesetz. Für Personenkonten ist das praktische Ergebnis leicht zu kontrollieren: 1.166,20 Euro Bankbewegung plus 23,80 Euro Nachlass ergeben 1.190,00 Euro. Die Kontokorrentkonten dürfen anschließend keinen irrtümlichen Rest von 23,80 Euro enthalten.
Gutschriften, Stornos, Überzahlungen und Rücklastschriften
Auch nach der Rechnungsstellung können sich Forderungen und Verbindlichkeiten ändern. Typische Gründe sind Reklamationen, Preisnachlässe, Rücksendungen, falsche Rechnungen oder versehentliche Doppelzahlungen. Personenkonten dokumentieren, welchem Geschäftspartner diese Änderung zugeordnet ist. In den Kontokorrentkonten sollten Sie den Vorgang immer mit dem Ursprungsbeleg verknüpfen. So wird nachvollziehbar, warum ein Saldo gesunken oder gestiegen ist. Berücksichtigen Sie außerdem die richtige steuerliche Behandlung.
Rechnungskorrektur und kaufmännische Gutschrift
Wird die Rechnung einer Warenlieferung nachträglich um 100,00 Euro netto zuzüglich 19,00 Euro Umsatzsteuer reduziert, sinkt die Kundenforderung um insgesamt 119,00 Euro. Bei einer entsprechenden Rechnungskorrektur können die Personenkonten des Kunden im Haben um 119,00 Euro entlastet werden, während die Erlöse und die Umsatzsteuer angepasst werden. Die Kontokorrentkonten enthalten danach die korrigierte Restforderung. Der genaue Belegtyp und die Buchungslogik hängen davon ab, ob eine Rechnung storniert oder der Preis wirksam reduziert wird.
Im Geschäftsalltag wird der Begriff Gutschrift unterschiedlich verwendet. Eine kaufmännische Gutschrift beziehungsweise Rechnungskorrektur ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie eine umsatzsteuerliche Gutschrift, bei der der Leistungsempfänger vereinbarungsgemäß über eine erhaltene Leistung abrechnet. Bei Personenkonten sollten diese Vorgänge nicht verwechselt werden. Die Kontokorrentkonten müssen in jedem Fall einen eindeutigen Belegbezug und den tatsächlich geschuldeten Restbetrag abbilden.
Was passiert bei einer Überzahlung?
Zahlt der Kunde versehentlich 1.250,00 Euro auf eine Rechnung über 1.190,00 Euro, liegt eine Überzahlung von 60,00 Euro vor. Personenkonten können dadurch einen Habenüberschuss ausweisen, der vor einer Rückzahlung oder Verrechnung geklärt werden muss. Kontokorrentkonten sollten die bereits ausgeglichene Rechnung und die noch nicht zugeordnete Überzahlung getrennt erkennbar machen. Prüfen Sie, ob eine weitere offene Rechnung existiert oder ob der Mehrbetrag zu erstatten ist.
Wie buchen Sie eine Rücklastschrift?
Bei einer Rücklastschrift wird ein zunächst erfasster Zahlungseingang wieder rückgängig. Die Personenkonten des Kunden müssen die Forderung erneut ausweisen, soweit die Zahlung nicht endgültig erfolgt ist. Eine vereinfachte Gegenbuchung kann Debitor an Bank lauten. Kontokorrentkonten zeigen danach wieder einen offenen Betrag. Mögliche Bankgebühren sind gesondert und entsprechend ihrem wirtschaftlichen Inhalt zu prüfen. Dokumentieren Sie die Rückbelastung, damit kein scheinbar erledigter Posten bestehen bleibt.
Zahlungsausfall und uneinbringliche Forderungen
Wenn ein Kunde dauerhaft nicht zahlt, müssen Forderungsausfall, Wertberichtigung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerkorrektur geprüft werden. Eine verspätete Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung uneinbringlich geworden ist. Personenkonten zeigen den betroffenen Kunden und die offenen Belege. Kontokorrentkonten liefern die Ausgangsdaten für die Bewertung, ersetzen aber keine rechtliche oder steuerliche Prüfung. Bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit kann eine Berichtigung nach § 17 UStG relevant werden; bei späterem Zahlungseingang ist eine erneute Korrektur möglich.
Konten abstimmen und richtig in der Bilanz ausweisen
Am Monatsende und besonders zum Jahresabschluss sollten die Salden der Personenkonten mit den zugehörigen Sammelkonten abgeglichen werden. Stimmen die Summen nicht, kann dies an Buchungen auf falsche Konten, fehlerhaften Schnittstellen, offenen Klärungsfällen oder einer manuellen Doppelbuchung liegen. Kontokorrentkonten liefern die Einzelaufstellung, das Hauptbuch die verdichtete Gesamtsumme. Nach § 266 HGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den dafür vorgesehenen Bilanzpositionen ausgewiesen.
Ein einfaches Abstimmungsbeispiel
Drei Kunden weisen auf ihren Personenkonten noch Forderungen von 2.000,00 Euro, 3.500,00 Euro und 800,00 Euro aus. Die Summe beträgt 6.300,00 Euro. Das zugehörige Sammelkonto sollte bei sonst unveränderten Voraussetzungen ebenfalls 6.300,00 Euro ausweisen. Wenn die Kontokorrentkonten dagegen insgesamt 6.300,00 Euro und das Hauptbuch 7.100,00 Euro anzeigen, besteht eine Differenz von 800,00 Euro. Diese muss vor dem Abschluss anhand der Buchungsbelege geklärt werden.
| Prüfung | Betrag |
|---|---|
| Debitor A | 2.000,00 Euro |
| Debitor B | 3.500,00 Euro |
| Debitor C | 800,00 Euro |
| Summe Personenkonten | 6.300,00 Euro |
| Sollbetrag Sammelkonto Forderungen | 6.300,00 Euro |
| Differenz bei Übereinstimmung | 0,00 Euro |
Ein negativer Kundensaldo oder ein positiver Lieferantensaldo ist ein Anlass zur Prüfung. Er kann beispielsweise durch Vorauszahlungen, Überzahlungen oder Fehlbuchungen entstehen. Solche Salden sollten bei Personenkonten nicht einfach mit Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnet werden. Kontokorrentkonten dienen gerade dazu, die wirtschaftliche Ursache sichtbar zu machen. Ob ein getrennt auszuweisender Aktiv- oder Passivposten notwendig ist, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt und den Bilanzierungsregeln.
Monatliche Abstimmung als fester Arbeitsablauf
- Belege prüfen: Stimmen Rechnungsnummer, Kunde beziehungsweise Lieferant und Datum?
- Zahlungen zuordnen: Sind Bankumsätze mit den tatsächlich betroffenen Rechnungen ausgeglichen?
- Sonderfälle bearbeiten: Teilzahlungen, Skonti, Stornos und Rücklastschriften dokumentieren.
- Salden vergleichen: Summen der Debitoren und Kreditoren den richtigen Hauptbuch-Sammelkonten gegenüberstellen.
- Auffälligkeiten klären: Alte OP, ungeklärte Guthaben, Dubletten und ungewöhnliche Gegenbuchungen nachverfolgen.
- Ergebnis festhalten: Abstimmungsstand und noch offene Klärungsfälle nachvollziehbar dokumentieren.
Mit einem festen Rhythmus werden Personenkonten nicht erst bei einer Betriebsprüfung kontrolliert. Gerade in Unternehmen mit vielen Rechnungen sind regelmäßige Abstimmungen wirtschaftlich sinnvoll. Kontokorrentkonten erlauben es, auch Jahre später zu erkennen, welche Belege zu einer Forderung oder Verbindlichkeit gehörten. Nutzen Sie eine passende Auswertung Ihrer Software und dokumentieren Sie Korrekturen so, dass sie nicht bloß durch Überschreiben früherer Buchungen entstehen.
Mahnwesen und Liquidität mit offenen Posten steuern
Die Debitorenbuchhaltung ist nicht nur für das Erfassen von Rechnungen zuständig. Personenkonten helfen ebenso dabei, ausstehende Kundenzahlungen zu erkennen und das Mahnwesen sachlich zu organisieren. Kontokorrentkonten liefern dafür Rechnungsnummer, Fälligkeit, Teilzahlungen und bisherige Kommunikation. Ein überfälliger Betrag sollte zunächst auf sachliche Fehler oder bereits eingegangene, noch nicht zugeordnete Zahlungen geprüft werden. Erst danach ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zweckmäßig.
Fälligkeit und Verzug nicht verwechseln
Das Ende des Zahlungsziels ist die vertraglich vereinbarte Fälligkeit. Ob der Schuldner bereits rechtlich in Verzug ist, richtet sich nach den Voraussetzungen des § 286 BGB. Nach einer Mahnung kann Verzug eintreten, doch in bestimmten Fällen ist keine Mahnung erforderlich. Die gesetzliche 30-Tage-Regel setzt ebenfalls bestimmte Voraussetzungen voraus; bei Verbrauchern ist insbesondere ein entsprechender Hinweis in der Rechnung wichtig. Personenkonten und Kontokorrentkonten enthalten die Buchungsinformationen, ersetzen aber nicht die rechtliche Prüfung einer Forderung.
Bei Verzug können nach § 288 BGB Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ansprüche relevant werden. Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; in den übrigen gesetzlich erfassten Fällen sind es grundsätzlich fünf Prozentpunkte. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann bei Erfüllung der Voraussetzungen außerdem eine 40-Euro-Pauschale beansprucht werden. Die Höhe des Basiszinssatzes ist veränderlich.
So priorisieren Sie offene Forderungen
| Fälligkeitsstatus | Prüffrage | Mögliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | Ist eine frühe Zahlung oder ein Skonto vereinbart? | Zahlungsziel überwachen |
| Kürzlich fällig | Liegt bereits ein Bankeingang ohne Zuordnung vor? | Belegabgleich und freundliche Erinnerung |
| Deutlich überfällig | Bestehen Einwendungen, Absprachen oder Teilzahlungen? | Gezielte Mahnung und Kontaktaufnahme |
| Langfristig offen | Ist die Forderung einbringlich und dokumentiert? | Weiteres Forderungsmanagement und fachliche Prüfung |
Für die Liquiditätsplanung sollten Sie beide Seiten betrachten: Offene Debitorenrechnungen sind erwartete Einzahlungen, offene Kreditorenrechnungen geplante Auszahlungen. Personenkonten ermöglichen eine realistische Sicht auf die jeweiligen Partner. Kontokorrentkonten helfen, Skontofristen, vertragliche Fälligkeiten und Zahlungseingänge systematisch zu überwachen. Wer die OP-Liste regelmäßig pflegt, kann unnötige Mahnungen, verlorene Preisnachlässe und kurzfristige Liquiditätsengpässe eher vermeiden.
Digitale Buchhaltung: E-Rechnung, Software und GoBD
In vielen Unternehmen werden Personenkonten heute direkt aus der Rechnungssoftware heraus angesprochen. Eine digitale Lösung kann Stammdaten übernehmen, Umsatzsteuerkennzeichen zuordnen und Zahlungseingänge mit offenen Belegen abgleichen. Die Kontokorrentkonten liefern damit eine laufend aktualisierte Datenbasis für das Mahnwesen und für die Zahlungsplanung. Trotzdem bleibt die Verantwortung für die richtige Erfassung beim Unternehmen. Automatische Vorschläge sollten insbesondere bei neuen Lieferanten, ungewohnten Steuerfällen und hohen Beträgen kontrolliert werden.
Was ändert sich durch die E-Rechnung?
Bei inländischen Geschäften zwischen Unternehmen gelten für die elektronische Rechnung besondere Vorgaben und Übergangsregeln. Eine E-Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn enthält strukturierte Daten, die elektronisch verarbeitet werden können. Formate wie XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Versionen sind Beispiele. Eine einfache PDF-Datei ist nicht automatisch eine solche E-Rechnung. Personenkonten und Kontokorrentkonten bleiben dabei unverändert wichtig: Ein digitales Rechnungsformat ersetzt weder die Zuordnung zum richtigen Geschäftspartner noch den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich.
Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; beim Ausstellen bestehen abhängig vom Sachverhalt Übergangsregelungen und Ausnahmen. Die Software sollte strukturierte Rechnungsdaten verarbeiten und die Belege auffindbar speichern können. Personenkonten sollten nicht allein aufgrund einer ähnlichen Firmenbezeichnung automatisch angelegt werden. Bei Kontokorrentkonten sind eindeutige Rechnungs- und Zahlungsreferenzen besonders wichtig, damit elektronisch importierte Daten nicht zu doppelten offenen Posten führen. Die Details erläutert das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ zur E-Rechnung.
Belege aufbewahren und Buchungen nachvollziehbar halten
Die GoBD verlangen unter anderem Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und eine geordnete Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen. Personenkonten sollten deshalb nicht losgelöst von den zugehörigen Rechnungen und Zahlungsbelegen betrachtet werden. Die Kontokorrentkonten müssen erkennen lassen, wann ein Vorgang erfasst und wie er später ausgeglichen wurde. Eine dokumentierte Korrekturbuchung ist grundsätzlich sinnvoller als das unbemerkte Verändern bereits festgeschriebener Daten.
Nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorgaben sind Buchungsbelege regelmäßig acht Jahre und Handelsbücher regelmäßig zehn Jahre aufzubewahren; im Einzelfall können besondere Vorschriften gelten. Bei E-Rechnungen ist der strukturierte Datenteil in der erforderlichen Form aufzubewahren. Die Fristberechnung und mögliche Ausnahmen sollten jeweils geprüft werden. Gesetzliche Grundlagen finden Sie in § 257 HGB und die administrativen Hinweise beim Bundesfinanzministerium. Personenkonten und Kontokorrentkonten helfen, Buchungsinformationen auch nach längerer Zeit wieder dem richtigen Geschäftspartner zuzuordnen.
Welche Funktionen sollte eine Buchhaltungssoftware bieten?
- Stammdatenverwaltung: Kunden- und Lieferantenkonten eindeutig anlegen und Dubletten erkennen.
- Rechnungseingang und Rechnungsausgang: Belege zuordnen und steuerliche Sonderfälle prüfbar behandeln.
- Offene-Posten-Auswertung: Belege einzeln nach Fälligkeit, Restbetrag und Geschäftspartner anzeigen.
- Bankabgleich: Zahlungen mit Rechnungen verbinden und Teilzahlungen korrekt offenlassen.
- Mahn- und Zahlungswesen: Erinnerungen, Zahlungslisten und Skontofristen unterstützen.
- Auswertungen: Saldenlisten, Kontoblätter und Abgleich mit Sammelkonten bereitstellen.
- Nachvollziehbarkeit: Belege, Änderungen und Exporte im Rahmen der geltenden Vorschriften dokumentieren.
Eine gute Software entlastet die laufende Verwaltung von Personenkonten, kann Buchungsfehler aber nicht vollständig verhindern. Legen Sie fest, wer neue Geschäftspartner anlegt, wer Rechnungen freigibt und wer Überweisungen auslöst. Die Kontokorrentkonten sollten mit dem Bankabgleich und der Hauptbuchhaltung zusammenarbeiten, ohne dass dieselbe Rechnung mehrfach gebucht wird. Einen Überblick über Programme bietet die Bildungsbibel im Vergleich professioneller Buchhaltungssoftware.
Typische Buchungsfehler und wie Sie diese vermeiden
Fehler auf Personenkonten bleiben gelegentlich lange unentdeckt, wenn nur der gesamte Banksaldo betrachtet wird. Beispielsweise kann eine Zahlung dem falschen Kunden zugeordnet sein, während die Gesamtsumme der Bankbuchungen korrekt erscheint. Kontokorrentkonten liefern die notwendige Detailansicht. Besonders bei automatisierten Prozessen lohnt sich deshalb ein klarer Kontrollablauf. Die Tabelle nennt häufige Problemfälle und konkrete Prüfschritte.
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Debitor und Kreditor verwechselt | Forderung oder Verbindlichkeit erscheint auf falscher Seite | Geschäftsvorfall vor der Buchung aus Unternehmenssicht einordnen |
| Gleiche Rechnung zweimal importiert | Offener Betrag und Aufwand beziehungsweise Ertrag zu hoch | Rechnungsnummer, Datum und Partner prüfen |
| Zahlung ohne Rechnungszuordnung | OP bleibt offen trotz Bankeingang | Zahlungsreferenz und einzelne Rechnungen abgleichen |
| Skonto als bloße Teilzahlung behandelt | Restposten bleibt fälschlich bestehen | Preis- und Steuerberichtigung korrekt buchen |
| Direktbuchung auf Sammelkonto trotz Nebenbuch | Hauptbuch und Einzelkonten stimmen nicht | Automatische Sammelfunktion und Buchungsweg prüfen |
| Lieferantenstammdaten ungeprüft übernommen | Risiko falscher Bankverbindung | Änderungen unabhängig verifizieren |
Ein besonders wichtiger Merksatz lautet: Rechnung buchen und Rechnung bezahlen sind zwei verschiedene Geschäftsvorfälle. Personenkonten verbinden diese Vorgänge über die offene Forderung oder Verbindlichkeit. Kontokorrentkonten machen sichtbar, ob ein Vorgang korrekt ausgeglichen wurde. Buchhalterische Sorgfalt bedeutet daher nicht nur, dass Soll und Haben zahlenmäßig übereinstimmen, sondern auch, dass Geschäftspartner, Rechnung und steuerliche Kontierung fachlich richtig zugeordnet sind.
Übungen mit Buchungssätzen und Lösungen
Mit den folgenden Übungen können Sie prüfen, ob Sie Personenkonten und die Trennung zwischen Rechnung und Zahlung verstanden haben. Schreiben Sie zunächst den Buchungssatz ohne Hilfe auf und kontrollieren Sie danach die Lösung. Bei Kontokorrentkonten geht es immer darum, welcher Bruttobetrag beim Partner offen bleibt. Die Beispiele beziehen sich auf die bilanzierende Buchführung mit regulärer Umsatzbesteuerung und vereinfachen besondere steuerliche Sachverhalte.
Übung 1: Kundenrechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer
Die Grün GmbH hat die Debitorennummer 10005. Sie verkauft Waren für 1.500,00 Euro netto auf Ziel. Berechnen Sie Umsatzsteuer und Bruttobetrag und formulieren Sie die Buchung. Gesucht ist außerdem der neue Forderungsstand der Personenkonten, wenn zuvor kein Saldo bestand. In den Kontokorrentkonten muss nach der Rechnung ein offener Posten stehen.
Lösung: Umsatzsteuer 285,00 Euro, Bruttobetrag 1.785,00 Euro. Buchungssatz: Grün GmbH (10005) 1.785,00 Euro an Umsatzerlöse 1.500,00 Euro und Umsatzsteuer 285,00 Euro. Auf dem Debitorenkonto stehen nun 1.785,00 Euro offen. Die Rechnung erscheint in der OP-Liste.
Übung 2: Kunde zahlt nur einen Teilbetrag
Die Grün GmbH überweist auf ihre Rechnung aus Übung 1 zunächst 500,00 Euro. Wie lautet der Buchungssatz, und welche Summe ist weiterhin offen? Bei Personenkonten ist wichtig, die Zahlung korrekt dem Kunden zuzuordnen. Die Kontokorrentkonten dürfen den Rechnungsbeleg noch nicht vollständig ausgleichen.
Lösung: Bank 500,00 Euro an Grün GmbH (10005) 500,00 Euro. Die Restforderung beträgt 1.285,00 Euro. Der Umsatz und die Umsatzsteuer werden durch diese Zahlung nicht noch einmal gebucht. Der offene Rechnungsbetrag bleibt bis zu einem weiteren Ausgleich sichtbar.
Übung 3: Lieferantenrechnung und Zahlung
Die Rot GmbH mit Kreditorennummer 70005 stellt eine ordnungsgemäße Rechnung für Wareneinkäufe über 2.000,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Ihr Unternehmen darf die Vorsteuer voll abziehen. Buchen Sie zuerst die Rechnung und anschließend die vollständige Überweisung. Welche Auswirkung hat der zweite Buchungssatz auf die Personenkonten und Kontokorrentkonten?
Lösung: Rechnung: Wareneingang 2.000,00 Euro und Vorsteuer 380,00 Euro an Rot GmbH (70005) 2.380,00 Euro. Zahlung: Rot GmbH (70005) 2.380,00 Euro an Bank 2.380,00 Euro. Der Kreditor ist anschließend ausgeglichen. Auf den Kontokorrentkonten bleibt kein offener Rechnungsbetrag. Die Vorsteuer wird bei der Zahlung nicht erneut erfasst.
Übung 4: Gutschrift und verbleibender Restbetrag
Auf die noch offene Forderung der Grün GmbH von 1.285,00 Euro wird wegen einer nachträglichen Preisreduzierung eine Rechnungskorrektur über 100,00 Euro netto und 19,00 Euro Umsatzsteuer ausgestellt. Wie hoch ist die Restforderung? Die Personenkonten müssen den verminderten Anspruch zeigen und die Kontokorrentkonten die Korrektur dem Ursprungsbeleg zuordnen.
Lösung: Die Forderung sinkt um 119,00 Euro und beträgt danach 1.166,00 Euro. Eine vereinfachte Korrekturbuchung kann Erlösschmälerungen 100,00 Euro und Umsatzsteuer 19,00 Euro an Grün GmbH (10005) 119,00 Euro lauten. Anschließend sollte die OP-Liste einen Restbetrag von 1.166,00 Euro anzeigen.
Häufige Fragen zu Kunden- und Lieferantenkonten
Was ist der Unterschied zwischen Personenkonten und Kontokorrentkonten?
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Personenkonten und Kontokorrentkonten vielfach synonym verwendet. Beide Begriffe meinen in diesem Zusammenhang die kunden- und lieferantenbezogenen Unterkonten der Nebenbuchhaltung. Das Wort Kontokorrent beschreibt dabei besonders die fortlaufende Geschäftsverbindung und deren laufende Abrechnung. Ein Sammelkonto im Hauptbuch ist hingegen kein individuelles Partnerkonto, sondern enthält zusammengefasste Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Ist ein Debitor immer ein Kunde und ein Kreditor immer ein Lieferant?
Im hier dargestellten Waren- und Dienstleistungsgeschäft ist das eine gute Lernregel. Die Personenkonten der Debitoren betreffen Forderungen gegen Kunden, die der Kreditoren Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Kontokorrentkonten können bei derselben Firma beide Rollen getrennt abbilden. Andere Arten von Forderungen oder Schulden, beispielsweise Bankdarlehen, werden dadurch nicht automatisch zu Debitoren- oder Kreditorenposten aus Lieferungen und Leistungen.
Welche Kontonummer bekommt ein Debitor oder Kreditor?
Im verbreiteten DATEV-Standard liegen die Personenkonten der Debitoren im Nummernkreis 10000 bis 69999 und die Kreditorenkonten zwischen 70000 und 99999. Kontokorrentkonten können in anders eingerichteten Systemen andere Nummern verwenden. Entscheidend sind der verwendete Kontenrahmen und die Einstellungen Ihrer Buchhaltungssoftware. Legen Sie Nummern eindeutig und nachvollziehbar fest und vermeiden Sie mehrfach angelegte Stammdatensätze.
Warum wird die Ausgangsrechnung im Soll des Debitors gebucht?
Mit einer Ausgangsrechnung auf Ziel entsteht eine Forderung. Forderungen sind Vermögenswerte und erhöhen sich bei der Buchung im Soll. Die Personenkonten zeigen deshalb beim Debitor den Bruttorechnungsbetrag auf der Sollseite. Kontokorrentkonten führen die einzelnen Forderungen getrennt. Die Gegenbuchung betrifft die jeweiligen Umsatzerlöse und bei steuerpflichtigen Umsätzen die Umsatzsteuer.
Warum steht der Lieferant bei einer Eingangsrechnung im Haben?
Die Eingangsrechnung begründet eine Verbindlichkeit, sofern sie fachlich zutreffend erfasst wird. Diese Verbindlichkeit steigt im Haben des Kreditorenkontos. Die Personenkonten des Lieferanten zeigen dadurch die offene Zahlungspflicht. In den Kontokorrentkonten werden Wareneingang oder Aufwand und gegebenenfalls Vorsteuer mit der Lieferantenverbindlichkeit verknüpft. Bei der Zahlung wird das Kreditorenkonto im Soll vermindert.
Wie werden Personenkonten mit Sammelkonten abgestimmt?
Addieren Sie die Einzelbestände der Debitoren und Kreditoren und vergleichen Sie diese mit den zugehörigen Forderungs- und Verbindlichkeitssammelkonten. Kontokorrentkonten sollten bei sachgerechter Einrichtung dieselben Gesamtwerte liefern wie die Nebenbuchauswertung. Differenzen weisen auf Buchungs- oder Zuordnungsprobleme hin und müssen vor dem Abschluss geklärt werden. Bei besonderen Soll- oder Habensalden ist eine zusätzliche bilanzielle Einordnung erforderlich.
Was geschieht, wenn ein Kunde nur teilweise bezahlt?
Die Personenkonten werden um den tatsächlichen Zahlungseingang reduziert, die Restforderung bleibt bestehen. In den Kontokorrentkonten wird die Teilzahlung der richtigen Rechnung zugeordnet. Der restliche Betrag erscheint weiterhin in der OP-Liste. Die Zahlung selbst führt bei der zuvor gebuchten Ausgangsrechnung grundsätzlich nicht nochmals zu einer Erlösbuchung. Besonderheiten der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten sind separat zu prüfen.
Muss ich bei Skonto Umsatzsteuer und Vorsteuer korrigieren?
Bei einem nachträglich wirksam gewordenen Preisnachlass kann eine Berichtigung nach § 17 UStG erforderlich sein. Personenkonten müssen vollständig ausgeglichen werden, obwohl der überwiesene Bankbetrag geringer ist als der ursprüngliche Rechnungsbetrag. In den Kontokorrentkonten werden daher Zahlung und Nachlass zusammen erfasst. Die genaue Kontierung kann vom Einkauf, vom verwendeten Steuerschlüssel und von der Buchhaltungssoftware abhängen.
Benötigt jeder Kunde unbedingt ein eigenes Unterkonto?
Bei einer kontokorrentmäßigen Buchhaltung erhält jeder regelmäßig auf Rechnung geführte Kunde normalerweise ein eigenes Konto. Personenkonten sind besonders bei Zahlungszielen und mehreren offenen Rechnungen sinnvoll. Kontokorrentkonten sind hingegen nicht zwingend für jeden anonymen Barverkauf erforderlich. Ob und wie Einzelkunden bei Kleinbeträgen zusammengefasst werden dürfen, hängt von Buchführungsverfahren, Nachweisanforderungen und Softwarekonzept ab.
Sind die Beispiele auch für Kleinunternehmer geeignet?
Die Grundlogik der Personenkonten ist auch für viele Kleinunternehmer verständlich: Rechnung, Forderung oder Verbindlichkeit und Zahlung müssen korrekt zugeordnet werden. Die dargestellten Beispiele mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer passen jedoch nicht unverändert zur Kleinunternehmerregelung. Kontokorrentkonten bleiben organisatorisch hilfreich, sofern die verwendete Form der Gewinnermittlung und die Buchhaltungssoftware zu diesem Ablauf passen. Prüfen Sie die steuerlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
Sind diese Buchungssätze auch bei Einnahmenüberschussrechnung gültig?
Die Beispiele orientieren sich an der doppelten Buchführung mit Forderungs- und Verbindlichkeitskonten. Bei der Einnahmenüberschussrechnung gelten grundsätzlich andere Regeln der steuerlichen Gewinnermittlung und des Zu- und Abflusses. Personenkonten können dort aus organisatorischen Gründen trotzdem genutzt werden, beispielsweise zur Zahlungsüberwachung. Kontokorrentkonten für offene Rechnungen bedeuten dann nicht automatisch, dass dieselben Buchungen wie bei einem bilanzierenden Unternehmen vorzunehmen sind.
Fazit: Kunden- und Lieferantenbuchhaltung sicher beherrschen
Personenkonten machen aus anonymen Forderungs- und Verbindlichkeitssummen nachvollziehbare Einzelbewegungen. In der Praxis erleichtern Kontokorrentkonten den Überblick über Kunden, Lieferanten, Rechnungen, Zahlungen und Fälligkeiten. Für korrektes Buchen sollten Sie vor allem zwischen Debitoren und Kreditoren unterscheiden, Soll und Haben richtig zuordnen und jeden Rechnungsausgleich auf den zugehörigen offenen Posten beziehen. Die zusätzlichen Beispiele zu Skonto, Teilzahlungen und Rechnungskorrekturen zeigen, warum eine reine Kontrolle des Bankkontos nicht ausreicht.
Wenn Sie Personenkonten regelmäßig abstimmen und die Kontokorrentkonten sorgfältig pflegen, verbessern Sie die Aussagekraft der Buchhaltung und die Planung Ihrer Zahlungsströme. Beginnen Sie mit einfachen Buchungssätzen und üben Sie anschließend die Sonderfälle. Auf der Bildungsbibel finden Sie dazu weitere Grundlagen, Beispiele und Hilfen. Bei abweichenden Steuerfällen, besonderen Bilanzierungsfragen oder strittigen Forderungen sollten Sie die konkrete Behandlung fachlich prüfen lassen.
Weitere Informationen und Lernmaterialien
Wenn Sie das Thema vertiefen möchten, finden Sie auf der Bildungsbibel passende Grundlagen und weiterführende Informationen. Auch für Personenkonten und Kontokorrentkonten lohnt es sich, die Zusammenhänge mit allgemeiner Buchführung, Forderungsmanagement und dem Zahlungsverkehr zu verstehen.
- Im Beitrag Forderungsmanagement mit Factoring lernen Sie Möglichkeiten zum Umgang mit offenen Forderungen, Inkasso sowie Vorteile und Nachteile kennen.
- Die Seite Buchhaltung lernen vermittelt weitere Grundlagen zu Konten, Buchungssätzen und Belegen.
- Bei sevdesk.de finden Sie eine zusätzliche Begriffserklärung zum Kontokorrent.
- Mit der Übersicht zur Buchhaltungssoftware können Sie sich über digitale Unterstützung informieren.

