Degressive Abschreibung berechnen: Formel, 30-Prozent-Regel, Beispiele und Wechsel zur linearen AfA

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Die degressive Abschreibung ist eine Methode der Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, bei der ein gleichbleibender Prozentsatz auf den jeweils verbleibenden Buchwert eines Wirtschaftsgutes angewendet wird. Dadurch entstehen zu Beginn höhere und später zunehmend niedrigere Abschreibungsbeträge. Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann diese Methode aktuell wieder steuerlich genutzt werden.

Sie lernen auf der Bildungsbibel, wie Sie die degressive Abschreibung berechnen, welche Wirtschaftsgüter begünstigt sind, wie der zulässige Abschreibungssatz bestimmt wird und wann sich der Wechsel zur linearen Abschreibung anbietet. Ausführliche Tabellen, Formeln und Excel-Beispiele helfen Ihnen beim Lernen für Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Prüfung.

Degressive Abschreibung berechnen mit Formel, Beispiel, Restbuchwert und Wechsel zur linearen Abschreibung
Degressive Abschreibung berechnen, Vorteile, Beispiele und Wechsel

Das Wichtigste zur degressiven AfA auf einen Blick

  • Die degressive Abschreibung berechnet sich mit einem konstanten Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert.
  • Dadurch sinkt der jährliche Abschreibungsbetrag im Zeitablauf.
  • Begünstigt sind derzeit bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.
  • Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen.
  • Zusätzlich gilt eine absolute Obergrenze von 30 Prozent.
  • Im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr ist die AfA grundsätzlich zeitanteilig zu berücksichtigen.
  • Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig.
  • Ein Wechsel von der linearen zurück zur degressiven Methode ist nicht zulässig.
  • Für bestimmte Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens existiert daneben eine besondere arithmetisch-degressive AfA.

Was ist die degressive Abschreibung?

Bei der degressiven Abschreibung wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut nicht jedes Jahr mit demselben Geldbetrag abgeschrieben. Stattdessen wird ein gleichbleibender Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert angewendet.

Im ersten Jahr bildet grundsätzlich der maßgebende Anschaffungs- oder Herstellungswert die Berechnungsbasis. Nach der ersten Abschreibung verbleibt ein niedrigerer Restbuchwert. Im folgenden Jahr wird derselbe Prozentsatz auf diesen niedrigeren Wert angewendet. Dadurch fällt auch der Abschreibungsbetrag niedriger aus.

Das wiederholt sich von Jahr zu Jahr:

  • Der Prozentsatz bleibt konstant.
  • Der Restbuchwert sinkt.
  • Der jährliche Abschreibungsbetrag sinkt ebenfalls.

Genau diese fallenden Jahresbeträge unterscheiden die Methode von der linearen AfA.

Lineare und degressive Abschreibung im Vergleich

Bei der linearen Methode werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bei der degressiven Abschreibung verändert sich dagegen der jährliche Geldbetrag.

MerkmalLinearDegressiv
BerechnungsbasisAnschaffungs- oder Herstellungskostenjeweiliger Restbuchwert
Prozentsatzentsprechend Nutzungsdauerkonstanter degressiver Prozentsatz
Jahresbetraggrundsätzlich gleichnimmt ab
Abschreibung zu Beginnniedriger als bei einem höheren degressiven Satzvergleichsweise hoch
Spätere Jahregleichbleibendfallende Beträge
Wechselvon linear zu degressiv nicht zulässigWechsel zu linear zulässig

Für Lernende ist vor allem wichtig, zwischen Prozentsatz und Abschreibungsbetrag zu unterscheiden. Der Prozentsatz der degressiven Methode bleibt gleich. Der Geldbetrag wird kleiner, weil sich die Bemessungsgrundlage jährlich reduziert.

Aktuelle steuerliche Voraussetzungen

Die steuerliche Zulässigkeit der degressiven Abschreibung wurde in Deutschland mehrfach geändert. Deshalb reicht es nicht aus, nur die Rechenmethode zu kennen. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung.

Nach § 7 Abs. 2 EStG kann die degressive Abschreibung aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Der anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und gleichzeitig 30 Prozent nicht überschreiten.

Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Die Regelung des § 7 Abs. 2 EStG betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu können beispielsweise Maschinen, Produktionsanlagen, betriebliche Geräte oder bestimmte Fahrzeuge gehören, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Begriff Anlagevermögen ist dabei wichtig. Ein Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Betrieb dauerhaft zu dienen. Handelswaren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, gehören dagegen grundsätzlich zum Umlaufvermögen.

Historische Zeiträume unterscheiden

Bei älteren Übungsfällen kann eine andere Rechtslage gelten. Deshalb muss bei steuerlichen Aufgaben immer zuerst das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum geprüft werden.

Anschaffung oder HerstellungSteuerliche Regelung für bewegliche Wirtschaftsgüter
01.01.2020 bis 31.12.2022bis zum 2,5-Fachen des linearen Satzes, maximal 25 %
01.01.2023 bis 31.03.2024keine degressive AfA nach dieser Regelung
01.04.2024 bis 31.12.2024bis zum 2-Fachen des linearen Satzes, maximal 20 %
01.01.2025 bis 30.06.2025keine degressive AfA nach dieser Regelung
01.07.2025 bis 31.12.2027bis zum 3-Fachen des linearen Satzes, maximal 30 %

Diese zeitliche Abgrenzung erklärt, warum ältere Lehrbücher oder Internetbeispiele mit 20 oder 25 Prozent arbeiten können, während für aktuelle begünstigte Investitionen eine andere Obergrenze gilt.

Wie wird der zulässige Prozentsatz bestimmt?

Für aktuelle begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter müssen Sie zunächst den linearen AfA-Satz bestimmen. Dieser ergibt sich grundsätzlich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die vereinfachte Formel lautet:

Linearer AfA-Satz = 100 % ÷ Nutzungsdauer

Anschließend wird dieser Satz mit drei multipliziert. Das Ergebnis darf jedoch nicht höher als 30 Prozent sein.

Maximaler degressiver AfA-Satz = linearer AfA-Satz × 3, höchstens 30 %

Beispiel mit zehn Jahren Nutzungsdauer

Bei zehn Jahren Nutzungsdauer beträgt der lineare Satz:

100 % ÷ 10 Jahre = 10 %

Das Dreifache beträgt:

10 % × 3 = 30 %

Damit kann der maximal zulässige Satz von 30 Prozent erreicht werden.

Beispiel mit 15 Jahren Nutzungsdauer

Bei 15 Jahren beträgt der lineare AfA-Satz rechnerisch rund 6,67 Prozent.

6,67 % × 3 ≈ 20 %

Hier greift die 30-Prozent-Obergrenze nicht. Der zulässige degressive Satz liegt nur bei ungefähr 20 Prozent, weil bereits die Begrenzung auf das Dreifache der linearen AfA maßgebend ist.

Tabelle zum maximalen Abschreibungssatz

NutzungsdauerLinearer SatzDreifacher SatzMaximal degressiv
4 Jahre25 %75 %30 %
5 Jahre20 %60 %30 %
8 Jahre12,5 %37,5 %30 %
10 Jahre10 %30 %30 %
12 Jahre8,33 %ca. 25 %ca. 25 %
15 Jahre6,67 %ca. 20 %ca. 20 %
20 Jahre5 %15 %15 %

Die Tabelle zeigt einen wichtigen Zusammenhang: 30 Prozent sind eine Höchstgrenze und nicht automatisch der zulässige Satz für jedes Wirtschaftsgut.

Degressive Abschreibung berechnen – Formel

Die eigentliche Berechnung ist einfach, sobald der zulässige Prozentsatz bekannt ist.

Abschreibungsbetrag = Restbuchwert zu Jahresbeginn × Abschreibungssatz

Anschließend berechnen Sie den neuen Restbuchwert:

Neuer Restbuchwert = bisheriger Restbuchwert − Abschreibungsbetrag

Dieser neue Wert bildet grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für das folgende Jahr.

Aktuelles Rechenbeispiel mit 30 Prozent

Die Freund GmbH erwirbt zu Beginn eines Wirtschaftsjahres eine begünstigte Maschine für 100.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Der lineare AfA-Satz beträgt somit 10 Prozent. Das Dreifache davon sind 30 Prozent. Damit kann im Beispiel der Höchstsatz von 30 Prozent verwendet werden.

JahrAnfangsbuchwertAfA 30 %Restbuchwert
1100.000,00 €30.000,00 €70.000,00 €
270.000,00 €21.000,00 €49.000,00 €
349.000,00 €14.700,00 €34.300,00 €
434.300,00 €10.290,00 €24.010,00 €
Beispiel einer degressiven Abschreibung mit 30 Prozent

Das Beispiel verdeutlicht die typische Wirkung: Der Prozentsatz beträgt jedes Jahr 30 Prozent, während der Abschreibungsbetrag von 30.000 Euro über 21.000 Euro auf 14.700 Euro und anschließend 10.290 Euro sinkt.

Die Ursache ist ausschließlich die fallende Bemessungsgrundlage.

Anschaffung während des Jahres berücksichtigen

Wird ein Wirtschaftsgut nicht zu Beginn des Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt, darf im ersten Jahr grundsätzlich nicht automatisch der volle Jahresbetrag angesetzt werden. § 7 Abs. 2 EStG verweist hierfür auf die zeitanteilige Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG.

Für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht, vermindert sich die Jahres-AfA um ein Zwölftel.

Beispiel Anschaffung im Juli

Eine Maschine kostet 100.000 Euro und der zulässige degressive AfA-Satz beträgt 30 Prozent. Bei einem vollen Jahr wären 30.000 Euro möglich.

Wird die Maschine im Juli angeschafft, verbleiben für das Anschaffungsjahr sechs Monate:

30.000 € × 6 ÷ 12 = 15.000 €

Die Abschreibung für das Anschaffungsjahr beträgt in diesem vereinfachten Beispiel somit 15.000 Euro.

Vorteile der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung verlagert einen größeren Teil des Abschreibungsvolumens in die ersten Nutzungsjahre. Daraus können mehrere betriebswirtschaftliche und steuerliche Effekte entstehen.

  1. Höhere AfA zu Beginn: Bei einem ausreichend hohen degressiven Satz sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher als bei linearer Verteilung.
  2. Steuerlicher Zeiteffekt: Höhere Betriebsausgaben können den steuerpflichtigen Gewinn der ersten Jahre stärker reduzieren. Die konkrete Steuerwirkung hängt von der individuellen Situation ab.
  3. Liquiditätseffekt: Eine zeitlich frühere steuerliche Entlastung kann Liquidität im Unternehmen belassen.
  4. Investitionsanreiz: Der Gesetzgeber nutzt die Regelung gezielt, um Investitionen in bewegliches Anlagevermögen zu fördern.
  5. Wechselmöglichkeit: Später kann zur linearen Methode gewechselt werden.

Nachteile und Grenzen

Die Methode besitzt nicht nur Vorteile. Für eine vollständige Beurteilung sollten Sie auch ihre Grenzen kennen.

  • Spätere Abschreibungsbeträge fallen immer geringer aus.
  • Ohne Methodenwechsel nähert sich der Restbuchwert rechnerisch immer weiter null an, erreicht diesen bei rein geometrischer Fortführung jedoch nicht einfach innerhalb der Nutzungsdauer.
  • Die steuerliche Zulässigkeit hängt vom Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt ab.
  • Die 30-Prozent-Grenze darf nicht mit einem pauschalen Satz für jedes Wirtschaftsgut verwechselt werden.
  • Ein Wechsel von linear zurück zu degressiv ist nicht zulässig.
  • Bei Anwendung der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung für das betreffende Wirtschaftsgut ausgeschlossen.

Nutzungsdauer mit der AfA-Tabelle bestimmen

Für die Berechnung benötigen Sie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Als wichtiges Hilfsmittel stellt das Bundesministerium der Finanzen verschiedene AfA-Tabellen zur Verfügung.

Die AfA-Tabellen enthalten Erfahrungswerte für die gewöhnliche Nutzungsdauer zahlreicher Anlagegüter. Sie sind keine eigenständigen Rechtsnormen, werden in der Praxis aber als wichtiges Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer verwendet.

Lernbeispiel mit 20 Prozent ohne Wechsel

Das folgende Beispiel arbeitet bewusst mit einem degressiven Satz von 20 Prozent. Es dient dazu, die mathematische Methode und die vorhandene Excel-Vorlage der Bildungsbibel nachvollziehen zu können. Der Satz von 20 Prozent ist deshalb nicht als pauschale aktuelle steuerliche Obergrenze zu verstehen.

Die Freund GmbH kauft eine Produktionsanlage im Wert von 100.000 Euro. Für das Rechenbeispiel wird ein degressiver Satz von 20 Prozent und eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angenommen.

Berechnung ohne Wechsel

Im ersten Jahr werden 20 Prozent von 100.000 Euro berechnet. Das ergibt 20.000 Euro. Anschließend beträgt der Buchwert noch 80.000 Euro. Im zweiten Jahr werden 20 Prozent von diesen 80.000 Euro berechnet. Daraus ergeben sich 16.000 Euro AfA und ein neuer Restbuchwert von 64.000 Euro.

Das Prinzip wird Jahr für Jahr fortgeführt. Dadurch nimmt der Abschreibungsbetrag kontinuierlich ab.

Degressive Abschreibung mit 20 Prozent in Excel berechnen, Beispiel ohne Wechsel zur linearen AfA
Degressive Abschreibung berechnen – Lernbeispiel in Excel ohne Wechsel
JahrAnfangsbuchwertAfA 20 %Kumulierte AfARestbuchwert
1100.000,00 €20.000,00 €20.000,00 €80.000,00 €
280.000,00 €16.000,00 €36.000,00 €64.000,00 €
364.000,00 €12.800,00 €48.800,00 €51.200,00 €
451.200,00 €10.240,00 €59.040,00 €40.960,00 €
540.960,00 €8.192,00 €67.232,00 €32.768,00 €
632.768,00 €6.553,60 €73.785,60 €26.214,40 €
726.214,40 €5.242,88 €79.028,48 €20.971,52 €
820.971,52 €4.194,30 €83.222,78 €16.777,22 €
916.777,22 €3.355,44 €86.578,22 €13.421,78 €
1013.421,78 €2.684,36 €89.262,58 €10.737,42 €
Degressive Abschreibung mit 20 Prozent ohne Wechsel

Nach zehn Jahren verbleiben rechnerisch noch 10.737,42 Euro. Das verdeutlicht einen wichtigen Nachteil einer ausschließlich geometrisch-degressiven Berechnung: Ein vollständiger Abbau des Buchwertes innerhalb einer festgelegten Nutzungsdauer wird ohne Wechsel zur linearen Methode nicht automatisch erreicht.

Excel-Vorlage ohne Wechsel herunterladen

Mit der kostenlosen Excel-Vorlage der Bildungsbibel können Sie das 20-Prozent-Beispiel nachvollziehen und die Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge sowie des Restbuchwertes üben.

Wechsel zur linearen Abschreibung

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist ausdrücklich zulässig. Nach dem Wechsel wird der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Restwert auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilt.

Die Formel lautet:

Lineare AfA nach dem Wechsel = Restbuchwert ÷ Restnutzungsdauer

Ein Wechsel ist rechnerisch insbesondere dann interessant, wenn die lineare AfA auf Basis des verbleibenden Restwertes und der Restnutzungsdauer mindestens so hoch oder höher als der degressive Jahresbetrag ist.

Wichtig: Nach § 7 Abs. 3 EStG ist der Übergang von der degressiven zur linearen Methode zulässig. Der umgekehrte Weg von linear zu degressiv ist dagegen nicht erlaubt.

Lernbeispiel mit Wechsel

Wir verwenden erneut die Produktionsanlage mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro, zehn Jahren Nutzungsdauer und einem angenommenen degressiven Satz von 20 Prozent.

Nach fünf Jahren degressiver Abschreibung beträgt der Restbuchwert 32.768 Euro. Zu Beginn des sechsten Jahres verbleiben noch fünf Nutzungsjahre.

Die lineare AfA auf den Restbuchwert beträgt damit:

32.768 € ÷ 5 = 6.553,60 €

Die degressive Abschreibung für das sechste Jahr beträgt ebenfalls:

32.768 € × 20 % = 6.553,60 €

Beide Methoden führen im sechsten Jahr somit zum gleichen Betrag. Wird ab diesem Zeitpunkt linear abgeschrieben, kann der Restbuchwert über die verbleibenden fünf Jahre vollständig verteilt werden.

Degressive Abschreibung mit Wechsel zur linearen AfA berechnen, Excel-Beispiel mit Wechseljahr
Degressive Abschreibung mit Wechsel zur linearen Abschreibung
JahrAnfangsbuchwertDegressiv 20 %Gewählte AfARestbuchwert
1100.000,00 €20.000,00 €20.000,00 €80.000,00 €
280.000,00 €16.000,00 €16.000,00 €64.000,00 €
364.000,00 €12.800,00 €12.800,00 €51.200,00 €
451.200,00 €10.240,00 €10.240,00 €40.960,00 €
540.960,00 €8.192,00 €8.192,00 €32.768,00 €
632.768,00 €6.553,60 €6.553,60 € linear26.214,40 €
726.214,40 €–6.553,60 € linear19.660,80 €
819.660,80 €–6.553,60 € linear13.107,20 €
913.107,20 €–6.553,60 € linear6.553,60 €
106.553,60 €–6.553,60 € linear0,00 €
Degressive Abschreibung mit Wechsel zur linearen Methode im sechsten Jahr

Würde im sechsten Jahr noch degressiv abgeschrieben, ergibt sich zufällig derselbe Betrag. Spätestens im siebten Jahr wäre die lineare Verteilung auf die verbleibende Nutzungsdauer höher als die Fortführung mit 20 Prozent vom Restbuchwert.

Wechselzeitpunkt rechnerisch bestimmen

Für einfache Aufgaben mit einer geometrisch-degressiven Abschreibung kann der rechnerische Gleichstand zwischen degressivem und linearem Betrag näherungsweise mit folgender Lernformel bestimmt werden:

Formel für das Wechseljahr von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung
Formel für den rechnerischen Wechselpunkt von degressiver zu linearer Abschreibung

Nutzungsdauer − (100 ÷ degressiver Prozentsatz) + 1

Beim Beispiel mit zehn Jahren und 20 Prozent ergibt sich:

10 − (100 ÷ 20) + 1 = 6

Im sechsten Jahr sind die Beträge in diesem Beispiel gleich hoch. Für die praktische Berechnung ist die direkte Gegenüberstellung jedoch verständlicher und zuverlässiger: Vergleichen Sie für jedes Jahr den degressiven Betrag mit dem Restbuchwert geteilt durch die verbleibende Nutzungsdauer.

Excel-Vorlage mit Wechsel herunterladen

Die zweite Excel-Vorlage der Bildungsbibel zeigt das Lernbeispiel mit dem Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung.

Buchungssatz für die Abschreibung

Die Wahl zwischen linearer und degressiver Methode verändert zwar die Höhe der AfA, nicht aber das grundlegende Prinzip des Buchungssatzes.

Bei direkter Abschreibung lautet dieser vereinfacht:

Abschreibungen auf Sachanlagen an entsprechendes Anlagekonto

Bei einer Maschine könnte der Buchungssatz beispielsweise lauten:

Abschreibungen auf Sachanlagen an Maschinen

Die Abschreibung stellt einen Aufwand dar und mindert gleichzeitig den Buchwert des Anlagegutes.

Handelsrecht und Steuerrecht unterscheiden

Für Studium und Prüfung ist die Trennung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz wichtig. Die steuerliche Regelung des § 7 Abs. 2 EStG beantwortet zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine degressive AfA steuerlich zulässig ist.

Handelsrechtlich steht dagegen eine planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer im Mittelpunkt. Nach § 253 HGB muss der Abschreibungsplan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Eine steuerlich zulässige Abschreibungsmethode darf deshalb nicht ohne weitere Prüfung mit der handelsrechtlichen Bilanzierung gleichgesetzt werden.

Sonderfall Elektrofahrzeuge

Für bestimmte betriebliche Elektrofahrzeuge existiert zusätzlich eine besondere Regelung nach § 7 Abs. 2a EStG. Diese darf nicht mit der normalen geometrisch-degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter verwechselt werden.

Für begünstigte Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sieht das Gesetz folgende Staffel vor:

ZeitraumAfA in % der Anschaffungskosten
Jahr der Anschaffung75 %
1. Folgejahr10 %
2. Folgejahr5 %
3. Folgejahr5 %
4. Folgejahr3 %
5. Folgejahr2 %

Die Summe beträgt 100 Prozent. Anders als bei der normalen degressiven Abschreibung werden hier gesetzlich festgelegte Prozentsätze der Anschaffungskosten verwendet. Zudem findet bei dieser besonderen Regelung keine monatsweise Kürzung im Anschaffungsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG statt.

Geometrisch und arithmetisch degressiv unterscheiden

Der Begriff degressive Abschreibung kann unterschiedliche mathematische Verfahren beschreiben. Für Studium und Ausbildung sollten Sie insbesondere zwei Varianten unterscheiden.

VerfahrenPrinzip
Geometrisch-degressivgleichbleibender Prozentsatz vom fallenden Restbuchwert
Arithmetisch-degressivAbschreibungsbeträge sinken nach einer festgelegten Staffel

Die allgemeine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG arbeitet mit einem unveränderlichen Prozentsatz vom Restbuchwert und entspricht damit der geometrisch-degressiven Methode. Die besondere Elektrofahrzeugregelung arbeitet dagegen mit gesetzlich festgelegten fallenden Prozentsätzen.

Degressive Abschreibung in Excel berechnen

Eine Tabellenkalkulation eignet sich besonders gut, um die Entwicklung des Buchwertes über mehrere Jahre darzustellen. Für eine einfache Berechnung benötigen Sie mindestens folgende Spalten:

  • Jahr,
  • Anfangsbuchwert,
  • Abschreibungssatz,
  • Abschreibungsbetrag,
  • Restbuchwert,
  • optional: kumulierte Abschreibung.

Bei einem Anfangsbuchwert in Zelle B2 und dem Prozentsatz in Zelle C2 kann die Berechnung beispielsweise nach dem Prinzip B2*C2 erfolgen. Der neue Restbuchwert ergibt sich aus Anfangsbuchwert minus Abschreibungsbetrag.

Im nächsten Jahr wird der Restbuchwert des Vorjahres zum neuen Anfangsbuchwert. Dadurch lässt sich die gesamte Abschreibungsreihe automatisch fortschreiben.

Typische Fehler bei der Berechnung

FehlerRichtige Vorgehensweise
30 % automatisch für jedes Wirtschaftsgut verwendenZuerst den linearen Satz bestimmen und die Dreifachgrenze prüfen.
Jedes Jahr von den ursprünglichen Kosten rechnenAb dem Folgejahr vom jeweiligen Restbuchwert rechnen.
Sinkenden Prozentsatz annehmenBei der geometrisch-degressiven Methode bleibt der Prozentsatz konstant.
Anschaffungsmonat ignorierenIm ersten Jahr die zeitanteilige AfA beachten.
Nach Wechsel wieder degressiv rechnenNach dem Wechsel wird linear fortgeführt.
20-%-Beispiel als aktuelle Höchstgrenze verstehenAktuell gelten bei begünstigten Investitionen bis zu 30 %, zusätzlich begrenzt auf das Dreifache des linearen Satzes.
Elektrofahrzeugregelung mit normaler AfA verwechseln§ 7 Abs. 2a EStG separat prüfen.

Prüfungsschema für Studium und Ausbildung

Mit einem festen Prüfungsschema lassen sich viele Aufgaben zur degressiven Abschreibung sicher lösen:

  1. Wirtschaftsgut bestimmen: Handelt es sich um abnutzbares bewegliches Anlagevermögen?
  2. Anschaffungsdatum prüfen: Fällt es in den gesetzlichen Begünstigungszeitraum?
  3. Nutzungsdauer feststellen: Aufgabenangabe oder maßgebende AfA-Tabelle verwenden.
  4. Linearen Satz berechnen: 100 geteilt durch Nutzungsdauer.
  5. Degressiven Höchstsatz bestimmen: linearen Satz verdreifachen und mit der 30-Prozent-Grenze vergleichen.
  6. Bemessungsgrundlage bestimmen: im ersten Jahr maßgebender Ausgangswert, danach Restbuchwert.
  7. Zeitanteil prüfen: Anschaffungsmonat berücksichtigen.
  8. AfA berechnen: Restbuchwert mal Prozentsatz.
  9. Restbuchwert ermitteln: bisherigen Buchwert um die AfA vermindern.
  10. Methodenwechsel prüfen: lineare AfA über die Restnutzungsdauer mit dem degressiven Betrag vergleichen.

Übungsaufgabe zur degressiven Abschreibung

Ein Unternehmen erwirbt zu Beginn des Wirtschaftsjahres eine begünstigte Maschine für 60.000 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt zwölf Jahre.

Aufgabe: Bestimmen Sie den maximalen degressiven AfA-Satz und berechnen Sie die Abschreibung für die ersten beiden Jahre.

Lösung Schritt für Schritt

Der lineare AfA-Satz beträgt:

100 % ÷ 12 = 8,333… %

Das Dreifache beträgt:

8,333… % × 3 = 25 %

Die 30-Prozent-Grenze wird nicht erreicht. Der maximale degressive Satz beträgt somit 25 Prozent.

Im ersten Jahr:

60.000 € × 25 % = 15.000 € AfA

Restbuchwert:

60.000 € − 15.000 € = 45.000 €

Im zweiten Jahr:

45.000 € × 25 % = 11.250 € AfA

Der Restbuchwert am Ende des zweiten Jahres beträgt somit 33.750 Euro.

Häufige Fragen zur degressiven Abschreibung

Wie funktioniert die degressive Abschreibung?

Ein gleichbleibender Prozentsatz wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Weil der Restbuchwert sinkt, werden auch die jährlichen Abschreibungsbeträge kleiner.

Wie hoch darf die degressive Abschreibung aktuell sein?

Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt der Satz höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes und maximal 30 Prozent.

Für welchen Zeitraum gilt die 30-Prozent-Regel?

Sie gilt nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.

Sind immer 30 Prozent möglich?

Nein. Zusätzlich gilt die Begrenzung auf das Dreifache des linearen AfA-Satzes. Bei langen Nutzungsdauern kann der zulässige Prozentsatz deshalb deutlich unter 30 Prozent liegen.

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Bei der geometrisch-degressiven Methode wird der konstante Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert beziehungsweise Restwert angewendet. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage von Jahr zu Jahr.

Kann man zur linearen Abschreibung wechseln?

Ja. Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig. Anschließend wird der verbleibende Restwert über die Restnutzungsdauer verteilt.

Kann man später wieder zur degressiven Methode zurückkehren?

Nein. Der Übergang von der linearen Abschreibung zurück zur degressiven Abschreibung ist nicht zulässig.

Wann sollte zur linearen Abschreibung gewechselt werden?

Rechnerisch wird ein Wechsel insbesondere dann interessant, wenn der Restbuchwert geteilt durch die verbleibende Nutzungsdauer mindestens so hoch wie der degressive Abschreibungsbetrag ist. So lässt sich der verbleibende Wert gleichmäßig über die Restnutzungsdauer verteilen.

Warum ist die Abschreibung im ersten Jahr niedriger?

Bei einer Anschaffung während des Jahres wird die AfA grundsätzlich zeitanteilig gekürzt. Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat vermindert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel.

Gilt die degressive AfA auch für Gebäude?

Die hier erläuterte Regelung des § 7 Abs. 2 EStG betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für bestimmte Gebäude existieren eigenständige gesetzliche Regelungen zur degressiven Gebäude-AfA, die von dieser Methode getrennt betrachtet werden müssen.

Wo findet man die Nutzungsdauer?

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht AfA-Tabellen mit Erfahrungswerten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verschiedener Anlagegüter. Für branchenspezifische Wirtschaftsgüter können besondere Tabellen relevant sein.

Fazit zur degressiven AfA

Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Stattdessen wird ein konstanter Prozentsatz auf einen jährlich sinkenden Restbuchwert angewendet. Dadurch entstehen zu Beginn vergleichsweise hohe und später immer niedrigere Abschreibungsbeträge.

Für aktuelle begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist besonders die Kombination aus zwei Grenzen wichtig: Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und gleichzeitig 30 Prozent nicht überschreiten.

Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren beträgt der lineare Satz beispielsweise 10 Prozent. Das Dreifache sind 30 Prozent, sodass die absolute Obergrenze erreicht werden kann. Bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren beträgt der lineare Satz dagegen nur rund 6,67 Prozent. Das Dreifache liegt bei ungefähr 20 Prozent, sodass in diesem Fall nicht mit 30 Prozent gerechnet werden darf.

Für Studium, Ausbildung und Prüfung sollten Sie sich deshalb nicht einfach einen bestimmten Prozentsatz merken. Lernen Sie stattdessen die Reihenfolge: Nutzungsdauer feststellen, linearen AfA-Satz berechnen, zulässigen degressiven Satz bestimmen, Abschreibung vom Restbuchwert berechnen und anschließend den neuen Buchwert ermitteln.

Der Wechsel zur linearen Abschreibung löst zudem das mathematische Problem des verbleibenden Restbuchwertes. Nach dem Wechsel wird der noch vorhandene Buchwert gleichmäßig über die Restnutzungsdauer verteilt.

Die Excel-Vorlagen der Bildungsbibel ermöglichen es Ihnen, diese Zusammenhänge praktisch nachzuvollziehen und unterschiedliche Abschreibungssätze selbst durchzurechnen.

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