Versicherung – Rückversicherung
Sie lernen hier mehr zum Thema Rückversicherung und welche Versicherer es gibt. Hier erhalten Sie weiterhin Informationen zur Leistungskette, dem Versicherungsgeschäft, finden Beispiele für die Rückversicherung früher und heute. Weiterhin zum Versicherungskreislauf, dem Rechtsverhältnis zwischen Erstversicherer sowie Rückversicherer. Ebenfalls zu den Vertragsinhalten sowie dem Unterschied zur aktiven und passiven Rückversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Rückversicherung?
Wenn eine Versicherung die von ihr versicherten Risiken ebenfalls versichert, sich sozusagen rückversichert, dann ist das von der Form und dem Inhalt her eine Rückversicherung. Das mit dem Versicherungsvertrag übernommene Risiko wird ganz oder teilweise auf den bzw. die Rückversicherer übertragen. Im Versicherungswesen, umgangssprachlich auch Versicherungsgeschäft genannt, wird unterschieden in Erstversicherer sowie Rückversicherer.
Leistungskette von Erstversicherer, sowie Rückversicherer
Der Versicherungsnehmer auf der Suche nach einer für sein Risiko passenden Versicherung schließt seinen Vertrag mit dem Erstversicherer ab. Der ist und bleibt sein einziger Vertragspartner, bis hin zum Leistungsfall. Um das damit verbundene Risiko zu minimieren, schließt der Erstversicherer einen Vertrag mit dem Rückversicherer ab. Im Versicherungsfall ergibt sich somit die folgende Leistungskette
- Anspruch Versicherungsnehmer an Erstversicherer
- Rückanspruch Erstversicherer an Rückversicherer
- Weitergehender Anspruch Rückversicherer an
- Rückrückversicherer [Retrozession = Weiterrückversicherung]
und so weiter
Versicherungsgeschäft
Rückversicherungen sind ein Versicherungsgeschäft zwischen den Versicherern. Der Verbraucher als Versicherungsnehmer, sei es eine natürliche oder eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts, merkt nichts davon und ist davon auch in keiner Weise tangiert. Ihren geschichtlichen Ursprung hat die Rückversicherung in der zivilen Seefahrt mit ihren weltweiten Seetransporten vor mehreren Hundert Jahren. Der Zweck einer jeden Rückversicherung ist das Weitergeben oder das Splitten des originären Versicherungsrisikos.
Beispiel
Um bei dem Beispiel Seetransport zu bleiben: Eine Schiffsladung, vor Jahrhunderten mit Tee, Kaffee oder Baumwolle, heutzutage mit Tausenden gefüllten Containern, ist buchstäblich Millionen wert. Dieser Transportwert muss gegen alle nur erdenklichen Risiken versichert sein siehe hierzu auch die Transportversicherung. Vertragspartner der Reederei ist ein Erstversicherer. Er übernimmt das volle Leistungsrisiko, und an ihn zahlt man die Versicherungsprämie. Der Leistungsfall anlässlich einer Havarie könnte die Leistungsfähigkeit des Erstversicherers übersteigen. Die Folge davon ist seine Insolvenz, wobei der Versicherte den versicherten Schaden nur teilweise ersetzt bekommt, wenn überhaupt. An diesem Punkt kommt die Rückversicherung ins Spiel.
Der Erstversicherer schließt mit einem oder einigen Rückversicherern einen Vertrag ab mit dem Inhalt, das Risiko für den Leistungsfall prozentual oder quotal an den oder die Rückversicherer weiterzugeben. Weltweite Beispiele der Seeschifffahrt aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass Schiffsunfälle mit den Folgen für die Umwelt, wie man es nennt, in die Milliarden gehen. Ungeachtet jahrelanger Prozesse zwischen Versicherungen und Geschädigten ist im Endeffekt der Erstversicherer zahlungspflichtig; er hält sich seinerseits durch eine entsprechend umfängliche Rückversicherung weitgehend schadlos.
Rückversicherungen heute
In der heutigen Zeit werden Rückversicherungen vorwiegend deswegen abgeschlossen, um Schadensersatz für weltweit entstehende Elementarschäden der Natur wie zum Beispiel
- Erdbeben,
- Hurrikane,
- Wirbelstürme
- und Naturkatastrophen
ganz allgemein leisten zu können. In den USA ist es die jährliche Hurrikan-Saison, während hier in Deutschland jährlich immense Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und durch Starkregen verursacht werden.
Versicherungskreislauf
Ein einziger Erstversicherer könnte das Risiko nicht tragen, und kein Erstversicherer würde das Risiko versichern, ohne sich rückversichern zu können. Nur diese Retrozession macht es möglich, den Wirtschaftskreislauf zum Wiederaufbau nach einem größeren Versicherungsschaden in Gang halten zu können. Der Privatversicherte kann ohne die Elementarschadenversicherung seine Immobilie nicht instand setzen oder neu aufbauen. Er bezahlt jahrelang den Versicherungsbeitrag und kann im Schadensfall die Versicherungssumme dazu nutzen, um den bisherigen Zustand seines versicherten Eigentums wiederherzustellen. So wie bei diesem für einen Erstversicherer tragbaren Beispiel verhält es sich, wenn bei einem Hurrikan Städte und ganze Landstriche regelrecht verwüstet werden und neu aufgebaut werden müssen.
Öffentliche Hand
Die öffentliche Hand mit Bund, Land und Gemeinde versichert ihr Eigentum nebst der dazugehörigen Infrastruktur, was in der Summe einen Versicherungswert in Milliardenhöhe ergibt. Vergleichbar hoch ist die Versicherungszahlung im Leistungsfall. Das ist nur dadurch möglich, dass der Erstversicherer das in voller Höhe übernommene Risiko splittet und, bildlich gesprochen, auf mehrere Schultern der ihm nachgeordneten Rückversicherer aufteilt. Dieser Weg macht es überhaupt erst möglich, dass auch hohe, auf den ersten Blick unvertretbare Risiken versicherbar sind und von der Assekuranz auch versichert werden. Rückversicherung ist gleichbedeutend mit Risikostreuung respektive Risikoverteilung und Risikoweitergabe
Rechtsverhältnis
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Erstversicherer und dem Rückversicherer gibt es kaum rechtliche oder gesetzliche Vorgaben. Die Vertragsgestaltung als solche ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei juristischen Personen des Privatrechts. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte haben sich Handelsgebräuche entwickelt, die mittlerweile zu festen Vertragsbestandteilen geworden sind. Sie haben sich bewährt und werden anhand der jeweiligen Situationen und Erfahrungen laufend angepasst. Da es sich um einen „rechtsfreien Raum“ handelt, also ohne Gesetzgebung und auch weitgehend ohne Rechtsprechung, muss Vieles in dem einzelnen Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer geregelt werden.
Vertragsinhalte
Dazu gehören solche Vertragsinhalte wie die heutigen „Claims Cooperation Clauses“ oder die „Claims Control Clauses„. Darin werden das Informations- und das Kooperationsverhalten zwischen Erst- und Rückversicherer im Falle der Schadensregulierung näher festgelegt. Dieser Bereich ist ein ganz natürliches, dauerhaftes Spannungsfeld. Der Erstversicherer will und muss den Schaden gegenüber „seinem guten Kunden Versicherungsnehmer“ ganz in dessen Sinne regeln. Das muss jedoch nicht unbedingt und vollumfänglich mit den Interessen des Rückversicherers korrespondieren. Der Erstversicherer befindet sich sehr schnell in der Position einer Metapher in dem Bemühen auszugleichen; also beiden Seiten gerecht zu werden, ohne selbst Schaden zu nehmen.
Rückwärtsversicherung
Die Rückversicherung ist sachlich und inhaltlich nicht mit einer Rückwärtsversicherung zu verwechseln. Die ist nach § 2 Versicherungsvertragsgesetz VVG ein Versicherungsvertrag mit der Maßgabe, „dass der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt“. Die Versicherung wird anstelle vorwärts rückwärts, jedoch nicht rückabgeschlossen. Die Rückwärtsversicherung wird immer von dem Erstversicherer abgeschlossen, während an der Rückversicherung zwei und mehr Versicherer direkt beteiligt sind.
Aktive und passive Rückversicherung
Unterschieden wird in die aktive sowie in die passive Rückversicherung.
- Bei der aktiven Rückversicherung bietet der Rückversicherer seinen Rückversicherungsschutz einerseits den Erst- und andererseits weiteren Rückversicherern an; der Rückversicherer akquiriert und wird selbst aktiv.
- Wenn ein Erst- oder ein Rückversicherer bei einem anderen Rückversicherer um einen Rückversicherungsschutz nachfragt, dann handelt es sich aus dessen Sicht um eine passive Rückversicherung. Er agiert nicht selbst, sondern reagiert auf die Initiative Dritter.
Versicherer von Rückversicherungen
Der nach wie vor mit deutlichem Abstand weltgrößte Rückversicherer ist die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München, international kurz Munich Re genannt. Das Unternehmen wurde im Jahr 1880 gegründet und gehört heutzutage, gegen Ende der 2010er-Jahre zur Ergo Group AG mit Sitz in Düsseldorf als einem Erstversicherer.
Informationen zum Ranking
Im weltweiten Ranking folgen die beiden Rückversicherer Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft Swiss Re aus Zürich, sowie die Hannover Rück SE, abgekürzt Hannover Re mit Geschäftssitz in der niedersächsischen Landeshauptstadt. In dem anschließenden Ranking folgen Rückversicherer aus Frankreich, Großbritannien sowie aus den USA. Hier finden Sie das Ranking.