Versicherung – Versicherungsarten – Sozialversicherung – Gesetzliche Krankenversicherung
Sie lernen hier mehr zum Thema gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV genannt. Weiterhin lernen Sie mehr zu den unterschiedlichen Aufgaben, zur Pflichtversicherung, zur Berechnung der Beitragssätze, der Regelung der Arztwahl, zur Kostenerstattung und den Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Aufgaben hat die gesetzliche Krankenversicherung?
- Die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung
- Was ist die Familienversicherung?
- Kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
- Gesetzliche Krankenversicherung und die Beiträge
- Was sind freiwillig Versicherte?
- Gesetzliche Krankenversicherung und die Rentner
- Gesetzliche Krankenversicherung und die Träger
- Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung?
- Wie hoch ist der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung?
- Wie sieht es aus mit der freien Arztwahl?
- Wie ist das mit der Kostenerstattung?
- Gesetzliche Krankenversicherung und Alternativen
- Ist ein Vergleich von Krankenversicherungen sinnvoll?
Welche Aufgaben hat die gesetzliche Krankenversicherung?
Das Sozialgesetzbuch in Deutschland schreibt vor, dass die wichtigste Aufgabe für die gesetzliche Krankenversicherung, die Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung der Gesundheit der Versicherten ist. So lässt sich das System auch am zutreffendsten definieren. Gesetzlich Versicherte sind für ihre eigene Gesundheit ebenfalls verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei durch eine umfassende Beratung und Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung gewährleisten soll.
Die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung, sind grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer pflichtversichert, deren Einkommen unter der sogenannten Einkommenspflichtgrenze liegt. Die Zahlung der zu entrichtenden Beiträge erfolgt dabei allerdings nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr neu berechnet wird. Einige Krankenkassen erheben gegenüber ihren Mitgliedern darüber hinaus einen Zusatzbeitrag in individueller Höhe.
Was ist die Familienversicherung?
Direkte Angehörige, die kein eigenes Einkommen erzielen, dürfen beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden. Studenten sind grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung mitversichert, anschließend ist eine eigene Mitgliedschaft für den fortwährenden Versicherungsschutz erforderlich. Die von Studenten zu entrichtenden Beiträge sind innerhalb Deutschlands für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Mehr zur Familienversicherung erfahren.
Kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Wer über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann nicht so einfach in eine private Krankenversicherung wechseln, sondern muss sich zunächst für eine der gesetzlichen Kassen entscheiden. Selbstständige Personen, deren Einkommen sich oberhalb der festgelegten Grenze befindet, können sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und freiwillig versichert sein oder nach Wunsch auch eine private Krankenversicherung wählen.
Gesetzliche Krankenversicherung und die Beiträge
Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ist entsprechend das Bruttomonatseinkommen maßgebend. Der allgemeine Beitragssatz wird jedes Jahr neu vom Staat festgelegt und direkt vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet. Die Hälfte der Kosten und ggf. auch den Zusatzbeitrag muss der Arbeitnehmer von seinem Bruttogehalt bestreiten. Hier erfahren Sie mehr zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge.
Was sind freiwillig Versicherte?
Wer selbstständig und damit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt die Mitgliedsbeiträge gemäß der Beitragsbemessungsgrenze. Kann der Versicherte nachweisen, dass sein Einkommen geringer ist, lässt sich der Beitrag unter Berücksichtigung seines realen Gesamteinkommens sowie weiteren Erträgen. Zum Beispiel aus Kapitalanlagen neu errechnen. Dennoch gibt es auch hier eine gewisse Beitragsuntergrenze, die nicht unterschritten werden kann.
Gesetzliche Krankenversicherung und die Rentner
Die Rentner werden grundsätzlich in freiwillig Versicherte und pflichtversicherte Mitglieder unterteilt. Ist man als Rentner pflichtversichert, müssen die Mitgliedsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich auf die gesetzliche Rente bezahlt werden. Die Hälfte der Kosten wird zudem von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen, während der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung eigens zu tragen ist.
Die Einkünfte sind ausschlaggebend
Sämtliche Auszahlungen aus Gehaltsumwandlungen, Direktversicherungen oder aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen stets der vollen Beitragshöhe für die Pflege- und Krankenversicherung. Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen für sämtliche Einkünfte inklusive Mieteinnahmen auf eigene Immobilien oder Kapitalerträge stets den vollen Beitragssatz entrichten.
Das Gesundheitsrisiko spielt bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle
Das Gesundheitsrisiko, wie Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen, spielt bei der Berechnung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung keine Rolle. Dies ist bei der privaten Krankenversicherung anders.
Gesetzliche Krankenversicherung und die Träger
Die Krankenkassen haben als Träger die Grundversorgung im Gesundheitswesen für die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten. Darüber hinaus sind die Kassen ganz unterschiedlich aufgebaut und haben somit auch sehr unterschiedliche Leistungen.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung?
Folgende Leistungen können im Programm einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Jedoch gibt es auch bei diesen Leistungen oftmals wieder Einschränkungen, welche bei einer Krankenkassenwahl berücksichtigt werden müssen.
- Akupunktur
- Alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren
- Anthroposophie
- Zuschuss zu Arzneimitteln
- Auslandsbehandlung
- Ärztliche Behandlung
- Rehabilitationen
- Kur- und Auslandskur
- Brillen
- Empfängnis
- Familienversicherung
- Fahrkosten
- Vorsorgeprogramme
- Fissurenversiegelung
- Geburt
- Gesundheitskurse
- Haushaltshilfen
- Heilmittel
- Hautkrebsvorsorge
- Screening für das Gehör
- Impfungen
- U – Untersuchungen für Kinder
- Zahnärztliche Behandlungen
- Kontaktlinsen
- Krankengeld
- Krankenhausbehandlungen
- Künstliche Befruchtungen
- Mammographie
- Mutterschaftsgeld
- Mutter Kind Kuren
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Reiseimpfungen
- Themen die die Schwangerschaft und Geburt betreffen
- Sterilisation
- Zahnersatz
- Osteopathie
Manchmal ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll
Von Interesse könnte auch die private Zahnzusatzversicherung für Sie sein, sowie die Krankentagegeldversicherung oder Pflegetagegeldversicherung.
Wie hoch ist der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung?
Seit dem 01.01.1996 können gesetzlich Versicherte selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern möchten. Mit der Zeit hat sich dadurch ein direkter Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Krankenkassen entwickelt. Zwar ist der Leistungskatalog einheitlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dennoch können sich einzelne Zusatzleistungen bei den Kassen klar voneinander unterscheiden.
Die Beiträge in den Jahren 2009 und 2014
Zwischen den Jahren 2009 und 2014 bestand ein einheitlicher Betrag, der für sämtliche gesetzlichen Krankenkassen gültig war. Allerdings stand es den Kassen frei, ihren Mitgliedern einen Teil der Beiträge als Prämie wieder zu erstatten. Genügten die Beitragseinnahmen den Krankenkassen nicht, konnten sie von ihren Mitgliedern auch Zusatzbeiträge einfordern.
Die Beiträge seit dem Jahr 2015
Im Jahr 2015 hat man den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung reduziert. Auch heute noch können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in gewisser Höhe verlangen, sofern die entrichteten Beitragszahlungen nicht ausreichen.
Der Zusatzbeitrag hängt dabei in erster Linie vom Einkommen des Versicherten ab und ist nach oben hin nicht begrenzt. Dieser muss vom Arbeitnehmer vollständig selbst bezahlt werden. Gemeinsam mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich daraus der zu entrichtende Krankenkassenbeitrag für den Versicherten.
Hier finden Sie den aktuellen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenversicherung 2024
Hier finden Sie den aktuellen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung:
- 2017: 14,60 % (dazu kommt nochmals ein kassenindividueller Beitragssatz)
- 2018: 14,60 % (dazu kommt nochmals ein kassenindividueller Beitragssatz)
- 2019: 14,60 % (dazu kommt nochmals ein kassenindividueller Beitragssatz). Der kassenindividuelle Beitragssatz wird jetzt von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.
- 2020: 14,60 %
- 2021: 14,60 %
- 2022: 14,60 %
- 2023: 14,60 %
- 2024: 14,60 %
Auf dieser Webseite finden Sie mehr Informationen zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze 2024.
Wie sieht es aus mit der freien Arztwahl?
Den deutschen Bürgern steht es frei, ihren Arzt selbst zu wählen. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass der Arzt über eine Kassenzulassung verfügt und damit Patienten, die gesetzlich versichert sind, behandeln darf. So kann man als Versicherter selbst entscheiden, welchen Hausarzt man aufsucht. Um einen Facharzt aufsuchen zu können, ist jedoch auch nach dem Wegfall der Praxisgebühr noch eine Überweisung des Hausarztes erforderlich.
Für welchen Facharzt man sich entscheidet, bleibt dem Versicherten ebenfalls selbst überlassen. Hinsichtlich der Klinikwahl muss stets berücksichtigt werden, dass die Behandlung in der Klinik erfolgen muss, die sich am nächsten zum Wohnort des Versicherten befindet. Entscheidet man sich für eine andere, weiter entfernt liegende Klinik, kann die Krankenkasse dafür zusätzliche Kosten verlangen, die der Versicherte selbst tragen muss.
Wie ist das mit der Kostenerstattung?
Wer gesetzlich versichert ist, muss Behandlungskosten beim Arzt oder in der Klinik grundsätzlich nicht im Voraus bezahlen. Hier werden die Rechnungen direkt über die Krankenkasse beglichen. Bei der privaten Krankenversicherung ist dies anders: Hier streckt der Versicherte die Kosten zunächst selbst vor, ehe er eine Erstattung seitens der Versicherung erhält. Dafür ist es erforderlich, alle Belege und Rechnungen einzureichen, die mit der Behandlung zusammenhängen.
Gesetzliche Krankenversicherung und Alternativen
Liegt das eigene Einkommen über der Pflichtgrenze oder ist man selbstständig bzw. Beamter, dann besteht die Möglichkeit, sich auch über die privaten Krankenversicherung abzusichern. Die Beitragshöhe bemisst sich dabei stets nach dem Alter, in dem der Versicherte in die Krankenkasse eintritt und dem individuellen Gesundheitsrisiko. Bei Letzterem spielen vor allem chronische Erkrankungen und Vorerkrankungen eine entscheidende Rolle: War man bereits vorher lange krank oder arbeitet man in einer Berufsgruppe, die grundsätzlich sehr gesundheitsgefährdet ist, kann es sein, dass höhere Beiträge von der privaten Krankenkasse verlangt werden.
Ist ein Vergleich von Krankenversicherungen sinnvoll?
Wem es frei steht, zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen, profitiert gerade im jungen Alter noch von den umfassenden Leistungen und den in der Regel niedrigen Beiträgen in der privaten Versicherung. Dennoch ist es wichtig, sich hier nicht blind für das erstbeste Angebot zu entscheiden, sondern im Vorfeld einen soliden Vergleich durchzuführen. Gerade bei den Angeboten für die private Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen und Beiträge teilweise sehr stark voneinander.