Weiterbildung – Online lernen – Kredit – Vorfälligkeitsentschädigung, Kredit vorzeitig ablösen und dann?
Hier lernen Sie alles Wichtige zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Kredit und Darlehen: Wann Banken sie verlangen dürfen (und wann nicht), welche Rechtsgrundlagen gelten, wie die Berechnung typischerweise funktioniert und wie Sie eine Forderung prüfen. Außerdem erhalten Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste sowie einen Mustertext, mit dem Sie eine nachvollziehbare Berechnung bei der Bank anfordern können.
Wichtig: Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen oder Streit über die Berechnung ist eine fachkundige Prüfung sinnvoll.
Kurz-Check: Darf die Bank Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Beantworten Sie diese 6 Fragen – oft erkennen Sie damit schnell, ob eine Forderung überhaupt plausibel ist:
- Haben Sie gekündigt/abgelöst – oder hat die Bank gekündigt?
- Handelt es sich um einen Ratenkredit oder um ein Immobiliendarlehen?
- Läuft die Zinsbindung noch – oder sind 10 Jahre + 6 Monate seit Vollauszahlung vorbei?
- Enthält Ihr Vertrag nachvollziehbare Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung?
- Gibt es Sondertilgungsrechte, die in der Berechnung berücksichtigt werden müssen?
- Haben Sie eine vollständige Berechnung (Parameter, Abzinsung, Restlaufzeit, ersparte Kosten) schriftlich erhalten?
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den Banken in bestimmten Fällen verlangen können, wenn ein Darlehen vorzeitig beendet wird. Hintergrund: Bei Darlehen mit gebundenem Sollzins kalkuliert die Bank über die vereinbarte Laufzeit mit Zinseinnahmen. Wenn Sie vorzeitig ablösen, kann der Bank ein Zins- und Margenschaden entstehen – genau dieser Schaden wird (unter engen Voraussetzungen) ersetzt.
Entscheidend ist dabei: Nicht jede vorzeitige Ablösung führt automatisch zu einer zulässigen Vorfälligkeitsentschädigung. In der Praxis scheitern Forderungen häufig an Fristen, fehlenden Pflichtangaben im Vertrag, falschen Parametern oder daran, dass die Bank vertragliche Sondertilgungen nicht korrekt einrechnet.
Typische Gründe: Warum wird ein Kredit vorzeitig abgelöst?
Eine vorzeitige Ablösung passiert selten „aus Spaß“, sondern weil sich Lebensumstände oder Finanzierungsziele ändern. Häufige Gründe sind:
- Verkauf der Immobilie (z. B. Trennung, Erbschaft, Ortswechsel)
- Umschuldung in ein günstigeres Darlehen (wenn die Zinsbindung noch läuft)
- Liquidität durch Erbe/Bonus/Verkauf – Sie möchten schuldenfrei werden
- Jobwechsel oder Umzug mit Neubewertung der Finanzierung
- Finanzielle Überlastung (wichtig: hier drohen zusätzliche Kosten/Fristen)
Rechtsgrundlagen (mit Quellen im Text)
Für die Vorfälligkeitsentschädigung sind in Deutschland vor allem diese Normen und Entscheidungen relevant (als Orientierung – Details hängen immer vom Vertragstyp ab):
- § 489 BGB – ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (u. a. „10 Jahre + 6 Monate“ nach Vollauszahlung bei gebundenem Sollzins)
- § 490 Abs. 2 BGB – Kündigung aus berechtigtem Interesse; Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigung
- § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen (inkl. Voraussetzungen, Ausschlussgründe und – bei Ratenkrediten – Obergrenzen)
- Art. 247 § 7 EGBGB – Pflichtangaben u. a. zur Berechnungsmethode (wichtig bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen)
- BGH, 19.01.2016 – XI ZR 103/15 – kündigt die Bank außerordentlich, darf sie grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
- BGH, 20.05.2025 – XI ZR 22/24 – fehlende/unklare Angaben zur Berechnungsmethode können den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausschließen
Zusätzlich hilfreich (Verbraucherhinweise & Praxis): Verbraucherzentrale: Darlehen vorzeitig zurückzahlen und Hinweise der BaFin für Verbraucherfragen.
Wann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zulässig?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist typischerweise dann ein Thema, wenn:
- ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig endet,
- die vorzeitige Beendigung vom Darlehensnehmer ausgeht (Kündigung/Ablösung),
- und die Bank tatsächlich einen nachvollziehbar berechneten Schaden geltend macht.
In der Praxis ist der Punkt „nachvollziehbar berechnet“ entscheidend. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen müssen die vertraglichen Pflichtangaben zur Berechnungsmethode so gestaltet sein, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Grundprinzip und wesentliche Parameter versteht. Andernfalls kann der Anspruch ausgeschlossen sein (siehe z. B. BGH, XI ZR 22/24).
Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Es gibt mehrere Konstellationen, in denen eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangt werden darf – oder jedenfalls häufig angreifbar ist. Die wichtigsten Fälle:
| Situation | Was das praktisch bedeutet | Quelle |
|---|---|---|
| 10 Jahre + 6 Monate seit Vollauszahlung sind vorbei | Ordentliche Kündigung möglich – regelmäßig ohne Vorfälligkeitsentschädigung | § 489 BGB |
| Bank kündigt außerordentlich (z. B. Zahlungsverzug) | Bank darf nach BGH-Grundsätzen keine Vorfälligkeitsentschädigung „oben drauf“ verlangen | BGH XI ZR 103/15 |
| Pflichtangaben zur Berechnungsmethode im Vertrag unzureichend | Anspruch kann ausgeschlossen sein – besonders relevant bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen | § 502 BGB, Art. 247 § 7 EGBGB, BGH XI ZR 22/24 |
| Vertraglicher Sondertilgungsrahmen wird ignoriert | Berechnung kann zu hoch sein, weil die Bank „theoretisch mögliche“ Tilgungen falsch behandelt | Vertrag + Berechnung prüfen lassen |
| Fehlerhafte Parameter (Restschuld, Laufzeit, Abzinsung, ersparte Kosten) | Berechnung kann erheblich abweichen – immer schriftlich aufschlüsseln lassen | Berechnung anfordern |
Zinsbindungsfrist: Was bedeutet das in der Praxis?
Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Ablösung bei Immobiliendarlehen oft nur über besondere Wege möglich (z. B. Verkauf, Umschuldung, berechtigtes Interesse). Wer „einfach so“ aussteigen möchte, muss häufig mit einer Forderung rechnen – allerdings nur, wenn sie rechtlich und rechnerisch sauber ist.
Unterschied: Ratenkredit vs. Baufinanzierung (Immobiliendarlehen)
Viele Missverständnisse entstehen, weil Regeln für Ratenkredite pauschal auf Baufinanzierungen übertragen werden. Das ist gefährlich – denn die Systeme sind unterschiedlich.
| Merkmal | Ratenkredit (Allgemein-Verbraucherdarlehen) | Immobiliendarlehen (Baufinanzierung) |
|---|---|---|
| Typische Höhe | eher klein/mittel | hoch, langfristig |
| Obergrenze | häufig max. 1,0 % (bzw. 0,5 %) der Restschuld – je nach Restlaufzeit | keine pauschale 1%-Logik – Berechnung deutlich komplexer |
| Rechtsanker | § 502 BGB (inkl. Grenzen für Allgemein-Verbraucherdarlehen) | § 489 BGB, § 490 BGB, Art. 247 § 7 EGBGB + BGH-Rechtsprechung |
| Typische Streitpunkte | Höhe/Deckelung, Restlaufzeit, Gebühren | Berechnungsmethode, Abzinsung, Sondertilgung, Pflichtangaben im Vertrag |
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Wie Banken typischerweise vorgehen
Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich meist aus zwei Teilen zusammen:
- Refinanzierungsschaden: Die Bank kann das vorzeitig zurückgezahlte Geld nur zu aktuellen Marktkonditionen anlegen/verleihen – die Differenz zum ursprünglichen Zinssatz kann ein Schaden sein.
- Margenschaden: Der entgangene Gewinnanteil (Zinsmarge) aus dem ursprünglichen Vertrag.
Zusätzlich müssen in der Praxis oft ersparte Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Genau hier liegt häufig Streitpotenzial – weil kleine Annahmen große Beträge verändern können.
Aktiv-Aktiv-Methode
Bei der Aktiv-Aktiv-Methode wird angenommen, dass die Bank die Restschuld wieder als neues Darlehen vergibt. Der Schaden ergibt sich dann aus der Differenz zwischen Vertragszins und dem Zinssatz, den die Bank bei einer neuen Kreditvergabe realistischerweise erzielen könnte – zuzüglich weiterer Parameter.
Aktiv-Passiv-Methode
Bei der Aktiv-Passiv-Methode wird angenommen, dass die Bank das zurückgezahlte Geld am Kapitalmarkt anlegt, z. B. in Hypothekenpfandbriefe. Der Schaden ergibt sich aus der Differenz zwischen den vertraglich erwarteten Zahlungen und den Erträgen, die bei einer solchen Anlage möglich wären – abgezinst auf den heutigen Wert.
Ein anschauliches Beispiel (vereinfacht) für unterschiedliche Rechenwege finden Sie z. B. hier: Beispielrechnung & Rechenparameter. Beachten Sie: In der Praxis sind Bankberechnungen deutlich komplexer als eine Überschlagsformel.
Vereinfachte Formel: grobe Orientierung (keine Bankformel)
Wenn Sie eine erste grobe Orientierung brauchen, können Sie überschlägig prüfen, ob die Forderung „in einer realistischen Größenordnung“ liegt. Wichtig: Diese Formel ersetzt keine Bankberechnung und keine Prüfung – sie hilft nur, extreme Ausreißer zu erkennen.
- Restschuld und Restzinsbindung notieren
- Vertragszins vs. aktueller Marktzins vergleichen
- Sondertilgungen berücksichtigen
- Nach Abzinsung und ersparten Kosten fragen
Wenn die Bank diese Parameter nicht transparent liefern kann oder im Vertrag Pflichtangaben zur Methode fehlen, wird es rechtlich relevant (siehe BGH XI ZR 22/24).
Vorfälligkeitsrechner finden (für eine erste Orientierung)
Online-Rechner können helfen, ein Gefühl für Größenordnungen zu bekommen – ersetzen aber keine Vertrags- und Parameterprüfung. Einen bekannten Rechner finden Sie hier: Vorfälligkeitsrechner.
Sondertilgung: Warum dieser Punkt so oft zu Fehlern führt
Sondertilgungsrechte sind häufig der Knackpunkt. Wenn Ihr Vertrag erlaubt, jährlich einen Betrag sonderzutilgen, dann muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung diese Möglichkeit sauber berücksichtigen. In der Praxis wird das nicht immer nachvollziehbar dargestellt. Das kann zu zu hohen Forderungen führen.
Typische Fragen an die Bank:
- Welche Sondertilgungsrechte wurden angesetzt – und warum?
- Wurden bereits geleistete Sondertilgungen korrekt in die Restschuld eingerechnet?
- Welche Abzinsungssätze wurden verwendet (und auf welcher Grundlage)?
- Welche ersparten Risiko- und Verwaltungskosten wurden abgezogen?
Checkliste: Vorfälligkeitsentschädigung prüfen (8 Schritte)
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie eine Forderung akzeptieren oder bezahlen. Ziel: Erst prüfen, dann entscheiden.
- Vertragstyp klären: Ratenkredit oder Immobiliendarlehen?
- Kündigungsgrund klären: Haben Sie gekündigt – oder hat die Bank gekündigt? (bei Bankkündigung: vgl. BGH XI ZR 103/15)
- 10-Jahres-Regel prüfen: Liegt die Vollauszahlung 10 Jahre zurück (plus Kündigungsfrist)? (vgl. § 489 BGB)
- Pflichtangaben im Vertrag: Ist die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung verständlich beschrieben? (vgl. Art. 247 § 7 EGBGB, BGH XI ZR 22/24)
- Restschuld & Laufzeit: Stimmen Restschuld, Restzinsbindung, Ratenplan?
- Sondertilgung: Wurden Sondertilgungsrechte berücksichtigt?
- Parameter anfordern: Abzinsung, Referenzzins, ersparte Kosten, Rechenmethode schriftlich verlangen.
- Vergleichen: Plausibilisieren Sie die Größenordnung mit einem Rechner – und prüfen Sie bei hohen Beträgen fachkundig.
Mustertext: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anfordern
Sie können folgenden Text verwenden, um von der Bank eine nachvollziehbare, prüffähige Berechnung zu erhalten. Passen Sie die eckigen Klammern an. Diese Vorlage dient nur als Orientierung für Ihre eigenen Dokumente.
Betreff: Bitte um detaillierte und prüffähige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Darlehen (Vertragsnummer: [NUMMER], Objekt/Verwendungszweck: [ANGABE]) bitte ich um Übersendung einer vollständigen, nachvollziehbaren und prüffähigen Berechnung der von Ihnen angesetzten Vorfälligkeitsentschädigung.
Bitte teilen Sie mir insbesondere schriftlich mit:
1) Restschuld zum Ablösezeitpunkt und zugrunde gelegter Tilgungsplan
2) Restlaufzeit / Restzinsbindungsdauer und verwendete Zahlungsströme
3) verwendete Berechnungsmethode (z. B. Aktiv-Passiv oder Aktiv-Aktiv) und die konkreten Parameter
4) Abzinsungssatz / Referenzzins (inkl. Quelle und Stichtag) sowie die angewendeten Abzinsungsfaktoren
5) Berücksichtigung vertraglicher Sondertilgungsrechte und bereits geleisteter Sondertilgungen
6) Abzug ersparter Risiko- und Verwaltungskosten (mit Ansatz und Begründung)
7) ggf. weitere Kostenpositionen oder Annahmen, die die Höhe beeinflussen
Bitte bestätigen Sie mir außerdem, auf welcher vertraglichen Grundlage Sie die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen und wo im Vertrag die Berechnungsmethode erläutert ist.
Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
[ANSCHRIFT]
[DATUM]
Wann ist fachkundige Hilfe sinnvoll?
Eine Prüfung, durch eine fachkundige Stelle ist stets sinnvoll, aber besonders, wenn:
- es um hohe Beträge geht (typisch bei Baufinanzierungen),
- Ihr Vertrag unklare Pflichtangaben enthält,
- Sondertilgungen im Vertrag vereinbart sind,
- die Bank keine prüffähige Berechnung liefert,
- oder Sie einen Verkauf/Umschuldung unter Zeitdruck durchführen müssen.
Als neutrale Informationsstellen können Sie auch Hinweise der Verbraucherzentrale nutzen und bei Bedarf Verbraucherfragen an die BaFin richten.
FAQ zur Vorfälligkeitsentschädigung
Kann ich nach 10 Jahren immer ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen?
Bei Darlehen mit gebundenem Sollzins besteht nach § 489 BGB regelmäßig ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren ab Vollauszahlung – unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Details hängen vom Vertrag ab (z. B. Vollauszahlungszeitpunkt, Vertragsgestaltung).
Gilt die 1%-Regel immer?
Nein. Die „1%-Regel“ wird häufig mit Ratenkrediten (Allgemein-Verbraucherdarlehen) verbunden. Bei Immobiliendarlehen sind Berechnung und Rechtslage komplexer. Maßgeblich sind u. a. § 502 BGB sowie die vertraglichen Pflichtangaben und BGH-Rechtsprechung.
Was ist, wenn die Bank kündigt?
Kündigt die Bank außerordentlich, darf sie nach BGH-Grundsätzen grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (vgl. BGH XI ZR 103/15).
Warum sind Pflichtangaben im Vertrag so wichtig?
Bei Verbraucherdarlehen – insbesondere bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen – können unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode dazu führen, dass der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist (vgl. Art. 247 § 7 EGBGB und BGH XI ZR 22/24).
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