Versicherung – Versicherungsarten – Hausratversicherung
Sie lernen hier mehr zum Thema Hausratversicherung, welche als Sachversicherung das Inventar des Versicherten schützt. Hier erfahren und lernen Sie mehr zu den versicherten Gefahren, der Schadensregulierung, der Verbundversicherung sowie zu den Ausschlüssen aus dem Hausrat.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt als Sachversicherung das Inventar einer Wohnung und in gewissem Umfang auch auf Reisen mitgeführte sowie in einem Bungalow oder Gartenhaus untergebrachte Gegenstände des Hausrats.
Welche Gefahren sind versichert?
Die Hausratversicherung gilt als unverzichtbar, sie ist sehr preiswert und bietet einen sehr umfassenden Schutz. Er gilt für alle finanziellen Folgen von nicht vorsätzlich verursachten Schäden durch
- Feuer,
- Leitungswasser,
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus,
- Raub,
- Sturm und Hagelschäden.
Diese Erweiterungen sind möglich
Es gibt noch einige bemerkenswerte Erweiterungen einiger Versicherer. Über die Hausratversicherung lassen sich in einem gewissen Umfang auch Bargeld, Schmuck und Antiquitäten versichern, allerdings steigen mit der Höhe des Schadens die Anforderungen an die Sicherung ganz erheblich. Für Schmuck in einem Wert von mehreren Tausend Euro muss beispielsweise ein Tresor vorhanden sein. Neben Sachschäden deckt die Hausratversicherung auch Kosten für Aufräumarbeiten, Schutz- und Hotelkosten ab. Der Fahrraddiebstahl, Elementarschäden und Überspannungsschäden sind in der Regel mit eingeschlossen. Umfassende Regelungen dazu finden sich in den §§ 88 ff VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Wie läuft die Schadenregulierung bei der Hausratversicherung?
Ein großer Vorteil der Hausratversicherung ist der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer diejenigen Kosten, die bei der Anschaffung von neuwertigen Sachen gleicher Art und Güte entstehen. Das bedeutet: Niemand muss einen gebrauchten Fernseher anschaffen, weil das vorherige Modell durch einen Brand- oder Wasserschaden vernichtet wurde. Es darf ein gleichwertiger, neuer Fernseher sein. Zu beachten ist hierbei, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt, der den Schaden genauestens prüft.
Die Hausratversicherung bedingt bestimmte Obliegenheiten
Damit diese Regulierung so vorbildlich funktioniert, muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall bestimmte Obliegenheiten beachten. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Des Weiteren müssen Mieter und Hausbesitzer Gefahren weitestgehend vermeiden. Gefahrerhebliche Umstände sind beim Vertragsabschluss anzuzeigen (Anzeigeobliegenheit entsprechend des Fragebogens des Versicherers), im Winter sind Wohnungen ausreichend zu beheizen bzw. durch Entleerung wasserführender Rohre vor Frostschäden zu schützen. Ein Umzug ist unverzüglich anzuzeigen. Die Versicherung von Wertsachen ist in der Regel nur mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen möglich. Neben dem Tresor kann das auch die Installation einer Alarmanlage betreffen.
Die Hausratversicherung als verbundene Versicherung
Die Hausratversicherung gehört zu den verbundenen Sachversicherungen. Einzelne Gefahren können nur gemeinsam (im Verbund) versichert werden. Dafür gibt es auch rein sachlich-technische Hintergründe. Nach einem Wohnungsbrand etwa mit anschließenden Löscharbeiten kann das Löschwasser größeren Schaden als das Feuer anrichten. Im Nachhinein ist das nur schwer feststellbar, doch durch den Verbund innerhalb der Hausratversicherung spielt das keine Rolle. Es gibt durchaus andere Versicherungen für Räume mit ähnlicher Zielrichtung, bei denen sich einzelne Gefahren gesondert versichern lassen, zum Beispiel bei Industrieversicherungen und im gewerblichen Bereich.
Welche Ausschlüsse gibt es bei der Hausratversicherung?
Geschützt wird grundsätzlich überwiegend privat genutztes, bewegliches Eigentum. Beruflich genutzte Gegenstände sind auch versichert, wenn sie nicht separat (in einem gesondert zugänglichen Arbeitszimmer) untergebracht sind. Das wäre etwa der PC, der im Wohn- oder Schlafzimmer auf dem Schreibtisch steht. Ausgeschlossen sind hingegen Musterkollektionen und Handelsware, die manche Gewerbetreibende zeitweise zu Hause aufbewahren. So ein Ausschluss lässt sich stets dadurch begründen, dass es für das entsprechende Gut eine andere Versicherungsart gibt.
Welche Orte sind versichert?
Die Wohnung ist ebenso der Versicherungsort als auch eine angeschlossene Terrasse, der Balkon, Gemeinschaftsräume (Fahrradkeller, Waschkeller), die Garage und eine Ferienwohnung oder ein Gartenhaus, wobei solche Orte in der Police benannt werden müssen.
Was ist eine Außenversicherung bei der Hausratversicherung?
Diese sogenannte Außenversicherung gilt für drei Monate weltweit und erstreckt sich daher auch auf Dinge aus dem Hausrat, die auf einer Reise bis zu drei Monaten mitgeführt werden. Sollte aber die Reise für einen längeren Zeitraum geplant werden, besteht schon im ersten Quartal des Zeitraums hierfür kein Versicherungsschutz. Die Gegenstände von Kindern in einer eigenen Wohnung fallen so lange unter den Geltungsbereich der elterlichen Hausratversicherung, bis die Ausbildung der Kinder endet. Oder bis die Kinder durch eine eigene Berufstätigkeit, Heirat oder Lebensgemeinschaft ausdrücklich einen eigenen Hausstand gründen.