VersicherungVersicherungsartenSozialversicherung – Gesetzliche Pflegeversicherung, Leistungen, Aufgaben & Vorsorge

Gesetzliche Pflegeversicherung

Sie lernen hier mehr zum Thema gesetzliche Pflegeversicherung. Weiterhin und im Besonderen zu den Leistungen und Aufgaben, der Versicherungspflicht, Versicherungsschutz, zur Eigenvorsorge sowie welche Zusatzversicherungen es gibt.

Gesetzliche Pflegeversicherung, Leistungen und Aufgaben, Versicherungspflicht, Versicherungsschutz, Eigenvorsorge sowie Zusatzversicherungen.
Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung und die Versicherungspflicht

Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995 und ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. All jene, die gesetzlich krankenversichert sind, genießen auch den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Besteht eine private Krankenversicherung, so müssen Sie in weiterer Folge auch eine private Pflegeversicherung abschließen. In der Regel gilt der Grundsatz, dass die gesetzliche Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Besteht also eine gesetzliche Krankenversicherung, so genießt der Versicherte auch einen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Somit sind auch Personen versichert, die einen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung haben. Somit besteht auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch in der privaten Pflegeversicherung.

Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden durch die Beträge der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber finanziert. Wann und welche Leistungen der Versicherte erhält,

  • hängt vom Pflegegrad bzw. früher von der Pflegestufe ab,
  • der Dauer der Pflegebedürftigkeit
  • und auch von der Art der Pflege ab.

Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, dass er selbst entscheidet, wie und auch von wem man gepflegt sein möchte. So kann er sich für eine professionelle Fachkraft entscheiden oder auch einen Angehörigen wählen, der in weiterer Folge die pflegerischen Aufgaben übernimmt. Mehr zu den unterschiedlichen Pflegegrade erfahren.

Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung

Das Ziel besteht darin, dass der Pflegebedürftige ein selbst bestimmtes Leben haben soll. Jedoch besteht das Problem, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten einer Pflege abdeckt – in vielen Fällen muss der Pflegebedürftige einen Teil der Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund spricht man auch immer wieder von der Teilkostenversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SBG XI) geregelt.

Aktueller Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung 2024

Hier finden Sie den aktuellen Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung:

  • Beitragssatz 2024: 3,40 % (Normalbeitrag), für kinderlose ab vollendetem 23. Lebensjahr + 0,60 %. In Sachsen gibt es Ausnahmeregelungen.

Auf dieser Webseite finden Sie mehr Informationen zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze 2024.

Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Die Industrienationen haben eine Sache gemeinsamen – die Menschen werden immer älter. Folgt man den Zahlen der Bevölkerungsentwicklung,

  • so werden im Jahr 2040 ca. 21,5 Millionen Deutsche leben, die älter als 67 Jahre sind.
  • 2013 waren gerade einmal 15,2 Millionen Deutsche älter als 67 Jahre.

Ein Mädchen, das heute sieben Jahre ist, hat sehr wohl gute Chancen, dass es das 22. Jahrhundert erlebt. Die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, mag positiv sein, hat aber sehr wohl eine Kehrseite – ab dem 80. Lebensjahr steigt nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Mensch fremde Hilfe benötigt. Je älter also der Deutsche wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er pflegerische Maßnahmen in Anspruch nehmen muss. Ende 2015 haben rund 2,9 Millionen Menschen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen. 2,1 Millionen nutzten ambulante Leistungen, 800.000 sind demnach stationär gepflegt worden. Somit steigt die Pflegebedürftigkeit immer mehr an.

Gesetzliche Pflegeversicherung Versicherungsschutz, Leistungen

Grundsätzlich lässt sich der Versicherungsschutz unterteilen in das bestehen

Hier erfahren Sie mehr zu den einzelnen Punkten. Ist der Deutsche gesetzlich krankenversichert, so genießt er auch den Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung. In weiterer Folge muss also kein gesonderter Antrag gestellt sein. So sind Arbeiter, Angestellte, Rentner und Studierende automatisch versichert.

Familienversicherung

Unterhaltsberechtigte Kinder, Ehepartner und Lebenspartner, deren Einkommen unter 425 Euro (450 Euro bei geringfügiger Beschäftigung) liegt, sind ebenfalls – im Zuge der sogenannten Familienversicherung – versichert. Sie müssen keine Beiträge entrichten. Mehr Informationen zur Familienversicherung erhalten.

Freiwillige Versicherung

Die freiwillig Versicherten genießen einen automatischen Versicherungsschutz. Sie können sich jedoch befreien lassen, sofern sie die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. In den ersten Monaten müssen Sie die Entscheidung übermitteln, ob Sie als freiwillig Versicherter nur die gesetzliche oder auch die private Pflegeversicherung wünschen. In weiterer Folge muss ein freiwillig Versicherter nachweisen können, dass er eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat.

Private Krankenversicherung

Hat sich der Deutsche für eine private Krankenversicherung entschieden, so muss er auch eine private Pflegeversicherung abschießen. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung können Sie mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichen.

Freiwillige Weiterversicherung

Mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass sich der freiwillig Versicherte für die gesetzliche Pflegeversicherung entscheidet, damit er den Versicherungsschutz auch dann genießt, wenn er nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist. In diesem Fall muss der Versicherte jedoch in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate ein Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung gewesen sein. Eine Person, die den Wohnsitz verlegt hat und nun im Ausland lebt, kann ebenfalls einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.

Pflegezusatzversicherungen für die gesetzliche Pflegeversicherung

Jeder Deutsche kann pflegebedürftig werden. In vielen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit spontan und überraschend ein – ein Schicksalsschlag kann sehr wohl das gesamte Leben auf den Kopf stellen. Viele Menschen, die in weiterer Folge Hilfe benötigen, wollen natürlich nicht die eigenen vier Wände verlassen und daheim gepflegt werden. Da Pflegebedürftigkeit aber auch hohe Kosten verursacht, sollte – neben der gesetzlichen Pflegeversicherung – auch eine private Versicherung abgeschlossen werden; die gesetzliche Pflichtversicherung übernimmt nämlich nicht die gesamten Kosten, die im Zuge der Pflegebedürftigkeit entstehen. So gibt es private Pflegezusatzversicherungen, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Derartige Versicherungen stehen in drei unterschiedlichen Arten zur Verfügung.

Pflegerentenversicherung

Es gibt die Pflegerentenversicherung, die von den Gesellschaften auch als Lebensversicherung beworben wird. Wird der Versicherte pflegebedürftig, so bezahlt die Versicherungsgesellschaft eine monatliche Rente.

Pflegekostenversicherung

Wird eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen, so erhält der Versicherte die Kosten rückerstattet, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Am Ende übernimmt die Pflegekostenversicherung also den tatsächlichen Differenzbetrag.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegemonats- oder Pflegetagegeldversicherung sorgt für einen festen Geldbetrag, der für jeden Pflegetag oder Pflegemonat bezahlt wird.

Staatliche Förderung

Eine Pflegemonats- oder Pflegetagegeldversicherung wird mit staatlichen Zulagen gefördert, sofern der Versicherte folgende Bedingungen erfüllt:

  • Der Eigenanteil des Versicherten beträgt mindestens 10 Euro/Monat
  • und die Pflegezusatzversicherung muss Leistungen übernehmen, sodass der Pflegegrad 5 abgedeckt wird (600 Euro/Monat).

Erfüllt der Versicherte die Voraussetzungen, so erhält er einen monatlichen Zuschuss in der Höhe von 5 Euro; er kann sich auch für eine jährliche Unterstützung (60 Euro) entscheiden.