Versicherung – Versicherungsarten – Betriebliche Altersvorsorge – Direktzusage
Sie erfahren hier mehr zur Direktzusage als Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Hier lernen Sie mehr zu den Vorteilen, Merkmalen, Rechtsanspruch, Insolvenzfall und der Anlagebeschränkung bei der Direktzusage.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Direktzusage?
Die Direktzusage ist die meistverbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge und auch als Pensionszulage bekannt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer, diesem im Versorgungsfall eine vertraglich geregelte Summe zu zahlen. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus die Pflicht, Pensionsrückstellungen zu bilden. Diese bildet er aus einbehaltenen Gehaltsanteilen.
Vorsorgefall
Der Vorsorgefall trifft bei Eintritt des Rentenalters sowie bei Unfall oder Tod des Arbeitnehmers ein und sichert auch dessen Familie ab. Die Höhe der Beträge ist abhängig von Betriebszugehörigkeit und Gehalt des Mitarbeiters. Bei der Direktzusage profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Seit 2007 kann die betriebliche Altersversorgung vom Arbeitgeber und oder vom Arbeitnehmer finanziert sein. Die Direktzusage als betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nicht nur bei höheren Gehältern, die nach langer Betriebszugehörigkeit oder bei Mitarbeitern in Führungspositionen entstehen.
Vorteile der Unternehmen bei der Direktzusage
Bei der Direktzusage ist keine dritte Partei einbezogen. Es handelt sich um eine direkte Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das Unternehmen übernimmt die alleinige Verantwortung für das Ansparen des notwendigen Kapitals und die spätere Auszahlung. Um seinen Verpflichtungen nachzukommen, muss der Arbeitgeber Rücklagen bilden. Dies geschieht über einen Entgeltverzicht des Arbeitnehmers. Für diese Zusage profitiert der Arbeitgeber in Form von:
- Steuervergünstigungen
- geringeren Lohnnebenkosten
- und einer höheren Liquidität, da das Kapital im Unternehmen verbleibt.
Eine verpflichtende Rückdeckungsversicherung sichert unternehmerische Risiken ab. Auch der Arbeitnehmer genießt Vorteile: Durch Lohnabzüge spart er Steuern, die außerdem erst bei Eintritt des Rentenalters bzw. bei Auszahlung fällig werden. Außerdem besteht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Sozialversicherungsfreiheit.
Vorteile der Arbeitnehmer bei der Direktzusage
Auch der Arbeitnehmer genießt Vorteile:
Steuerersparnis
Durch Lohnabzüge spart er Steuern, die außerdem erst bei Eintritt des Rentenalters bzw. bei Auszahlung fällig werden.
Teilweise sozialversicherungsfrei
Außerdem besteht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Sozialversicherungsfreiheit.
Keine Versicherung
Die Pensionszusage ist effizient. Sie ist einfach und sicher, denn der Arbeitnehmer braucht keinen Finanzdienstleister wählen.
Aufgabe des Arbeitgebers
Die Altersvorsorge wird bequem über den Arbeitgeber abgewickelt. Ferner hat er die Möglichkeit, mehrere Fördermöglichkeiten parallel in Anspruch zu nehmen (Zulagenförderung sowie steuerliche Förderungen).
Sichere Kapitalanlage
Die Versorgungsqualität ist hoch, denn die Versorgungszusagen sind durch die Insolvenzsicherung abgesichert.
Anpassung an die Inflation
Die Betriebsrenten sind an die Inflation angepasst. Nicht zuletzt besteht eine enge Anbindung an die gesetzliche Rentenversicherung und sie erzeugt sozialpolitisch erwünschte Effekte.
Rechtsanspruch bei der Direktzusage
Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sind Ansprüche aus einer Direktzusage beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Selbst wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, erhalten Arbeitnehmer die bereits erworbenen betrieblichen Vorsorgeleistungen. Es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er keinen Anspruch darauf, die Versorgung mit eigenen Leistungen weiter aufzubauen. Bis dahin erworbene Anwartschaften bleiben jedoch erhalten. Riester-Renten können für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht genutzt werden. Auch beim Wechsel des Arbeitgebers brauchen sich Arbeitnehmer mit Rentenanwartschaften aus einer Direktzusage keine Sorgen machen. Sie besitzen einen Rechtsanspruch darauf, dass das gebildete Versorgungskapital übertragen wird.
Anlagebeschränkung
Direktzusagen unterliegen keiner Anlagebeschränkung. Ob lebenslange Rente oder hohe Einmalzahlung, Direktzusagen sind flexibel. Die Leistungen können frei vereinbart werden. Eine Direktzusage kann ganz vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder anteilig von beiden finanziert werden.
Direktzusage und die Insolvenzversicherung
Eine Pensionszusage ist nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gegen Insolvenz versichert. Arbeitgeber müssen demnach Vorsorgezusagen, die sie ihren Arbeitnehmern gemacht haben, gegen die eventuellen Folgen einer Insolvenz absichern. Zwei Voraussetzungen sind für die Beitragspflicht und den Versicherungsschutz notwendig:
- Der Arbeitgeber muss eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt haben, ferner muss es sich beim Empfänger um einen Arbeitnehmer handeln. Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht versichert.
- Grund hierfür: Ist jemand mit mindestens 50 % an einer GmbH beteiligt, gilt er vor dem Gesetz nicht mehr als Arbeitnehmer.
Pensions-Sicherungs-Verein
Beitragspflicht und Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein sind nicht mehr gegeben. Sollen mehrere Geschäftsführer, die die gleichen Interessen vertreten, eine Pensionszusage bekommen, rechnet man ihre Anteile zusammen. Versicherungspflichtig sind nur jene, die mit weniger als 10 % am Unternehmen beteiligt sind. Wird eine GmbH insolvent, ist die Pensionszusage verloren, weil Rückdeckungskapital durch den Insolvenzverwalter mit verwertet wird.
Alternativen zur Direktzusage
Hier erfahren Sie mehr zu den weiteren Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge sowie den Möglichkeiten der Anlage der:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
Weiterführende Informationen
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