Weiterbildung – Online lernen – Kredit – Kreditarten – Kreditversicherung Merkmale, Vorteile & Nachteile der Restschuldversicherung
Sie möchten wissen, ob eine Kreditversicherung (auch Restschuldversicherung, kurz RSV) wirklich sinnvoll ist? In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich, wie eine Kreditversicherung funktioniert, welche Leistungen realistisch sind, welche Kosten entstehen und welche Alternativen es gibt. Zusätzlich erhalten Sie eine klare Checkliste, damit Sie Angebote objektiv vergleichen und typische Kostenfallen vermeiden.
Manche Kreditnehmer wissen es nicht: Heute ist es möglich, seine Ratenzahlung abzusichern. Die Kreditversicherung – häufig als Restschuldversicherung (RSV) oder Kreditlebensversicherung angeboten – kann im Idealfall einspringen, wenn Raten wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit vorübergehend nicht gezahlt werden können. Für den Todesfall kann sie Erben vor offenen Verbindlichkeiten schützen. In der Praxis gilt jedoch: Leistung, Preis und Ausschlüsse unterscheiden sich stark. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
Kreditversicherung und Restschuldversicherung: Definition
Eine Kreditversicherung ist eine Versicherung, die Zahlungsverpflichtungen aus einem Kredit absichern soll. Im Alltag meinen Banken und Vergleichsportale damit meist die Restschuldversicherung (RSV). Der Begriff „Kreditversicherung“ wird also oft als Oberbegriff genutzt – die RSV ist die typische Form im Privatkreditbereich.
Wichtig: Eine Restschuldversicherung ist keine Standard-Police. Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse, Beitragsmodell (Einmalbeitrag oder laufender Beitrag) und die Abwicklung im Leistungsfall unterscheiden sich deutlich. Genau deshalb sollten Sie nicht nur den Preis ansehen, sondern die Bedingungen prüfen – am besten mit einer klaren Checkliste (weiter unten im Beitrag).
So funktioniert eine Restschuldversicherung (RSV)
Die Restschuldversicherung wird häufig direkt beim Kreditabschluss angeboten – entweder durch die Bank selbst oder durch einen Versicherer im Hintergrund. Sie soll je nach Tarif eines oder mehrere Risiken abdecken:
- Todesfall: Die Versicherung tilgt die Restschuld (oder einen vereinbarten Anteil).
- Arbeitsunfähigkeit / Krankheit: Die Versicherung übernimmt Raten meist zeitlich begrenzt (z. B. für einige Monate).
- Arbeitslosigkeit: Auch hier werden Raten häufig nur für einen begrenzten Zeitraum übernommen – und oft erst nach Wartezeiten.
In der Praxis finden Sie RSV-Modelle als Einzelversicherung oder als Gruppenversicherung (häufig: Die Bank ist Versicherungsnehmer, der Kreditnehmer ist versicherte Person). Das kann Einfluss auf Informationen, Dokumente und Abläufe haben. Achten Sie deshalb darauf, wer Vertragspartner der Versicherung ist und an wen Sie sich bei Fragen oder im Leistungsfall wenden müssen.
Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, finden Sie neutrale Erläuterungen zur Restschuldversicherung auch bei der Finanzaufsicht: BaFin – Restschuldversicherung.
Wichtige Regeln: Kopplungsverbot und 7-Tage-Frist (seit 2025)
Wichtiger Verbraucherschutz: Der Kreditabschluss darf bei allgemeinen Verbraucherdarlehen nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie eine Restschuldversicherung abschließen. Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 492a BGB (Kopplungsgeschäfte).
Zusätzlich gilt seit Anfang 2025 eine gesetzliche Wartefrist: Eine Restschuldversicherung darf bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags wirksam geschlossen werden. Nachlesen können Sie das in § 7a VVG. Das Ziel ist klar: mehr Bedenkzeit, weniger Druck im Beratungsgespräch.
Merke: Wenn Ihnen jemand vermittelt, ohne Kreditversicherung gäbe es grundsätzlich keinen Kredit, ist das ein Warnsignal. Lassen Sie sich Unterlagen geben, prüfen Sie Alternativen und vergleichen Sie Angebote in Ruhe.
Leistungen & typische Ausschlüsse: Wo Kreditversicherungen oft enttäuschen
Eine Kreditversicherung klingt auf den ersten Blick nach „Rundumschutz“. In der Realität ist der Schutz häufig lückenhaft oder an Bedingungen geknüpft. Typische Punkte, die Sie in den Bedingungen finden (und prüfen sollten):
- Wartezeiten: Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beginnen oft erst nach einer Wartefrist.
- Begrenzte Leistungsdauer: Raten werden häufig nur für wenige Monate übernommen, nicht für die komplette Restlaufzeit.
- Ausschlüsse: Vorerkrankungen, bestimmte Diagnosen, psychische Erkrankungen oder befristete Beschäftigungen können den Schutz einschränken.
- Definitionen: Was genau „Arbeitsunfähigkeit“ oder „Arbeitslosigkeit“ bedeutet, ist tarifabhängig.
- Nachweispflichten: Im Leistungsfall sind Nachweise und Fristen entscheidend.
Verbraucherschützer weisen regelmäßig darauf hin, dass Restschuldversicherungen teuer sind und vergleichsweise selten zahlen. Eine kompakte Einordnung finden Sie z. B. hier: Verbraucherzentrale – Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.
Kosten: Warum eine Restschuldversicherung den Kredit spürbar verteuert
Die Kosten sind einer der Hauptgründe, warum eine Kreditversicherung kritisch bewertet wird. Häufig wird die Prämie als Einmalbeitrag berechnet und direkt mitfinanziert. Das bedeutet: Sie zahlen nicht nur die Prämie, sondern häufig auch Zinsen auf die Prämie, weil sie Bestandteil des Kreditbetrags wird.
Das ist aus Sicht vom Kreditgeber attraktiv: Das Ausfallrisiko sinkt, und bei Vermittlung oder Verkauf entsteht oft zusätzliche Marge. Kreditnehmer sollten deshalb besonders sorgfältig rechnen – und sich nicht von „nur ein paar Euro mehr pro Monat“ täuschen lassen.
| Beispiel (vereinfacht) | Ohne RSV | Mit RSV (Einmalbeitrag wird mitfinanziert) |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | 10.000 € | 10.900 € (10.000 € + 900 € RSV) |
| Laufzeit | 48 Monate | 48 Monate |
| Effektiver Jahreszins (Beispiel) | 8,0 % | 8,0 % |
| Monatliche Rate (grobe Orientierung) | ca. 244 € | ca. 266 € |
| Gesamtkosten über Laufzeit | deutlich niedriger | deutlich höher (Prämie + Zinsen auf Prämie) |
Tipp: Lassen Sie sich den Preis der Kreditversicherung separat ausweisen (als Euro-Betrag) und fragen Sie, ob der Beitrag einmalig oder monatlich anfällt. Prüfen Sie anschließend, ob Sie den Schutz nicht günstiger und passender außerhalb des Kredits erhalten (z. B. über eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung).
Vorteile & Nachteile von Kreditversicherung und Restschuldversicherung
Vorteile
- Planbarkeit: Bei klaren Bedingungen kann die Ratenzahlung in Krisen stabilisiert werden.
- Schutz der Familie: Todesfallschutz kann Erben vor Restschulden bewahren.
- Einfacher Abschluss: Die Versicherung wird häufig direkt beim Kreditantrag angeboten.
Nachteile
- Hohe Kosten: Prämien können den Kredit massiv verteuern.
- Ausschlüsse: Viele Tarife zahlen nur unter engen Voraussetzungen.
- Begrenzte Leistung: Ratenübernahme oft nur zeitweise.
- Druck im Verkauf: RSV wird im Kreditgespräch häufig als „sinnvoll“ dargestellt, obwohl Alternativen existieren.
Wann ist eine Kreditversicherung sinnvoll – und wann nicht?
Eine Kreditversicherung oder Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn die finanzielle Belastung sehr hoch ist und ein realistisches Risiko besteht, dass die Raten ohne Absicherung nicht tragbar wären. Typische Situationen:
- Hohe Kreditsumme und lange Laufzeit (z. B. größere Autofinanzierung).
- Alleinverdiener mit finanzieller Verantwortung (Familie, laufende Verpflichtungen).
- Kein anderes Sicherheitsnetz (keine Rücklagen, keine passende Absicherung vorhanden).
In vielen Fällen ist eine RSV jedoch nicht sinnvoll – zum Beispiel bei kleinen Konsumkrediten, überschaubaren Raten oder wenn Sie bereits über eine solide Absicherung verfügen. Wenn Sie bereits eine Risikolebensversicherung und möglicherweise eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sind Sie oft besser und flexibler abgesichert als über eine kreditgebundene Restschuldversicherung.
Ein weiterer Praxispunkt: Bei überschaubaren Raten ist es häufig sinnvoller, Rücklagen aufzubauen (Notgroschen), statt eine teure Versicherung zu finanzieren, die im Ernstfall möglicherweise nicht zahlt.
Alternativen zur Restschuldversicherung: Oft günstiger und flexibler
Die wichtigste Frage lautet: Welche Absicherung passt zu Ihrem Risiko? Bei vielen Kreditnehmern sind Alternativen zur Kreditversicherung besser geeignet, weil sie nicht an einen einzelnen Kredit gebunden sind.
| Alternative | Wofür geeignet? | Vorteil gegenüber RSV |
|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | Todesfallschutz | Unabhängig vom Kredit, häufig günstiger, klare Zweckbindung (Familie absichern) |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Einkommensausfall durch BU | Absichert das Einkommen (nicht nur eine einzelne Rate), meist umfassender |
| Notgroschen / Rücklagen | Kurzfristige Engpässe | Kein Ausschluss, jederzeit verfügbar, keine Vertragsbindung |
Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie darauf, dass Sie wirklich Äpfel mit Äpfeln vergleichen: Eine Restschuldversicherung schützt in vielen Tarifen nur einen Teil des Risikos und oft nur zeitweise, während eine eigenständige Absicherung (z. B. Risikoleben/BU) meist breiter wirkt.
Checkliste: Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten
- Preis in Euro schriftlich geben lassen (Einmalbeitrag / Monatsbeitrag).
- Wird die Prämie mitfinanziert? Wenn ja: Sie zahlen vermutlich Zinsen auf die Prämie.
- Welche Risiken sind abgedeckt? Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit – oder nur ein Teil?
- Wartezeiten & Karenzzeiten prüfen (ab wann wird überhaupt gezahlt?).
- Leistungsdauer prüfen (z. B. maximal X Monate Ratenübernahme).
- Ausschlüsse lesen (Vorerkrankungen, Beschäftigungsart, psychische Diagnosen usw.).
- Wer ist Vertragspartner? Bank/Versicherer – Einzel- oder Gruppenversicherung.
- Widerrufsrecht und Fristen notieren (siehe nächster Abschnitt).
- Alternativen gegenrechnen (Risikoleben, BU, Rücklagen).
Widerruf & Kündigung: So reagieren Sie richtig
Wenn Sie eine Kreditversicherung bzw. Restschuldversicherung abgeschlossen haben und unsicher sind, prüfen Sie zuerst Widerrufsmöglichkeiten. Häufig können Sie innerhalb einer Frist in Textform widerrufen. Als Orientierung gilt in vielen Fällen:
- Widerruf oft innerhalb von 14 Tagen möglich (abhängig vom konkreten Vertrag).
- Bei Todesfallabsicherung teilweise 30 Tage Widerrufsfrist.
Rechtsgrundlagen und Hinweise finden Sie z. B. in § 8 VVG (Widerrufsrecht) sowie in den Verbraucherinformationen der BaFin zur Restschuldversicherung. Entscheidend ist immer die Widerrufsbelehrung und die Dokumentation in Ihren Unterlagen.
Wenn ein Widerruf nicht (mehr) möglich ist, kommt eine Kündigung infrage. Beachten Sie dabei: Kündigungsfristen, mögliche Rückerstattungen und die Frage, ob die Prämie bereits vollständig gezahlt wurde (Einmalbeitrag), sind vertraglich geregelt. Bei Unsicherheit kann eine unabhängige Beratung helfen – ohne Verkaufsinteresse.
Sicht vom Kreditgeber bei der Kreditversicherung
Die Kreditversicherung verkaufen Assekuranzen oder Banken im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrags. Dabei gilt:
- Je umfangreicher das Paket, desto teurer ist am Ende der Versicherungsschutz.
Wer beim Abschluss eines Kreditvertrags vor die Frage gestellt wird, ob eine Kreditversicherung bzw. Restschuldversicherung sinnvoll ist oder nicht, sollte nüchtern rechnen. Für den Laien ist es nicht leicht zu erkennen, wann eine Versicherung für Kredite wirklich hilft und wann Kreditnehmer getrost auf diese Sicherheit verzichten können. Auf jeden Fall sollte der Abschluss gut überlegt sein. Diese Versicherung ist häufig ein Kostentreiber und erhöht die Kreditkosten nicht gerade unwesentlich.
Für den Kreditgeber ist eine Kreditversicherung oft attraktiv: Das Ausfallrisiko sinkt. Verkauft die Bank die Versicherung direkt im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, entsteht zusätzlich häufig ein wirtschaftlicher Vorteil (z. B. über Vertrieb und Vermittlung). Genau deshalb ist eine unabhängige Prüfung für Kreditnehmer besonders wichtig.
Sichtweise vom Kreditnehmer: Wann der Schutz hilft – und wann er überflüssig ist
Hier ist der Vorteil für den Kreditnehmer nicht automatisch gegeben. Handelt es sich um einen Kredit für Konsumgüter und sind die monatlichen Raten überschaubar, ist eine Kreditversicherung oft überflüssig. Anders kann es aussehen, bei einer Autofinanzierung oder einem Immobilienkredit. Hier ist es wichtiger, die Gesamtrisiken zu betrachten – allerdings ist auch dort nicht automatisch eine RSV die beste Lösung.
Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit können unter anderem sein:
- lange Krankheit
- unverschuldete Arbeitslosigkeit
- oder der Tod des Kreditnehmers.
Der Versicherer zahlt die Raten bei Krankheit und Arbeitslosigkeit je nach Vertrag über einen bestimmten Zeitraum weiter; im Todesfall kann die Tilgung ganz oder teilweise übernommen werden. Kreditnehmer haben oft die Wahl, sich nur für den Todesfall oder zusätzlich gegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abzusichern. Das Komplettpaket bietet den größten Umfang, ist jedoch meist sehr teuer.
Ist eine Kreditversicherung (Restschuldversicherung) überhaupt sinnvoll?
Wenn Sie bereits durch eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sind, können Sie häufig auf den teuren Schutz durch eine Restschuldversicherung verzichten. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung der Versicherung für Kredite oft vorzuziehen, weil der Schutz nicht an das Vorhandensein eines Kredits gebunden ist.
Sollten Sie auch Arbeitslosigkeit absichern wollen, prüfen Sie die Bedingungen besonders genau: Wartezeiten, Nachweispflichten und Ausschlüsse entscheiden darüber, ob die Kreditversicherung im Ernstfall wirklich hilft. Ein neutraler Überblick zu typischen Stolperstellen findet sich auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband: vzbv – Schutz vor unfreiwilligen RSV-Abschlüssen.
Beratung durch den Kreditgeber: Worauf Sie im Gespräch achten sollten
Kreditnehmer, die unsicher sind, ob sie den Versicherungsschutz brauchen, sollten ihre Entscheidung nicht überstürzen. Lassen Sie sich nicht vom Kreditgeber unter Druck setzen. Für allgemeine Verbraucherdarlehen ist es nicht zulässig, den Kreditabschluss an den Abschluss einer Restschuldversicherung zu koppeln (siehe § 492a BGB). Zusätzlich schützt seit Anfang 2025 eine Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditabschluss und RSV-Abschluss (siehe § 7a VVG).
Bedenken Sie immer: Ein günstiger Kredit kann durch eine teure Kreditversicherung sehr teuer werden. Zudem gilt: Nur wenn eine Versicherung zwingende Voraussetzung für den Kredit ist, müssen ihre Kosten typischerweise in die Gesamtkosten-/Zinsbetrachtung einfließen. Wenn die RSV „freiwillig“ ist, werden die Kosten in der Werbung häufig getrennt dargestellt. Deshalb gilt: Immer Gesamtkosten vergleichen, nicht nur den Zinssatz.
FAQ: Häufige Fragen zur Kreditversicherung (RSV)
Muss ich eine Restschuldversicherung beim Kreditabschluss abschließen?
In der Regel nein. Für allgemeine Verbraucherdarlehen darf der Kreditabschluss nicht von einer Restschuldversicherung abhängig gemacht werden (Kopplungsverbot). Sie sollten sich Angebote getrennt ausweisen lassen und in Ruhe vergleichen.
Woran erkenne ich, ob die RSV den Kredit verteuert?
Fragen Sie nach dem Gesamtpreis der Versicherung in Euro, ob die Prämie mitfinanziert wird und wie hoch die Gesamtbelastung über die Laufzeit ist. Besonders teuer wird es oft bei Einmalbeiträgen, die in den Kredit „eingerechnet“ werden.
Zahlt die Kreditversicherung immer, wenn ich arbeitslos oder krank werde?
Nein. Ob und wie lange gezahlt wird, hängt von Wartezeiten, Ausschlüssen und der Definition im Vertrag ab. Prüfen Sie die Bedingungen und Nachweispflichten, bevor Sie unterschreiben.
Fazit zur Kreditversicherung und Restschuldversicherung
Kurz zusammengefasst, was bei der Kreditversicherung bzw. Restschuldversicherung wichtig ist:
- Eine Kreditversicherung kann im Einzelfall sinnvoll sein – ist aber häufig teuer und leistet nur eingeschränkt.
- Lesen Sie Bedingungen, Ausschlüsse, Wartezeiten und Leistungsdauer sorgfältig.
- Rechnen Sie immer die Gesamtkosten durch – inklusive Prämie und möglicher Zinsen auf die Prämie.
- Prüfen Sie Alternativen wie Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rücklagen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Kopplung ist bei allgemeinen Verbraucherdarlehen unzulässig, zudem gilt die 7-Tage-Frist.
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