Versicherungsarten Übersicht, Sach-, Vermögen-, Personenversicherung

Hier lernen Sie mehr zu den Versicherungsarten und erhalten eine Übersicht der Sach-, Vermögens- und der Personenversicherung. Sie erhalten Definitionen und Beispiele sowie die wichtigsten Merkmale. Ebenfalls finden Sie Infos zu den Formen der Versicherung, dem Vertrag sowie zum Beitrag, welcher auch Prämie genannt wird.

Versicherungsarten Übersicht, der Sachversicherung, Vermögensversicherung und der Personenversicherung, Infos erhalten zur Definition, Beispiele sowie Merkmale.
Versicherungsarten Übersicht

Versicherungsarten und deren Ziele in der Übersicht

Der Begriff Versicherung ist sowohl eine Kurzfassung als auch das Synonym für den Vertrag mit einer Gesellschaft für Versicherungen. Sinn und Ziel der Versicherungsarten ist es, dass das im Vertrag definierte Risiko finanziell abzusichern ist. Insofern sind die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten des einen umgekehrt die Pflichten und Rechte des anderen. Sowohl das private als auch das berufliche Leben ist voller Risiken, je komplizierter und aufwändiger das Miteinander ist, desto umfangreicher und vielseitiger ist der Bedarf an einer Versicherung.

Gesellschaften für Versicherungen und deren Ziele

Seit jeher gilt der Grundsatz, das es nichts gibt, was nicht versicherbar ist, deswegen gibt es auch so viele Versicherungsarten. Im Endeffekt ist jede auch noch so exotisch ausgefallene Versicherung lediglich eine Frage des Geldes. Für den Versicherer muss das Risiko der Versicherung tragbar sein. Folgende Ziele verfolgt eine Versicherung:

  • mit einer möglichst hohen Zahl an Verträgen,
  • bei einer möglichst geringen Zahl an Leistungsfällen,
  • einen möglichst hohen Umsatz und Gewinn zu erzielen

Alle Versicherungsarten haben einen Vertrag

Alle Versicherungsarten liegt ganz allgemein ein privat-, also zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Verbraucher als natürlicher sowie dem Versicherer als einer juristischen Person des Privatrechts zugrunde. Auf dem weiten Gebiet der Versicherungen wird in die gesetzlichen Pflichtversicherungen sowie in alle anderen also die freiwilligen Versicherungen unterschieden. Natürlich können auch Unternehmen oder juristische Personen als Versicherungsnehmer dienen.

Was ist eine Pflichtversicherung?

Zu den wenigen gesetzlichen, für alle Bürger vorgeschriebenen Versicherungsarten gehören:

Welche Versicherungsarten enthält die Personenversicherung?

Der Begriff Personenversicherung verdeutlicht, dass es sich bei diesen Versicherungsarten um das Risiko einer Person als Versicherungsnehmer handelt. In einigen Fällen sind enge Familienangehörige wie Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder mitversichert.

Die Beispiele von Versicherungsarten

Sie finden hier Beispiele für die Personenversicherungen als Versicherungsarten:

Wie es heißt, werden solche Personenversicherungen auf den Namen und auf das Risiko der betreffenden Person abgeschlossen. Auffallend ist, dass diese Versicherungen in der überwiegenden Art und Zahl eine Ergänzung zur gesetzlichen Sozialversicherung sind. Das beinhaltet ebenfalls die Kranken- und Pflege-, die Renten- sowie die Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherungen für den infrage kommenden Personenkreis.

Zusatzversicherungen

Mit diesen Personenversicherungen wird eine finanzielle Besserstellung in dem jeweiligen Lebensbereich bezweckt, die durch Krankheit oder durch Pflege verursachten Kosten müssen finanziert und bezahlt werden. Das ist der einzelnen Person aus ihrem Einkommen und Vermögen heraus nicht möglich. Gebraucht wird die, wie es genannt wird große Gemeinschaft der Versicherten. Das Risiko des Einzelnen wird auf viele verteilt, einer steht für den anderen ein. Da diese staatliche Fürsorge bei Rente und Pflege zur Kostendeckung meistens nicht ausreicht, tut der Bürger gut daran, den mangelnden Schutz durch eine private Personenversicherung bzw. Zusatzversicherung aufzubessern. Zu den gängigen Möglichkeiten dieser Versicherungsarten gehören die:

  • Krankenzusatzversicherung mit ihren verschiedenen Tarifen
  • Pflegezusatzversicherung, staatlich gefördert als Pflege-Bahr
  • Rentenzusatzversicherung, staatlich gefördert mit Riester und mit Rürup Rente
  • Kapitallebensversicherung als private Altersvorsorge
  • Risikolebensversicherung als Kreditabsicherung von Verbindlichkeiten oder Immobiliendarlehen

Welche Versicherungsarten enthält die Sachversicherung?

Eine Sachversicherung schützt die versicherte Sache oder Situation vor den finanziellen Folgen, die durch Beschädigung, durch Verlust oder durch Zerstörung entstehen. Ein anderer Begriff für diese Versicherungsarten ist die Schadensversicherung.

Beispiele für die Sachversicherung

Zu den ebenso gängigen wie bekannten, geradezu unentbehrlichen Sachversicherungen gehören folgende Versicherungsarten:

Das Haus hat einen steuerlichen Verkehrs- sowie einen marktüblichen Immobilienwert, und der einmal angeschaffte Hausrat muss im Schadensfall bestenfalls zum aktuellen Neuwert wieder beschafft werden. Grundlagen für die Reiseversicherung sind der Reisepreis für die Pauschal- oder für die Individualreise, die Buchungskosten für Hotel und Mietwagen, oder das pauschalierte Angebot des Versicherers für den Verlust des Reisegepäcks. Immer handelt es sich um Sachen und Wertgegenstände, die durch diese Versicherungsarten sachversichert werden.

Weitere Beispiele für Sachversicherungen sind die Kfz-Kaskoversicherung mit Teilkasko und mit Vollkasko, oder die zunehmend wichtiger werdende Versicherung für Elementarschäden. Auch die Rückversicherung ist eine Form der Sachversicherung. Die Erstversicherer versichern einen Teil ihres Risikos an weltweiten Sachschäden bei den Rückversicherern „rück“, in dem Sinne rückversichern sie sich und reduzieren dadurch ihr eigenes Risiko anlässlich von Sachschäden.

Welche Versicherungsarten enthält die Vermögensversicherung?

Der Vermögensschaden ist die pekuniäre oder wertmäßige Einbuße an materiellen beweglichen sowie unbeweglichen Gütern. Dabei handelt es sich sowohl um den eigenen Schaden als auch den, der fahrlässig einem Dritten zugefügt wird. Vorsatz ist bei diesen Versicherungsarten grundsätzlich nicht versicherbar. Die meisten Versicherungen sind freiwillig, der Bürger kann, er muss sie aber nicht abschließen. Ihm sollte jedoch bewusst sein, dass er im Schadensfall mit seinem privaten Einkommen und Vermögen haftet.

Beispiele für die Vermögensversicherung

Zu den wichtigsten Versicherungsarten für das Vermögen gehören die:

Im Grunde genommen ist der Begriff Vermögensversicherung ein übergeordneter Sammelbegriff für die Versicherungsarten:

  • Haftpflicht
  • Kraftverkehr
  • Darlehen und Kredit
  • sowie für materielle sowie immaterielle Sachen

Versichert und insofern gedeckt sind sämtliche Verluste, die an den Vermögensrechten entstehen können. Der Verlust wird definiert als Verlieren oder als Einbuße. Nach dem Eintritt von einem Schaden ist das versicherte Vermögen geringer bzw. weniger wert als vorher.

Versicherungswert

Da für viele der Vermögensversicherungen bei Beginn ein objektiv feststellbarer Wert als zukünftiger Schaden fehlt, wird bei diesen Versicherungsarten eine Versicherungssumme vereinbart und im Vertrag festgelegt. Im Schadensfall wird sie dann bis zur vollen Höhe ausgezahlt. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Kfz Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber gibt einen Mindestbetrag vor, der kann vom Kfz-Halter anhand der Angebote der Versicherung auf den Höchstbetrag aufgestockt werden. Damit ist der Fahrzeughalter bei dieser Versicherungsart zu 99,9 Prozent auf der finanziell sicheren Seite.

Was ist die Spartenversicherung?

Die Gesellschaften sind nach § 8 VAG des Versicherungsaufsichtsgesetzes, kurz VAG zu einer Spartentrennung verpflichtet. Unterschieden wird in die drei Versicherungssparten:

  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Schaden- und Unfallversicherung

Wer als Versicherer in der einen Sparte tätig ist, der darf es in der anderen nicht sein. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass Versicherungen zu großen, internationalen Konzernen mit einer Vielzahl an Töchtern gebündelt werden. Weiterhin dann unter dem Dach der Holding möglichst viele Versicherungsarten bis hin zu allen Sparten anbieten. Insofern wird die vom Gesetzgeber vorgesehene Spartentrennung optisch eingehalten.