Sterbegeldversicherung, Sterbegeld, Todesfall, Wartezeit, Auszahlung

Sie lernen in diesem Beitrag mehr über den Hintergrund einer Sterbegeldversicherung sowie zu den unterschiedlichen Wartezeiten. Ebenfalls erhalten Sie Informationen zu den Kosten, zur Auszahlung der Versicherungssumme sowie zu den Alternativen die es gibt.

Die Sterbegeldversicherung, Kosten, Wartezeiten, Sterbegeld, Versicherungssumme, Auszahlung sowie Alternativen

Das Sterbegeld im Todesfall

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung, wird Ihren Angehörigen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers das sogenannte Sterbegeld ausbezahlt. Mit dem Sterbegeld im Todesfall können die Hinterbliebenen in weiterer Folge die Kosten für die anfallende Bestattung bezahlen. Bei der Sterbegeldversicherung gibt es jedoch spezielle Besonderheiten, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten.

Der Hintergrund der Sterbegeldversicherung

War der Verstorbene gesetzlich krankenversichert, bezahlte die Krankenkasse ein Sterbegeld für die Hinterbliebenen aus. Jene Leistung wurde aber mit dem Jahr 2004 eingestellt. Heute werden nur noch Angehörige von Beamten finanziell unterstützt; mitunter gibt es auch einige Arbeitgeber, welche die Hinterbliebenen finanziell unterstützen, wenn der Mitarbeiter verstirbt. In vielen Fällen müssen die Angehörigen jedoch die Bestattungskosten aus dem Vermögen des Verstorbenen oder aus der eigenen Tasche bezahlen. Bestattungskosten und Grabpflege verschlingen jedoch mehrere Tausende Euro, sodass der Tod des Familienmitglieds sehr wohl auch zur finanziellen Herausforderung werden kann. Wer bereits zu Lebzeiten an sein Ableben denkt und seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen möchte, kann mit der Sterbegeldversicherung vorsorgen.

Die Kapitallebensversicherung als Sterbeversicherung

Dabei handelt es sich um eine spezielle Kapitallebensversicherung. Jedoch wird – im Gegensatz zur typischen Lebensversicherung – nicht für den Lebensabend vorgesorgt, sondern für den Todesfall. Die Versicherung zahlt die Summe daher erst dann aus, wenn der Versicherungsnehmer gestorben ist. Es spielt dabei keine Rolle, wann der Versicherungsnehmer stirbt; im Regelfall wird die Leistung als Einmalzahlung ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlung hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag unterfertigt wurde, in welchem Gesundheitszustand sich der Versicherungsnehmer befand und wie hoch die monatlich eingezahlten Beiträge waren.

Die Versicherungssumme bei der Sterbegeldversicherung

Die Höhe der Versicherungssumme hängt natürlich mit den monatlichen Beitragszahlungen zusammen. Üblicherweise liegt die Versicherungssumme zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro. Hat der Versicherungsnehmer jedoch schon zu Lebzeiten spezielle Wünsche, die im Rahmen der Bestattung erfüllt werden sollen, kann er natürlich auch höhere Beiträge einzahlen, sodass den Hinterbliebenen eine deutlich höhere Summe für die Auszahlung zur Verfügung steht. Wer sich jedoch nur eine gewöhnliche Beerdigung wünscht, kann sich für den monatlichen Mindestbetrag entscheiden.

Welche Rolle spielen die Gesundheit und das Alter beim Abschluss?

Bei der Sterbegeldversicherung werden natürlich auch der Gesundheitszustand und das Alter des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Jene Faktoren sind am Ende für die Beitragsberechnung von wesentlicher Bedeutung. Zahlreiche Anbieter verlangen daher vor Abschluss des Vertrages eine umfassende Gesundheitsprüfung. Der Antragsteller muss daher im Vorfeld verschiedene Gesundheitsfragen beantworten; anhand jener Angaben ist es möglich, dass die Versicherungsgesellschaft eine voraussichtliche Lebenserwartung berechnet und so die Beitragshöhe und den damit verbundenen Auszahlungsbetrag festsetzen kann. Hat der Versicherungsnehmer bereits mit diversen Erkrankungen zu kämpfen, muss er mit Risikozuschlägen rechnen; mitunter kann die Versicherung den Antrag auch ablehnen. Es gibt auch Anbieter, die auf eine Überprüfung der Gesundheit verzichten.

Welche Wartezeiten sowie Beitragszahlungsdauer gibt es bei der Sterbegeldversicherung?

Zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer eine Wartezeit zu überbrücken hat. Jene kann mehrere Monate, mitunter auch bis zu drei Jahren dauern, bis ein tatsächlicher Anspruch auf eine Auszahlungssumme besteht. Das Problem: Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Wartezeit, haben die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf die Auszahlungssumme. Die Versicherung zahlt lediglich die vom Versicherungsnehmer einbezahlten Beträge aus. Eine weitere Besonderheit, die berücksichtigt werden muss, ist die Beitragszahlungsdauer. Es gibt Tarife, in denen keine lebenslängliche Zahlung der Versicherungsbeiträge vorgesehen ist. So läuft die Zahlung der monatlichen Beiträge bis zum 65. oder 85. Lebensjahr. Hat der Versicherungsnehmer das im Vertrag festgelegte Alter erreicht, muss er keine Beiträge mehr bezahlen. Der Versicherungsschutz besteht jedoch weiterhin – und zwar bis zum Ableben des Versicherungsnehmers.

Welche Alternativen zur Sterbegeldversicherung gibt es?

Natürlich gibt es auch Alternativen zur Sterbegeldversicherung:

  • Die Versicherungsnehmer können eine Kapitallebensversicherung mit sogenannter Todesfallabsicherung abschließen,
  • sich für eine Risiko Lebensversicherung entscheiden
  • oder ein Treuhandkonto bei einem Bestattungsunternehmen eröffnen.

Entscheidet man sich jedoch für eine Sterbegeldversicherung, sollte – vor Abschluss – ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsangebote erfolgen. Dabei ist es ratsam, nicht nur die monatlichen Kosten zu vergleichen, sondern auch die angebotenen Leistungen der Versicherungsgesellschaften.