BuchhaltungBuchhaltung lernen – Umsatzsteuer & Vorsteuer buchen

Die Umsatzsteuer ist ein zentraler Bestandteil der Buchführung und ein wesentlicher Pfeiler des Steuersystems. Bei jedem geschäftlichen Vorgang fällt sie an, wenn Waren und Dienstleistungen verkauft werden.

Unternehmen berechnen diese Steuer auf Verkäufe, ziehen aber gleichzeitig die Vorsteuer, die sie selbst für Einkäufe zahlen, ab. Dieses System sichert, dass nur der Mehrwert besteuert wird und die Endverbraucher die Steuerlast tragen.

Ein Verständnis für die Erfassung und Verrechnung der Umsatzsteuer ist entscheidend, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen und steuerlich korrekt zu handeln.

Umsatzsteuer buchen, Vorsteuer, Zahllast, Traglast in der Buchhaltung buchen. Infos zu Mehrwert, Verfahren, Soll- und Ist-Versteuerung.
Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen

Wesen der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ein fundamentaler Baustein des Steuersystems und prägt das Geschäftsleben durch ihr Auftreten beim Einkauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, was ihren Charakter treffend beschreibt: Sie zielt darauf ab, den Mehrwert zu besteuern, der auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette – von der Produktion bis zum Handel – durch Unternehmen generiert wird.

Bei Einkäufen ermöglicht der Vorsteuerabzug den Unternehmen, die gezahlte Steuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen, was zu einer fairen Besteuerung nur des tatsächlich geschaffenen Mehrwerts beiträgt. Damit fungieren Unternehmen gewissermaßen als Steuereinnehmer für den Staat, indem sie die Steuer von ihren Kunden einziehen und nach Abzug der Vorsteuer an das Finanzamt abführen. Durch diesen Mechanismus wird eine doppelte Besteuerung vermieden und die Last der Umsatzsteuer letztlich auf den Endverbraucher übertragen.

Mehrwertschöpfung Stufen

Die Grafik illustriert die Wertschöpfungskette und die Berechnung der Umsatzsteuer vom Produzenten bis zum Konsumenten. Sie zeigt, wie mit jedem Produktionsschritt und Handelsgeschäft der Wert eines Gutes steigt und durch die Mehrwertsteuer zusätzliche Kosten entstehen. Die Grafik demonstriert, dass die auf die Werterhöhung anfallende Umsatzsteuer als Zahllast bezeichnet wird, die vom Unternehmen ans Finanzamt überwiesen wird, nachdem diese mit der Vorsteuer verrechnet wurde.
Mehrwertstufen mit Traglast, Vorsteuer, Zahllast und Mehrwert

Beim Durchlaufen der Wertschöpfungskette vom Urproduzenten bis zum Konsumenten kommt es durch Bearbeitung, Verarbeitung oder Veredlung eines Gutes zu einer Wertsteigerung.

Dieser Prozess führt zu einem erhöhten Verkaufspreis und damit einhergehend zu einem Anstieg der Umsatzsteuer. Die Steuer belastet die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis auf jeder dieser Stufen und reflektiert so den jeweils geschaffenen Mehrwert.

Der Betrag wird zunächst als Umsatzsteuer-Traglast bezeichnet. Jedes Unternehmen in der Kette zahlt die Steuer auf seine Verkäufe, kann jedoch die gezahlte Steuer seiner Einkäufe (die Vorsteuer) dagegen rechnen. Die resultierende Differenz – die Zahllast – ist der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist. Die Zahllast spiegelt daher nur den Mehrwert wider, den das Unternehmen selbst hinzugefügt hat.

Betrachtet man die gesamte Kette, so zeigt sich, dass die Umsatzsteuer kumulativ auf die jeweilige Wertschöpfung anfällt, aber durch den Vorsteuerabzug vermieden wird, dass die Steuer mehrfach auf denselben Wert erhoben wird. Der Endkonsument trägt letztendlich die Gesamtlast, da er keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann und die gesamte Umsatzsteuer im Endpreis enthalten ist.

In diesem Beispiel finden Sie die Umsatzsteuer aller Stufen, diese entspricht der Traglast der letzten Stufe im Einzelhandel. Die Unternehmen behandeln die Steuer als durchlaufenden Posten, d. h. der Verbraucher am Ende zahlt die volle Steuer in Höhe von 266 Euro. Dieses Beispiel der Mehrwertschöpfung können Sie sich kostenlos als Excel-Datei oder PDF-Datei downloaden.

Zahllast berechnen mit Formel

Um die Zahllast der Umsatzsteuer zu buchen und zu berechnen, also der Betrag, welcher an das Finanzamt abzuführen ist, benötigen Sie folgende Formel:

  • Formel: Zahllast = Umsatzsteuer-Traglast – Vorsteuer

Dieses Beispiel berechnet die Zahllast für den Einzelhändler, der die Umsatzsteuer des Großhändlers als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Siehe hierzu die Grafik Mehrwertstufen.

Beispiel: Zahllast = 266,00 € – 161,50 € = 104,50 €. Somit hat der Einzelhändler eine Zahllast an das Finanzamt in Höhe von 104,50 € zu zahlen.

Umsatzsteuersatz

In Deutschland regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen. Es gibt hierbei zwei grundlegende Umsatzsteuersätze: den regulären Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Der Normaltarif von 19 % wird auf die Mehrheit der Umsätze angewendet, während der ermäßigte Satz für bestimmte Kategorien von Gütern und Dienstleistungen gilt, welche der Gesetzgeber als lebensnotwendig oder kulturell bedeutsam ansieht.

Zu den Produkten und Dienstleistungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, gehören:

  • Lebende Tiere, vor allem für die Lebensmittelproduktion
  • Produkte tierischer Herkunft, wie Fleisch, Milch und Eier
  • Pflanzliche Produkte wie Obst, Nüsse und Gemüse, die häufig zur direkten Nahrungsaufnahme genutzt werden
  • Essbare Fette und Öle, sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs
  • Zucker und daraus hergestellte Süßwaren, die als Lebensmittel dienen
  • Bücher, Zeitungen und bestimmte andere Druckerzeugnisse, die der Bildung und Information dienen und nicht ausschließlich Werbezwecken gewidmet sind
  • Datenträger wie CDs und Speicherkarten, die vornehmlich Musik, Hörbücher oder Software enthalten
  • Körperersatzstücke und orthopädische Apparate, die aus medizinischen Gründen verwendet werden
  • Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten, die zum Erhalt des kulturellen Erbes beitragen

Die genauen Bedingungen und die vollständige Liste aller Artikel und Dienstleistungen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Firmen müssen sich bei der Rechnungsstellung genau an diese Regelungen halten und den richtigen Umsatzsteuersatz auf ihre Umsätze anwenden. Ein Fehlen kann zu finanziellen Einbußen oder Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist die Kenntnis über die korrekten Umsatzsteuersätze sowie die damit verbundenen steuerlichen Pflichten für Unternehmen unerlässlich.

Definitionen

Diese Begriffe oder Definitionen zum Thema Umsatzsteuer sind wichtig zum besseren Verständnis der Thematik:

  • Umsatzsteuer – Dieser Begriff umfasst das System der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen bei deren Verkauf und stellt eine indirekte Steuer dar, die durch den Verkäufer an den Konsumenten weitergereicht und dann an das Finanzamt abgeführt wird.
  • Vorsteuer – Die Vorsteuer hingegen ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Lieferanten zahlt. Diese kann das Unternehmen später mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen, was zu einem neutralen Effekt auf die Belastung des Unternehmens führt.
  • Traglast – Die Traglast ist die Steuer, die auf jeder Stufe der wirtschaftlichen Wertkette anfällt, sprich jede von einem Unternehmen erbrachte Mehrwertleistung, die mit Umsatzsteuer belegt ist. Dies ist der Betrag, den das Unternehmen zunächst selbst zu tragen hat, bevor es ihn auf den Käufer überwälzt.
  • Zahllast – Die Zahllast ist der Betrag, der nach der Verrechnung der Traglast mit der Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Sie ist die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer für verkaufte Waren und Dienstleistungen und der gezahlten Vorsteuer für eingekaufte Waren und Dienstleistungen.
  • Steuerpflichtiger Umsatz – Dieser Begriff bezieht sich auf den Umsatz, der nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Umsatzsteuer unterliegt. Nicht alle Geschäfte sind steuerpflichtige Umsätze – bestimmte Umsätze können unter anderem steuerfrei sein.
  • Eingangsleistung – Damit sind Leistungen gemeint, die ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen erhält und die für seine eigenen steuerpflichtigen Ausgangsleistungen genutzt werden. Die darauf gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet.
  • Ausgangsleistung – Bezeichnet die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, die ein Unternehmen an Dritte verkauft und damit selbst steuerpflichtige Umsätze erzeugt.
  • Steuerfreie Umsätze – Es gibt bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen, die nach dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind. Bei solchen Umsätzen darf das Unternehmen keine Steuer für Umsätze in Rechnung stellen und kann auch die damit zusammenhängende Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern.
  • Kleinunternehmerregelung – Eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht, die es kleinen Unternehmen erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auszuweisen und abzuführen, ist die Kleinunternehmerregelung. Die Grenzen hierfür sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) – Eine eindeutige Nummer, die Unternehmen innerhalb der EU für den grenzüberschreitenden Handel von Waren und Dienstleistungen verwenden. Sie dient dazu, die Steuerabwicklung im Binnenmarkt zu erleichtern und Steuerbetrug zu vermeiden.
  • Umsatzsteuervoranmeldung – Eine periodische Meldung (in der Regel monatlich oder vierteljährlich) an das Finanzamt, in der ein Unternehmen seine Steuer darlegt und die entsprechende Zahllast oder den Vorsteuerüberhang anmeldet.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb – Der Erwerb von Gütern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Hierbei wird die Umsatzsteuer im Bestimmungsland des Erwerbs erhoben und nicht im Ursprungsland.

Durch ein fundiertes Verständnis dieser Begriffe können sich Unternehmen und Buchhaltungsfachkräfte besser im Umsatzsteuerrecht zurechtfinden und die steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Zwischen den Begriffen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer besteht in der praktischen Anwendung kaum ein Unterschied; im deutschen Sprachgebrauch werden sie oft synonym verwendet. Die Mehrwertsteuer bezeichnet spezifisch das Prinzip der Besteuerung des Mehrwerts, also der Wertsteigerung, die ein Gut oder eine Dienstleistung durch Bearbeitung oder Dienstleistung erfährt, während Umsatzsteuer der allgemeinere Begriff für die auf Umsätze erhobene Steuer ist. Wichtig ist, dass am Ende durch das System der Vorsteuerabzüge eine Doppelbesteuerung vermieden und die Mehrwertsteuer effektiv nur vom Endverbraucher getragen wird.

Vorsteuer buchen

In der Buchhaltung dient das Konto Vorsteuer dazu, die von einem Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer für eingekaufte Waren oder Dienstleistungen zu erfassen. Es handelt sich dabei um ein Aktivkonto, welches nach den allgemeinen Regeln für Bestandskonten geführt wird. Konkret bedeutet dies, dass jegliche Vorsteuerbeträge, die ein Unternehmen an seine Lieferanten entrichtet hat, im Soll des Vorsteuerkontos verbucht werden.

Von essenzieller Bedeutung im Rahmen der Vorsteuerbuchung ist die Rechnungsprüfung. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss bestimmte Pflichtbestandteile enthalten, damit das Unternehmen berechtigt ist, den ausgewiesenen Betrag als Vorsteuer gegenüber der Umsatzsteuer geltend zu machen. Zu diesen Bestandteilen einer Rechnung zählen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Eine eindeutige Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird
  • Bezeichnung der Menge und Art (Handelsbezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Umsatzsteuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt, bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • Angabe des anzuwendenden Steuersatzes
  • Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ein entsprechender Hinweis

Fehlen diese Angaben, kann der Vorsteuerabzug vom Finanzamt abgelehnt werden, was zu einer höheren Steuerzahlung führen würde.

Für die korrekte Erstellung von Rechnungen gibt es Vorlagen und weiterführende Informationen, die beispielsweise im Beitrag Rechnung schreiben zur Verfügung stehen. Diese dienen als Anleitung und helfen sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind, sodass die Rechnung für den Vorsteuerabzug verwendet werden kann.

Beispiel

Anhand dieses Beispiels lernen Sie den Buchungssatz für das Vorsteuer buchen.

Beispiel: Der Unternehmer A kauft beim Unternehmer B Ware im Wert von 10000 Euro ein. Die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 1900 Euro. A kauft auf Ziel.

Buchungssätze

  • Wareneingang an Verbindlichkeiten a. LL 10000 Euro
  • Vorsteuer an Verbindlichkeiten a. LL 1900 Euro

Sie können bei der Bildung von Buchungssätzen auch den zusammengesetzten Buchungssatz wählen.

In diesem Beispiel ist die Vorsteuer im Soll gebucht. Der Nettopreis der Ware geht auf das Konto Wareneingang ebenfalls im Soll, da dies ein Aufwandskonto ist.

Das Gegenkonto Verbindlichkeiten aus LL nutzt man, da der Unternehmer A auf Ziel also Warenkredit kauft, somit ist die Vorsteuer verbucht.

Den Wareneingang buchen lernen.

Vorsteuer buchen am Beispiel
Vorsteuer buchen am Beispiel

Merkmale beim Vorsteuer buchen

Beim Buchen der Vorsteuer gibt es weitere Merkmale und wichtige Sachverhalte zu beachten. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

Beim Buchen der Vorsteuer sind einige Besonderheiten und Regelungen zu beachten, welche die korrekte Erfassung von Vorsteuerbeträgen in der Buchführung beeinflussen:

  1. Kleinbetragsrechnungen: Bei Rechnungen oder einer Quittung mit einem Bruttobetrag bis zu 250,00 Euro handelt es sich um Kleinbetragsrechnungen. Bei diesen muss der Umsatzsteuerbetrag nicht gesondert ausgewiesen werden. Für die Buchführung bedeutet das, dass der Vorsteuerbetrag anhand des relevanten Umsatzsteuersatzes mittels Prozentrechnung vom Bruttobetrag abgeleitet werden muss.
  2. Nicht abziehbare Vorsteuer: In manchen Fällen, beispielsweise bei bestimmten repräsentativen Aufwendungen oder wenn die Ein- bzw. Ankaufsleistung nicht für umsatzsteuerpflichtige Umsätze verwendet wird, ist der Vorsteuerabzug nicht gestattet. Die Vorsteuer muss dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Gutes aktiviert oder als Betriebsausgabe erfasst werden. Dies erhöht die Kostenbasis des jeweiligen Rohstoffes, Betriebsstoffes oder der jeweiligen Ware.
  3. Sonderregelungen bei Fahrzeugen: Bei Fahrzeugen, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, gelten spezielle Umsatzsteuervorschriften. So ist der Vorsteuerabzug oft anteilig möglich, abhängig von der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs, die genau dokumentiert werden muss.
  4. Geleistete Anzahlungen: Für Anzahlungen, die für zukünftige Lieferungen oder Leistungen geleistet werden, muss bereits bei Leistung der Anzahlung Umsatzsteuer entrichtet werden. Die Vorsteuer kann der Leistende in der Periode geltend machen, in der die Anzahlung gezahlt wird.

Unternehmen müssen bei der Buchhaltung diese und weitere spezifische steuerrechtliche Regelungen beachten, um die korrekte Höhe der Vorsteuer zu ermitteln und eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. Ständige Aktualisierungen und Ergänzungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen sowie steuerrechtliche Beratung sind hierfür unerlässlich.

Umsatzsteuer buchen

Das Konto Umsatzsteuer ist in der Buchhaltung ein wichtiges Konto, das die von einem Unternehmen auf seine verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen berechnete Steuer abbildet. Wie Sie richtig feststellen, handelt es sich bei dem Umsatzsteuerkonto um ein Passivkonto, da die gesammelte Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit darstellt, die das Unternehmen letztendlich an das Finanzamt abführen muss.

Beim Buchungsvorgang werden Umsatzerlöse im Haben gebucht, da sie das Eigenkapital erhöhen. Entsprechend wird die auf diese Erlöse anfallende Besteuerung, die sogenannte Traglast, im Haben des Kontos verbucht. Dies spiegelt wider, dass die Umsatzsteuer zunächst vom Unternehmen eingenommen, aber nicht als Erlös betrachtet wird, da sie an das Finanzamt abgeführt werden muss. Die Verbuchung im Haben stellt also die Verpflichtung des Unternehmens dar, diese eingenommenen Beträge weiterzuleiten.

Die Einträge auf der Habenseite des Kontos erhöhen demnach die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Am Ende des Voranmeldungszeitraumes, beispielsweise monatlich oder quartalsweise, wird die Verbindlichkeit durch die Umsatzsteuervoranmeldung festgestellt. Dabei wird die Summe der auf dem Umsatzsteuerkonto erfassten Beträge (Haben) um die Vorsteuerbeträge (Soll des Vorsteuerkontos) reduziert. Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen stellt die Zahllast dar – also den Betrag, der tatsächlich an das Finanzamt zu entrichten ist.

Sofern die berechnete Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt, ergibt sich ein Vorsteuerüberhang, der vom Finanzamt erstattet wird oder mit künftigen Zahllasten verrechnet werden kann. In der Praxis muss die Buchhaltung demnach alle Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer akkurat erfassen und sicherstellen, dass die richtigen Beträge im Umsatzsteuerkonto im Haben festgehalten werden.

Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung

Grundsätzlich werden zwei Arten beim Umsatzsteuer buchen unterschieden. Zum einen die die Soll- und zum anderen die Ist-Versteuerung. Während die Soll-Versteuerung die Fälligkeit der Steuer zu vereinbarten Entgelten festlegt, ist die Ist-Versteuerung auf die vereinnahmten Entgelte ausgelegt. Im § 20 UStG ist die Ist-Versteuerung, also die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten, geregelt.

Die Bedeutung der Soll-Versteuerung ist für kleine Unternehmen meist weniger geeignet, da die Umsatzsteuer mit Erstellung der Rechnung schon fällig wird, obwohl der Betrag der Rechnung noch nicht gezahlt wurde. Somit muss ein Unternehmen bei der Soll-Versteuerung die Steuer vorfinanzieren. Kleinunternehmen wählen also besser die Ist-Besteuerung, da die Steuer für die Umsätze hier erst fällig wird, wenn die Zahlung vereinnahmt wurde.

Netto- und das Bruttoverfahren

Beim Buchen der Umsatzsteuer ist weithin eine Unterscheidung nach Netto- und Bruttoverfahren möglich. Beim Nettoverfahren werden die Buchungen getrennt nach Nettopreis und Steuer für den Umsatz. Hier wird also schon bei der Buchung direkt gesplittet und direkt gebucht.

Das Bruttoverfahren sieht keine Splittung vor, sondern der Bruttobetrag wird gebucht. Erst nach bestimmten Zeiträumen (monatlich, vierteljährlich), und meist mit der Abführung der Zahllast, wird die Umsatzsteuer aus den Bruttobeträgen herausgezogen und gesondert verbucht. Das Bruttoverfahren ist gerade bei kleinen aber vielen Beträgen von Vorteil. Jedoch spielt es eine immer geringere Rolle, da die meisten WWS auch das Nettoverfahren durchführen können und die Buchungen sowie automatisch erledigt werden. Bei kleineren Händlern kann es durchaus noch sinnvoll und zeitsparend sein, die Umsatzsteuer so zu buchen.

Buchungssatz und Beispiel

Anhand dieses Beispiels lernen Sie den Buchungssatz für das Umsatzsteuer buchen.

Beispiel: B verkauft an A Ware im Wert von 10000 Euro ein. Die darauf entfallende Mehrwertsteuer beträgt 1900 Euro. B verkauft auf Ziel.

Buchungssätze

  • Forderungen a. LL an Umsatzerlöse 10000 Euro
  • Forderung a. LL an Umsatzsteuer 1900 Euro

Sie können bei der Bildung von Buchungssätzen auch den zusammengesetzten Buchungssatz wählen.

Das Umsatzsteuer buchen am Beispiel
Umsatzsteuer buchen Beispiel

In diesem Beispiel buchen wir die Umsatzsteuer im Haben. Der Nettopreis der Ware geht auf das Konto Umsatzerlöse ebenfalls ins Soll, da dies ein Ertragskonto ist.

Das Konto Forderungen aus LL wird genutzt, da der Unternehmer B auf Ziel verkauft. Somit ist die Umsatzsteuer verbucht.

Umsatzsteuervorauszahlung

Die Umsatzsteuervorauszahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der steuerlichen Pflichten von Unternehmen in Deutschland. Gemäß § 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen Unternehmer regelmäßig eine Voranmeldung abgeben und die entsprechende Zahllast – die sich aus der Differenz von vereinnahmter Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer ergibt – an das Finanzamt leisten. Für das Jahr 2024 gelten folgende Regelungen:

  1. Vierteljährliche Voranmeldung: Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung und -vorauszahlung auf vierteljährlicher Basis zu leisten, sofern die Zahllast für das Vorjahr 7.500,00 € nicht überschritten hat.
  2. Monatliche Voranmeldung: Übersteigt die Zahllast des Vorjahres 7.500,00 €, so ist das Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben.
  3. Erleichterungen und Befreiungen: Sollte die Zahllast des Vorjahres 1.000,00 € nicht übersteigen, kann das Unternehmen von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und zur Leistung der Vorauszahlung entbunden werden, oder es erfolgt eine Befreiung durch das Finanzamt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinfachung, um kleinere Unternehmen administrativ zu entlasten.

Unabhängig vom Voranmeldungszeitraum – monatlich oder vierteljährlich – muss die Umsatzsteuervorauszahlung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt eingehen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung zu Säumniszuschlägen führen kann. Die Voranmeldung selbst kann heutzutage unkompliziert elektronisch über das ELSTER-Portal des Finanzamts eingereicht werden.

Es ist zu beachten, dass die Vorauszahlung nicht nur eine pünktliche Zahlung erfordert, sondern auch eine genaue Buchführung und zeitnahe Dokumentation aller umsatzsteuerrelevanten Vorgänge voraussetzt, um die korrekte Zahllast zu ermitteln. Unternehmen sollten daher ihre Buchhaltungsprozesse so einrichten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle notwendigen Informationen für die Voranmeldung zeitgerecht verfügbar sind.

Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen, umbuchen & abschließen

Das richtige Abschließen der Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer ist ein wesentlicher Schritt im Prozess des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Um diese Konten korrekt abzuschließen, ist es wichtig, dass alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge erfasst und verrechnet worden sind. Im Rahmen dieser Verrechnung wird die Umsatzsteuerschuld (Zahllast) oder der Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberhang) des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt ermittelt.

Vorgehensweise zum Abschluss ist wie folgt:

  1. Ermittlung der Zahllast oder des Vorsteuerüberhangs: Hierbei wird der Saldo aus dem Vorsteuerkonto (Summe der Vorsteuerbeträge) und dem Umsatzsteuerkonto (Summe der Umsatzsteuerbeträge) gebildet.
    • Übersteigen die Umsatzsteuerbeträge die Vorsteuerbeträge, ergibt sich eine Zahllast – eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
    • Übersteigen hingegen die Vorsteuerbeträge die Umsatzsteuerbeträge, resultiert ein Vorsteuerüberhang – eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
  2. Buchung der sonstigen Verbindlichkeiten oder Forderungen: Der Saldo aus den beiden Konten wird dann als „sonstige Verbindlichkeit“ (bei einer Zahllast) oder als „sonstige Forderung“ (bei einem Vorsteuerüberhang) in der Bilanz ausgewiesen.
    • Bei einer Zahllast bucht man: Umsatzsteuer an sonstige Verbindlichkeiten.
    • Bei einem Vorsteuerüberhang bucht man: Sonstige Forderungen an Vorsteuer.
  3. Abschlussbuchung zum Schlussbilanzkonto (SBK): Sobald die Verrechnung erfolgt ist und die sonstigen Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber dem Finanzamt erfasst sind, werden das Vorsteuer- und das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen. Da es sich bei diesen um Bestandskonten handelt, erfolgen die Abschlussbuchungen auf das Schlussbilanzkonto (SBK), welches als Gegenkonto fungiert.
    • Für sonstige Verbindlichkeiten bucht man: Sonstige Verbindlichkeiten an SBK.
    • Für sonstige Forderungen bucht man: SBK an Sonstige Forderungen.

Nachdem diese Schritte im Rahmen des Jahresabschlusses vollzogen wurden, reflektieren die Posten in der Bilanz die noch offenen Beträge an das beziehungsweise vom Finanzamt, und die Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer starten im neuen Geschäftsjahr mit einer sauberen Weste. Es ist essenziell, dass alle steuerlichen Sachverhalte ordnungsgemäß dokumentiert wurden, um eine genaue Abrechnung und entsprechende Buchungen zu gewährleisten.

Zahllast berechnen

Die Summe der Vorsteuer beträgt 10000 Euro, die Summe der Traglast beträgt 15000 Euro. Somit erkennen wir vor dem Buchen, das die Summe der Umsatzsteuer größer ist als die der Vorsteuer. Das bedeutet, wir müssen das Vorsteuerkonto über das Umsatzsteuerkonto abschließen. Hier entsteht also eine Zahllast (Saldo) in Höhe von 5000 Euro.

Buchungssatz beim Umsatzsteuer buchen

  • Umsatzsteuer an Vorsteuer 5000,00 €
Vorsteuer auf Umsatzsteuer buchen Beispiel
Vorsteuer auf Umsatzsteuer buchen Beispiel

Hier entsteht zum Jahresende eine sonstige Verbindlichkeit bzw. eine Zahllast. Die Vorsteuer wird als sonstige Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen.

Vorsteuerüberhang buchen

Die Summe der Vorsteuer beträgt 20000 Euro, die Summe der Traglast beträgt 13000 Euro. Somit erkennen wir das die Summe der Vorsteuer größer ist als die der Umsatzsteuer. Das bedeutet, wir müssen das Umsatzsteuerkonto über das Vorsteuerkonto abschließen. Hier entsteht also ein Vorsteuerüberhang (Saldo) in Höhe von 7000 Euro.

Buchungssatz

  • Umsatzsteuer an Vorsteuer 7000,00 €
Umsatzsteuer auf Vorsteuer buchen Beispiel
Umsatzsteuer auf Vorsteuer buchen Beispiel

Hier entsteht zum Jahresende eine sonstige Forderung oder ein Vorsteuerüberhang. Die Vorsteuer wird als sonstige Forderung in der Bilanz ausgewiesen.

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