Wohngebäudeversicherung Vergleich, Wert 1914 & Schäden

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Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden am Wohngebäude. Auf der Bildungsbibel erfahren Sie, welche Gefahren typischerweise abgedeckt sind, warum Elementarschutz immer wichtiger wird, wie der Wert 1914 funktioniert und welche Kriterien bei einem Versicherungsvergleich entscheidend sind.

Besonders wichtig ist eine realistische Bewertung des Gebäudes. Die Wohngebäudeversicherung sollte so gestaltet sein, dass ein schwer beschädigtes oder zerstörtes Haus nach einem versicherten Ereignis wiederhergestellt werden kann. Gleichzeitig müssen Sie prüfen, welche Nebengebäude, technischen Anlagen und zusätzlichen Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.

Wohngebäudeversicherung Vergleich, Wert 1914 und Schäden
Wohngebäudeversicherung: Schäden, Wert 1914 und Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und vereinbarte Gebäudebestandteile gegen festgelegte Gefahren.
  • Zur klassischen Grundabsicherung gehören regelmäßig Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
  • Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau benötigen in der Regel einen zusätzlichen Schutz gegen weitere Naturgefahren beziehungsweise Elementarschäden.
  • Hausrat wie Möbel, Kleidung oder Computer gehört grundsätzlich nicht in die Wohngebäudeversicherung, sondern in die Hausratversicherung.
  • Der Wert 1914 wird weiterhin in bestimmten Tarifen für die gleitende Neuwertversicherung verwendet. Andere Versicherer nutzen heute Wohnflächen- oder andere Bewertungsmodelle.
  • Leerstand, bestimmte Umbauten, eine gewerbliche Nutzung oder andere Gefahrerhöhungen sollten dem Versicherer nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben gemeldet werden.
  • Beim Vergleich zählen nicht nur Beitrag und Versicherungssumme, sondern vor allem Elementarschutz, Unterversicherungsverzicht, grobe Fahrlässigkeit, Rohrleitungen, Nebengebäude und mögliche Selbstbeteiligungen.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Sie leistet, wenn das versicherte Haus oder mitversicherte Bestandteile durch eine vereinbarte Gefahr beschädigt oder zerstört werden. Bei einem Totalschaden kann die Wiedererrichtung des Gebäudes das entscheidende finanzielle Risiko darstellen.

Versichert ist nicht automatisch alles, was sich auf einem Grundstück befindet. Nach den aktuellen GDV-Musterbedingungen gehören das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude, seine Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör und unmittelbar anschließende Terrassen zum Kernbereich. Weitere Grundstücksbestandteile können je nach Vertrag zusätzlich einbezogen sein.

Eine Wohngebäudeversicherung ist deshalb besonders genau zu prüfen, wenn auf dem Grundstück Garagen, Carports, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Zäune, größere technische Anlagen oder andere Nebeneinrichtungen vorhanden sind. Entscheidend ist, ob diese Sachen im konkreten Tarif ausdrücklich als versichert gelten.

Welche Schäden sind typischerweise versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung besteht aus mehreren Gefahrengruppen. Die konkrete Police entscheidet, welche Gefahren eingeschlossen sind. Besonders verbreitet sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Moderne Bedingungen können darüber hinaus zusätzliche Ereignisse und Kostenpositionen vorsehen.

GefahrTypische BeispieleWorauf Sie achten sollten
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion, ImplosionÜberspannung, Rauch- und Rußschäden, Sengschäden
LeitungswasserRohrbruch, Frostschaden, bestimmungswidrig austretendes WasserAußenrohre, Ableitungsrohre und Grundstücksgrenzen
Sturm und HagelDachschäden, beschädigte Fassade, HagelschadenSturmdefinition und Folgeschäden
Weitere NaturgefahrenÜberschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, SchneedruckElementarbaustein und Selbstbeteiligung

Feuer, Blitz, Explosion und Überspannung

Zum klassischen Feuerschutz einer Wohngebäudeversicherung gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen führen zusätzlich unter anderem Überspannung durch Blitz, Verpuffung, Fahrzeuganprall sowie bestimmte Rauch-, Ruß- und Sengschäden auf. Versicherer können ihren Tarif allerdings abweichend gestalten.

Gerade bei Überspannung sollten Sie genau lesen, wie der Versicherer den Schaden definiert. Nicht jede elektrische Störung ist automatisch ein versicherter Überspannungsschaden. In der Wohngebäudeversicherung betrifft der Schutz zudem nur versicherte Gebäudetechnik und nicht automatisch sämtliche beweglichen Elektrogeräte im Haushalt.

Leitungswasser und Rohrbruch

Ein großer Leistungsbereich ist Leitungswasser. Platzt ein Wasserrohr oder tritt Wasser bestimmungswidrig aus einer versicherten Installation aus, können erhebliche Schäden an Wänden, Decken, Böden und technischen Einrichtungen entstehen. Die Wohngebäudeversicherung kann solche Schäden im vereinbarten Umfang übernehmen.

Bei Rohrleitungen lohnt sich der Blick ins Detail. Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes sind anders geregelt als Leitungen außerhalb des Hauses oder sogar außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Auch Ableitungsrohre, Regenfallrohre und Kosten für Rohrverstopfungen können besondere Klauseln benötigen. Ein guter Tarif sollte deshalb zur tatsächlichen Leitungsführung des Grundstücks passen.

Sturm und Hagel

Sturmschäden gehören zum klassischen Leistungsumfang. Nach den GDV-Musterbedingungen gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 als Sturm. Hagelschäden können unabhängig von einer bestimmten Windstärke versichert sein. Typische Fälle sind abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden oder Folgeschäden, nachdem Sturm Teile des Dachs abgerissen hat.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt jedoch nicht jeden Wassereintritt nach schlechtem Wetter. Dringt Regen lediglich durch offen gelassene Fenster oder Türen ein, fehlt regelmäßig der versicherte Gebäudeschaden als Ursache. Anders kann es aussehen, wenn Sturm zunächst das Dach beschädigt und anschließend Regenwasser in das Gebäude gelangt.

Elementarschutz gegen Starkregen, Hochwasser und Rückstau

Ein besonders wichtiger Punkt beim heutigen Versicherungsschutz sind weitere Naturgefahren. Eine klassische Wohngebäudeversicherung ohne entsprechenden Zusatz schützt nicht automatisch gegen sämtliche Folgen von Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau. Dafür wird regelmäßig ein Elementarbaustein beziehungsweise eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren benötigt.

  • Überschwemmung durch Witterungsniederschläge oder ausufernde Gewässer,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen,
  • Vulkanausbruch.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Eigentümern, den Elementarschutz in die Wohngebäudeversicherung einzubeziehen. Starkregen kann grundsätzlich auch abseits großer Flüsse Schäden verursachen. Die Risikoeinschätzung eines Standorts kann sich außerdem auf Beitrag, Selbstbeteiligung und Annahmebedingungen auswirken.

Für eine erste Orientierung können Sie den Naturgefahren- und Hochwasserrisiken beim GDV prüfen. Das ersetzt keine individuelle Versicherungsbewertung, hilft aber dabei, die Bedeutung von Starkregen, Hochwasser und Rückstau für das eigene Gebäude besser einzuordnen.

Was gehört zum Gebäude und was zum Hausrat?

Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude und bestimmte fest damit verbundene oder dem Gebäude dienende Sachen. Dazu können Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, fest eingebaute Bodenbeläge und individuell angepasste Einbauküchen gehören. Auch Markisen, Antennen oder bestimmtes Gebäudezubehör können nach den Bedingungen erfasst sein.

Bewegliches Eigentum gehört dagegen grundsätzlich nicht zum Gebäudeschutz. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Computer und andere bewegliche Sachen werden über eine Hausratversicherung abgesichert. Bei einem Brand können deshalb Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung gleichzeitig betroffen sein: Die eine reguliert den Gebäudeschaden, die andere den versicherten Hausrat.

Garagen, Carports und Gartenhäuser

Garagen, Gartenhäuser, Carports, Zäune oder Gewächshäuser sind nicht pauschal allein deshalb versichert, weil sie sich auf demselben Grundstück befinden. Die Wohngebäudeversicherung kann solche Grundstücksbestandteile einschließen, die genaue Regelung unterscheidet sich jedoch nach Tarif.

Prüfen Sie deshalb den Versicherungsschein auf sämtliche Nebengebäude und Anlagen. Das ist insbesondere nach einem Neubau, einer Erweiterung oder der Errichtung eines zusätzlichen Carports wichtig. Fehlt ein relevanter Grundstücksbestandteil in der Risikobeschreibung, sollte der Versicherer informiert werden.

Photovoltaik, Balkonkraftwerk und moderne Gebäudetechnik

Bei Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wärmepumpen und anderer moderner Gebäudetechnik sollten Sie den Versicherungsschutz ausdrücklich kontrollieren. Die GDV-Musterbedingungen zum Wert-1914-Modell sehen Photovoltaikanlagen und deren Komponenten nicht automatisch als versicherte Sachen vor; Balkonkraftwerke werden dort dagegen als Gebäudezubehör behandelt. Versicherer können andere Lösungen anbieten.

Eine Wohngebäudeversicherung sollte deshalb nach einer energetischen Modernisierung angepasst werden. Entscheidend ist nicht nur, ob die Anlage grundsätzlich versichert ist, sondern auch gegen welche Gefahren und bis zu welchem Betrag. Zusätzliche Risiken wie Ertragsausfall, technischer Defekt oder Diebstahl können besondere Deckungen erfordern.

Wert 1914: Was bedeutet die historische Rechengröße?

Der Wert 1914 ist kein heutiger Marktwert des Hauses. Er ist eine historische Rechengröße, mit der bestimmte Versicherer den Gebäudewert auf ein Preisniveau des Jahres 1914 zurückrechnen. Ausgangspunkt ist die Vorstellung, dass die Baupreise in diesem Basisjahr vergleichsweise stabil waren. Der Wert wird anschließend über Anpassungsfaktoren an die aktuelle Baukostenentwicklung gekoppelt.

In einer Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert soll dieses Verfahren helfen, eine Unterversicherung durch steigende Bau- und Lohnkosten zu vermeiden. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen zum „Gleitenden Neuwert Plus“ verwenden weiterhin Preise des Jahres 1914 und sehen eine laufende Anpassung des Versicherungsschutzes an die Baukostenentwicklung vor.

Der Wert 1914 ist heute jedoch nicht das einzige Bewertungsmodell. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Versicherer inzwischen mit Wohnflächenmodellen, unbegrenzter Deckung oder ausreichend bemessenen Höchstentschädigungen arbeiten. Bei einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie daher nicht nur fragen, wie der Wert berechnet wird, sondern ob ein wirksamer Unterversicherungsverzicht besteht.

Warum der gleitende Neuwert wichtig ist

Baukosten verändern sich laufend. Würde ein Gebäude nur mit einer dauerhaft festen Summe versichert, könnte diese nach einigen Jahren zu niedrig sein. Die gleitende Neuwertversicherung passt Schutz und Beitrag an die Entwicklung von Baupreisen und Löhnen an. Dadurch soll die Wohngebäudeversicherung auch nach deutlichen Kostensteigerungen eine Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ermöglichen.

Beitragsanpassungen aufgrund eines vereinbarten gleitenden Neuwerts sind deshalb nicht automatisch mit einer reinen Preiserhöhung ohne Mehrleistung vergleichbar. Der Versicherungsschutz wird im Gegenzug an die Kostenentwicklung angepasst. Wer einer solchen Anpassung widerspricht, sollte das Risiko einer späteren Unterversicherung sorgfältig prüfen.

Unterversicherung vermeiden

Eine Unterversicherung liegt vereinfacht vor, wenn der versicherte Gebäudewert unter dem tatsächlichen Versicherungswert liegt und der Versicherer deshalb einen Schaden nur anteilig ersetzt. Eine korrekt berechnete Wohngebäudeversicherung mit vertraglichem Unterversicherungsverzicht kann dieses Risiko erheblich reduzieren.

Beispiel: Ein Gebäude wäre tatsächlich mit 800.000 Euro anzusetzen, wurde aber nur mit 600.000 Euro versichert. Beträgt ein versicherter Teilschaden 120.000 Euro, könnte eine klassische Unterversicherungsregel dazu führen, dass nicht der vollständige Schaden ersetzt wird. Das konkrete Ergebnis hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Besonders nach Anbauten, Dachausbau, hochwertiger Modernisierung oder deutlicher Vergrößerung der Wohnfläche sollten Sie die Wohngebäudeversicherung überprüfen. Auch neue Nebengebäude und technische Anlagen können den Versicherungsbedarf verändern.

Was kostet der Gebäudeschutz?

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung lassen sich nicht seriös mit einem einheitlichen Jahresbeitrag angeben. Versicherer kalkulieren nach dem individuellen Gebäuderisiko. Dabei spielen Lage, Bauweise, Dach, Nutzung, Gebäudewert, Wohnfläche, Elementargefahren und gewählte Zusatzleistungen eine Rolle.

  • Standort: regionale Sturm-, Hagel-, Hochwasser- und Starkregenrisiken,
  • Bauart: beispielsweise Massivbau, Fachwerk oder Holzbau,
  • Dach: Art und Ausführung der Bedachung,
  • Gebäudegröße: Wohnfläche beziehungsweise versicherter Gebäudewert,
  • Nutzung: selbst bewohnt, vermietet oder teilweise gewerblich genutzt,
  • Schadenverlauf: Vorschäden können die Kalkulation beeinflussen,
  • Leistungsumfang: Elementarschutz, Rohrleitungen, Nebengebäude und weitere Einschlüsse,
  • Selbstbeteiligung: ein höherer Eigenanteil kann den Beitrag reduzieren.

Steigende Bau-, Material- und Handwerkerkosten wirken sich ebenfalls auf die Beiträge aus, weil die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall höhere Wiederherstellungskosten finanzieren muss. Ein Beitragsvergleich sollte deshalb stets gemeinsam mit einem Bedingungsvergleich erfolgen.

Wohngebäudeversicherung vergleichen: Diese Kriterien zählen

Ein guter Vergleich beginnt nicht mit dem billigsten Beitrag. Entscheidend ist, ob die Wohngebäudeversicherung die größten finanziellen Risiken des konkreten Hauses ausreichend abdeckt. Prüfen Sie deshalb mehrere Angebote anhand identischer Gebäudedaten und Leistungsmerkmale.

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: Umfang der Grunddeckung vergleichen.
  • Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren einbeziehen.
  • Unterversicherungsverzicht: Bedingungen und Bewertungsmethode prüfen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: prüfen, ob und bis zu welcher Grenze der Versicherer auf Leistungskürzungen verzichtet.
  • Rohrleitungen: Leitungen auf und außerhalb des Grundstücks sowie Ableitungsrohre vergleichen.
  • Nebengebäude: Garage, Carport, Gartenhaus und weitere Grundstücksbestandteile erfassen.
  • Gebäudetechnik: Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpe und Wallbox prüfen.
  • Mietausfall: bei vermieteten Gebäuden Höhe und Dauer der Leistung beachten.
  • Aufräum- und Abbruchkosten: mögliche Höchstgrenzen kontrollieren.
  • Selbstbeteiligung: allgemeine und besondere Selbstbehalte vergleichen.

Den vorhandenen Vergleich für Wohngebäudeversicherungen bei Mr-Money können Sie für eine erste Marktübersicht nutzen. Ein Vergleichsrechner ersetzt jedoch nicht die Prüfung der Versicherungsbedingungen. Gerade bei Elementarschutz und besonderen Gebäudebestandteilen sind Detailunterschiede entscheidend.

Grobe Fahrlässigkeit: auf den Bedingungsumfang achten

Nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Gute Tarife enthalten deshalb häufig einen Verzicht auf diesen Einwand oder begrenzen mögliche Kürzungen zugunsten des Kunden.

Bei einer Wohngebäudeversicherung sollte dieser Punkt ausdrücklich verglichen werden. Entscheidend ist, ob der Verzicht vollständig gilt, ob eine Entschädigungsgrenze vorgesehen ist und welche Obliegenheitsverletzungen davon ausgenommen sind. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden bleiben davon zu unterscheiden.

Umbau, Leerstand und Nutzungsänderung melden

Verändert sich das Risiko des Gebäudes nach Vertragsabschluss erheblich, kann eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegen. Nach § 23 VVG bestehen dafür Anzeige- und Zustimmungspflichten. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen nennen bei Wohngebäuden mehrere typische Beispiele.

  • Das Gebäude oder der überwiegende Teil wird nicht mehr genutzt.
  • Bei Baumaßnahmen wird das Dach ganz oder teilweise entfernt.
  • Baumaßnahmen machen das Gebäude überwiegend unbenutzbar.
  • Im Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert.
  • Ein für die Risikobewertung abgefragter Umstand verändert sich.

Die frühere Annahme, jede kleinere Änderung innerhalb des Hauses müsse automatisch gemeldet werden, ist zu pauschal. Wenn aus einem Kinderzimmer lediglich ein privates Arbeitszimmer wird, liegt nicht zwangsläufig eine relevante Gefahrerhöhung vor. Anders kann es bei einer gewerblichen Nutzung, größerem Umbau oder längerem Leerstand aussehen. Im Zweifel sollten Sie die Wohngebäudeversicherung frühzeitig informieren.

Wer eine Gefahrerhöhung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht anzeigt, riskiert nach den gesetzlichen Voraussetzungen Kündigung oder Leistungskürzungen. Deshalb ist es sinnvoll, geplante größere Veränderungen vor Beginn mit dem Versicherer abzustimmen.

Ist eine Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für private Wohngebäude besteht in Deutschland derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Angesichts des möglichen finanziellen Totalverlusts gehört sie für Eigentümer dennoch zu den wichtigsten Sachversicherungen.

Wird das Gebäude über einen Kredit finanziert, kann die finanzierende Bank im Darlehens- oder Sicherungsvertrag einen ausreichenden Versicherungsschutz verlangen. Die Immobilie dient dem Kreditgeber als Sicherheit, deren Wert nach einem Großschaden erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden soll.

Bei einem Verkauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über. Nach den GDV-Musterbedingungen erfolgt der Eigentumsübergang bei Immobilien mit der Eintragung im Grundbuch. Für Käufer und Verkäufer bestehen anschließend besondere Kündigungs- und Informationsregeln.

Was sollten Sie im Schadenfall tun?

Nach einem versicherten Ereignis müssen Sie den Schaden möglichst begrenzen und den Versicherer zeitnah informieren. § 82 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer im Rahmen des Zumutbaren zur Schadenabwendung und Schadenminderung. Die Wohngebäudeversicherung kann außerdem vertragliche Obliegenheiten vorsehen.

  1. Gefahr beseitigen: Bei einem Brand Feuerwehr rufen, bei Leitungswasser gegebenenfalls den Haupthahn schließen.
  2. Schaden begrenzen: Zumutbare Sofortmaßnahmen durchführen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
  3. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden aufnehmen und beschädigte Teile möglichst nicht vorschnell entsorgen.
  4. Versicherer informieren: Schadenereignis und Umfang möglichst schnell melden.
  5. Größere Reparaturen abstimmen: Notmaßnahmen sofort durchführen, umfangreiche Wiederherstellungen nach Möglichkeit mit der Wohngebäudeversicherung koordinieren.

Beispiel: Nach einem Sturm fehlen mehrere Dachziegel und Regenwasser dringt ein. Sie sollten die Öffnung soweit gefahrlos möglich provisorisch sichern lassen, den Schaden dokumentieren und dem Versicherer melden. Warten Sie nicht untätig, bis weitere Räume durchnässt sind, denn vermeidbare Schadenvergrößerungen können zu Problemen bei der Regulierung führen.

Mietausfall bei vermieteten Gebäuden

Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, kann ein versicherter Gebäudeschaden zusätzlich zu Mietausfällen führen. Viele Tarife ersetzen den Mietausfall für einen begrenzten Zeitraum, wenn die vermieteten Räume infolge eines versicherten Ereignisses unbenutzbar werden.

Bei einer Wohngebäudeversicherung für ein vermietetes Objekt sollten Sie deshalb prüfen, wie lange Mietausfall ersetzt wird, ob Nebenkosten berücksichtigt werden und welche Voraussetzungen gelten. Bei länger dauernden Wiederaufbauarbeiten kann die zeitliche Begrenzung eine erhebliche Rolle spielen.

Drei typische Schadenbeispiele

Beispiel 1: Rohrbruch im Badezimmer

Ein Wasserrohr platzt hinter der Wand. Wasser durchfeuchtet Mauerwerk und Estrich. Die Wohngebäudeversicherung kann die versicherten Schäden am Gebäude sowie erforderliche Reparatur- und Trocknungskosten übernehmen. Bewegliche Möbel oder Elektrogeräte fallen dagegen grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung.

Beispiel 2: Starkregen überflutet den Keller

Nach einem extremen Starkregen wird das Grundstück überflutet und Wasser dringt in den Keller ein. Eine normale Police ohne Elementarbaustein reicht hierfür häufig nicht aus. Mit passendem Schutz gegen weitere Naturgefahren kann die Wohngebäudeversicherung versicherte Gebäudeschäden übernehmen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen.

Beispiel 3: Hagel beschädigt Dach und Fassade

Ein schweres Hagelereignis beschädigt Dachziegel, Dachfenster und Fassadenteile. Die Wohngebäudeversicherung kann die Wiederherstellung versicherter Gebäudeteile finanzieren. Für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist zusätzlich zu prüfen, ob sie im Tarif als versicherte Sache eingeschlossen wurde.

Checkliste für den Tarifvergleich

Die Bildungsbibel empfiehlt, eine Wohngebäudeversicherung anhand der konkreten Immobilie zu vergleichen. Die folgende Checkliste hilft dabei, wichtige Deckungslücken zu erkennen:

  • Sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel vollständig enthalten?
  • Ist ein leistungsfähiger Elementarschutz vereinbart?
  • Besteht ein Unterversicherungsverzicht und wie wird der Gebäudewert ermittelt?
  • Wie werden Wert 1914, Wohnfläche oder andere Bewertungsmodelle angewendet?
  • Sind Außen-, Zu- und Ableitungsrohre ausreichend versichert?
  • Sind Garage, Carport, Gartenhaus und sonstige Grundstücksbestandteile erfasst?
  • Wie sind Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Wärmepumpe und weitere Gebäudetechnik geregelt?
  • Verzichtet der Versicherer ausreichend auf Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit?
  • Welche Selbstbeteiligung gilt in der Grunddeckung und bei Elementarschäden?
  • Welche Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sind versichert?
  • Wie lange wird Mietausfall ersetzt?
  • Welche Gefahrerhöhungen und Veränderungen müssen gemeldet werden?

Häufige Fragen

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Typischerweise versichert die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben müssen in der Regel zusätzlich eingeschlossen werden. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag.

Sind Hochwasser und Starkregen automatisch versichert?

Nein. Für Überschwemmung durch Starkregen oder ausufernde Gewässer benötigen Sie regelmäßig einen Elementarbaustein. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diesen Zusatz kann gerade bei Starkregen eine erhebliche Deckungslücke aufweisen.

Ist der Wert 1914 noch aktuell?

Ja, der Wert 1914 wird weiterhin bei bestimmten Tarifen mit gleitendem Neuwert verwendet. Er ist jedoch nicht mehr das einzige Berechnungsmodell. Viele Anbieter nutzen heute Wohnflächenmodelle oder andere Verfahren. Für die Wohngebäudeversicherung ist vor allem wichtig, dass eine korrekte Bewertung und ein verlässlicher Unterversicherungsverzicht bestehen.

Ist die Versicherung Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht für private Wohngebäude nicht. Bei einer Finanzierung kann die Bank jedoch ausreichenden Versicherungsschutz verlangen. Wegen des hohen Gebäudewerts ist eine Wohngebäudeversicherung für Eigentümer unabhängig davon besonders wichtig.

Sind Möbel und Elektrogeräte mitversichert?

Beweglicher Hausrat gehört grundsätzlich nicht in die Wohngebäudeversicherung. Möbel, Kleidung, Fernseher oder Computer können über die Hausratversicherung abgesichert werden. Fest mit dem Gebäude verbundene Sachen sind dagegen je nach Definition Gebäudebestandteile.

Muss ich einen Umbau melden?

Größere Umbauten können den Gebäudewert oder das Risiko verändern und sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden. Besonders relevant sind längerer Leerstand, ein zeitweise offenes Dach, weitgehende Unbenutzbarkeit oder eine neue gewerbliche Nutzung. Die Wohngebäudeversicherung sollte außerdem nach wertsteigernden Baumaßnahmen überprüft werden.

Was passiert beim Verkauf des Hauses?

Bei der Veräußerung eines versicherten Gebäudes geht der Versicherungsvertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Für die Kündigung gelten besondere gesetzliche und vertragliche Regeln. Käufer sollten die bestehende Wohngebäudeversicherung deshalb unmittelbar nach dem Eigentumsübergang prüfen.

Weiterführende Informationen

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Fazit: Gebäude vollständig und gegen Naturgefahren absichern

Eine Wohngebäudeversicherung schützt einen der größten Vermögenswerte vieler Haushalte. Die Grunddeckung gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel bildet dabei nur den Ausgangspunkt. Angesichts möglicher Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sollte auch der Elementarschutz sorgfältig geprüft werden.

Achten Sie außerdem auf Unterversicherungsverzicht, Bewertungsmethode, Rohrleitungen, Nebengebäude, moderne Gebäudetechnik, grobe Fahrlässigkeit und ausreichende Kostenpositionen. Eine gute Wohngebäudeversicherung orientiert sich nicht am niedrigsten Beitrag, sondern daran, ob das Haus nach einem schweren Schaden tatsächlich finanziell abgesichert wiederhergestellt werden kann.

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