Buchhaltung – Steuerfragen bei der Gründung
Sie lernen hier mehr zu den Steuerfragen bei der Gründung einer Personengesellschaft. Insbesondere zu der Wahl der Rechtsform, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer sowie zum Steuerberater und der Buchhaltung.
Inhaltsverzeichnis
- Wahl der richtigen Rechtsform
- Einkommensteuer bei der Gründung einer Personengesellschaft
- Steuerfragen zur Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer und Vorsteuer sowie die Voranmeldung
- Besteuerung von Kapitalgesellschaften
- Steuerfragen sollten Sie von einem Steuerberater klären lassen
- Richtigen Steuerberater finden
- Buchhaltung durch einen externen Dienstleister
Wahl der richtigen Rechtsform
Ein eigenes Unternehmen gründen, davon träumen Viele. Jedoch gibt es einige Dinge zu beachten und dazu gehören zweifelsohne auch die Abgaben und Steuern, welche zu entrichten sind. Doch welche Steuerfragen tauchen bei einer Existenzgründung am häufigsten auf. Eine Firma zu eröffnen geht in der Regel ganz einfach, doch hier sollte zuerst die Frage der Rechtsform geklärt werden. Diese bei der Existenzgründung gewählte Rechtsform entscheidet dann auch, welche Steuern anschließend gezahlt werden müssen. Auch dies sollte bereits vor der Gründung entschieden sein, damit man dann die richtige Rechtsform finden kann. Es gibt folgende Rechtsformen für Firmen, die zu den sogenannten Personengesellschaften gehören:
- GbR
- OHG bzw. GmbH & Co. OHG
- KG bzw. GmbH & Co. KG
- PartG (freie Berufe)
Einkommensteuer bei der Gründung einer Personengesellschaft
All diese Unternehmensformen gehören zu den Personengesellschaften. Hier ist dann auch Einkommenssteuer zu zahlen. Bei dieser Unternehmensform wird nicht der Umsatz versteuert, sondern der Gewinn, den jeder Gesellschafter dann erhält. Diesen Gewinn müssen dann die Gesellschafter in ihrer eigenen Einkommenssteuererklärung angeben. Welcher Betrag dies genau ist, kann innerhalb eines Vertrages geregelt sein, der dann zwischen den Gesellschaftern oder Teilhabern zu schließen ist.
Dies alleine hört sich umständlich und vor allem aufwendig an, doch das Finanzamt möchte natürlich immer seinen Anteil am Gewinn haben. Hier dürfen dann aber auch Aufwendungen geltend gemacht werden, wie dies zum Beispiel das Fahrzeug sein kann. Sollte ein Firmenwagen zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht möglich. Doch damit ist es noch nicht getan, denn es muss noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben werden. Dieser wird von der Höhe der Einkommenssteuer abhängig gemacht und darf nicht vergessen werden.
Steuerfragen zur Gewerbesteuer
Meldet man für die Personengesellschaft ein Gewerbe an, dann muss man hier Gewerbesteuer zahlen. Diese ist auf den Gewinn der Firma zu entrichten und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängig. Hier gibt es einen Freibetrag von ca. 24.500 Euro der angerechnet werden darf. Die Gewerbesteuer ist auf die Einkommenssteuer anrechenbar. Doch es gibt noch eine Form der Steuer, bei der dann, die Vor- und Umsatzsteuer für Personengesellschaften fällig wird. Die Höhe der Umsatzsteuer beträgt 19 % in einigen Ausnahmefällen nur 7 %. Diese 7 % sind unter anderem bei Lebensmitteln und Büchern fällig. Die meisten anderen wirtschaftlichen Güter oder Waren sind mit 19 % fällig.
Umsatzsteuer und Vorsteuer sowie die Voranmeldung
Personengesellschaften sind umsatzsteuerpflichtig. Um die sogenannte Zahllast zu berechnen, muss von der Umsatzsteuer die Vorsteuer abgezogen werden. Diese Vorsteuer wird zum Beispiel beim Einkauf von Waren fällig. Dabei handelt es sich um die gezahlte Umsatzsteuer auf eingekaufte Dienstleistungen und Waren, die dann von der Umsatzsteuerschuld abgezogen wird.
Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Zahlungen haben monatlich zu erfolgen. Mehr Informationen zur Vor- und Umsatzsteuer gibt es auf fuer-gruender.de. Dies sind nur die wesentlichen Steuerfragen, mit denen sich ein Existenzgründer schon vor der Firmengründung auseinandersetzen muss. Geht es weiter ins Details muss die individuelle Situation geprüft werden und ein persönlicher Steuerberater ist in jedem Fall sinnvoll.
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Darüber hinaus gibt es noch Kapitalgesellschaften, zu denen dann zum Beispiel die GmbH oder Aktiengesellschaften gehören. Hier berechnet man die Steuer nochmals anders. Auf den Gewinn berechnet und zahlt man Körperschaftssteuer. In solchen Fällen beträgt die Höhe der Steuern dann 15 % und man muss noch 5,5 % Solidaritätszuschlag zahlen. Sollte man einen Gewinn für die Gesellschafter ausschütten, ist eine Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich der 5,5 % Solidaritätszuschlag fällig.
Steuerfragen sollten Sie von einem Steuerberater klären lassen
Da gerade Steuerangelegenheiten sehr ernst sind, sollte man besser immer ein Steuerberater zurate ziehen. Denn der Steuerdschungel ist nicht immer leicht zu durchschauen. Ein solcher Berater kann bereits vor der Firmengründung sehr hilfreich sein. Somit kann man hier die richtige Wahl der Unternehmensform finden. Ebenso ist ein Businessplan verlangt. Der dann auch eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten muss. Ebenso eine Liquiditätsplanung sowie eine Rentabilitätsrechnung.
Genau hier scheitern schon sehr viele Existenzgründer. Gerade wenn dieser Plan dann noch für die Bank bestimmt ist. Dies kann sein, falls Sie ein Gründungsdarlehen benötigen. Genau ab hier kann ein Steuerberater hilfreich sein, da dieser den größten Überblick hat. Doch dabei stellt sich eine neue Frage: Welcher ist nun der beste Steuerberater für mich persönlich?
Richtigen Steuerberater finden
Genau so sollte die Frage lauten, damit man dann auch den richtigen Steuerberater wählt. Denn bei Personengesellschaften haften Gesellschafter in der Regel mit ihrem persönlichen Vermögen. Umso wichtiger ist ein kompetenter Ansprechpartner. Die wichtigsten Fragen bei der Suche nach einem solchen beantworten felix1.de auf ihrer Seite.
Buchhaltung durch einen externen Dienstleister
Auch dies geht durch einen Steuerberater und hängt natürlich auch mit der Größe der zukünftigen Firma ab. Doch am Anfang kann ein guter Buchhalter ebenfalls die Firmenkasse stark belasten, was dann durch einen externen Dienstleister einfach eingespart werden kann. Vor allem, wenn viele Dinge über das Internet zu erledigen sind. Auf solche Kleinigkeiten sollte daher schon vor der Existenzgründung geachtet sein, genauso wie die Gesellschaftsform schon vorher feststehen muss um alles weitere Planen zu können. So können dann spätere Änderungen vermieden werden, die häufig noch weitere Konsequenzen mit sich bringen. Viele weitere Informationen zum Thema gibt es in der „Checkliste Existenzgründung“.
Weiterführende Informationen
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