Rückwärtskalkulation Schema, Einkaufspreis berechnen, Vorlage & Beispiel

WeiterbildungOnline lernenKalkulationsverfahren – Rückwärtskalkulation Schema, Einkaufspreis berechnen, Vorlage und Beispiel

Sie lernen hier die Rückwärtskalkulation der Handelskalkulation. Diese Methode dient dazu, den maximal möglichen Einkaufspreis (häufig den Listeneinkaufspreis) ausgehend von einem vorgegebenen Verkaufspreis zu berechnen – systematisch, transparent und prüfungssicher.

Besonders praktisch ist die Rückwärtskalkulation, wenn der Verkaufspreis bereits durch Markt, Wettbewerb oder Preislisten feststeht und Sie wissen möchten, wie teuer Sie maximal einkaufen dürfen, damit Gewinn, Rabatte, Skonto und Kosten abgedeckt sind.

  • Schnellüberblick: Sie starten häufig beim Listenverkaufspreis / Nettoverkaufspreis (oder beim Bruttoverkaufspreis und rechnen zuerst die Umsatzsteuer heraus) und gelangen rückwärts bis zum Listeneinkaufspreis.
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Rückwärtskalkulation

Die Rückwärtskalkulation der Handelskalkulation dient zur Berechnung des Listeneinkaufspreises und beinhaltet die gleichen kalkulatorischen Bestandteile wie die Vorwärtskalkulation: Handlungskosten, Gewinn, Kundenrabatte und Skonto. Zusätzlich können Provisionen (z. B. Vertreterprovisionen) enthalten sein. Sehen Sie dazu auch den Beitrag zur Bezugskalkulation. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Schritte verständlich erklärt – inklusive Tabelle, Excel Vorlage und typischer Fehlerquellen.


Was ist die Rückwärtskalkulation?

Die Rückwärtskalkulation ist ein Verfahren der Handelskalkulation, bei dem Sie vom Verkaufspreis zum Einkaufspreis zurückrechnen. Sie wird häufig eingesetzt, wenn ein Verkaufspreis (z. B. Listenpreis oder Marktpreis) feststeht und Sie ermitteln möchten, welchen Einkaufspreis Sie maximal zahlen dürfen, damit Handlungskosten, Gewinn, Rabatte, Skonto und Bezugskosten berücksichtigt sind.

Unterschied zur Vorwärtskalkulation: Bei der Vorwärtskalkulation kalkulieren Sie vom Einkauf bis zum Verkauf. Bei der Rückwärtskalkulation drehen Sie den Weg um – ideal, wenn der Markt den Verkaufspreis vorgibt.

Welche Angaben benötigen Sie für die Rückwärtskalkulation?

Damit die Rückwärtskalkulation funktioniert, benötigen Sie feste Ausgangswerte und Prozentsätze. Je klarer diese Werte sind, desto besser ist das Ergebnis.

Angaben auf der Verkaufsseite

  • Listenverkaufspreis / Nettoverkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) oder Bruttoverkaufspreis (inkl. Umsatzsteuer)
  • Kundenrabatt in %
  • Kundenskonto in % (ggf. plus Provision in %)
  • Gewinnzuschlag in %
  • Handlungskostenzuschlag (HKZ) in %

Tipp: Wenn Sie vom Bruttoverkaufspreis starten, müssen Sie zuerst die Umsatzsteuer herausrechnen (Beispiel unten).

Angaben auf der Einkaufsseite

  • Bezugskosten je Stück (z. B. Fracht, Zoll, Versicherung)
  • Liefererskonto in %
  • Liefererrabatt in %

Wenn Sie Bezugspreise, Bezugskosten und Skontorechnung vertiefen möchten, lesen Sie auch den Beitrag zur Bezugskalkulation.


Bestandteile der Handelskalkulation beim Rückwärtsrechnen

Wie Sie die einzelnen Bestandteile der Handelskalkulation rückwärts berechnen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier. Der Fokus liegt auf einem sauberen Rechenweg, damit Sie die Rückwärtskalkulation sicher in Prüfung und Praxis anwenden.

Optional: Vom Bruttoverkaufspreis zum Nettoverkaufspreis

In der Praxis ist manchmal der Bruttoverkaufspreis vorgegeben (z. B. für Endverbraucher). Für die Handelskalkulation benötigen Sie jedoch häufig zuerst den Nettoverkaufspreis.

  • Formel: Nettoverkaufspreis = Bruttoverkaufspreis / (1 + Umsatzsteuersatz)
  • Beispiel (19 %): 177,18 € / 1,19 = 148,89 €

Hinweis: In Deutschland gilt grundsätzlich 19 % (ermäßigt 7 %) Umsatzsteuer. Prüfen Sie je nach Ware/Leistung den korrekten Satz (z. B. über § 12 UStG oder die Übersicht beim Bundesfinanzministerium).

Listenverkaufspreis oder Nettoverkaufspreis

Der Listenverkaufspreis bzw. Nettoverkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) ist beim rückwärts Kalkulieren häufig bereits bekannt. Da Sie am Ende den Listeneinkaufspreis berechnen, ist dieser Preis Ihr Startpunkt auf der Verkaufsseite. Der Nettoverkaufspreis ist der Nettopreis, der z. B. in Katalogen (Großhandel / Wiederverkäufer) steht. Für Endverbraucher wird der Bruttoverkaufspreis inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Beispiel: Der Listenverkaufspreis beträgt 148,89 €.

Kundenrabatt berechnen bei der Rückwärtskalkulation

Der Kundenrabatt ist ein Nachlass auf den Listenpreis. In der Vorwärtskalkulation wird der Rabattbetrag so ermittelt, dass Sie wieder auf 100 % kommen („im Hundert“). In der Rückwärtskalkulation rechnen Sie typischerweise vom Hundert: Sie berechnen den Rabattbetrag als Prozentsatz vom Nettoverkaufspreis (Listenverkaufspreis). Siehe hierzu auch die einfache Prozentrechnung.

Beispiel: Ein Kunde bekommt 30 % Rabatt. Der Nettoverkaufspreis entspricht 100 %. Der Rabattbetrag wird davon berechnet, anschließend ziehen Sie ihn ab, um den Zielverkaufspreis zu erhalten.

  • Die Formel: Nettoverkaufspreis * Rabatt / 100
  • Die Berechnung: 148,89 * 30 / 100 = 44,67 €

Zielverkaufspreis berechnen

Beim Zielverkaufspreis handelt es sich um den Preis, der zu zahlen wäre, wenn der Kunde innerhalb des vereinbarten Ziels (z. B. 30 Tage) zahlt. In der Rückwärtsrechnung bilden Sie die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Kundenrabatt.

  • Die Formel: Nettoverkaufspreis – Kundenrabatt = Zielverkaufspreis
  • Die Berechnung: 148,89 € – 44,67 € = 104,22 €

Kundenskonto (Skonto) berechnen

Der Kundenskonto (Skonto) ist ein Preisnachlass, der bei vorzeitiger Zahlung gewährt wird. Bei der Rückwärtskalkulation ist wichtig: Sie arbeiten hier mit dem Zielverkaufspreis als 100 % und berechnen den Skontobetrag (ggf. inklusive Provision) direkt als Prozentwert.

Beispiel: Ein Kunde soll 2 % Skonto erhalten und zusätzlich fällt 2 % Provision an. Skonto + Provision = 4 % vom Zielverkaufspreis. Diesen Betrag ziehen Sie ab, um den Barverkaufspreis zu erhalten.

Anmerkung: Sollte eine Provision für Vertreter enthalten sein, werden Skonto und Provision zuerst addiert. Danach wird mit dem Gesamtwert gerechnet.

  • Die Formel: Zielverkaufspreis * (Kundenskonto + Provision) / 100 = Skontobetrag
  • Berechnung: Skonto + Provision: 104,22 * 4 / 100 = 4,17 €

Barverkaufspreis berechnen bei der Rückwärtskalkulation

Der Barverkaufspreis ergibt sich aus der Differenz von Zielverkaufspreis und Skonto/Provision.

  • Die Formel: Zielverkaufspreis – (Skonto + Provision) = Barverkaufspreis
  • Die Berechnung: 104,22 € – 4,17 € = 100,05 €

Gewinnzuschlag berechnen (vermehrter Grundwert)

Der Gewinnzuschlag wird prozentual berechnet. Wichtig ist hier der vermehrte Grundwert: Wenn der Gewinnzuschlag 12 % beträgt, entsprechen die Selbstkosten 100 % und der Barverkaufspreis 112 %. Der Barverkaufspreis ist also der vermehrte Grundwert. Mehr dazu finden Sie hier: vermehrter Grundwert.

Beispiel: Gewinnzuschlagssatz = 12 %, Barverkaufspreis = 100,05 € (entspricht 112 %).

  • Die Formel: Barverkaufspreis * Gewinnzuschlagssatz / 112 = Gewinnzuschlag
  • Die Berechnung: 100,05 € * 12 / 112 = 10,72 €

Selbstkosten berechnen

Unter den Selbstkosten versteht man die Kosten, die für den Vertrieb der Waren bzw. Produkte anfallen. In der Rückwärtskalkulation berechnen Sie die Selbstkosten, indem Sie vom Barverkaufspreis den Gewinnzuschlag abziehen.

  • Die Formel: Barverkaufspreis – Gewinnzuschlag = Selbstkosten
  • Die Berechnung: 100,05 € – 10,72 € = 89,33 €

Handlungskostenzuschlag berechnen (HKZ) – sauber trennen

Der Handlungskostenzuschlag (HKZ) ist ein Prozentsatz, der auf den Bezugspreis aufgeschlagen wird. Er umfasst typische Kosten der Handelstätigkeit (z. B. Personalkosten, Miete, Ladeneinrichtung, Verwaltung). Beim rückwärts Kalkulieren ist wieder der vermehrte Grundwert wichtig: Wenn HKZ = 26 %, dann entsprechen die Selbstkosten 126 % und der Bezugspreis 100 %.

Beispiel: HKZ = 26 %, Selbstkosten = 89,33 € (entspricht 126 %).

  • HKZ-Betrag (in €) – Formel: Selbstkosten * HKZ / 126
  • HKZ-Betrag (in €) – Berechnung: 89,33 € * 26 / 126 = 18,43 €

Bezugspreis / Einstandspreis berechnen

Der Bezugspreis (Einstandspreis) ist der Preis, den der Einkauf einer Unternehmung aufbringen muss, um die Ware zu beziehen, bis sie im Unternehmen verfügbar ist. In der Rückwärtskalkulation ergibt sich der Bezugspreis aus der Differenz zwischen Selbstkosten und HKZ-Betrag.

  • Die Formel: Selbstkosten – HKZ-Betrag = Bezugspreis
  • Die Berechnung: 89,33 € – 18,43 € = 70,90 €

Bareinkaufspreis und Bezugskosten berechnen bei der Rückwärtskalkulation

Die Bezugskosten bestehen meist aus Frachtkosten, Zöllen sowie der Transportversicherung. Die Bezugskosten werden vom Bezugspreis abgezogen und bilden den Bareinkaufspreis.

  • Das Beispiel: Die Bezugskosten betragen 3,00 € pro Stück.
  • Die Formel: Bezugspreis – Bezugskosten = Bareinkaufspreis
  • Die Berechnung: 70,90 € – 3,00 € = 67,90 €

Liefererskonto (Lieferantenskonto) berechnen

Beim Liefererskonto handelt es sich um einen Preisnachlass für vorzeitige Zahlung. Bei der Rückwärtskalkulation gehen Sie vom Bareinkaufspreis aus. Dieser stellt dann den verminderten Grundwert dar (z. B. 97 % bei 3 % Skonto).

  • Das Beispiel: Liefererskonto 3 %, Bareinkaufspreis 67,90 € (= 97 %). Berechnen Sie den Skonto in Euro.
  • Die Formel: Bareinkaufspreis * Skonto / 97
  • Die Berechnung: 67,90 € * 3 / 97 = 2,10 €

Zieleinkaufspreis berechnen

Beim Zieleinkaufspreis handelt es sich um den Preis, der zu zahlen wäre, wenn Sie innerhalb des vereinbarten Ziels (z. B. 30 Tage) zahlen. In unserem Beispiel ergibt sich der Zieleinkaufspreis als Summe aus Bareinkaufspreis und Liefererskonto.

  • Die Formel: Bareinkaufspreis + Liefererskonto = Zieleinkaufspreis
  • Die Berechnung: 67,90 € + 2,10 € = 70,00 €

Liefererrabatt berechnen bei der Rückwärtskalkulation

Ein Liefererrabatt ist ein Preisnachlass, den Ihnen ein Lieferant gewähren kann (z. B. mengenabhängig oder als Wiederverkäufer-Rabatt). Bei der Rückwärtskalkulation gehen Sie vom Zieleinkaufspreis aus. Wenn der Rabatt 30 % beträgt, stellt der Zieleinkaufspreis 70 % des Listeneinkaufspreises dar – daher ist wieder der verminderte Grundwert zu beachten.

  • Das Beispiel: Liefererrabatt 30 %, Zieleinkaufspreis 70,00 € (= 70 %). Berechnen Sie den Rabatt in Euro.
  • Die Formel: Zieleinkaufspreis * Rabatt / 70
  • Die Berechnung: 70,00 € * 30 / 70 = 30,00 €

Listeneinkaufspreis berechnen

Der Listeneinkaufspreis ist der Preis des Lieferanten, der in Preislisten oder Katalogen aufgeführt ist und grundsätzlich für alle Einkäufer gleich ist. Bei der Rückwärtskalkulation entsteht der Listeneinkaufspreis durch die Summe von Zieleinkaufspreis und Liefererrabatt.

  • Die Formel: Zieleinkaufspreis + Liefererrabatt = Listeneinkaufspreis
  • Die Berechnung: 70,00 € + 30,00 € = 100,00 €

Komplettes Beispiel der Rückwärtskalkulation als Tabelle

Hier sehen Sie den vollständigen Rechenweg der Rückwärtskalkulation als geschlossene Kette – von Nettoverkaufspreis bis Listeneinkaufspreis. So können Sie schnell prüfen, ob Ihre Zwischenergebnisse logisch sind.

SchrittPositionRechnungErgebnis
StartNettoverkaufspreis / Listenverkaufspreisgegeben148,89 €
1Kundenrabatt (30 %)148,89 * 30 / 10044,67 €
2Zielverkaufspreis148,89 – 44,67104,22 €
3Skonto + Provision (4 %)104,22 * 4 / 1004,17 €
4Barverkaufspreis104,22 – 4,17100,05 €
5Gewinn (12 % bei 112 %)100,05 * 12 / 11210,72 €
6Selbstkosten100,05 – 10,7289,33 €
7HKZ-Betrag (26 % bei 126 %)89,33 * 26 / 12618,43 €
8Bezugspreis89,33 – 18,4370,90 €
9Bezugskostengegeben3,00 €
10Bareinkaufspreis70,90 – 3,0067,90 €
11Liefererskonto (3 % bei 97 %)67,90 * 3 / 972,10 €
12Zieleinkaufspreis67,90 + 2,1070,00 €
13Liefererrabatt (30 % bei 70 %)70,00 * 30 / 7030,00 €
14Listeneinkaufspreis70,00 + 30,00100,00 €

Vom Hundert und im Hundert: warum hier viele Fehler passieren

In der Handelskalkulation unterscheiden Sie zwei Rechenarten:

  • Vom Hundert: Sie berechnen einen Prozentsatz direkt von einer Bezugsgröße (klassische Prozentrechnung).
  • Im Hundert: Sie müssen erst wieder auf 100 % kommen (typisch in der Vorwärtskalkulation bei Skonto/Rabatt).

In der Rückwärtskalkulation nutzen Sie häufig „vom Hundert“ (z. B. Rabattbetrag = 30 % vom Listenverkaufspreis). Zusätzlich arbeiten Sie mit vermehrtem und vermindertem Grundwert (z. B. 112 % oder 97 %). Eine anschauliche Erklärung finden Sie hier: Kalkulation „im Hundert“ und „vom Hundert“.

Typische Fehler in der Rückwärtskalkulation (und wie Sie sie vermeiden)

  • Netto und Brutto verwechselt: Starten Sie mit dem richtigen Verkaufspreis. Brutto zuerst in Netto umrechnen (siehe oben).
  • Falscher Umgang mit 112 %, 126 %, 97 % oder 70 %: Bei Gewinn/HKZ/Skonto/Rabatt ist oft der vermehrte oder verminderte Grundwert entscheidend.
  • HKZ-Betrag und Bezugspreis durcheinander: Erst HKZ-Betrag berechnen, dann Bezugspreis als Differenz.
  • Zu früh gerundet: Runden Sie idealerweise erst am Ende oder konsequent nach einem festen Schema (z. B. jede Stufe auf 2 Dezimalstellen).
  • Rechenweg nicht prüfbar: Nutzen Sie die Tabelle oder die Excel Vorlage, damit jeder Schritt nachvollziehbar bleibt.

Schema für die Rückwärtskalkulation als Excel Vorlage downloaden

Excel bietet sich sehr gut an, um die Berechnung der Handelskalkulation vorzunehmen. Hier finden Sie eine Excel Vorlage mit der Kalkulation für die Rückwärtskalkulation und dem oben aufgeführten Beispiel.

Praxis-Tipp: Wenn Sie das Schema als Übersicht möchten, lesen Sie zusätzlich (oder im Anschluss) die Vorwärtskalkulation und die Differenzkalkulation. So erkennen Sie die Logik der Handelskalkulation aus beiden Richtungen.


FAQ: Häufige Fragen zur Rückwärtskalkulation

Wann wird die Rückwärtskalkulation genutzt?

Sie nutzen die Rückwärtskalkulation, wenn ein Verkaufspreis (z. B. Listenpreis oder Marktpreis) feststeht und Sie den maximalen Einkaufspreis bestimmen möchten, damit Ihre Marge, Rabatte, Skonto und Kosten gedeckt sind.

Welcher Einkaufspreis wird am Ende berechnet?

Je nach Schema ist das Endergebnis häufig der Listeneinkaufspreis. Davor liegen Werte wie Zieleinkaufspreis und Bareinkaufspreis. Die genaue Bedeutung hängt davon ab, ob Rabatt/Skonto und Bezugskosten im Beispiel enthalten sind.

Wie wird eine Provision berücksichtigt?

Wenn eine Provision anfällt, wird sie üblicherweise zusammen mit dem Kundenskonto gerechnet (z. B. Skonto 2 % + Provision 2 % = 4 % vom Zielverkaufspreis). Dadurch bleibt der Rechenweg kompakt und leicht prüfbar.

Was tun, wenn nur der Bruttoverkaufspreis bekannt ist?

Dann rechnen Sie zuerst die Umsatzsteuer heraus: Netto = Brutto / (1 + Steuersatz). Erst danach starten Sie mit Kundenrabatt und Skonto. Gesetzliche Grundlagen und Steuersätze finden Sie z. B. in § 12 UStG.

Wie kann ich meine Rechnung schnell prüfen?

Nutzen Sie die Tabelle im Beitrag, die Excel Vorlage oder den Online-Rechner. Wichtig ist, dass Sie Zwischenergebnisse plausibel vergleichen (z. B. „Barverkaufspreis muss kleiner sein als Zielverkaufspreis“).


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