Kredit kündigen, ablösen, umschulden, ordentlich & außerordentlich Kündigung

WeiterbildungOnline lernenKredit – Kredit kündigen, ablösen, umschulden, ordentlich & außerordentlich Kündigung

Hier lernen Sie mehr zum Thema Kredit kündigen, ablösen sowie umschulden. Sie erfahren, welche Kündigungsarten es gibt, welche Fristen gelten und wie Sie typische Kosten (z. B. Vorfälligkeitsentschädigung) einschätzen. Außerdem erhalten Sie konkrete Schritte, Checklisten und passende Vorlagen.

  • Schnell-Überblick: Kündigung, Ablösung oder Umschuldung – was passt wann?
  • Praxis: So bereiten Sie die Kündigung richtig vor (inkl. Unterlagen & Fristen).
  • Vorlagen: Kündigungsschreiben, Ablöseschreiben und wichtige Links.
Kredit kündigen, ablösen, umschulden, ordentlich, außerordentlich kündigen
Kredit kündigen

Was ist ein Kreditvertrag?

Der Kreditvertrag (rechtlich meist: Darlehensvertrag) wird zwischen dem Kreditgeber (z. B. Bank) und dem Kreditnehmer geschlossen. Er regelt unter anderem Kreditsumme, Zinsen, Laufzeit, Raten, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten. Damit beide Seiten Planungssicherheit haben, sind Kündigungen und vorzeitige Rückzahlungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wichtig: „Kredit kündigen“ wird im Alltag oft als Sammelbegriff verwendet. Tatsächlich kann dahinter stehen: ordentliche Kündigung, vertragliche Kündigung (z. B. zum Laufzeitende), außerordentliche Kündigung oder schlicht die vorzeitige Ablösung (Rückzahlung vor dem Ende). Je nach Kreditart gelten unterschiedliche Regeln.

Schnell-Check: Kündigen, ablösen oder umschulden?

Ihr ZielTypischer WegWorauf Sie achten sollten
Raten sofort beendenAblösen (Restschuld zahlen)Restschuld + evtl. Vorfälligkeitsentschädigung + Ablösebetrag anfordern
Zinskosten senkenUmschuldungVergleich: neuer Effektivzins, Gebühren, Laufzeit, Sondertilgung
Vertrag rechtssicher beendenOrdentlich kündigen (wenn möglich)Kündigungsfrist, Zeitpunkt, Vertragsart, gesetzliche Regeln
Probleme mit der Bank / StreitAußerordentlich kündigen (selten, strenge Voraussetzungen)„Wichtiger Grund“, Nachweise, Rechtslage prüfen lassen

Praxis-Tipp: Fordern Sie vor jeder Entscheidung bei Ihrer Bank den aktuellen Ablösebetrag an (Restschuld + ggf. Vorfälligkeitsentschädigung). Erst mit dieser Zahl können Sie sauber vergleichen.

Kündigungsarten: ordentlich, vertraglich und außerordentlich

Bei der Kündigung von Krediten werden im Kern drei Varianten unterschieden:

  • Ordentliche Kündigung (gesetzlich vorgesehen, z. B. bei variablen Zinsen oder nach Ablauf bestimmter Fristen)
  • Vertragliche Kündigung (Regeln aus Ihrem Kreditvertrag, z. B. zum Laufzeitende, Sondertilgungen, Kündigungsfenster)
  • Außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund, selten und meist streitanfällig)

In vielen Fällen ist es praktisch keine „Kündigung“, sondern eine vorzeitige Rückzahlung: Sie zahlen den offenen Betrag und beenden damit die Finanzierung. Ob und in welcher Höhe Zusatzkosten entstehen, hängt stark von der Kreditart ab (Ratenkredit vs. Baufinanzierung) und von der vertraglich vereinbarten Zinsbindung.

Ordentliche Kündigung durch den Kreditnehmer (gesetzlich)

Für Darlehen mit variabler Verzinsung ist eine ordentliche Kündigung in der Regel mit Kündigungsfrist möglich. Für Darlehen mit gebundenem Sollzins (fester Zinssatz / Zinsbindung) existieren gesetzliche Kündigungsrechte typischerweise erst nach Ablauf bestimmter Zeitpunkte (z. B. nach vielen Jahren bei Immobilienfinanzierungen). Die Details hängen von der Vertragskonstellation ab. Rechtliche Hintergründe finden Sie in § 489 BGB.

Wichtig für die Praxis: Selbst wenn eine Kündigung zulässig ist, bedeutet das nicht automatisch „kostenfrei“. Bei gebundenem Sollzins kann die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn Sie vorzeitig ablösen.

Vertragliche Kündigung: Was im Kreditvertrag steht

Viele Kreditverträge enthalten klare Regelungen zu:

  • Sondertilgungen (kostenfrei oder begrenzt, z. B. 5–10 % pro Jahr)
  • Kündigungsfristen zum Laufzeitende
  • Ablösemodalitäten und benötigten Unterlagen

Für Ihre Entscheidung zählt immer: Was kostet die vorzeitige Beendigung – und welchen Vorteil bringt Ihnen eine Ablösung oder Umschuldung? Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich den Tilgungsplan und den Ablösebetrag schriftlich geben.

Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund)

Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist rechtlich anspruchsvoll und sollte im Zweifel geprüft werden (z. B. durch Beratung). Den gesetzlichen Rahmen finden Sie in § 490 BGB.

In der Praxis wird eine außerordentliche Kündigung durch den Kreditnehmer selten genutzt, weil Banken die Voraussetzungen häufig bestreiten und weil Alternativen (Ablösung, Umschuldung, Sondertilgung) oft schneller zum Ziel führen.

Sonderfall: Kontokorrentkredit / Dispo / Überziehung

Der Kontokorrentkredit (Dispokredit) ist besonders: Sie „kündigen“ ihn meist nicht wie einen klassischen Kreditvertrag, sondern gleichen den negativen Kontostand aus. Die Bank kann den Dispo jederzeit ändern oder streichen. Für Sie zählt praktisch: Dispo ausgleichen und möglichst nicht dauerhaft nutzen, weil die Zinsen häufig hoch sind.

Wenn Sie den Dispo ablösen möchten, ist eine Umschuldung in einen günstigen Ratenkredit oft eine Option – allerdings nur, wenn Bonität und Einkommen passen. Hier lohnt sich ein neutraler Ratenkredit Vergleich.

Vorfälligkeitsentschädigung: Wann sie anfällt – und wie Sie typische Fehler vermeiden

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für entgangene Zinsen, wenn ein Kredit mit gebundenem Sollzins vorzeitig beendet wird. Die Bank rechnet dabei (vereinfacht) den Schaden aus, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Mehr Hintergrund finden Sie auch in unserem Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.

Wann ist Vorfälligkeit wahrscheinlich?

  • Baufinanzierung / Immobiliendarlehen mit Zinsbindung: häufig ja (außer Kündigungsrecht nach Gesetz oder Zinsbindungsende)
  • Ratenkredit: möglich, aber oft begrenzt
  • Variabler Zinssatz: häufig kündbar, Vorfälligkeit oft nicht das Hauptthema

Wichtiger Punkt: Gesetzliche Grenzen bei Verbraucherdarlehen

Bei vielen Verbraucherdarlehen ist die Entschädigung gesetzlich begrenzt. Die Details stehen in § 502 BGB. Für die Praxis heißt das: Bei klassischen Ratenkrediten ist die Vorfälligkeit oft deutlich niedriger als bei Immobilienfinanzierungen.

Zusätzlicher Praxis-Hinweis (leicht verständlich zusammengefasst): Finanztip erklärt Vorfälligkeitsentschädigung mit Beispielen und typischen Stolperfallen.

Checkliste: So prüfen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung schneller

  • Ablösebetrag schriftlich anfordern (Restschuld + Vorfälligkeit + Stichtag).
  • Zinsbindung & Laufzeit im Vertrag prüfen (Ende der Zinsbindung ist oft ein sauberer Wechselpunkt).
  • Sondertilgungsrechte nutzen, bevor Sie komplett ablösen (wenn möglich).
  • Vergleich rechnen: Einsparung durch neuen Zins vs. Kosten der Ablösung.
  • Im Zweifel: Beratung einholen (z. B. Steuerberatung bei Selbstständigen oder Fachberatung bei Immobilienfinanzierung).

Kredit ablösen: Ablauf, Unterlagen und typische Fallstricke

Wenn Sie Ihren Kredit beenden möchten, ist die Ablösung häufig der schnellste Weg: Sie zahlen die Restschuld (und ggf. Zusatzkosten) und erhalten danach eine Bestätigung der Bank. Je nach Kreditart sind folgende Schritte üblich:

SchrittWas Sie tunWarum das wichtig ist
1. Stichtag festlegenDatum wählen, zu dem Sie ablösen möchtenZinsen & Vorfälligkeit hängen am Stichtag
2. Ablösebetrag anfordernBank um schriftliche Aufstellung bittenSie brauchen eine belastbare Zahl für den Vergleich
3. Zahlung/ÜberweisungRestschuld begleichen (ggf. durch neuen Kredit)Erst dann ist der Vertrag praktisch beendet
4. Bestätigung sichernKündigungs-/Ablösebestätigung anfordernWichtig für Unterlagen, Schufa & Nachweise
5. Unterlagen ablegenAlles geordnet archivierenHilft bei Rückfragen, Steuerunterlagen, Nachweisen

Wenn Sie dazu ein Schreiben benötigen: In unserem Beitrag zum Ablöseschreiben / Kredit ablösen finden Sie eine passende Vorlage.

Umschuldung: Wann lohnt es sich – und wann eher nicht?

Eine Umschuldung bedeutet: Sie ersetzen den alten Kredit durch einen neuen – idealerweise mit besseren Konditionen. Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • der alte Kredit deutlich teurer ist (hoher Effektivzins),
  • Sie mehrere Kredite zu einer Rate bündeln möchten,
  • Sie Ihre Laufzeit, Rate oder Flexibilität verbessern wollen (z. B. Sondertilgung).

Eine Umschuldung lohnt sich häufig nicht, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung sehr hoch ist und die Zinsersparnis das nicht ausgleicht – oder wenn der neue Kredit schlechtere Bedingungen hat (z. B. keine Sondertilgung, längere Laufzeit, höhere Gesamtkosten).

Kündigung durch den Kreditgeber: Wann die Bank kündigen darf

Auch Banken können Kreditverträge kündigen – typischerweise bei Zahlungsverzug. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt (u. a. bei Verbraucherdarlehen). Als Orientierung dient § 498 BGB.

Voraussetzungen und Fristen (praxisnah)

Typisch ist: Die Bank muss den Kreditnehmer mahnen, eine Frist setzen und auf die Folgen hinweisen. Erst wenn bestimmte Rückstände vorliegen und die Frist erfolglos bleibt, kann eine Kündigung zulässig sein. Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten, handeln Sie früh:

  • Kontakt zur Bank aufnehmen und Ratenpause oder Stundung prüfen.
  • Haushaltsbudget prüfen (Einnahmen/Ausgaben) und realistische Rate verhandeln.
  • Wenn nötig: Schuldnerberatung einschalten (neutral, frühzeitig).

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Im Beitrag Kündigung Kredit Vorlage finden Sie ein Kündigungsschreiben Muster für verschiedene Fristen und Anlässe – inklusive Download.

Wenn Sie nicht „kündigen“, sondern ablösen möchten: Das passende Anschreiben finden Sie hier: Ablöseschreiben / Kredit ablösen.

FAQ: Häufige Fragen zum Kredit kündigen

Kann ich jeden Kredit jederzeit kündigen?

Das hängt von der Kreditart und den Vertragsbedingungen ab. Bei variablen Zinsen ist eine Kündigung oft möglich, bei fester Zinsbindung häufig nur zu bestimmten Zeitpunkten oder gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich den Ablösebetrag schriftlich geben.

Was ist besser: Kredit kündigen oder umschulden?

Wenn Sie „kündigen“ und sofort zurückzahlen können, ist die Ablösung der direkte Weg. Wenn Sie die Restschuld finanzieren möchten oder Zinsen sparen wollen, ist Umschuldung häufig sinnvoll – aber nur, wenn alle Kosten (inkl. Vorfälligkeit) berücksichtigt sind.

Wie schnell geht eine Ablösung?

Bei Ratenkrediten oft in wenigen Tagen, sobald der Ablösebetrag feststeht und die Zahlung erfolgt. Bei Immobilienfinanzierungen kann es länger dauern (Unterlagen, Sicherheiten, ggf. Grundbuch-Themen). Planen Sie ausreichend Puffer ein.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei hohen Summen (z. B. Immobilienkredit) lohnt sich eine fachliche Prüfung vor der Unterschrift.

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