Pensionskasse und die betriebliche Altersvorsorge

Pensionskasse und die betriebliche Altersvorsorge

Lernen Sie mehr zum Thema betriebliche Altersvorsorge sowie dem Modell der Pensionskasse. Insbesondere lernen Sie mehr zum Begriff, der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, den arbeitsmarktrechtlichen Aspekten sowie zu den Vorteilen und Nachteilen dieses Modells für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Pensionskasse Vorteile, Nachteile, Begriff, Steuer, Sozialversicherung sowie Arbeitsrecht

Was ist die Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist eine weitere Form der betrieblichen Altersversorgung und stellt einen von fünf verschiedenen Durchführungswegen dar. Unternehmen sind verpflichtet, den Angestellten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, und zwar durch eine Entgeltumwandung. Die betriebliche Altersvorsorge ist selbstständig rechtsfähig, so werden die Beiträge in die Versorgungseinrichtung bei der Pensionskasse vom Arbeitgeber oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer erbracht. Der Sinn und Zweck der Pensionskasse ist es, den Arbeitnehmer in Bezug auf ein wegfallendes Erwerbseinkommen aufgrund von Alter, Invalidität und Tod abzusichern. Folgende Kriterien definieren den Begriff der Pensionskasse:

Rechtlich selbstständige Einrichtung

Die Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen sowie unterliegen sie der Versicherungsaufsicht.

Kapitalanlage

Die Kapitalanlage kann arbeitnehmerfinanziert bzw. arbeitgeberfinanziert sein.

Gehaltsumwandlung bei der Pensionskasse

Als Gehaltsumwandlung bietet die Pensionskasse die Möglichkeit, staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsform

Häufig sind die rechtlich selbstständigen Einrichtungen eine Aktiengesellschaft, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bzw. eine Gesellschaft (GmbH).

Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer zweigt einen Teil seines Bruttolohns direkt in die Kasse ab, dieser Vorgang wird als Entgeltumwandlung definiert.

Lebensversicherungsgesellschaft

Die Pensionskassen sind als eigenes Lebensversicherungsgesellschaft tätig, oftmals werden sie von mehreren Unternehmen getragen.

Rechtsanspruch

Die Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die abgemachten Leistungen, welche auf Höchstbeträge begrenzt sind.

Pensionskasse und die Insolvenz

Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen sind die Pensionskassen nicht gegen Insolvenz abgesichert und zudem nicht zur Rückdeckung verpflichtet.

Arbeitgeberleistungen

Die Arbeitgeberleistungen sind beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Leistungen fallen zu Gunsten des Arbeitnehmers aus.

Pensionskasse Vorteile

Hier lernen Sie mehr zu den Vorteilen der Pensionskasse. Die Pensionskasse ist eine sichere und unbürokratische Form der betrieblichen Altersversorgung.

Minimaler Verwaltungsaufwand

Sie zeichnet sich mitunter durch einen minimalen Verwaltungsaufwand aus. Die Einsparung von Steuern und Lohnnebenkosten ist möglich.

Kombination

Außerdem ist eine Kombination mit anderen Formen der Altersversorgung möglich. Das Unternehmen gewinnt an Image, indem es qualifizierte Mitarbeiter motivieren und an sich binden kann.

Garantie

Die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Entgeltumwandlung wird bei der Pensionskasse garantiert.

Einfach und leicht nachvollziehbar

Die Pensionskasse funktioniert einfach und leicht nachvollziehbar, indem der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters abschließt.

Versicherte Person bei der Pensionskasse

Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und hat somit auf die vereinbarten Leistungen gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch. Als Versicherungsnehmer tritt hierbei der Arbeitgeber auf.

Modell der Pensionskasse

Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Pensionskasse an, dann muss dieser diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge annehmen. Das Recht des Arbeitnehmers auf die Entgeltumwandlung ist garantiert, indem der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Bruttoeinkommens der betrieblichen Altersvorsorge direkt zuführt. Ein weiterer arbeitsrechtlicher Aspekt ist die Unverfallbarkeit der Anwartschaft. Die zentralen Fragen hierbei sind:

  • Wann wird die Betriebsrente für den Arbeitnehmer unverfallbar?
  • Und kann dieser die Betriebsrente in ein neues Arbeitsverhältnis mitnehmen?

Entweder tritt bei einem Wechsel der neue Arbeitgeber in das Vertragsverhältnis ein oder der Arbeitnehmer übernimmt selbst die Finanzierung der Versicherung. Ein wichtiger arbeitsrechtlicher Aspekt neben der Portabilität ist die Insolvenzversicherung. Bei einer möglichen Insolvenz des Trägerunternehmens ist die Pensionskasse arbeitsrechtlich abgedeckt.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Beitrag und Leistung erschließt sich dadurch, dass die Beiträge an die Pensionskasse steuerfrei gezahlt werden können, wenn:

  • Die Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers stammen.
  • Die Beträge verwendet werden, um eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufzubauen.
  • Die Leistung in Form eines Auszahlungsplanes oder einer Rente erbracht wird.

Seit Beginn des Jahres 2005 erhöht sich der steuerfrei zahlbare Betrag bei der Versorgungszusage jährlich um bis zu 1.800 Euro. Bei Beträgen zur Pensionskasse kommen die bisherigen Regelungen zur Pauschalversteuerung kaum mehr zur Anwendung.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung sieht vor, dass die Beiträge an eine Pensionskasse, nach der Arbeitsentgelt-Verordnung in der Sozialversicherung, nicht beitragspflichtig sind. Die erbrachten Leistungen im Versorgungsfall sind jedoch beitragspflichtig in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Die bei einer Barlohnumwandlung verwendeten Entgeltbestandteile gehören nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, sofern sie nicht die vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherungen übersteigen.

Steuervorteile

Steuervorteile der Pensionskasse haben Arbeiter, Angestellte, Arbeitnehmer, Mitglieder eines Vorstandes einer AG, Auszubildende und Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH. Beim Aufbau der Betriebsrente unterstützt der Staat den Arbeitnehmer, indem er teilweise auf die Sozialabgaben und Steuern verzichtet. Die Beträge für dieses Modell der betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgaben- und steuerfrei. Die nachgelagerte Besteuerung bezieht sich auf die Betriebsrente im Ruhestand, die mit einem persönlichen Steuersatz voll versteuert wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt die Pensionskassen und sichert somit die Zahlungsfähigkeit. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer bei Insolvenz leer ausgeht, wird dadurch minimiert. Der Arbeitgeber haftet, wenn eine Pensionskasse insolvent wird. Wäre dann der Arbeitgeber selbst zahlungsunfähig, dann würde der Arbeitnehmer leer ausgehen.

Die Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat auch bestimmte Vorteile aus dem Modell der Pensionskasse. Die Vorteile sind folgende:

Flexibilität

Die Pensionskasse bietet dem Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge.

Lohnnebenkosten sparen

Der Arbeitgeber spart bei den Lohnnebenkosten. Mit einer Mischfinanzierung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung des Angestellten mit einem Zuschuss zu unterstützen. Erfolgt diese Finanzierung aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, bleibt diese für den Arbeitgeber kostenneutral.

Steuervorteile

Die Steuervorteile ergeben sich dadurch, dass der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich abziehen kann.

Kosten

Es fallen für den Arbeitgeber bei der Pensionskasse keine zusätzlichen Kosten an.

Imagegewinn

Für das Unternehmen ist es ein Imagegewinn, wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern soziale Verantwortung zeigt. Die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wird durch das Zahlen von Beiträgen für die betriebliche Altersversorgung des Mitarbeiters gestärkt.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer bei der Pensionskasse

Vorteile für den Arbeitnehmer sind:

Steuervorteile

Für den Arbeitnehmer ergeben sich in der Ansparphase Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Auch in der Rentenzeit hat der Angestellte Steuervorteile, da die Besteuerung erst mit der Auszahlung erfolgt. Der Steuersatz ist dann meist viel niedriger als während der Erwerbszeit.

Zusatzrente

Für den Arbeiter ist diese Form der Altersvorsorge eine sichere betriebliche Zusatzrente.

Hinterbliebenenschutz

Die Weiterführung ist bei einem Arbeitswechsel möglich und auf Wunsch kann der Arbeitnehmer zusätzlich einen Hinterbliebenenschutz abschließen. Pensionskassen bieten zum Teil auch Möglichkeiten zur Berufsunfähigkeitsvorsorge an.

Alternativen zur Pensionskasse

Hier erfahren Sie mehr zu den weiteren Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge sowie den Möglichkeiten der Anlage der:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Weiterführende Informationen

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