Arbeitslos melden – Was ist wichtig? Formulare, Ablauf, Fristen, Meldung & Tipps

Arbeitslos melden – Hier erfahren Sie mehr zum Thema Arbeitslos melden und was Sie dabei beachten müssen. Konkret geht es um die nötigen Formulare, Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosmeldung.

Weiterhin um die unterschiedlichen Abteilungen, Fristen und den Ablauf. Am Ende des Beitrages erhalten Sie noch zusätzliche Tipps und weiterführende Informationen der Arbeitsagentur.

Arbeitslos melden, Was ist wichtig? Formulare, Ablauf, Fristen, Meldung, Tipps
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Arbeitslos melden – Was, wenn der Job weg ist?

In der heutigen Zeit prägt viele Menschen die Angst um ihren Job. Sie fürchten sich vor Imageverlust, dem Verlust des gewohnten Lebensstandards, sozialen Abstieg, drohender Altersarmut, um mehrere Gründe für Ängste zu nennen. Nicht wenige Menschen, die länger ohne Arbeit sind, schämen sich vor Freunden, Verwandten und Bekannten. Die Folge ist, sie grenzen sich oftmals von ihrem sozialen Umfeld ab und vereinsamen. Die Renten sind unsicher, Politiker raten zur privaten Altersvorsorge.

Die Frage lautet: Wie lässt sich eine private Vorsorge finanzieren ohne Job? Hinzu kommt der schwierige Arbeitsmarkt und die Tatsache, dass es nicht leicht ist, einen neuen Job zu finden. Auf viele Stellen bewerben sich Hunderte Bewerber.

Die Besten erhalten die Möglichkeit, sich in einem Vorstellungsgespräch zu beweisen. Wer den Zuschlag erhält, hat in der Regel keinen festen Arbeitsplatz, sondern einen befristeten. Aus diesen Gründen lässt es sich leicht nachvollziehen, dass der Gedanke an den Jobverlust oftmals Albträume auslöst. Was, wenn der Job weg ist? Dann ist die Frustration groß. Trotzdem gilt es, viele Dinge zu beachten und sich an die Fristen zu halten.

Meldungsarten

Die Arbeitsagentur unterschiedet generell 2 Arten beim Arbeitslos melden, diese sind die

• Arbeitssuchendmeldung
• Arbeitslosmeldung

Arbeitssuchendmeldung

Als arbeitssuchend gelten Menschen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen und sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden.

Arbeitslosmeldung

Menschen, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit suchen, die eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden umfasst, gelten als arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzungen sind die rechtzeitige Meldung bei der zuständigen Arbeitsagentur und Eigenbemühungen, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Des Weiteren haben arbeitslos gemeldete Personen die Pflicht, dem Arbeitsmarkt (der Arbeitsagentur) zur Verfügung zu stehen.

Fristen einhalten beim arbeitslos melden

Welche Fristen sind bei der Arbeitsuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung bindend? Bei der Meldung als arbeitsuchend gilt: Durch die frühzeitige Pflicht zur Meldung ist es der Agentur möglich, Arbeitslosigkeit zu verkürzen oder zu verhindern. Diesbezüglich versucht sie, Betroffene vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in Arbeit zu bringen. Folgende Fristen, Möglichkeiten und Bedingungen gelten:

  • Betroffene müssen sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich bei einer Arbeitsagentur als Arbeit suchend melden, wenn das Ende abzusehen ist. Dies ist in der Regel der Fall bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
  • Erfahren Betroffene später vom Ende des Arbeitsverhältnisses, sind sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitsuchend zu melden. Die Fristen gelten für Menschen, die im Inland oder im Ausland einer Beschäftigung nachgehen.
  • Zur Fristwahrung ist es erlaubt, sich unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 arbeitsuchend zu melden.
  • Für eine wirksame Meldung als Arbeitsuchender ist es erforderlich, die persönliche Meldung nach Terminvereinbarung nachzuholen.

Wichtig: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Wer einen wichtigen Grund hat wie Krankheit, holt am besten die Meldung nach, sobald der Grund wegfällt.

Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, Antrag stellen

Des Weiteren gilt: Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder die von Arbeitslosigkeit bedrohte Person, die Weiterbeschäftigung gerichtlich einklagt, besteht weiterhin die Pflicht zur Meldung. Eine verspätete Arbeitssuchendmeldung führt in der Regel zu einer Sperrzeit. Wer arbeitslos ist und vor hat, Arbeitslosengeld zu beantragen, muss sich arbeitslos melden. Pflicht ist die persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur. Diese kann drei Monate vor Arbeitslosigkeit und muss unverzüglich nach Eintritt dieser erfolgen.

Dies bedeutet, hat am ersten Tag nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur geschlossen, ist die Meldung am nächsten offenen Tag verpflichtend. Arbeitslosengeld erhalten Betroffenen ab dem Tag der Antragstellung. Anträge auf Arbeitslosengeld stellt die zuständige Arbeitsagentur zur Verfügung. Des Weiteren sind Arbeitslose in der Lage, mit dem e-Service der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu beantragen.

Leistungen der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur bietet Beratung zu Fragen der Integration bei vorheriger Terminvereinbarung. Des Weiteren erstellt und aktualisiert sie ein individuelles Bewerberprofil aufgrund der persönlichen beruflichen Voraussetzungen wie Ausbildung, berufliche Erfahrungen und Kompetenzen.

Sobald Stellen bei der Arbeitsagentur eingehen, erhalten Arbeitsuchende und Arbeitslose einen Vermittlungsvorschlag. Voraussetzung ist, dass das Stellenangebot dem Bewerberprofil entspricht. Die Arbeitsagenturen in Deutschland bieten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen mit der Jobbörse (www.arbeitsagentur.de) die Möglichkeit, in Eigeninitiative nach einem geeigneten Job zu suchen. 

Daneben bieten sie kostenloses E-Learning in Form von Tastaturtraining, Officetraining, Bewerbungstraining und anderen Lerninhalten in der Lernbörse. Weitere Leistungen der Arbeitsagentur sind:

  • Kostenfreie Nutzung des BIZ (Berufsinformationszentrum)
  • Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung
  • Meldung der Anrechnungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung (Voraussetzung ist die Arbeitslosmeldung)

Mehr zu den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erfahren.

Unterlagen beim Arbeitslos melden

Wer sich arbeitslos meldet, bringt am besten die erforderlichen Unterlagen mit zur persönlichen Meldung. Die Arbeitsagentur fordert folgende Unterlagen bzw. Belege an, welche die Antragsteller mitbringen sollen.

Unterlagen von Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit

Personen, welche sich arbeitslos melden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
  • Kündigungsschreiben oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Beruflicher Werdegang der letzten sieben Jahre (eventuell aktueller Lebenslauf)
  • Zeiten der Berufsausbildung
  • Gültige Rentenversicherungsnummer
  • sowie die persönliche Steueridentifikationsnummer

Unterlagen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Personen, welche sich arbeitslos melden und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen benötigen folgende Unterlagen:

  • Pass und Aufenthaltstitel
  • Arbeitserlaubnis soweit im Aufenthaltstitel keine diesbezüglichen Informationen stehen
  • Kündigung oder befristeten Arbeitsvertrag
  • Beruflicher Werdegang der letzten sieben Jahre (Lebenslauf)
  • Zeiten der Berufsausbildung

Abteilungen der Arbeitsagentur beim arbeitslos melden

Ein Arbeitsloser oder ein Arbeitsuchender hat Kontakt mit den unterschiedlichsten Abteilungen oder Bereichen der Arbeitsagentur, je nach nach dem Stand der Arbeitslosigkeit.

Empfang, Eingangszone

Hier bekommen Arbeitslose die notwendigen Papiere für den Antrag auf Arbeitslosengeld sowie ein Merkblatt ausgehändigt. Daneben tun Arbeitslose gut daran, sich an dieser Stelle ihr Bewerberprofil einrichten und die Zugangsdaten für dieses im virtuellen Arbeitsmarkt aushändigen zu lassen. Auf diese Weise sind sie in der Lage, selber ihr Bewerberprofil zu pflegen.

Des Weiteren vor dem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler die Datenbank nach passenden Stellen zu durchsuchen. Wer vorher im Portal der Arbeitsagentur war, um ein Bewerberprofil zu erstellen, kann dies während der persönlichen Meldung angeben. Wenn es geht, früh im Gespräch.

Auf diese Weise lässt sich das vorhandene Profil übernehmen. Den Termin für die Arbeitsvermittlung gibt es ebenfalls hier. Des Weiteren einen Fragebogen, der als Vorbereitung auf das Vermittlungsgespräch dient. Dieser ist im Idealfall drei Tage vor dem Vermittlungsgespräch beim Vermittler, damit dieser ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung hat. Eventuell kann auch eine private Arbeitsvermittlung sie schneller in den Job zurück bringen.

Arbeitsvermittlung

Ausreichend Vorbereitung auf das Gespräch benötigen sowohl Vermittler als auch der Arbeitslose. Letzterer notiert sich am besten Fragen über berufliche Alternativen oder zu einer geplanten Existenzgründung. Des Weiteren Fragen zu passenden Bewerbungsstrategien und Hilfen der Arbeitsagentur.

Diese Fragen lohnen sich in der Regel für den Arbeitslosen. Der Vermittler stellt ihm Merkblätter zur Verfügung, die eine ungefähre Ahnung verschaffen, was für ihn infrage kommt. Ziel des Gespräches beim Arbeitsvermittler ist es, herauszufinden, wo der Arbeitsmarkt die besten Chancen für eine Arbeitsaufnahme bereithält. Daneben, welche Schritte nötig sind, um den Arbeitslosen in Arbeit zu bringen.

Deswegen verläuft das Gespräch in der Regel in der Art, dass Arbeitsvermittler und Arbeitsloser sich konkret über Ausbildung, Schulbildung, Qualifikationen, Berufserfahrungen des Jobsuchenden unterhalten. Weiterhin geht es um Hemmnisse für eine erfolgreiche Jobsuche. Dazu gehören fehlende Mobilität, eingeschränkte Flexibilität und gesundheitliche Einschränkungen.

Wichtig sind die Bewerbungsunterlagen und die persönliche Bewerbungsstrategie. Diesbezüglich gibt der Vermittler Ratschläge. Grundsätzlich geht es in dem Gespräch um alles, was einer zügigen und erfolgreichen Zielerreichung dient.

Leistungsabteilung

Hier geht es für den Arbeitslosen ums Geld oder anders ausgedrückt, sich während der Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt zu sichern. Hat der Arbeitslose die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Arbeitslosengeld zusammen, macht er einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsabteilung aus.

Der Sachbearbeiter bearbeitet den Antrag sofort und gibt mündlich erste Auskünfte über Höhe und Dauer der Leistungen. Der schriftliche Bescheid folgt mit der Post. In einigen Fällen kommt es vor, dass der alte Arbeitgeber zu lange braucht, um die Arbeitsbescheinigung und andere nötige Papiere bereitzustellen. In diesem Fall ist es wichtig für den Arbeitslosen, sich baldmöglichst bei der Agentur zu melden. Hier erfährt er, wie er am besten vorgeht.

Tipps zur Organisation beim Arbeitslos melden

Arbeitslose legen sich im Idealfall einen Ordner an. In diesem heften sie alle wichtigen Unterlagen, Anträge, Merkblätter und Ähnliches ab. Am besten teilen sie den Ordner grob in folgende Bereiche ein:

  • Allgemeines
  • Arbeitsvermittlung
  • Bewerbung
  • Leistungsangelegenheiten

Des Weiteren gilt im Umgang mit Ämtern wie der Arbeitsagentur Folgendes: Alles, was der Behördengänger erhält und weitergibt, kopiert er am besten. Auf beiden Seiten des Gesprächstisches sitzen Menschen somit können auch ungewollte Fehler passieren.

Weiterführende Informationen

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