Versicherung – Versicherungsarten – Betriebliche Altersvorsorge – Direktversicherung
Hier lernen Sie mehr zur betrieblichen Altersvorsorge und insbesondere zur Direktversicherung. Sie lernen die Vorteile und Nachteile der Direktversicherung kennen. Darüber hinaus, wie im Falle von Arbeitslosigkeit, Todesfall oder Insolvenzfall verfahren wird sowie welche Förderungen durch den Staat gegeben sind.
Inhaltsverzeichnis
Modell der Direktversicherung
Die meisten Arbeitgeber müssen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Ein Modell ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Betrieb für den Mitarbeiter eine Renten- oder Kapitallebensversicherung ab. Eine weitere Möglichkeit ist die fondsgebundene Rentenversicherung in Form einer Lebensversicherung.
Da zahlreiche Unternehmen keine eigene Pensionskasse haben und zudem auch über keinen Pensionsfonds verfügen, entscheiden sich zahlreiche Unternehmer für eine Direktversicherung. Dabei entscheidet sich der Arbeitgeber für einen Vertrag und schließt diesen dann für den Mitarbeiter ab.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt. Mitunter können die Beiträge auch von beiden Seiten oder nur vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung entrichtet sein. Nun mehr wird der Anteil vom Bruttolohn abgezogen. Gehaltsumwandlungen lohnen sich dann, wenn der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt, die Vertragskosten gering sind bzw. der Mitarbeiter ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Hier erfahren Sie mehr zu den Vorteilen der Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer.
Sozialabgaben und Steuern
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind von Sozialabgaben und Steuern befreit. So ist die Direktversicherung, auch wenn es kaum noch Zinsen am Markt gibt, eine attraktive Form der Altersvorsorge. Vor allem dann, wenn der Mitarbeiter regelmäßige Einzahlungen tätigt und damit dafür sorgt, dass das Vermögen erhöht ist.
Beiträge auf betriebliche Rente
Ist der Mitarbeiter privat krankenversichert, muss er im Alter zudem keine Beiträge auf die betriebliche Rente bezahlen.
Unverfallbarkeit
Alle Einzahlungen, die vom Arbeitnehmer getätigt sind, sind unverfallbar, das bedeutet, dass man die Einzahlungen nicht anrührt. Auch dann nicht, wenn es zum Wechsel des Dienstgebers kommt.
Neuer Arbeitgeber
Bei den Beiträgen, die jedoch vom Arbeitgeber entrichtet sind, sind die Vertragsdetails entscheidend. Findet ein Arbeitgeberwechsel statt, so übernimmt der neue Arbeitgeber die Versicherung und somit auch die Beitragszahlungen. Jedoch kann der neue Arbeitgeber die Direktversicherung ablehnen; in diesem Fall muss der Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass die Beiträge einbezahlt werden. Jedoch muss der neue Arbeitgeber das Versorgungskapital übernehmen. In weiterer Folge kommt es zu einer neuen Veranlagung des Versorgungskapitals.
Vorteile Arbeitgeber
Natürlich profitiert auch der Arbeitgeber von diversen Vorteilen, wenn er sich für eine Direktversicherung entscheidet. So spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten bzw. Sozialabgaben und muss kein Geld für seine Mitarbeiter ansparen. Er hat somit einen geringen Verwaltungsaufwand, da die Direktversicherung unkompliziert abgewickelt werden kann.
Nachteile Arbeitnehmer
Jedoch hat die Direktversicherung auch einige Nachteile für Arbeitnehmer.
Gesetzlich versichert
Ist der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert, so muss er als Rentner die vollen Beiträge aus den Versorgungsbezügen (dazu gehören auch die Zahlungen der Direktversicherung) leisten.
Bruttolohn wird niedriger
Zu beachten ist, dass die Entgeltumwandlung dafür sorgt, dass der Bruttolohn niedriger wird. Jedoch ist der Bruttolohn die Grundlage der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Es berechnen sich also Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und auch die Unfallversicherung auf Basis der Höhe des Bruttoeinkommens. Wird der Mitarbeiter arbeitslos, so erhält er in weiterer Folge geringere Leistungen.
Kapitalanlageform der Direktversicherung
Der Arbeitgeber entscheidet sich für eine Renten-, Kapitallebens- oder fondsgebundene Lebensversicherung.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung eignen sich für jüngere Mitarbeiter. Je länger in den Fonds einbezahlt wird, desto höher die Rendite. Kapitallebens- oder Rentenversicherungen haben einen Garantiezins von rund 0,25 Prozent – Fondsversicherungen können, je nach der Finanzmarktentwicklung, bei einer Rendite zwischen 2,5 und 3,0 Prozent liegen.
Wichtig ist, dass der Mitarbeiter aber auf die Verwaltungs- und Abschlusskosten achtet. Schlussendlich hängt die Rentabilität der Versicherung auch von der Anlagestrategie ab. Zahlen Sie 100 Euro/Monat ein, wobei die Laufzeit 35 Jahre beträgt, sind 1.600 Euro an Anschlusskosten definitiv zu viel. 400 Euro wären hingegen in Ordnung. Ratsam ist es, wenn Sie einen Vertrag ohne Abschlusskosten wählen.
Auch bei Fondsversicherungen spielen die Kosten eine wesentliche Rolle. Fondskosten von 1,5 Prozent/Jahr sind eindeutig zu hoch – 0,5 Prozent/Jahr jedoch in Ordnung. Derartige Informationen finden sich in den jeweiligen Produktinformationsblättern des jeweiligen Versicherungsvertrages.
Mehr zur privaten Rentenversicherung und zur Kapitallebensversicherung erfahren.
Arbeitslosigkeit und die Direktversicherung
Wird der Versicherte arbeitslos, so behält er natürlich die Versorgungsansprüche. Des Weiteren bleibt die Anwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge bestehen, da diese – so das Gesetz – nicht verfallen dürfen. Die Anwartschaft ist auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Zudem können die Beiträge in voller Höhe aufrechterhalten oder eingestellt werden. So etwa, wenn der Mitarbeiter krankheitsbedingt den Betrieb verlassen muss. Auch wenn eine Beitragsfreistellung die Leistungen verringert, so wird der Vertrag, wenn neue Beiträge einbezahlt werden, reaktiviert.
Todesfall bei der Direktversicherung
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine im Vorfeld vereinbarte Summe. Die Hinterbliebenen sind der Ehegatte oder der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kindergeldberechtigte Kinder, Stief- oder Pflegekinder, ein namentlich bekannter Lebenspartner oder auch kindergeldberechtigte Enkelkinder. Gibt es keine Hinterbliebenen, so wird das Sterbegeld an einen Berechtigten, der im Vorfeld bestimmt wurde, überwiesen. Gibt es keinen Berechtigten, so wird das Sterbegeld an berechtigte Erben aufgeteilt. Mehr lernen zum Thema Lebensversicherung im Todesfall.
Insolvenzfall
Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Direktversicherung, so übernimmt der Lebensversicherer in weiterer Folge die betriebliche Altersvorsorge. Muss der Arbeitgeber den Betrieb einstellen, bleibt der Lebensversicherer aufrecht; meldet der Versicherer jedoch Insolvenz an, so muss der Arbeitgeber die vereinbarte Leistung erbringen. Am Ende muss der Versicherte also keine Angst haben, wenn der Betrieb oder Versicherer Insolvenz anmelden müssen; eine der beiden Seiten bleibt in der Regel aufrecht und gewährleistet die vereinbarten Leistungen.
Staatliche Förderung
Der Staat fördert betriebliche Altersvorsorgen mit Steuererleichterungen. So darf jeder Arbeitnehmer 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenversicherung einbezahlen – dieser Betrag ist natürlich steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2017 beträgt der Betrag maximal 3.048 Euro (monatlich: 254 Euro). Wurde der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, so gibt es einen steuerfreien Festbetrag von 1.800 Euro. Für diesen Betrag sind aber Sozialabgaben zu entrichten. Die Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind anders geregelt. So werden die Beträge mit 20 Prozent + Solidaritätszuschlag versteuert. Jedoch ist das kein tatsächlicher Nachteil, da die Rentenauszahlungen anders besteuert werden.
Alternativen zur Direktversicherung
Hier erfahren Sie mehr zu den weiteren Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge sowie den Möglichkeiten der Anlage der:
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktzusage