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Versicherungsarten Übersicht
Hier lernen Sie mehr zu den Versicherungsarten und erhalten eine Übersicht der Sach-, Vermögens- und der Personenversicherung. Sie erhalten Definitionen und Beispiele sowie die wichtigsten Merkmale. Ebenfalls finden Sie Infos zu den Formen der Versicherung, dem Vertrag sowie zum Beitrag, der auch Prämie genannt wird. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu geben, welche Versicherungsarten in welcher Lebenslage sinnvoll sind – privat, beruflich und unternehmerisch.
Versicherungsarten und deren Ziele in der Übersicht
Der Begriff Versicherung ist sowohl eine Kurzfassung als auch das Synonym für den Vertrag mit einer Gesellschaft für Versicherungen. Sinn und Ziel der Versicherungsarten ist es, das im Vertrag definierte Risiko finanziell abzusichern. Insofern sind die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten des einen umgekehrt die Pflichten und Rechte des anderen. Sowohl das private als auch das berufliche Leben ist voller Risiken; je komplexer das Miteinander, desto umfangreicher und vielfältiger ist der Bedarf an Absicherung. Versicherungen gleichen Zufall und Risiko aus, indem sie Schäden planbar machen – für einzelne Personen, Haushalte und Unternehmen.
Gesellschaften für Versicherungen und deren Ziele
Seit jeher gilt der Grundsatz, dass es fast nichts gibt, was nicht versicherbar ist – deswegen gibt es auch so viele Versicherungsarten. Im Endeffekt ist jede noch so exotische Police eine Frage der Kalkulation. Für den Versicherer muss das Risiko tragbar und statistisch bewertbar sein. Folgende Ziele verfolgt eine Versicherung:
- eine möglichst hohe Zahl an Verträgen,
- eine möglichst geringe Zahl an Leistungsfällen bei kalkulierbarer Schadenhöhe,
- einen nachhaltig wirtschaftlichen Betrieb mit ausreichender Solvenz.
Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies: Je besser ein Risiko kalkulierbar und je breiter es über viele Personen verteilt ist, desto günstiger fällt die Prämie aus. Das erklärt, warum manche Versicherungsarten sehr verbreitet und preislich attraktiv sind (z. B. Privathaftpflicht), während Spezialdeckungen (z. B. für besondere Berufshaftungsfälle oder sehr teure Kunstwerke) hochpreisig sind.
Alle Versicherungsarten haben einen Vertrag
Allen Versicherungsarten liegt allgemein ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer (natürliche oder juristische Person) und dem Versicherer (juristische Person) zugrunde. Auf dem weiten Gebiet der Versicherungen wird in gesetzliche Pflichtversicherungen sowie in freiwillige Versicherungen unterschieden. Unternehmen und Vereine können ebenfalls Versicherungsnehmer sein und eigene Deckungskonzepte benötigen (z. B. Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung).
Wesentliche Vertragsbestandteile sind die Versicherungsbedingungen, die Versicherungssumme, die Prämie, der Versicherungsbeginn, die Laufzeit sowie die Regelungen zu Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls (z. B. Anzeigepflichten, Schadenminderungspflichten). Diese Elemente finden sich – mit Abweichungen je nach Sparte – in allen Versicherungsarten wieder.
Was ist eine Pflichtversicherung?
Zu den wenigen gesetzlichen, für bestimmte Personen oder Situationen vorgeschriebenen Versicherungsarten gehören:
- die private und gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung,
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die gesetzliche Unfallversicherung (über den Arbeitgeber organisiert und finanziert).
Pflichtversicherungen schützen Dritte (z. B. Kfz-Haftpflicht bei Personenschäden) oder stellen die Grundversorgung sicher (Kranken- und Pflegeversicherung). Zusätzlich existieren berufsrechtliche Pflichtdeckungen (z. B. für bestimmte freie Berufe) – eine Einordnung, die häufig unter die Rubrik Vermögensversicherung fällt, auch wenn sie auf eine Haftung des Berufsträgers zielt.
Personenversicherung
Die Personenversicherung bezieht sich auf Risiken, die die Person selbst betreffen: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Langlebigkeit oder Tod. In einigen Fällen sind Familienangehörige mitversichert. Diese Versicherungsarten sichern Einkommenseinbußen ab, finanzieren Behandlungskosten oder bilden Kapital für Alter und Hinterbliebene.
Beispiele
Typische Versicherungsarten der Personenversicherung sind:
- die private Krankenversicherung
- die private Pflegeversicherung
- die private Rentenversicherung (z. B. Riester, Rürup),
- die Kapital- sowie die Risikolebensversicherung – einen Überblick finden Sie unter Lebensversicherung.
Diese Versicherungsarten werden auf den Namen und das Risiko der jeweiligen Person abgeschlossen. Viele Leistungen ergänzen die gesetzliche Sozialversicherung und heben das Schutzniveau (z. B. bessere Versorgung, höhere Rentenleistungen, Hinterbliebenenschutz).
Zusatzversicherungen
Mit Zusatzversicherungen können Sie den gesetzlichen Schutz gezielt ausbauen. Gängig sind:
- Krankenzusatzversicherung (z. B. für Zahnersatz, Sehhilfen, Einbettzimmer, Heilpraktikerleistungen),
- Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung),
- Renten-Zusatzversicherungen (Riester, Rürup) zur Altersvorsorge,
- Kapitallebensversicherung als Baustein der privaten Vorsorge,
- Risikolebensversicherung als Kreditabsicherung (z. B. für Immobiliendarlehen),
- Versicherungen für Beamte (z. B. Beihilfeergänzung, Dienstunfähigkeitsversicherung).
Wichtig ist die Prüfung von Wartezeiten, Leistungsausschlüssen und Karenzzeiten sowie die Abstimmung mit bestehenden Verträgen, damit Sie Leistungen nicht doppelt bezahlen oder Lücken übersehen. Durch klare Priorisierung (z. B. Schutz existenzieller Risiken zuerst) gestalten Sie Ihre Versicherungsarten effizient.
Sachversicherung
Eine Sachversicherung schützt die Sache oder Situation vor den finanziellen Folgen, die durch Beschädigung, Verlust oder Zerstörung entstehen. Daher spricht man bei vielen dieser Versicherungsarten auch von Schadensversicherungen. Grundlage ist der Wiederbeschaffungswert oder der vereinbarte Versicherungswert.
Beispiele für die Sachversicherung
Zu den gängigen Versicherungsarten der Sachversicherung zählen:
- Gebäudeversicherung,
- Hausratversicherung,
- Transportversicherung,
- Versicherung für Immobilien und Eigentum,
- Cyber-Versicherung,
- Reiseversicherungen (z. B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck, Auslandsreisekranken).
Weitere wichtige Versicherungsarten sind die Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko) sowie der Schutz gegen Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch). Auch die Rückversicherung gehört zur Sachversicherung: Erstversicherer lagern Teile großer Risiken an Rückversicherer aus, um die Stabilität zu sichern.
In der Praxis ist die korrekte Versicherungssumme essenziell. Unterversicherung kann im Schadenfall zu Kürzungen führen. Prüfen Sie regelmäßig Neubeschaffungswerte (z. B. bei steigendem Bau- oder Möbelpreisniveau) und passen Sie die Deckung Ihrer Versicherungsarten an.
Vermögensversicherung
Die Vermögensversicherung schützt vor Vermögensschäden – also vor wertmäßigen Einbußen an materiellen und immateriellen Gütern oder aus der Haftung gegenüber Dritten. Vorsatz ist grundsätzlich nicht versicherbar. Viele dieser Versicherungsarten sind freiwillig, in einzelnen Bereichen aber berufsrechtlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiele für die Vermögensversicherung
Zu den wichtigsten Versicherungsarten gehören:
- Privathaftpflicht,
- Betriebshaftpflicht,
- Drohnenversicherung,
- Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung sowie Velo- und Motorhaftpflicht für Fahrzeuge zu Land, zu Wasser und in der Luft.
Im Grunde ist die Vermögensversicherung ein übergeordneter Sammelbegriff für Versicherungsarten aus Haftpflicht, Kraftverkehr, Darlehen und Kredit sowie für materielle und immaterielle Vermögenswerte. Versichert sind Verluste, die an Vermögensrechten entstehen können – vom kleinen Haftpflichtschaden bis hin zu komplexen Vermögensschäden in Unternehmen.
Versicherungswert und Deckungssummen
Da bei Vermögensversicherungen der künftige Schadenwert schwer zu beziffern ist, werden Deckungssummen vereinbart. Im Schadenfall leistet der Versicherer bis zur vereinbarten Summe. Ein prägnantes Beispiel ist die Kfz-Haftpflicht: Der Gesetzgeber schreibt Mindestdeckungssummen vor; Erweiterungen sind – je nach Tarif – sinnvoll, um existenzbedrohende Risiken (z. B. Personenschäden) abzusichern. Dasselbe Prinzip gilt bei Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung.
Weitere zentrale Begriffe und Merkmale der Versicherungsarten
Versicherungssumme und Unterversicherung
Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Gerade bei Sachversicherungen (Gebäude, Hausrat, Technik) droht Unterversicherung, wenn der reale Wert höher ist als die vereinbarte Summe. Viele Versicherungsarten bieten Schutzklauseln (z. B. Unterversicherungsverzicht bei korrekter Quadratmeter- oder Wertangabe), die sorgfältig geprüft werden sollten.
Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt senkt die Prämie und beteiligt Sie am Risiko. Sinnvoll ist er dort, wo kleinere Schäden finanziell verkraftbar sind. In manchen Versicherungsarten (z. B. Rechtsschutz, Kasko) ist der Selbstbehalt Standard und beeinflusst die Jahresprämie spürbar.
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten. Vor Vertragsschluss umfasst das z. B. die wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheits- oder Risikofragen. Nach dem Schadenfall gehören dazu die Schadenanzeige innerhalb bestimmter Fristen, die Mitwirkung bei der Schadenaufklärung und die Schadenminderung. Verstöße können zu Leistungskürzungen führen – eine Grundregel, die in allen Versicherungsarten gilt.
Wartezeiten und Karenzzeiten
In einigen Versicherungsarten (z. B. Krankenzusatz, Pflegezusatz, Berufsunfähigkeit) gelten Wartezeiten und Karenzzeiten. Wartezeiten verschieben den Leistungsbeginn, Karenzzeiten regeln die Zahlung erst nach einer bestimmten Dauer (z. B. BU-Rente erst nach sechs Monaten). Diese Regelungen steuern die Prämie und verhindern Mitnahmeeffekte.
Praxisleitfaden: Welche Versicherungsarten sind wann sinnvoll?
Nicht jede Police ist für jede Lebenslage notwendig. Nachfolgend ein Orientierungsrahmen, wie Sie Ihre Versicherungsarten priorisieren können – abgestimmt auf typische Lebensphasen und Situationen. Die Reihenfolge orientiert sich an Existenzschutz zuerst, dann Komfort- und Vermögensaufbau.
Grundschutz für jeden Haushalt
- Privathaftpflicht (Vermögensversicherung): Deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen. Hohe Deckungssummen wählen.
- Hausratversicherung (Sachversicherung): Für Mieter und Eigentümer sinnvoll, insbesondere bei höherwertiger Ausstattung.
- Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherung): Für Fahrzeughalter obligatorisch; optionale Teil- oder Vollkasko je Fahrzeugwert und Risiko.
- Auslandsreisekranken (Sach/Personen): Für Reisen außerhalb des gesetzlichen Schutzes ratsam.
Familien und Immobilienbesitzer
- Risikolebensversicherung (Personenversicherung): Absicherung von Hinterbliebenen, insbesondere bei Hypothek oder Alleinverdiener.
- Gebäudeversicherung (Sachversicherung): Pflicht der meisten Kreditgeber; zusätzlich Elementarschäden prüfen.
- Rechtsschutz (Vermögensversicherung): Bei komplexen Vermögens- und Familienlagen sinnvoll, z. B. Verkehrs-, Privat-, Berufsrechtsschutz.
- Unfallversicherung (Personenversicherung): Ergänzt den Schutz bei Freizeitunfällen, wenn besondere Risiken bestehen.
Berufseinsteiger, Selbstständige, Unternehmer
- Berufsunfähigkeitsversicherung (Personenversicherung): Schutz der Arbeitskraft; frühzeitig abschließen, Gesundheitszustand und Berufsbilder beachten.
- Betriebshaftpflicht (Vermögensversicherung): Für nahezu alle Gewerbe essenziell; ergänzt durch Vermögensschadenhaftpflicht bei beratenden Berufen.
- Inhalts-/Elektronikversicherung (Sachversicherung): Für Betriebseinrichtung, Waren, Technik.
- Cyber-Versicherung (Sach/Vermögen): Schutz vor Cybervorfällen, Datenverlust, Betriebsunterbrechung – siehe Cyber-Versicherung.
- Rechtsschutz für Unternehmen (Vermögensversicherung): Absicherung von Prozesskosten, Vertragsstreitigkeiten.
Vertragspraxis: Abschließen, prüfen, optimieren
Unabhängig von den Versicherungsarten gilt: Struktur und Systematik sparen Geld und erhöhen den Schutz. So gehen Sie vor:
- Bedarf ermitteln: Welche Risiken bedrohen Einkommen, Vermögen und Familie? Priorisieren Sie existenzielle Risiken.
- Bestand sichten: Welche Versicherungsarten bestehen bereits? Doppelungen vermeiden, Lücken identifizieren.
- Markt vergleichen: Tarife und Bedingungswerke differieren. Wichtiger als der Preis sind Leistungskriterien und Klauseln.
- Deckungssummen prüfen: Hohe Summen bei Haftpflicht, aktuelle Werte bei Sachversicherung, passende Rentenhöhen bei BU/Rente.
- Klauseln/Optionen wählen: Grobe Fahrlässigkeit, Elementarschutz, Update-Garantien, Besitzwechselklauseln u. Ä. beachten.
- Selbstbehalte gezielt setzen, um Prämien zu optimieren, ohne existenzielle Risiken zu gefährden.
- Regelmäßig aktualisieren: Lebensereignisse (Heirat, Kinder, Immobilienkauf, Existenzgründung) erfordern Anpassungen der Versicherungsarten.
Schadenfall: Richtig vorgehen
Im Schadenfall kommt es auf Schnelligkeit, Dokumentation und Kommunikation an. Diese Schritte gelten spartenübergreifend für viele Versicherungsarten:
- Sofortmaßnahmen: Schaden mindern (z. B. Wasserzufuhr stoppen), Gefahren abwenden.
- Beweise sichern: Fotos, Videos, Zeugen, Rechnungen, Seriennummern.
- Meldung fristgerecht: Schadenanzeige an den Versicherer; Fristen und Formerfordernisse beachten.
- Koordination: Handwerkerangebote einholen, Kostenvoranschläge abstimmen, keine eigenmächtigen Entsorgungen ohne Freigabe.
- Transparenz: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen, Rückfragen zügig beantworten.
Spartenversicherung und Spartentrennung nach VAG
Die Versicherungsunternehmen sind nach § 8 VAG zu einer Spartentrennung verpflichtet. Es wird unterschieden in drei große Versicherungssparten:
- Krankenversicherung,
- Lebensversicherung,
- Schaden- und Unfallversicherung.
Wer als Versicherer in der einen Sparte tätig ist, darf es in der anderen nicht sein. Deshalb bündeln Konzerne verschiedene Gesellschaften unter einer Holding, um alle relevanten Versicherungsarten anbieten zu können. Für Versicherungsnehmer ist dies vor allem organisatorisch relevant; an den vertraglichen Pflichten und Rechten ändert die Konzernstruktur nichts.
Checklisten und Orientierungshilfen
Checkliste: Police prüfen
- Stimmen Versicherungsart, Versicherungssumme und Geltungsbereich mit Ihrem Bedarf überein?
- Sind Ausschlüsse und Obliegenheiten verständlich und akzeptabel?
- Gibt es Update-Klauseln, Dynamiken oder Anpassungsoptionen?
- Wie sind Selbstbehalte, Wartezeiten und Karenzzeiten geregelt?
- Ist die Prämie im Verhältnis zur Leistung marktgerecht?
Checkliste: Hausrat & Gebäude
- Aktualisierte Wohnfläche und Neuwert des Hausrats hinterlegt?
- Elementarschutz eingeschlossen (Überschwemmung, Rückstau, Starkregen)?
- Fahrrad-/E-Bike-Diebstahl geregelt (auch aus Gemeinschaftsräumen)?
- Wertsachenlimits und Tresoranforderungen beachtet?
- Bei Gebäuden: Baujahr, Ausstattung, Modernisierung, energetische Sanierungen erfasst?
Checkliste: Haftpflicht & Rechtsschutz
- Deckungssumme in Personen- und Sachschäden hoch genug (zweistelliger Millionenbereich empfehlenswert)?
- Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust eingeschlossen?
- Bei Rechtsschutz: Wartezeiten, Stichentscheid, Deckungsbereiche (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen) klar geregelt?
Häufige Fragen zu Versicherungsarten
Welche Versicherungsarten sind unverzichtbar?
Für die meisten Haushalte gelten Privathaftpflicht und Kfz-Haftpflicht (falls Fahrzeug vorhanden) als unverzichtbar. Je nach Lebenslage kommen Hausrat, Berufsunfähigkeit, Risikoleben und Rechtsschutz hinzu. Unternehmen benötigen mindestens Betriebshaftpflicht und – je nach Branche – weitere Versicherungsarten wie Inhalts-, Cyber- oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Wie finde ich die richtige Deckungssumme?
Bei Haftpflichtpolicen sollten Deckungssummen sehr hoch sein, da Personenschäden teuer werden können. Bei Sachpolicen orientieren Sie sich am Neuwert der zu versichernden Gegenstände. In der Personenversicherung (Rente/BU) richtet sich die Höhe nach Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Fixkosten. Viele Versicherungsarten bieten Rechenhilfen und Orientierungswerte im Antrag.
Wann ist ein Selbstbehalt sinnvoll?
Wenn Sie kleinere Schäden selbst tragen möchten und dafür eine spürbar geringere Prämie erhalten. In Kasko- und Rechtsschutzpolicen ist der Selbstbehalt üblich; bei Kranken- und Zusatzversicherungen hängt es von Ihrer Liquidität ab. Wichtig: In existenziellen Versicherungsarten (Haftpflicht, BU) steht die Leistung im Vordergrund – wählen Sie Selbstbehalte mit Augenmaß.
Wie oft sollte ich meine Police überprüfen?
Mindestens jährlich und anlassbezogen bei Lebensereignissen (Umzug, Heirat, Geburt, Immobilienerwerb, Existenzgründung, größere Anschaffungen). Prüfen Sie dabei, ob die gewählten Versicherungsarten noch passen, ob Summen angepasst werden müssen und ob es bessere Bedingungswerke gibt.
Zusammenfassung und Entscheidungshilfe
Versicherungsarten lassen sich systematisch nach Personen-, Sach- und Vermögensversicherung ordnen. Für den Alltag ist eine Priorisierung sinnvoll: Zuerst existenzieller Haftpflicht- und Einkommensschutz, dann Sachwerte und rechtliche Risiken, anschließend Komfort und Vermögensaufbau. Prüfen Sie Deckungssummen, Ausschlüsse und Obliegenheiten sorgfältig. Setzen Sie Selbstbehalte gezielt ein. Aktualisieren Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig – so bleibt er effizient und kostengerecht.
Mit dem Verständnis der grundlegenden Versicherungsarten und der geordneten Vorgehensweise bei Auswahl, Abschluss und Pflege Ihrer Policen schaffen Sie Transparenz, vermeiden Doppelungen und schließen Lücken. Das Ergebnis: passgenauer Schutz zu fairen Konditionen – privat, beruflich und unternehmerisch.
Rechtlicher Rahmen und Spartenübersicht
Der rechtliche Rahmen der Versicherungsarten wird u. a. durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt. Das VAG regelt u. a. die Spartentrennung (§ 8 VAG) und die Aufsicht über Versicherer; das VVG regelt Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis. Für Verbraucher bedeutsam sind zudem Informationspflichten, Widerrufsrechte und Beratungsvorschriften. Diese Vorgaben sichern Transparenz und Verlässlichkeit – spartenübergreifend.