Versicherung – Versicherungsarten – Reiseversicherung
Lernen Sie mehr zum Thema Reiseversicherung. Sie erfahren hier mehr zum Vorteil der unterschiedlichen Versicherungen für die Reise und zu den besonderen Merkmalen. Insbesondere zu den Themen Krankheit, Rücktritt, Abbruch der Reise, dem Gepäck sowie zum Unfall während einer Reise.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Reiseversicherung?
Wie das Wort Reiseversicherung ausdrückt, handelt es sich dabei um eine oder mehrere Versicherungen, die aus Anlass einer Reise abgeschlossen werden. Art und Zeitdauer dieser Versicherung sind auf die Reise begrenzt. In einigen Fällen kann es auch sein, dass die Versicherung anlässlich der Reise abgeschlossen wird und danach weiterhin bestehen bleibt, beispielsweise eine private Unfallversicherung. Sie wird wegen der Reis ins Ausland, als eine Trekking Reise oder als Work & Travel. Ob es sich bei der Reise um eine Urlaubs- oder um eine Geschäftsreise, um eine Pilger- oder um eine Entdeckungsreise handelt, ist für die Reiseversicherung selbst unerheblich.
Die Arten der Reiseversicherung
Abhängig vom Reiseziel, von der Reisezeit und von der Art der Reise können mehrere Versicherungen notwendig sein. Sie sind in ihrer Gesamtheit zu dem Oberbegriff Reiseversicherung zusammengefasst. Hier finden Sie nähere Erklärungen zu den Unterarten:
- der Krankheit auf der Reise
- der Rücktritt vor einer Reise
- der Reiseabbruch während einer Reise
- das Gepäck versichern
- und die Unfallgefahr absichern
Reisekrankenversicherung
Sobald die Reise ins Ausland führt, ist eine Reisekrankenversicherung erforderlich, auch eine Krankenversicherung für das Ausland genannt. In vielen Ländern muss bei der Einreise ein Nachweis für die Versicherung gegen Krankheit vorgelegt werden. Mit der Reiseversicherung gegen Krankheit ist der Reisende überall im Ausland ein Privatpatient. Das hat viele Vorteile und ist manchmal auch notwendig. Ein entscheidendes Plus dieser Versicherung gegenüber dem Abkommen zwischen Deutschland und anderen EU Ländern auf Basis der Krankenkassen ist der medizinisch bedingte Transport zurück zum Heimatort. Die bilateralen Absprachen zwischen den Ländern beziehen sich alle auf die medizinische Behandlung am Aufenthaltsort.
Reiserücktritt in der Reiseversicherung
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist dann ein Muss innerhalb der Reiseversicherungen, wenn vor Antritt der Reise Kosten anfallen. Das ist fast immer der Fall so wie bei der Pauschalreise, die vor Reiseantritt komplett bezahlt sein muss. Die Reise selbst ist ein Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Oberste Pflicht des Reisenden ist die vertragliche Bezahlung der Reise. Tritt er sie nicht an, muss er sie je nach Vertrag dennoch ganz oder teilweise bezahlen. Er kann die Reise zwar stornieren, muss allerdings die vertraglichen Stornokosten tragen. Dieses Risiko ist durch die Versicherung gedeckt. Sie wird bestenfalls zeitgleich mit der Reisebuchung abgeschlossen.
In dem Vertrag sind die einzelnen Risiken aufgeführt, die als Grund versichert werden. Hier ist das Spektrum groß und von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich. Die Gründe reichen vom Todesfall in der Familie über Schwangerschaft, Unfall oder Unverträglichkeit einer Impfung, bis hin zur Arbeitslosigkeit oder zu einer kurzfristig terminierten Prüfung.
Den Abbruch der Reise versichern
Im direkten Zusammenhang damit steht die Reiseabbruchversicherung. Sie wird oftmals in ein und derselben Police angeboten. Gründe für den Reiseabbruch sind Krankheit und Unfall des Reisenden sowie persönliche Schicksale in der Familie. Eine weitere Variante ist die Unterbrechung einer Reise. So kann wegen eines Todesfalls in der Heimat die Reise unterbrochen und anschließend wieder fortgesetzt werden.
Das Gepäck auf der Reise versichern
Die Reisegepäckversicherung deckt in der versicherten Höhe diejenigen Kosten, die bei Gepäckverlust durch einen notwendigen Neukauf entstehen. Auch bei dieser Versicherung lohnt sich der genaue Blick ins Kleingedruckte sowie in die AGB. Das Risiko vom Verlust des Gepäcks ist immer dann latent, wenn der Reisende sein Gepäck anderen anvertraut, es buchstäblich aus der Hand gibt. Das ist außer bei der Reise mit dem eigenen Pkw oder einer Busreise nahezu immer der Fall.
Den Unfall auf der Reise versichern
Sofern noch keine private Unfallversicherung besteht, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseunfallversicherung, sie sollte weltweit und 24 Stunden gelten. Der Unfall und die Krankheit stehen meistens in einem direkten Zusammenhang. Mit beiden Versicherungen zusammen kann keine Lücke entstehen, bei der die Krankenkasse argumentiert, das sei eine Angelegenheit der Unfallversicherung, und diese wiederum es sei umgekehrt. Sofern Reisekosten mit der Kreditkarte bezahlt werden, lohnt es sich zu prüfen, ob einige der Reiseversicherungen nicht automatisch mitversichert sind. Wichtig ist es jedoch, innerhalb des Pakets der Reiseversicherung jegliche Schnittstellen auszuklammern.
Weiterführende Informationen
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