Versicherung – Versicherungsarten – Wohngebäudeversicherung Vergleich, Wert 1914 & Schäden
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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung – Hier lernen Sie mehr zu den Schäden, den diese Versicherung abdeckt, über den Versicherungsvergleich, den Wert 1914 und dessen Bedeutung sowie die Informationspflicht bei baulichen Veränderungen.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Jeder Hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung (auch Haus- oder Gebäudeversicherung genannt) abgeschlossen haben. Ist kein Versicherungsschutz gegeben, können Beschädigungen oder Zerstörungen am Haus dazu führen, dass der Eigentümer in eine finanzielle Notlage gerät. Da die eigene Immobilie für viele eine finanzielle Absicherung im Alter darstellt, sollte man daher dafür sorgen, einen dementsprechenden Versicherungsschutz zu haben.
Beschädigungen, die aufgrund hoher Kosten nicht repariert werden können, sorgen für eine Wertminderung. Entstehen an der Immobilie Schäden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die finanzielle Abwicklung. Bei der Wohngebäudeversicherung sind alle Objekte versichert, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden – dazu gehören das Wohnhaus, Gartenlaube, Geräteschuppen oder auch die Garage. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden, die durch folgende Ereignisse entstanden sind, ein:
- Überspannung
- Brand
- Blitzschlag
- Implosion
- Explosion
- Stürme
- Hagel
- Leitungswasser
Auch Objekte, die mit dem Gebäude verbunden sind, genießen einen Versicherungsschutz. Dazu gehören Einbauküchen, Heizungen und auch Antennen. Bewegliches Eigentum, das sich im Haus befindet, also Kleidung, Möbel oder der Computer, sind nicht versichert. Derartige Objekte können über eine zusätzliche Hausratversicherung versichert werden.
Versicherungsvergleich
Es gibt zahlreiche Anbieter und Tarife. Wer eine Wohngebäudeversicherung sucht, wird relativ schnell feststellen, dass es gravierende Unterschiede gibt. Es ist daher empfehlenswert, dass der potenzielle Versicherungsnehmer einen Versicherungsvergleich durchführt und die unterschiedlichen Angebote gegenüberstellt. Dabei sollte man aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die angebotenen Leistungen achten. Wie teuer die Wohngebäudeversicherung am Ende ist, kann im Vorfeld nicht pauschal gesagt werden. Die Kosten richten sich nach zahlreichen Risikofaktoren. So ist einerseits die Bauweise relevant, andererseits auch die Art des Daches. Auch der Standort der Immobilie, die Ausstattung und Nutzung sind von wesentlicher Bedeutung. Der Wert der Immobilie spielt ebenfalls eine Rolle; jener wird nach dem Wert 1914 ermittelt. Hier können Sie einen Vergleich starten.
Wert 1914 und die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Versicherung bestimmt schlussendlich, wie viel Geld der Versicherungsnehmer – maximal – im Schadensfall bekommt. Je höher die vereinbarte Deckungssumme ist, desto umfangreicher ist am Ende auch die Entschädigung, welche die Versicherung im Schadensfall leistet. Dabei wird der Wert 1914 herangezogen. Jener besagt, welchen Wert das Objekt im Jahr 1914 gehabt hätte. Der Wert wird in weiterer Folge mit dem jährlich steigenden Neuwert multipliziert, sodass am Ende ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist.
Kein Pflichtabschluss
Bislang ist man übrigens als Eigentümer nicht verpflichtet, eine derartige Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Wird die Immobilie jedoch mit einem Kredit von der Bank finanziert, kann jene auf eine dementsprechende Versicherung bestehen. Schlussendlich dient die Wohngebäudeversicherung auch als eine Art Sicherheit für das geldgebende Institut. Auch wenn die Wohngebäudeversicherung noch nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist es dennoch ratsam, seine Immobilie dahingehend versichern zu lassen. Mitunter können die Kosten, die durch starke Stürme, Unwetter oder Feuer entstehen, nicht immer mit dem Ersparten gedeckt werden, sodass der Hausbesitzer in eine finanzielle Notlage gerät. Können die entstandenen Schäden nicht repariert werden, kommt es zu einer automatischen Wertminderung der Immobilie.
Informationspflicht
Die Versicherungsgesellschaft muss über Bauarbeiten, einen Leerstand oder sonstigen Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden. Der Eigentümer hat somit eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Wird die Versicherungsgesellschaft nicht informiert, kann der Versicherungsschutz aufgehoben werden. Schlussendlich stellen Umbauarbeiten eine vorübergehende Gefahrenerhöhung dar; auch der Leerstand wird als gefahrenerhöhender Umstand eingestuft. Auch wenn einzelne Zimmer umfunktioniert werden, sodass aus dem Kinderzimmer ein Arbeitszimmer wird oder Teile des Gebäudes als Gewerbe umfunktioniert werden, ist die Versicherung zu informieren. Nach Umbauarbeiten ist es möglich, dass die monatlichen Prämien, aufgrund der Wertsteigerung des Hauses, steigen.
Fazit zur Wohngebäudeversicherung
Wer ein Eigenheim besitzt, sollte unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine derartige Versicherung schützt den Eigenheimbesitzer vor horrenden Kosten, wenn durch Unwetter, Feuer oder Explosionen Schäden am Haus entstehen. Wichtig ist, dass im Vorfeld jedoch ein Versicherungsvergleich durchgeführt wird, damit der Eigenheimbesitzer am Ende sicher sein kann, das beste Angebot gewählt zu haben.
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