Krankentagegeldversicherung Vergleich, Vorteile, Nachteile & Kriterien

WeiterbildungOnline lernenVersicherungVersicherungsarten – Krankentagegeldversicherung: Vergleich, Leistungen, Kosten, Vorteile und Nachteile

Eine Krankentagegeldversicherung kann die Einkommenslücke schließen, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall entsteht. Auf der Bildungsbibel erfahren Sie, für wen dieser Schutz sinnvoll sein kann, wie hoch das Krankentagegeld gewählt werden sollte und worauf Sie bei Karenzzeit, Wartezeit, Gesundheitsprüfung, Auslandsschutz und Tarifvergleich achten sollten.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld. Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten nach der Entgeltfortzahlung häufig Krankengeld, das jedoch unter ihrem bisherigen Nettoeinkommen liegt. Privatversicherte Arbeitnehmer und viele Selbstständige müssen ihren Verdienstausfall dagegen stärker selbst absichern. Eine Krankentagegeldversicherung kann genau an dieser Stelle ansetzen.

Krankentagegeldversicherung Vorteile, Nachteile, Kriterien für Vergleich
Krankentagegeldversicherung: Vergleich, Leistungen und wichtige Kriterien

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Gesetzliches Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und zusätzlich nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.
  • Eine Krankentagegeldversicherung kann die verbleibende Einkommenslücke ausgleichen, darf zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern aber grundsätzlich nicht zu einer Überversicherung führen.
  • Für Arbeitnehmer ist häufig ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag sinnvoll, weil bis dahin regelmäßig die gesetzliche Entgeltfortzahlung greift. Selbstständige können je nach Bedarf deutlich frühere Karenzzeiten wählen.
  • Die Wartezeit nach Vertragsabschluss ist von der Karenzzeit im Leistungsfall zu unterscheiden. Nach den PKV-Musterbedingungen beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate; bei Unfällen entfällt sie.
  • Gesundheitsfragen müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, besonderen Vereinbarungen oder einer Ablehnung führen.
  • Private Krankentagegeldleistungen sind steuerfrei und unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht dem Progressionsvorbehalt. Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, erhöht aber grundsätzlich den Steuersatz über den Progressionsvorbehalt.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung gegen Verdienstausfall infolge einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherer zahlt für jeden versicherten Kalendertag einen vertraglich vereinbarten Betrag, sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen und die Arbeitsunfähigkeit nach den Tarifbedingungen nachgewiesen ist.

Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbandes liegt Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie tatsächlich nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung kann eine Krankentagegeldversicherung weiter leisten, wenn der Tarif oder die Tarifbedingungen dies ausdrücklich vorsehen.

Der Versicherungsschutz ist damit klar von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzugrenzen. Krankentagegeld dient der Absicherung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll dagegen langfristige Einkommensverluste auffangen, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit auf Dauer erheblich eingeschränkt ist.

Warum Arbeitnehmer trotz Krankengeld eine Einkommenslücke haben können

Arbeitnehmer haben nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bei erfüllten Voraussetzungen Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses entspricht nach § 47 SGB V grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.

Zusätzlich ist das gesetzliche Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Der aktuelle gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 135,63 Euro pro Kalendertag. Von der Krankengeldzahlung werden außerdem regelmäßig Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Die tatsächliche Auszahlung liegt deshalb unter dem rechnerischen Bruttokrankengeld.

Die früher genannten Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie weiterhin in der vorhandenen Übersicht zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen. Da diese Werte jährlich angepasst werden, sollten für eine aktuelle Berechnung stets die jeweils geltenden Rechengrößen verwendet werden. Eine Krankentagegeldversicherung kann insbesondere bei höherem Einkommen die Differenz zwischen bisherigem Netto und gesetzlicher Leistung verkleinern.

Beispiel: Einkommenslücke nach sechs Wochen

Ein Arbeitnehmer verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung erhält er ein gesetzliches Krankengeld, das deutlich unter diesem Betrag liegt. Die genaue Auszahlung hängt unter anderem vom Bruttoeinkommen und den Sozialversicherungsabzügen ab.

Angenommen, nach allen Berechnungsschritten stehen ihm monatlich rund 2.700 Euro zur Verfügung. Es entsteht eine Lücke von ungefähr 800 Euro. Eine Krankentagegeldversicherung könnte beispielsweise so bemessen werden, dass sie einen Teil oder die gesamte versicherbare Differenz ausgleicht. Dabei ist zu beachten, dass gesetzliches Krankengeld und privates Tagegeld zusammen das maßgebliche Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen.

Warum der Schutz für privatversicherte Arbeitnehmer wichtig sein kann

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung nicht automatisch das gesetzliche Krankengeld der GKV. Wer seinen Lebensunterhalt nach sechs Wochen weiterhin aus laufendem Einkommen finanzieren muss, benötigt deshalb eine eigene Absicherung des Verdienstausfalls.

Für Angestellte wird die Krankentagegeldversicherung deshalb häufig mit einem Leistungsbeginn ab dem 43. Krankheitstag vereinbart. Dadurch beginnt das private Tagegeld unmittelbar nach dem üblichen Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung. Abweichende arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen sollten bei der Wahl der Karenzzeit berücksichtigt werden.

Privatversicherte sollten bei der Berechnung nicht nur laufende Haushaltskosten berücksichtigen. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung können auch Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie Aufwendungen für die weitere soziale Absicherung eine Rolle spielen. Der PKV-Verband weist beispielsweise darauf hin, dass während längerer Arbeitsunfähigkeit Fragen zur Rentenversicherung berücksichtigt werden sollten.

Selbstständige brauchen eine individuelle Lösung

Für Selbstständige kann eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig sein, weil in der Regel kein Arbeitgeber sechs Wochen lang das Einkommen weiterzahlt. Wer aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, verliert je nach Geschäftsmodell bereits ab dem ersten Tag Umsätze oder persönliche Einkünfte.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Krankengeldanspruch wählen. Nach dem SGB V entsteht dieser bei entsprechender Wahlerklärung grundsätzlich ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Krankenkassen können außerdem Wahltarife mit einem früheren Leistungsbeginn anbieten. Daneben kann eine private Krankentagegeldversicherung verwendet werden, um einen früheren oder höheren Verdienstausfall abzusichern.

Selbstständige sollten die Karenzzeit nach ihren finanziellen Reserven wählen. Wer drei oder vier Wochen problemlos aus Rücklagen überbrücken kann, benötigt möglicherweise kein Tagegeld ab dem dritten oder siebten Tag. Wer dagegen kaum laufende Reserven hat, kann einen früheren Leistungsbeginn benötigen. Je früher die Krankentagegeldversicherung zahlen soll, desto höher fällt tendenziell der Beitrag aus.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Die richtige Höhe einer Krankentagegeldversicherung sollte aus der tatsächlichen Einkommenslücke abgeleitet werden. Eine einfache Haushaltsrechnung ist dafür sinnvoller als eine pauschale Tagesgeldsumme. Stellen Sie zunächst fest, welches Einkommen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit weiter vorhanden ist und welche regelmäßigen Ausgaben gedeckt werden müssen.

  • gesetzliches Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen,
  • Miete oder Kreditrate,
  • Lebenshaltung und Mobilität,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Altersvorsorge und sonstige laufende Verpflichtungen,
  • betriebliche oder private Reserven bei Selbstständigen.

Nach den aktuellen PKV-Musterbedingungen darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich nicht übersteigen. Maßgeblich ist nach dem Muster regelmäßig der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, sofern der konkrete Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

Eine vertiefende rechtliche Einordnung zur Bedeutung des Nettoeinkommens nach § 4 Abs. 2 MB/KT finden Sie außerdem bei Haufe zum Nettoeinkommen beim Krankentagegeld.

Eine Krankentagegeldversicherung ist daher kein Instrument, mit dem im Krankheitsfall ein höheres Einkommen als im gesunden Zustand erzielt werden soll. Der Schutz dient dem Ersatz eines tatsächlichen Verdienstausfalls.

Was passiert, wenn sich das Einkommen verändert?

Steigt Ihr Einkommen, sollte geprüft werden, ob die bisherige Krankentagegeldversicherung noch ausreicht. Gute Tarife bieten Nachversicherungsmöglichkeiten oder regelmäßige Anpassungsoptionen, bei denen eine Erhöhung innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein kann. Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich erheblich.

Sinkt das Einkommen dagegen dauerhaft, ist ebenfalls eine Anpassung relevant. Nach den PKV-Musterbedingungen muss eine nicht nur vorübergehende Minderung des beruflichen Nettoeinkommens dem Versicherer mitgeteilt werden. Unter den dort beschriebenen Voraussetzungen kann das vereinbarte Tagegeld anschließend auf das niedrigere Einkommen angepasst werden.

Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt, sollte deshalb nicht nur den Starttarif vergleichen, sondern auch die späteren Anpassungsregeln. Gerade für Personen mit steigenden Einkommen, wechselnder Selbstständigkeit oder schwankenden Gewinnen kann dieser Punkt wichtiger sein als ein geringer Beitragsunterschied.

Karenzzeit und Wartezeit sind nicht dasselbe

Bei der Krankentagegeldversicherung werden zwei Zeiträume häufig verwechselt. Die Karenzzeit bestimmt, wie viele Tage einer Arbeitsunfähigkeit verstreichen müssen, bevor das vereinbarte Tagegeld im konkreten Versicherungsfall gezahlt wird. Die Wartezeit betrifft dagegen den Zeitraum unmittelbar nach Beginn des Versicherungsvertrags, in dem bestimmte Versicherungsfälle noch nicht oder nur eingeschränkt gedeckt sind.

Karenzzeit passend zur Einkommenssituation wählen

Arbeitnehmer wählen häufig den 43. Tag als Beginn, weil die gesetzliche Entgeltfortzahlung regelmäßig nach sechs Wochen endet. Bei Selbstständigen sind beispielsweise frühere Leistungsbeginne nach wenigen Tagen oder mehreren Wochen möglich. Welche Karenzzeiten eine Krankentagegeldversicherung anbietet, ist tarifabhängig.

Eine kurze Karenzzeit bedeutet normalerweise einen höheren Beitrag, weil der Versicherer früher leisten muss. Wer ausreichend Rücklagen besitzt, kann mit einer längeren Karenzzeit Beiträge reduzieren. Die passende Lösung orientiert sich deshalb an Ihren Reserven und nicht an einer allgemeingültigen Zahl.

Wartezeiten nach Vertragsbeginn

Die PKV-Musterbedingungen sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor. Bei Unfällen entfällt diese allgemeine Wartezeit. Für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind im Muster besondere Wartezeiten von acht Monaten vorgesehen. Tarife können hiervon abweichen oder unter bestimmten Voraussetzungen einen Erlass von Wartezeiten ermöglichen.

Für die Krankentagegeldversicherung ist deshalb nicht nur der gewünschte Leistungsbeginn im Krankheitsfall relevant. Prüfen Sie zusätzlich, ab wann der Vertrag nach Neuabschluss tatsächlich Schutz bietet und wie Vorversicherungszeiten angerechnet werden.

Gesundheitsprüfung beim Abschluss

Vor Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung stellt der Versicherer regelmäßig Gesundheitsfragen. Abgefragt werden können beispielsweise Behandlungen, Erkrankungen, Beschwerden, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder psychotherapeutische Behandlungen innerhalb bestimmter Zeiträume.

Beantworten Sie die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Hilfreich kann es sein, vor dem Antrag Unterlagen bei Ärzten oder der Krankenversicherung anzufordern. Mehr zur Bedeutung von Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen finden Sie auf der Bildungsbibel.

Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch, dass keine Krankentagegeldversicherung möglich ist. Je nach Anbieter und Gesundheitszustand kommen normale Annahme, Risikozuschlag, besondere Vereinbarungen oder Ablehnung in Betracht. Bei relevanten Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, vor einem verbindlichen Antrag zunächst die Möglichkeiten mehrerer Versicherer zu prüfen.

Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung prüfen

Die klassische Definition der Arbeitsunfähigkeit in den PKV-Musterbedingungen verlangt grundsätzlich, dass die bisherige berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausgeübt werden kann. Seit der aktuellen Fassung wird jedoch ausdrücklich berücksichtigt, dass bei einer stufenweisen Wiederaufnahme der Tätigkeit Krankentagegeld gezahlt werden kann, wenn der Tarif oder die Tarifbedingungen dies vorsehen.

Dieser Punkt ist für den Vergleich einer Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann nach längerer Erkrankung medizinisch sinnvoll sein. Prüfen Sie deshalb, ob und in welcher Höhe während dieser Phase weitergezahlt wird und wie lange eine solche Leistung möglich ist.

Wiederholte Erkrankungen und erneute Karenzzeit

Bei wiederkehrenden Erkrankungen sollte geprüft werden, wie die Krankentagegeldversicherung einzelne Arbeitsunfähigkeitszeiträume behandelt. Es ist nicht generell richtig, dass Krankheitstage derselben Diagnose bei jedem Tarif automatisch unbegrenzt zusammengerechnet werden. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und der Zusammenhang der Versicherungsfälle.

Für Selbstständige mit kurzer Karenzzeit ist diese Regelung besonders wichtig. Fragen Sie beim Tarifvergleich, wann eine neue Karenzzeit beginnt, wie Rückfälle bewertet werden und welche Nachweise der Versicherer verlangt.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Eine private Krankentagegeldversicherung kennt nicht automatisch dieselbe starre 78-Wochen-Grenze wie das gesetzliche Krankengeld. Höhe und Dauer der Versicherungsleistung richten sich nach Tarif und Bedingungen. Gezahlt wird grundsätzlich nur, solange eine bedingungsgemäße vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesetzliches Krankengeld wird nach § 48 SGB V wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren gewährt, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Zeiten der Entgeltfortzahlung werden bei dieser Höchstdauer grundsätzlich mitberücksichtigt.

Die Aussage, nach 78 Wochen müsse automatisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, wäre jedoch zu pauschal. Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen die dort vereinbarte Berufsunfähigkeit voraus. Daneben können je nach persönlicher Situation Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Erwerbsminderungsrente relevant werden.

Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit

Eine Krankentagegeldversicherung ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit konzipiert. Wird aus einer zunächst vorübergehenden Erkrankung eine dauerhafte Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit, kann das Ende des Tagegeldschutzes erreicht sein.

Nach den PKV-Musterbedingungen endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich mit Eintritt der dort definierten Berufsunfähigkeit. Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits ein Leistungsfall wegen Arbeitsunfähigkeit, endet die Leistung nach dem Muster nicht vor dem tariflich vorgesehenen Zeitpunkt, spätestens jedoch drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Für die persönliche Absicherung sollten Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz deshalb aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist, weder eine längere unversicherte Lücke noch unnötige Überschneidungen zu erzeugen.

Wie funktioniert der Schutz im Ausland?

Die pauschale Aussage, es bestehe bei einer Krankentagegeldversicherung im Ausland grundsätzlich kein Anspruch, ist nicht richtig. Nach den PKV-Musterbedingungen erstreckt sich der reguläre Schutz zunächst auf Deutschland. Für vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland wird bei dort akut eingetretenen Krankheiten oder Unfällen Krankentagegeld im vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Einzelne Tarife bieten einen deutlich weitergehenden Auslandsschutz als das Muster. Wer regelmäßig beruflich reist, längere Zeit im Ausland arbeitet oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegen möchte, sollte diesen Punkt vor Abschluss der Krankentagegeldversicherung ausdrücklich klären.

Ist privates Krankentagegeld steuerfrei?

Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs werden sie außerdem nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Damit unterscheiden sie sich steuerlich vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzliches Krankengeld ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt nach § 32b EStG jedoch grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann es den Steuersatz erhöhen, der auf andere steuerpflichtige Einkünfte angewendet wird.

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind steuerlich nicht mit den Beiträgen für die Basisabsicherung der Krankenversicherung gleichzusetzen. Ob und in welchem Umfang sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden können, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation und den gesetzlichen Höchstbeträgen ab. Bei größeren Beträgen oder selbstständiger Tätigkeit kann steuerlicher Rat sinnvoll sein.

Welche Leistungsausschlüsse sollten Sie kennen?

Auch eine Krankentagegeldversicherung leistet nicht in jeder denkbaren Situation. Die PKV-Musterbedingungen enthalten verschiedene Einschränkungen. Versicherer können in ihren Tarifen teilweise abweichende oder günstigere Regelungen verwenden.

  • Vorsätzlich verursachte Krankheiten oder Unfälle: hierfür besteht nach den Musterbedingungen keine Leistungspflicht.
  • Bestimmte alkoholbedingte Ereignisse: Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer durch Alkoholgenuss bedingten Bewusstseinsstörung ist im Muster ausgeschlossen.
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung: kann ausgeschlossen sein, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: auch hier ist die konkrete Tarifregelung wichtig.
  • Ausland: Umfang und Dauer des Schutzes hängen von Aufenthaltsort, Behandlungsart und Tarif ab.
  • Fehlender Nachweis: Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit müssen nach den Bedingungen ärztlich nachgewiesen werden.

Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung vergleichen, sollten Sie nicht nur nach dem niedrigsten Beitrag suchen. Gerade bei Reha, Wiedereingliederung, Ausland oder besonderen Berufsgruppen können die Bedingungen den praktischen Wert des Tarifs deutlich verändern.

Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Die Kosten einer Krankentagegeldversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Eine allgemeingültige Prämie lässt sich deshalb nicht seriös nennen. Besonders wichtig sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf, Höhe des gewünschten Tagegeldes und der vereinbarte Leistungsbeginn.

  • Alter: Ein früherer Abschluss kann günstiger sein als ein späterer Einstieg.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können die Annahme und den Beitrag beeinflussen.
  • Tagegeldhöhe: Je höher die gewünschte Leistung, desto höher ist grundsätzlich der Beitrag.
  • Karenzzeit: Ein früher Leistungsbeginn ist tendenziell teurer als eine längere Selbstüberbrückung.
  • Beruf und Erwerbsform: Arbeitnehmer und Selbstständige haben unterschiedliche Absicherungsbedürfnisse.
  • Tarifleistungen: Wiedereingliederung, Auslandsschutz und Anpassungsoptionen können den Preis beeinflussen.

Ein Vergleich der Krankentagegeldversicherung sollte deshalb immer mit identischer Tagegeldhöhe und gleicher Karenzzeit erfolgen. Nur dann lassen sich die Beiträge sinnvoll gegenüberstellen.

Vergleich: Diese Kriterien sind besonders wichtig

Die Bildungsbibel empfiehlt, eine Krankentagegeldversicherung nicht ausschließlich über den Preis auszuwählen. Prüfen Sie vor dem Abschluss insbesondere folgende Vertragsmerkmale:

  • Passende Karenzzeit: Beginnt die Leistung genau dann, wenn Arbeitgeber, Krankenkasse oder eigene Rücklagen nicht mehr ausreichen?
  • Ausreichende Tagegeldhöhe: Wird die tatsächliche Einkommenslücke geschlossen, ohne eine unzulässige Überversicherung zu erzeugen?
  • Nachversicherung: Kann die Krankentagegeldversicherung bei Einkommenssteigerungen ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung erhöht werden?
  • Wiedereingliederung: Wird bei einer medizinisch sinnvollen stufenweisen Rückkehr in den Beruf weitergezahlt?
  • Wartezeiten: Welche Fristen gelten nach Neuabschluss und bei späteren Leistungserhöhungen?
  • Auslandsschutz: Wie werden vorübergehende Aufenthalte und ein Wohnsitzwechsel behandelt?
  • Reha und Kur: Gibt es tarifliche Leistungen oder ausdrückliche Ausschlüsse?
  • Berufsunfähigkeit: Wie lange leistet der Tarif bei einem Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit?
  • Beitragsanpassung: Welche Regeln gelten bei veränderten Kalkulationsgrundlagen?
  • Wiederholte Erkrankungen: Wie werden Rückfälle und erneute Karenzzeiten behandelt?

Für eine erste Marktübersicht können Sie das vorhandene Vergleichsportal zur Krankentagegeldversicherung verwenden. Ein Onlinevergleich ersetzt jedoch nicht die Prüfung der konkreten Versicherungsbedingungen und Gesundheitsfragen.

Vorteile und Nachteile im direkten Vergleich

Vorteile

  • Einkommensschutz: Die Krankentagegeldversicherung kann eine Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung oder bei Selbstständigen bereits früher schließen.
  • Individuelle Karenzzeit: Der Leistungsbeginn kann an die persönlichen Rücklagen und gesetzlichen Ansprüche angepasst werden.
  • Steuerfreie Leistung: Privates Krankentagegeld ist grundsätzlich steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Anpassungsmöglichkeiten: Leistungsstarke Tarife erlauben Erhöhungen bei steigendem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neue vollständige Gesundheitsprüfung.
  • Ergänzung zur GKV: Auch gesetzlich Versicherte können ihren begrenzten Krankengeldanspruch ergänzen.

Nachteile und Grenzen

  • Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen können den Zugang erschweren oder verteuern.
  • Wartezeiten: Nach Vertragsbeginn kann der Schutz für bestimmte Fälle zunächst eingeschränkt sein.
  • Keine Überversicherung: Die Leistung ist an das berufliche Nettoeinkommen gekoppelt und kann bei dauerhaft sinkendem Einkommen angepasst werden.
  • Tarifabhängige Ausschlüsse: Ausland, Reha, Kur und Wiedereingliederung können unterschiedlich geregelt sein.
  • Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit: Die Krankentagegeldversicherung ist nicht für einen unbegrenzt dauerhaften Verlust der Berufsfähigkeit gedacht.

Drei typische Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit höherem Einkommen

Ein gut verdienender Arbeitnehmer erhält nach sechs Wochen kein volles Gehalt mehr. Das gesetzliche Krankengeld ist durch die gesetzlichen Berechnungsregeln und die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag kann die Differenz teilweise oder vollständig bis zur zulässigen Einkommensgrenze auffüllen.

Beispiel 2: Privatversicherter Angestellter

Ein privatversicherter Arbeitnehmer bekommt sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach besteht kein automatischer GKV-Krankengeldanspruch. Die Krankentagegeldversicherung ist ab dem 43. Tag vereinbart und ersetzt den versicherten Verdienstausfall. Bei der Höhe wurden auch die weiterlaufenden privaten Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Beispiel 3: Selbstständiger mit vier Wochen Rücklage

Ein Selbstständiger kann seine privaten Fixkosten einen Monat aus Rücklagen finanzieren. Statt eine teurere Krankentagegeldversicherung mit sehr frühem Leistungsbeginn zu wählen, entscheidet er sich für eine längere Karenzzeit. Dadurch trägt er kurze Erkrankungen selbst und versichert vor allem das finanziell schwerwiegende Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Was müssen Sie im Leistungsfall tun?

Damit die Krankentagegeldversicherung leisten kann, muss die Arbeitsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen nachgewiesen werden. Nach den PKV-Musterbedingungen setzt die Zahlung unter anderem voraus, dass die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit ärztlich oder zahnärztlich behandelt wird beziehungsweise sich im Krankenhaus befindet.

  1. Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Sorgen Sie für einen lückenlosen ärztlichen Nachweis.
  2. Versicherer informieren: Beachten Sie die im Tarif genannten Meldefristen und Formulare.
  3. Nachweise einreichen: Ärztliche Bescheinigungen und gegebenenfalls Einkommensunterlagen vorlegen.
  4. Folgebescheinigungen rechtzeitig beschaffen: Lücken können die Leistungsprüfung erschweren.
  5. Änderungen mitteilen: Wiedereingliederung, Aufnahme einer Tätigkeit oder dauerhafte Einkommensänderungen nach den Vertragsbedingungen melden.

Gerade Selbstständige sollten bereits vor Eintritt einer längeren Erkrankung wissen, welche Nachweise die Krankentagegeldversicherung im Leistungsfall verlangt. Das erleichtert eine zügige Regulierung.

Kein Ersatz für eine Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ersetzt den persönlichen Verdienstausfall wegen krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie bezahlt nicht automatisch Betriebsschäden oder laufende Unternehmenskosten, wenn der Betrieb beispielsweise aufgrund eines Brandes oder Leitungswasserschadens stillsteht.

Für solche Sachschadenfolgen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung zuständig sein. Selbstständige sollten beide Risiken getrennt betrachten: die eigene Arbeitskraft und die Funktionsfähigkeit des Betriebs.

Häufige Fragen

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Sie kann besonders für Selbstständige, privatversicherte Arbeitnehmer und gesetzlich versicherte Beschäftigte mit einer spürbaren Lücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob laufende Ausgaben während längerer Arbeitsunfähigkeit aus vorhandenen Leistungen und Rücklagen finanziert werden können.

Ab wann sollte das Tagegeld bei Arbeitnehmern beginnen?

Bei Arbeitnehmern ist häufig der 43. Krankheitstag sinnvoll, weil die gesetzliche Entgeltfortzahlung regelmäßig sechs Wochen dauert. Bestehen längere tarifliche oder arbeitsvertragliche Leistungen, kann ein späterer Beginn passend sein. Die Krankentagegeldversicherung sollte zeitlich an die tatsächliche Versorgungslücke angepasst werden.

Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?

Nach den PKV-Musterbedingungen darf das private Tagegeld zusammen mit sonstigen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen grundsätzlich nicht übersteigen. Die genaue Berechnung ergibt sich aus Tarif und Einkommensdefinition des Versicherers.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Bei einem Neuabschluss ist regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die abgefragten Angaben sollten vollständig und korrekt beantwortet werden. Ob eine Krankentagegeldversicherung bei Vorerkrankungen angeboten wird, hängt von der Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers ab.

Ist privates Krankentagegeld steuerpflichtig?

Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind grundsätzlich steuerfrei und unterliegen nach der BFH-Rechtsprechung nicht dem Progressionsvorbehalt. Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, wird jedoch grundsätzlich in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Das hängt vom Tarif ab. Die PKV-Musterbedingungen sehen für vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland bestimmte Leistungen bei akut eingetretener Erkrankung oder Unfall und notwendiger stationärer Behandlung vor. Eine Krankentagegeldversicherung kann tariflich einen weitergehenden Auslandsschutz bieten.

Was passiert nach 78 Wochen Krankheit?

Die 78-Wochen-Grenze betrifft das gesetzliche Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Für die private Krankentagegeldversicherung gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. Eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsleistung entsteht nicht automatisch allein aufgrund des Zeitablaufs.

Fazit: Einkommenslücke zuerst berechnen, dann Tarif auswählen

Eine Krankentagegeldversicherung kann einen wichtigen Einkommensschutz bieten, wenn Krankheit oder Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer steht meist die Lücke zwischen Nettoentgelt und gesetzlichem Krankengeld im Mittelpunkt. Privatversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige müssen häufig einen größeren Teil ihres Verdienstausfalls individuell absichern.

Berechnen Sie zuerst den tatsächlichen monatlichen Bedarf und wählen Sie anschließend Tagegeldhöhe und Karenzzeit. Vergleichen Sie außerdem Wartezeiten, Gesundheitsprüfung, Nachversicherung, Wiedereingliederung, Auslandsschutz, Reha-Regeln und den Übergang zur Berufsunfähigkeit. Eine gute Krankentagegeldversicherung passt nicht nur zum heutigen Einkommen, sondern lässt sich auch bei späteren Veränderungen sinnvoll anpassen.

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