Steuerfragen bei der Gründung im Studium: Steuern, Rechtsform und Pflichten richtig planen

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Steuerfragen bei der Gründung spielen bereits vor dem ersten Auftrag eine wichtige Rolle. Das gilt besonders, wenn Sie während des Studiums ein Unternehmen, ein Start-up oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufbauen möchten. Sie erfahren auf der Bildungsbibel, welche Bedeutung Rechtsform, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer haben, wann die Kleinunternehmerregelung interessant sein kann und welche Besonderheiten bei Personengesellschaften bestehen. Zusätzlich geht es um Buchhaltung, E-Rechnung, BAföG, Krankenversicherung und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Steuerfragen bei der Gründung im Studium mit Rechtsform, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Buchhaltung
Steuerfragen bei der Gründung im Studium richtig planen

Das Wichtigste zu Steuern und Gründung im Überblick

Wer während des Studiums gründet, sollte nicht erst nach den ersten Umsätzen über Steuern nachdenken. Viele Steuerfragen bei der Gründung lassen sich deutlich einfacher lösen, wenn Sie Rechtsform, Tätigkeit, erwarteten Umsatz und voraussichtlichen Gewinn bereits vor dem Start realistisch einschätzen.

  • Rechtsform: Sie beeinflusst Haftung, Besteuerung, Buchführung und Verwaltungsaufwand.
  • Gewerbe oder freier Beruf: Die Einordnung entscheidet unter anderem darüber, ob Gewerbesteuer entstehen kann.
  • Einkommensteuer: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird grundsätzlich der Gewinn beim Unternehmer beziehungsweise bei den Gesellschaftern besteuert.
  • Umsatzsteuer: Sie müssen prüfen, ob Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.
  • Gewerbesteuer: Gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften können gewerbesteuerpflichtig sein.
  • Buchhaltung: Einnahmen, Ausgaben und Belege sollten von Anfang an systematisch erfasst werden.
  • Studium: Selbstständigkeit kann zusätzlich Auswirkungen auf BAföG und den Versicherungsstatus haben.
  • E-Rechnung: Auch kleine Unternehmen sollten technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und ordnungsgemäß aufzubewahren.

Tipp der Bildungsbibel: Betrachten Sie Steuerfragen bei der Gründung nicht isoliert. Eine steuerlich interessante Lösung muss auch zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Studium, der Haftung, dem Verwaltungsaufwand und Ihren langfristigen Zielen passen.

Was ist bei einer Gründung während des Studiums besonders?

Studierende können grundsätzlich genauso selbstständig tätig sein und Unternehmen gründen wie andere Personen. Der Studentenstatus führt nicht automatisch zu einer Befreiung von steuerlichen Pflichten. Genau deshalb sollten Steuerfragen bei der Gründung auch bei einem zunächst kleinen Nebenprojekt ernst genommen werden.

Typische Geschäftsmodelle während des Studiums sind beispielsweise Webdesign, Programmierung, Onlinehandel, Nachhilfe, Beratung, Medienproduktion, Fotografie, Übersetzungen, Content-Erstellung oder die gemeinsame Entwicklung eines Start-ups. Ob daraus eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit entsteht, hängt nicht von der Höhe des Umsatzes ab, sondern insbesondere von Art und Ausgestaltung der Tätigkeit.

Zusätzlich zu den klassischen Steuerfragen bei der Gründung sollten Studierende prüfen, ob die Selbstständigkeit Auswirkungen auf BAföG, Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung haben kann. Gerade hier dürfen steuerliche Freibeträge nicht einfach mit sozialversicherungsrechtlichen oder BAföG-rechtlichen Grenzen gleichgesetzt werden.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Eine der ersten Steuerfragen bei der Gründung betrifft die Art der Tätigkeit. Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und weitere selbstständige Tätigkeiten können steuerlich zu den freien Berufen gehören.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt dagegen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung; die steuerliche Registrierung beim Finanzamt bleibt dennoch erforderlich.

MerkmalGewerbliche TätigkeitFreiberufliche Tätigkeit
GewerbeanmeldungGrundsätzlich erforderlichGrundsätzlich nicht erforderlich
FinanzamtSteuerliche Erfassung erforderlichSteuerliche Erfassung erforderlich
EinkommensteuerJa, abhängig vom steuerpflichtigen EinkommenJa, abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen
GewerbesteuerGrundsätzlich möglichBei echter freiberuflicher Tätigkeit grundsätzlich nicht
UmsatzsteuerJe nach SachverhaltJe nach Sachverhalt

Die Abgrenzung kann im Einzelfall anspruchsvoll sein. Gerade bei modernen Tätigkeiten aus IT, Coaching, Beratung, Design oder digitalen Dienstleistungen sollten Steuerfragen bei der Gründung deshalb nicht ausschließlich anhand einer Berufsbezeichnung beantwortet werden. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Die passende Rechtsform auswählen

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Existenzgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung, sondern ebenfalls zahlreiche Steuerfragen bei der Gründung, die Gewinnverteilung, Buchführung und teilweise den Kapitalbedarf.

Gründen Sie allein, kommen beispielsweise ein Einzelunternehmen oder – abhängig von der Tätigkeit – eine freiberufliche Selbstständigkeit infrage. Gründen mehrere Personen gemeinsam, sind unter anderem folgende Personengesellschaften möglich:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
  • Offene Handelsgesellschaft – OHG
  • Kommanditgesellschaft – KG
  • GmbH & Co. KG
  • Partnerschaftsgesellschaft – insbesondere für bestimmte freie Berufe

Daneben stehen Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Verfügung. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich deutlich von der Besteuerung einer Personengesellschaft.

Beispiel: Zwei Studierende entwickeln gemeinsam eine App

Zwei Studierende programmieren gemeinsam eine Anwendung und möchten diese vermarkten. Arbeiten beide dauerhaft auf gemeinsame Rechnung und verfolgen gemeinsam einen wirtschaftlichen Zweck, sollte frühzeitig geklärt werden, welche Gesellschaftsform tatsächlich vorliegt beziehungsweise gegründet werden soll. Neben Haftung und Entscheidungsrechten gehören Gewinnverteilung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu den zentralen Steuerfragen bei der Gründung.

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag kann beispielsweise regeln, wem welche Beteiligung gehört, wie Gewinne verteilt werden, wer Verträge abschließen darf, was beim Ausscheiden eines Gesellschafters geschieht und wie mit gemeinsam entwickeltem geistigem Eigentum umgegangen wird.

Finanzamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit müssen die steuerlich relevanten Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt werden. Die entsprechenden Angaben werden grundsätzlich elektronisch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt. Für Personengesellschaften stellt ELSTER einen eigenen Fragebogen bereit.

Diese Steuerfragen bei der Gründung sollten Sie nicht als reine Formalität betrachten. Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn können beispielsweise Einfluss auf die Festsetzung von Vorauszahlungen haben. Unrealistisch hohe oder niedrige Schätzungen können später zu unnötigen Liquiditätsproblemen führen.

  • Art der Tätigkeit festlegen
  • Beginn der Tätigkeit angeben
  • Rechtsform erfassen
  • Umsatz und Gewinn realistisch schätzen
  • umsatzsteuerliche Behandlung prüfen
  • Bankverbindung und weitere Unternehmensdaten hinterlegen

Einkommensteuer bei einer Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft ist steuerlich zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern zu unterscheiden. Für die Einkommensteuer werden grundsätzlich die den Gesellschaftern zuzurechnenden Gewinnanteile relevant. Die Personengesellschaft selbst zahlt auf ihren Gewinn grundsätzlich keine Einkommensteuer wie eine natürliche Person.

Damit gehört die Gewinnverteilung zu den besonders wichtigen Steuerfragen bei der Gründung einer Personengesellschaft. Die steuerliche Belastung hängt nicht allein davon ab, wie viel Geld ein Gesellschafter tatsächlich vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto überweist.

Gewinn ist nicht dasselbe wie Umsatz

Ein häufiger Fehler besteht darin, Umsatz und Gewinn gleichzusetzen. Erzielt ein Unternehmen beispielsweise 40.000 Euro Betriebseinnahmen und hat 15.000 Euro steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, verbleibt vereinfacht ein Gewinn von 25.000 Euro. Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich der Gewinn und nicht der Umsatz entscheidend.

BeispielBetrag
Betriebseinnahmen40.000 Euro
abzüglich Betriebsausgaben15.000 Euro
vereinfachter Gewinn25.000 Euro

Wie hoch die tatsächliche Einkommensteuer ausfällt, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab. Andere Einkünfte können ebenfalls eine Rolle spielen. Das ist gerade für Studierende wichtig, die beispielsweise neben ihrer Selbstständigkeit noch Arbeitslohn beziehen.

Der Grundfreibetrag schützt einen Teil des zu versteuernden Einkommens vor Einkommensteuer. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine selbstständige Tätigkeit unterhalb dieses Betrags nicht angemeldet oder steuerlich erfasst werden müsste. Steuerfragen bei der Gründung und Anmeldepflichten müssen daher getrennt von der späteren tatsächlichen Steuerzahlung betrachtet werden.

Welche Betriebsausgaben können den Gewinn mindern?

Bei der Gewinnermittlung können betrieblich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich berücksichtigt werden, soweit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Studierende können Steuerfragen bei der Gründung deshalb auch die Abgrenzung zwischen privaten Studienkosten und betrieblichen Kosten betreffen.

  • betriebliche Software und Onlinedienste
  • Webhosting und Domainkosten
  • Werbung und Marketing
  • betriebliche Telefon- und Internetkosten
  • Fachliteratur mit betrieblichem Bezug
  • Büromaterial
  • betriebliche Fahrt- und Reisekosten
  • Steuerberatung und betriebliche Buchhaltung
  • bestimmte Fortbildungen mit betrieblichem Zusammenhang
  • Arbeitsmittel wie Computer, Bildschirm oder Geschäftsausstattung

Ob eine Ausgabe sofort vollständig berücksichtigt werden kann oder beispielsweise über mehrere Jahre abzuschreiben ist, hängt vom jeweiligen Wirtschaftsgut und den steuerlichen Vorschriften ab. Private und betriebliche Nutzung müssen gegebenenfalls voneinander abgegrenzt werden.

Gewerbesteuer bei einer Personengesellschaft

Eine gewerblich tätige Personengesellschaft unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag. Erst der darüber hinausgehende maßgebliche Betrag fließt – vereinfacht dargestellt – in die weitere Berechnung ein.

Die tatsächliche Gewerbesteuer hängt zusätzlich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Der Standort eines Unternehmens kann damit die Belastung beeinflussen. Bei den Steuerfragen bei der Gründung sollte der Hebesatz allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Kundennähe, Infrastruktur, Hochschule, Personal, Räume und Lebenshaltungskosten können wirtschaftlich wesentlich wichtiger sein.

Bei natürlichen Personen und Mitunternehmern gewerblicher Personengesellschaften kann die Gewerbesteuer unter gesetzlichen Voraussetzungen teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Eine pauschale Aussage, dass Gewerbesteuer immer vollständig mit der Einkommensteuer verrechnet wird, wäre jedoch zu weitgehend.

Beispiel zum Gewerbesteuer-Freibetrag

Erzielt eine gewerbliche Personengesellschaft einen maßgeblichen Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags, entsteht daraus grundsätzlich noch keine Gewerbesteuerbelastung. Wird der Freibetrag überschritten, erfolgt die weitere Berechnung anhand des Gewerbesteuermessbetrags und des kommunalen Hebesatzes. Für eine konkrete Berechnung sollten Sie die individuellen Steuerfragen bei der Gründung mit einem Steuerberater klären.

Umsatzsteuer und Vorsteuer richtig unterscheiden

Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerfragen bei der Gründung. Wer der Regelbesteuerung unterliegt und steuerpflichtige Umsätze ausführt, berechnet seinen Kunden grundsätzlich Umsatzsteuer. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Leistungen und Lieferungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent; daneben existieren steuerfreie Umsätze und weitere Sonderregelungen.

Weitere Grundlagen finden Sie auf der Bildungsbibel unter Umsatzsteuer lernen. Welche Behandlung konkret gilt, hängt von der erbrachten Leistung ab. Deshalb sollten Sie nicht allein anhand der Branche entscheiden, welcher Steuersatz auf einer Rechnung ausgewiesen wird.

Was bedeutet Vorsteuer?

Kaufen Sie als regelbesteuerter Unternehmer beispielsweise einen betrieblich benötigten Gegenstand oder eine Dienstleistung ein, kann die in einer ordnungsgemäßen Eingangsrechnung enthaltene Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar sein.

Vereinfacht ergibt sich die Umsatzsteuerzahllast aus der Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer. Bei Steuerfragen bei der Gründung ist deshalb wichtig, Umsatzsteuer niemals mit eigenem Umsatz oder Gewinn zu verwechseln.

BegriffBedeutung
UmsatzsteuerSteuer auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze
VorsteuerUnter bestimmten Voraussetzungen abziehbare Umsatzsteuer aus Eingangsleistungen
ZahllastVereinfacht: Umsatzsteuer abzüglich abzugsfähiger Vorsteuer
VorsteuerüberschussKann entstehen, wenn die abzugsfähige Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ist

Wie häufig ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlich?

Die frühere pauschale Aussage, Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssten immer monatlich abgegeben werden, ist nicht richtig. Der gesetzliche Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Abhängig von der Steuer des Vorjahres beziehungsweise bei einer neu aufgenommenen Tätigkeit gelten gesetzliche Abweichungen und Sonderregelungen.

Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln; gleichzeitig wird die errechnete Vorauszahlung fällig. Eine Dauerfristverlängerung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlichen zeitlichen Spielraum schaffen.

Gerade diese Fristen gehören zu den Steuerfragen bei der Gründung, die Sie unmittelbar in Ihren Kalender oder Ihre Buchhaltungssoftware übernehmen sollten. Versäumte Steuertermine können unnötige Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Kleinunternehmerregelung: Wann kann sie interessant sein?

Für kleine Gründungen während des Studiums ist die Kleinunternehmerregelung besonders relevant. Nach § 19 UStG können inländische Unternehmer die Regelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen anwenden, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Für eine Neugründung muss die konkrete Anwendung im Gründungsjahr gesondert betrachtet werden. Bei den Steuerfragen bei der Gründung sollten deshalb keine alten Umsatzgrenzen aus früheren Ratgebern übernommen werden.

Als Kleinunternehmer weisen Sie für die unter die Regelung fallenden Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus. Gleichzeitig besteht daraus grundsätzlich kein Vorsteuerabzug wie bei der Regelbesteuerung. Das kann besonders dann relevant sein, wenn zu Beginn hohe Investitionen geplant sind.

KriteriumKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf typische steuerpflichtige Umsätze ausweisenNeinJa
VorsteuerabzugGrundsätzlich neinUnter den gesetzlichen Voraussetzungen ja
VerwaltungsaufwandTendenziell geringerTendenziell höher
Hohe AnfangsinvestitionenVorsteuer kann nicht regulär abgezogen werdenVorsteuerabzug kann vorteilhaft sein
B2C-GeschäftKann preislich interessant seinUmsatzsteuer beeinflusst Endpreis

Ob die Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand des Umsatzes beantworten. Kundenstruktur, geplante Investitionen, Preisgestaltung und Wachstum gehören ebenfalls zu den Steuerfragen bei der Gründung.

E-Rechnung gehört inzwischen zur Gründungsplanung

Digitale Buchhaltung wird für Gründer immer wichtiger. Seit der Einführung der neuen Regeln für E-Rechnungen gilt eine einfache PDF-Rechnung nicht automatisch als E-Rechnung im steuerrechtlichen Sinne. Eine E-Rechnung benötigt grundsätzlich ein strukturiertes elektronisches Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Kleinunternehmer sind von der umsatzsteuerlichen Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen, müssen E-Rechnungen jedoch ebenfalls empfangen können.

Damit gehören Software, Rechnungseingang und digitale Belegablage heute zu den praktischen Steuerfragen bei der Gründung. Wer sein Unternehmen direkt mit einem geeigneten digitalen Prozess startet, erspart sich später häufig eine aufwendige Umstellung.

Buchhaltung und EÜR von Anfang an organisieren

Eine ordentliche Buchhaltung hilft nicht nur bei der Steuererklärung. Sie zeigt Ihnen auch, ob Ihr Geschäftsmodell tatsächlich Geld verdient. Gerade während des Studiums kann ein kleines Unternehmen schnell unübersichtlich werden, wenn private Ausgaben, Studienkosten und betriebliche Zahlungen über dasselbe Konto laufen.

Wer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung und zum regelmäßigen Abschluss verpflichtet ist und auch freiwillig keine entsprechenden Bücher führt, kann seinen Gewinn unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 EStG durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Diese Einnahmenüberschussrechnung wird häufig als EÜR bezeichnet.

Die Frage EÜR oder Bilanz gehört daher ebenfalls zu den Steuerfragen bei der Gründung. Kaufleute unterliegen grundsätzlich den handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Zusätzlich können steuerrechtliche Buchführungspflichten entstehen. Die konkrete Rechtsform und Unternehmensgröße müssen deshalb berücksichtigt werden.

Nach der Abgabenordnung können für gewerbliche Unternehmer steuerliche Buchführungspflichten unter anderem entstehen, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Die derzeit relevanten Schwellen liegen bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr beziehungsweise mehr als 80.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Praktische Buchhaltungsroutine für studentische Gründer

  • Geschäftliche und private Zahlungen möglichst sauber trennen.
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen systematisch erfassen.
  • Belege zeitnah digital ablegen.
  • Umsatzsteuer nicht als frei verfügbares Geld behandeln.
  • Rücklagen für Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer bilden.
  • Offene Rechnungen regelmäßig kontrollieren.
  • Monatlich Gewinn und Liquidität prüfen.

Weitere Grundlagen finden Sie im Bereich Buchhaltung lernen für Anfänger auf der Bildungsbibel.

Steuern und Liquidität: Warum Rücklagen so wichtig sind

Eine der häufigsten finanziellen Schwierigkeiten bei jungen Unternehmen entsteht nicht durch fehlenden Umsatz, sondern durch fehlende Liquidität. Steuerzahlungen können zeitversetzt auftreten. Ein gut gefülltes Geschäftskonto bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der gesamte Betrag für private Ausgaben oder neue Investitionen zur Verfügung steht.

Bei den Steuerfragen bei der Gründung sollten Sie deshalb immer auch die Liquiditätsplanung berücksichtigen. Planen Sie mögliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Umsatzsteuerzahlungen und gegebenenfalls Gewerbesteuer ein.

Eine ergänzende Rentabilitätsrechnung zeigt dagegen, ob das Geschäftsmodell unter den angenommenen Bedingungen wirtschaftlich tragfähig sein kann. Liquidität und Rentabilität sind nicht dasselbe.

Beispiel: Umsatz ist nicht frei verfügbares Einkommen

Eine Studentin erzielt mit Webdesign innerhalb eines Monats 4.000 Euro Einnahmen. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass sie privat über 4.000 Euro verfügen kann. Betriebsausgaben, mögliche Umsatzsteuer, spätere Einkommensteuer und weitere Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden. Steuerfragen bei der Gründung sind deshalb gleichzeitig Fragen der Finanzplanung.

Selbstständigkeit und BAföG

Wer BAföG bezieht und während des Studiums gründet, sollte besonders sorgfältig planen. Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit kann bei der Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Maßgebend ist dabei nicht einfach der auf dem Geschäftskonto eingegangene Umsatz.

Das BAföG verwendet einen eigenen Einkommensbegriff. Nach § 21 BAföG gehören grundsätzlich auch positive Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts zum Einkommen. Für das Einkommen des Auszubildenden ist grundsätzlich der jeweilige Bewilligungszeitraum maßgeblich.

Deshalb sollten Steuerfragen bei der Gründung und BAföG-Fragen getrennt berechnet und anschließend gemeinsam betrachtet werden. Eine steuerliche Grenze ist nicht automatisch eine BAföG-Grenze. Auch ältere pauschale Angaben aus Internetartikeln können aufgrund gesetzlicher Änderungen inzwischen falsch sein.

Praxis-Tipp: Wenn Sie BAföG beziehen und sich selbstständig machen, informieren Sie sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung über die Auswirkungen auf Ihren konkreten Bewilligungszeitraum. Dokumentieren Sie Einnahmen und Betriebsausgaben besonders sorgfältig.

Krankenversicherung bei einer Gründung im Studium beachten

Steuern sind nur ein Teil der finanziellen Planung. Eine selbstständige Tätigkeit kann auch Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung haben. Besonders relevant ist die Frage, ob das Studium weiterhin im Vordergrund steht oder die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich und zeitlich zum Schwerpunkt wird.

Die Krankenkasse prüft den individuellen Sachverhalt. Deshalb sollte die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit frühzeitig mit der eigenen Krankenversicherung geklärt werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine steuerlich kleine Tätigkeit automatisch sozialversicherungsrechtlich bedeutungslos ist.

Bei den Steuerfragen bei der Gründung während des Studiums sollte deshalb immer eine zweite Checkliste für Sozialversicherung und Studienfinanzierung geführt werden.

Wie werden GmbH und andere Kapitalgesellschaften besteuert?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterscheiden sich steuerlich grundlegend von Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist selbst Steuersubjekt und unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 beträgt der gesetzliche Körperschaftsteuersatz 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und regelmäßig Gewerbesteuer.

Werden Gewinne später an Gesellschafter ausgeschüttet, muss zusätzlich die Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters betrachtet werden. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von Beteiligung, persönlicher Situation und Art der Beteiligung ab.

Ein bloßer Vergleich „15 Prozent Körperschaftsteuer gegen persönlichen Einkommensteuersatz“ reicht deshalb für Steuerfragen bei der Gründung nicht aus. Geschäftsführergehalt, Ausschüttungen, Gewerbesteuer, Verwaltungskosten, Buchführung, Haftung und die geplante Verwendung der Gewinne müssen gemeinsam betrachtet werden.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft im Vergleich

MerkmalPersonengesellschaftKapitalgesellschaft
Einkommen-/KörperschaftsteuerGewinnanteile grundsätzlich bei den Gesellschaftern einkommensteuerlich relevantGesellschaft unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer
GewerbesteuerBei gewerblicher Tätigkeit grundsätzlich ja; Freibetrag kann bestehenGrundsätzlich Gewerbesteuer
BuchführungAbhängig von Rechtsform und VoraussetzungenRegelmäßig umfangreicher
HaftungJe nach Gesellschaftsform teilweise persönliche HaftungGrundsätzlich Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsebene, mit Ausnahmen
GründungsaufwandTeilweise vergleichsweise geringRegelmäßig höher

Welche Rechtsform am besten passt, ist damit keine reine Steuerentscheidung. Gerade studentische Gründer sollten überlegen, ob eine komplexere Gesellschaft bereits am Anfang notwendig ist oder ob zunächst eine einfachere Struktur zum Geschäftsmodell passt.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Ein Steuerberater ist nicht für jede einzelne Gründung zwingend vorgeschrieben. Dennoch kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, hohe Investitionen geplant werden, eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, internationale Leistungen erbracht werden oder Unsicherheit über die steuerliche Einordnung besteht.

Besonders sinnvoll ist Beratung, bevor grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Viele Steuerfragen bei der Gründung lassen sich vor Vertragsabschluss leichter gestalten als nachträglich korrigieren.

Diese Fragen können Sie zum Erstgespräch mitnehmen

  • Ist meine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich?
  • Welche Rechtsform passt zu unserem Geschäftsmodell?
  • Wie werden Gewinne zwischen den Gesellschaftern steuerlich behandelt?
  • Ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
  • Welche Umsatzsteuervoranmeldungen sind erforderlich?
  • Welche Betriebsausgaben können berücksichtigt werden?
  • Benötigen wir eine EÜR oder Bilanz?
  • Welche Steuerrücklagen sollten wir bilden?
  • Welche Besonderheiten bestehen bei Leistungen an Kunden im Ausland?
  • Welche digitalen Prozesse sind für Buchhaltung und E-Rechnung erforderlich?

Den passenden Steuerberater auswählen

Nicht nur fachliche Kompetenz ist entscheidend. Ein Steuerberater sollte möglichst Erfahrungen mit Ihrer Rechtsform, jungen Unternehmen und idealerweise Ihrer Branche besitzen. Für digitale Start-ups kann außerdem wichtig sein, dass Buchhaltung, Belegübertragung und Kommunikation weitgehend digital funktionieren.

Fragen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Leistungen im Honorar enthalten sind. Benötigen Sie nur Hilfe bei Steuererklärungen oder wünschen Sie zusätzlich laufende Buchhaltung, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratung zu Steuerfragen bei der Gründung?

Buchhaltung selbst erledigen oder auslagern?

Gerade bei einer kleinen Gründung während des Studiums kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, einfache Prozesse zunächst selbst zu organisieren. Gleichzeitig sollten Sie berücksichtigen, wie viel Zeit Ihnen neben Studium, Kundenakquise und eigentlicher Leistungserbringung zur Verfügung steht.

Ein Buchhalter, Steuerberater oder anderer zulässiger Dienstleister kann bestimmte Aufgaben übernehmen. Welche Tätigkeiten ein externer Anbieter rechtlich ausführen darf, sollte dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

Entscheidend ist nicht nur der Preis. Fehlerhafte Buchhaltung kann später wesentlich teurer werden als ein von Anfang an sauber aufgebauter Prozess. Steuerfragen bei der Gründung sollten daher zusammen mit der Organisation des Rechnungswesens geplant werden.

Businessplan und Steuern miteinander verbinden

Ein guter Businessplan betrachtet Steuern nicht erst am Ende. Umsatzplanung, Kostenplanung, Investitionen, Finanzierung und Steuerbelastung beeinflussen die Liquidität des Unternehmens.

Besonders wichtig wird dies, wenn Sie einen Gründungsdarlehen oder Förderkredit benötigen. Banken und andere Kapitalgeber möchten nachvollziehen können, wie sich Umsatz, Kosten, Gewinn und Zahlungsfähigkeit entwickeln sollen.

Steuerfragen bei der Gründung gehören deshalb in die Finanzplanung und nicht ausschließlich in die spätere Steuererklärung.

Typische Fehler bei einer studentischen Gründung vermeiden

  • Umsatz mit Gewinn verwechseln: Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn entscheidend.
  • Kleinunternehmer mit Kleingewerbe verwechseln: Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Sachverhalte.
  • Umsatzsteuer ausgeben: Vereinnahmte Umsatzsteuer sollte nicht wie eigener Gewinn behandelt werden.
  • Keine Steuerrücklagen bilden: Spätere Nachzahlungen können die Liquidität gefährden.
  • Private und betriebliche Kosten vermischen: Das erschwert die Buchhaltung und Gewinnermittlung.
  • Veraltete Umsatzgrenzen verwenden: Gerade bei der Kleinunternehmerregelung haben sich die gesetzlichen Grenzen geändert.
  • BAföG und Steuerrecht gleichsetzen: Beide Bereiche verwenden eigene Regeln.
  • Krankenversicherung vergessen: Der Versicherungsstatus sollte direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
  • Gesellschaftsvertrag vernachlässigen: Bei mehreren Gründern sollten Rechte, Pflichten und Gewinnverteilung klar geregelt sein.
  • E-Rechnung ignorieren: Digitale Rechnungsprozesse sollten von Anfang an berücksichtigt werden.

Viele dieser Probleme entstehen nicht durch komplizierte Gesetze, sondern weil Steuerfragen bei der Gründung zu spät in die Unternehmensplanung einbezogen werden.

Checkliste für den Start während des Studiums

AufgabeWarum wichtig?
Tätigkeit beschreibenGrundlage für die Einordnung als Gewerbe oder freier Beruf
Rechtsform auswählenBeeinflusst Haftung, Steuern und Buchführung
Gesellschaftsvertrag erstellenBei gemeinsamer Gründung Rechte und Pflichten festlegen
Gewerbe gegebenenfalls anmeldenGesetzliche Anzeigepflicht beachten
Steuerliche Erfassung durchführenUnternehmen beim Finanzamt erfassen
Kleinunternehmerregelung prüfenUmsatzsteuerliche Behandlung festlegen
Buchhaltung einrichtenEinnahmen, Ausgaben und Belege dokumentieren
E-Rechnungen empfangen könnenDigitale Anforderungen berücksichtigen
Steuerrücklage bildenLiquidität für spätere Zahlungen sichern
BAföG prüfenMögliche Auswirkungen des Einkommens berücksichtigen
Krankenkasse informierenVersicherungsstatus prüfen lassen
Fristen dokumentierenSteuertermine nicht versäumen

Häufige Fragen zu Steuern bei einer Gründung im Studium

Muss ich als Student überhaupt Steuern zahlen?

Der Studentenstatus führt nicht automatisch zu einer Steuerbefreiung. Entscheidend sind insbesondere Einkunftsart, Gewinn beziehungsweise zu versteuerndes Einkommen und die jeweils anzuwendenden Steuergesetze. Steuerfragen bei der Gründung gelten daher auch für Studierende.

Muss eine kleine selbstständige Tätigkeit angemeldet werden?

Eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit kann auch bei niedrigen Einnahmen Anmelde- und Erklärungspflichten auslösen. Bei einem Gewerbe ist grundsätzlich die Gewerbeanzeige zu beachten; bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt.

Ist Kleinunternehmer dasselbe wie Kleingewerbe?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Regelung. Der umgangssprachlich verwendete Begriff Kleingewerbe betrifft einen anderen Zusammenhang. Wer Steuerfragen bei der Gründung recherchiert, sollte beide Begriffe deshalb nicht miteinander verwechseln.

Zahle ich Einkommensteuer auf meinen Umsatz?

Nein, bei betrieblichen Einkünften ist grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn entscheidend. Betriebsausgaben können den Gewinn mindern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss eine GbR Gewerbesteuer zahlen?

Eine gewerblich tätige GbR unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für Personengesellschaften besteht ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag. Eine ausschließlich freiberuflich tätige Personengesellschaft ist dagegen grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Kleinunternehmer sind von der umsatzsteuerlichen Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen jedoch grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Damit bleibt die E-Rechnung auch für kleine Gründungen ein wichtiges organisatorisches Thema.

Kann eine Selbstständigkeit mein BAföG beeinflussen?

Ja. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit kann bei der Berechnung der Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die besonderen Vorschriften des BAföG und der jeweilige Bewilligungszeitraum. Deshalb sollten Steuerfragen bei der Gründung und BAföG gemeinsam geplant, aber rechtlich getrennt betrachtet werden.

Fazit: Steuern bereits vor dem ersten Umsatz planen

Eine Gründung während des Studiums bietet die Möglichkeit, eine Geschäftsidee früh am Markt zu testen und praktische unternehmerische Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig entstehen mit der Selbstständigkeit Pflichten, die unabhängig davon bestehen können, ob das Unternehmen zunächst nur geringe Umsätze erzielt.

Besonders wichtig sind die Wahl der Rechtsform, die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf, die steuerliche Erfassung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Hinzu kommen Buchhaltung, E-Rechnung und eine ausreichende Liquiditätsreserve. Bei Studierenden müssen außerdem BAföG und Krankenversicherung berücksichtigt werden.

Wer Steuerfragen bei der Gründung frühzeitig klärt, schafft eine wesentlich bessere Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Die Bildungsbibel empfiehlt deshalb, steuerliche Entscheidungen nicht isoliert zu treffen, sondern sie mit Geschäftsmodell, Finanzierung, Studium und persönlicher Lebensplanung zu verbinden. Bei komplexen Sachverhalten oder mehreren Gesellschaftern kann eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein.

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