Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, Aufgaben, Träger

Erfahren Sie mehr zum Thema gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Sie lernen hier mehr zu dieser Pflichtversicherung, wer Versicherungsschutz hat, zu den Aufgaben und Trägern der Unfallversicherung sowie welche Leistungen es gibt. Weiterhin erhalten Sie Informationen zur Finanzierung und zu den unterschiedlichen Arten der Berufsgenossenschaften.

Die gesetzliche Unfallversicherung sowie deren Leistungen und Aufgaben, Träger, der Finanzierung sowie den Berufsgenossenschaften.
Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung

Schon seit mehr als 100 Jahren gibt es die gesetzliche Unfallversicherung, die auf den deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck zurückzuführen ist. Die Grundlagen der Versicherung finden sich im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, handelt es sich um einen Zweig der Sozialversicherung. In weiterer Folge soll die gesetzliche Unfallversicherung Gesundheitsschäden von Arbeitnehmern ausgleichen, die der Versicherte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erlitten hat.

Wer ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?

Für die gesetzliche Unfallversicherung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber meldet den Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft bzw. auch einem Unfallversicherungsträger an und übernimmt in weiterer Folge den kompletten Beitrag.

Welche Gefahrtarife gibt es bei der Unfallversicherung?

Jeder, der also in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder auch Dienstverhältnis steht, ist somit automatisch unfallversichert. Das Alter, der Familienstand, die Nationalität sowie das Geschlecht haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Jedoch spielen die Gefahrtarif bei der Berechnung der Beiträge eine wesentliche Rolle. Je höher die Gefahr eingestuft wird, das Gesundheitsschäden eintreten können, je höher sind die Beiträge.

Gesetzliche Unfallversicherung und der Versicherungsschutz

Die gesetzliche Unfallversicherung muss mit allen geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass die Gesundheit und auch die Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederhergestellt oder der Versicherte oder die Hinterbliebenen, durch angemessene Geldleistungen, entschädigt werden.

Welche Personenkreise sind versichert?

Zu den versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung gehören Arbeitnehmer und auch Auszubildende. Aber auch Personen, die Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit durchführen, sind gesetzlich unfallversichert – dazu gehören etwa:

  • Blutspender
  • Lebensretter
  • Zeugen
  • Mitarbeiter in diversen Hilfsorganisationen
  • bzw. auch Schöffen

Wer ist von der Pflichtmitgliedschaft befreit?

Von einer Pflichtmitgliedschaft sind weiterhin jene Personen befreit, die bereits einen finanziellen Ausgleich durch das Bundesversorgungsgesetz beziehen, so zum Beispiel:

  • Jagdgäste
  • Fischereigäste
  • Imker
  • Binnenfischer
  • Ärzte
  • Heilpraktiker
  • Beamte
  • sowie auch Mitglieder von geistlichen Genossenschaften oder Diakonissen.

Gesetzliche Unfallversicherung und die Freiwilligkeit

Des Weiteren besteht eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit für die gesetzliche Unfallversicherung für:

  • die Selbstständigen sowie mitarbeitende Ehepartner
  • die ehrenamtlichen Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen, der Gewerkschaften, von Parteien sowie der Arbeitgeberverbände.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung?

Damit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen werden können, muss ein Versicherungsfall eingetreten sein. Dazu gehören etwa:

  • Die Berufskrankheiten
  • Die Arbeitsunfälle

Auch Unfälle, die am Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren, werden als Arbeitsunfälle behandelt. Zwischen dem Unfallgeschehen und der versicherten Tätigkeit und zwischen dem Unfallgeschehen und dem tatsächlichen Gesundheitsschaden müssen jedoch Ursachenzusammenhänge vorliegen. Ein Versicherungsschutz für die gesetzliche Unfallversicherung besteht also nur dann, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auch auf den versicherten Bereich zurückgeführt werden kann.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Von einem Arbeitsunfall ist dann die Rede, wenn dieser im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder am Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause eintritt. Nur dann, wenn der Unfall nicht dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet werden kann, können Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen werden.

Wann ist der Versicherungsschutz gefährdet?

Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz durch Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln gefährdet wird. Zudem muss der Versicherte den direkten Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause wählen. Entstehen Unfälle, die im Zuge eines Umweges oder eines Einkaufs entstanden sind, die jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg oder der beruflichen Tätigkeit stehen, so tritt kein Versicherungsfall ein.

Was ist eine Berufskrankheit?

Die Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftreten, müssen nicht automatisch in die Kategorie der Berufskrankheiten fallen. Der Gesetzgeber, also nicht der Unfallversicherungsträger, hat eine Liste an bestimmten Erkrankungen erstellt. Diese werden in weiterer Folge als Berufskrankheiten gewertet. Die Liste der Berufskrankheiten finden Sie hier.

Weitere Leistungen und Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften bieten die unterschiedlichsten Leistungen an, insbesondere umfassen die Versicherungsleistungen:

  • Heilbehandlungsmaßnahmen
  • Leistungen zur weiteren Teilhabe am Arbeitsmarkt (etwa Umschulungen)
  • medizinische Rehabilitation
  • Geldleistungen an Versicherte (Rentenleistungen oder Lohnersatzleistungen)
  • und auch Leistungen für Hinterbliebene, sofern der Versicherte verstorben ist (Witwen-/Witwer- oder auch Waisenrente).

Die Geldleistungen und Sachleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt unterschiedliche Geldleistungen und Sachleistungen an die versicherten Personenkreise aus. Dazu zählen:

Die Geldleistungen im Überblick

Tritt ein Versicherungsfall ein (SBG VII), so hat der Versicherte einen Anspruch auf folgende Geldleistungen:

  • Das Verletztengeld bei bestehender Arbeitsunfähigkeit (§ 45 SBG VII)
  • Das Übergangsgeld im Zuge einer Umschulung (§ 49 SBG VII)
  • Die Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung (§ 56 SBG VII)
  • Die Rentenabfindung (§ 75 SBG VII)
  • Das Pflegegeld (§ 44 SBG VII9)
  • Das Sterbegeld, die Hinterbliebenenrente, die Beihilfen sowie die Erstattung von Überführungskosten (§ 63 SBG VII)
  • Die Mehrleistungen wegen ehrenamtlichen Tätigkeiten (§ 94 SBG VII)

Hier könnte auch im privaten Bereiche die Sterbegeldversicherung eine Alternative sein.

Die Sachleistungen im Überblick

Der Versicherte hat auch einen Anspruch auf Dienstleistungen oder auch Sachleistungen. Insbesondere auch auf stationäre oder ambulante Behandlungen. Weiterhin die häusliche Krankenpflege, die Psychotherapie, die Teilhabeleistungen, eine Haushaltshilfe oder auch auf die Heil- und Hilfsmittel.

Gesetzliche Unfallversicherung – Träger im Detail

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Versicherungsträger der öffentlichen Hand und auch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften

Hier finden Sie eine Liste der gewerblichen Berufsgenossenschaften:

  • BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
  • BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
  • BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • BGHW – Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
  • VBG – Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
  • BG Verkehr – Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BG BAU – Berufsgenossenschaft für Bau

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Die SVLFG – die Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Die Betriebe und Behörden der öffentlichen Hand

Des Weiteren gibt es 32 Unfallversicherungsträger für Betriebe und Behörden des Bundes. Weiterhin für Gemeinden und Länder, für Schulen und Hochschulen, die Kindergärten oder der Hilfeleistungsunternehmen der Feuerwehren sowie für ehrenamtlich Tätige oder auch Lebensretter.

  • UVB – Unfallversicherung Bund und Bahn
  • FUK – die Feuerwehr-Unfallkassen
  • Die Unfallkassen der jeweiligen Länder
  • Die Gemeindeunfallversicherungsverbände und auch die Unfallkassen der jeweiligen Gemeinden
  • Die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich

Gesetzliche Unfallversicherung und die Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, die vom Unternehmen bezahlt werden – der Versicherte muss somit keine Zahlungen leisten. Dabei richten sich die Beträge nach den Entgelten der Versicherten, wobei auch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls (Grad der Unfallgefahr) herbeigezogen wird. So gelten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung andere Betragsmaßstäbe, sodass auch die Ertrags- und Flächenwerte des Unternehmens berücksichtigt werden. Öffentliche Unfallversicherungsträger finanzieren die Ausgaben aus den Haushaltsmitteln (Steuern).

Weiterführende Informationen

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