Fragen und Antworten zur Ausbildung: Rechte, Pflichten, Urlaub, Arbeitszeit und Kündigung

Ausbildung – Fragen und Antworten zur Ausbildung zu Urlaub, Probezeit, Arbeitszeit, Rechten und Pflichten

Fragen und Antworten zur Ausbildung helfen Ihnen dabei, wichtige Regeln während einer Berufsausbildung schnell zu verstehen. Immer wieder entstehen Unsicherheiten zu den Rechten und Pflichten von Azubis und Ausbildungsbetrieben, zum Ausbildungsvertrag, zur Probezeit, zum Urlaubsanspruch, zur Arbeitszeit oder zur Berufsschule. Auf der Bildungsbibel erhalten Sie deshalb die wichtigsten Regelungen verständlich erklärt und mit praktischen Beispielen ergänzt.

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung richten sich an angehende und bereits beschäftigte Azubis, Eltern sowie Ausbildungsbetriebe. Sie erfahren unter anderem, welche Gesetze gelten, was im Berufsausbildungsvertrag stehen muss, welche Aufgaben ein Betrieb übertragen darf, wie eine Kündigung funktioniert und welche besonderen Schutzvorschriften für minderjährige Azubis gelten.

Fragen und Antworten zur Ausbildung zu Rechten und Pflichten, Urlaub, Probezeit, Arbeitszeit und Ausbildungsvertrag
Fragen und Antworten zur Ausbildung

Das Wichtigste zur Ausbildung auf einen Blick

Damit Sie schnell die passende Information finden, erhalten Sie zunächst einen Überblick. Die Fragen und Antworten zur Ausbildung werden anschließend ausführlich erklärt.

  • Die betriebliche Berufsausbildung wird vor allem durch das Berufsbildungsgesetz und im Handwerk ergänzend durch die Handwerksordnung geregelt.
  • Für minderjährige Azubis gelten zusätzlich die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
  • Der Berufsausbildungsvertrag muss wesentliche Angaben zu Ausbildungsdauer, Arbeitszeit, Vergütung, Probezeit, Urlaub und Kündigung enthalten.
  • Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
  • Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet werden.
  • Azubis müssen für Berufsschule, vorgeschriebene Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen freigestellt werden.
  • Bei minderjährigen Azubis gelten besondere Regeln für Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Nachtarbeit und bestimmte Tätigkeiten.
  • Notwendige Ausbildungsmittel müssen vom Ausbildungsbetrieb grundsätzlich kostenlos bereitgestellt werden.
  • Das Berichtsheft beziehungsweise der Ausbildungsnachweis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden.
  • Eine Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt, verlängert oder in Teilzeit durchgeführt werden.

Welche Gesetze sind für die Ausbildung zuständig?

Bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung spielt das Berufsbildungsgesetz BBiG eine zentrale Rolle. Es regelt zahlreiche grundlegende Bereiche einer dualen Berufsausbildung, beispielsweise den Berufsausbildungsvertrag, die Rechte und Pflichten, die Probezeit, die Vergütung, die Kündigung und das Prüfungswesen.

In der Ausbildungsordnung sind für jeden Ausbildungsberuf die wesentlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Die §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes sowie für Ausbildungsberufe des Handwerks die entsprechenden Vorschriften der Handwerksordnung HwO bilden hierfür wichtige gesetzliche Grundlagen.

Darüber hinaus sind bei Fragen und Antworten zur Ausbildung weitere Gesetze von Bedeutung. Für minderjährige Azubis gilt insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis spielen beispielsweise das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz eine Rolle. Zusätzlich können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Vertragsregelungen relevant sein.

RechtsgrundlageWichtige Themen
Berufsbildungsgesetz – BBiGAusbildungsvertrag, Pflichten, Vergütung, Probezeit, Kündigung, Prüfung
Handwerksordnung – HwOBerufsausbildung und Prüfungen in Handwerksberufen
Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchGArbeitszeit, Pausen, Urlaub und Schutz minderjähriger Azubis
Arbeitszeitgesetz – ArbZGArbeitszeit insbesondere bei volljährigen Azubis
Bundesurlaubsgesetz – BUrlGGesetzlicher Mindesturlaub volljähriger Azubis
AusbildungsordnungAusbildungsinhalte, Ausbildungsdauer und Prüfungsanforderungen eines Berufs

Was regelt die Ausbildungsordnung?

Die Ausbildungsordnung legt bundesweit verbindliche Standards für einen anerkannten Ausbildungsberuf fest. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die grundlegende Qualität einer Berufsausbildung nicht davon abhängt, in welchem Betrieb oder Bundesland die Ausbildung absolviert wird.

Für die Fragen und Antworten zur Ausbildung ist die Ausbildungsordnung deshalb besonders wichtig. Sie enthält insbesondere die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen.

  • Bezeichnung und Beschreibung des Ausbildungsberufs,
  • Dauer der Berufsausbildung,
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben werden müssen,
  • sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte sowie
  • Anforderungen an Zwischen-, Abschluss- oder gestreckte Abschlussprüfungen.

Wer legt den Rahmenlehrplan für die Ausbildung fest?

Die duale Berufsausbildung findet an zwei zentralen Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Für den betrieblichen Teil erlässt der Bund die jeweilige Ausbildungsordnung. Für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz einen Rahmenlehrplan, der mit der entsprechenden Ausbildungsordnung abgestimmt wird.

Die Länder können diesen Rahmenlehrplan unmittelbar übernehmen oder daraus einen eigenen Lehrplan entwickeln. Bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung sollte deshalb zwischen dem bundesweit geregelten betrieblichen Ausbildungsrahmen und der Umsetzung des Berufsschulunterrichts im jeweiligen Bundesland unterschieden werden.

Weitere Informationen und aktuelle Rahmenlehrpläne finden Sie bei der Kultusministerkonferenz.

Wo finde ich eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe?

Im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe finden Sie die nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberufe. Herausgegeben wird das Verzeichnis vom Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB.

Das Verzeichnis ist für Fragen und Antworten zur Ausbildung besonders hilfreich, wenn Sie die offizielle Ausbildungsdauer, die Rechtsgrundlage, Fachrichtungen, Schwerpunkte oder weitere Angaben zu einem Ausbildungsberuf suchen. Aktuell enthält das Verzeichnis 324 anerkannte Ausbildungsberufe.

Hier geht es zur Übersicht beim Bundesinstitut für Berufsbildung: Verzeichnis und Informationen zu anerkannten Ausbildungsberufen.

Welche Angaben muss ein Ausbildungsvertrag enthalten?

Zu den besonders wichtigen Fragen und Antworten zur Ausbildung gehört der Berufsausbildungsvertrag. Das Berufsbildungsgesetz nennt in § 11 BBiG die Angaben, die in der Vertragsabfassung mindestens enthalten sein müssen.

Der wesentliche Vertragsinhalt muss unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages und spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform abgefasst werden. Dabei ist inzwischen auch eine elektronische Vertragsabfassung möglich. Bei einer elektronischen Übermittlung muss der Vertrag gespeichert und ausgedruckt werden können und der Ausbildungsbetrieb muss den Empfang nachweisen.

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung rund um den Ausbildungsvertrag betreffen insbesondere folgende Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebs sowie des Azubis, bei Minderjährigen zusätzlich Angaben zu den gesetzlichen Vertretern,
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,
  • die Berufstätigkeit, für die ausgebildet wird,
  • Beginn und Dauer der Ausbildung,
  • Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung, Höhe und gegebenenfalls Zusammensetzung der Ausbildungsvergütung,
  • Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen für eine Kündigung,
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie
  • die Form des Ausbildungsnachweises.

Praxis-Tipp der Bildungsbibel: Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag nicht nur auf die Ausbildungsvergütung. Gerade Arbeitszeit, Probezeit, Urlaubsanspruch, Ausbildungsort, Überstundenregelung und anwendbare Tarifverträge können später entscheidend werden. Viele Fragen und Antworten zur Ausbildung lassen sich bereits durch einen sorgfältigen Blick in den Vertrag klären.

Weitere Informationen finden Sie auf der Bildungsbibel im Beitrag zum Ausbildungsvertrag mit Mindestangaben, Rechten, Pflichten und Kündigung.

Wo finde ich ein Muster für den Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertragsmuster finden Sie auf der Webseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Dort stehen aktuelle Vorlagen für Berufsausbildungsverträge zur Verfügung.

Ein Muster ist bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung hilfreich, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung der Vertragsdaten. Zuständig für die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses ist je nach Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere zuständige Stelle.

Welche Rechte hat ein Azubi?

Rechte von Azubis gehören zu den zentralen Fragen und Antworten zur Ausbildung. Ein Ausbildungsbetrieb beschäftigt einen Azubi nicht einfach wie eine gewöhnliche Arbeitskraft. Das Berufsausbildungsverhältnis dient vor allem dazu, die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendig ist.

Nach § 14 BBiG muss der Ausbildungsbetrieb die Berufsausbildung planmäßig sowie sachlich und zeitlich gegliedert durchführen. Das Ausbildungsziel soll innerhalb der vorgesehenen Ausbildungsdauer erreichbar sein.

  • Ordnungsgemäße Ausbildung: Der Betrieb muss die vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
  • Geeigneter Ausbilder: Der Betrieb muss selbst ausbilden oder ausdrücklich einen geeigneten Ausbilder mit dieser Aufgabe beauftragen.
  • Kostenlose Ausbildungsmittel: Notwendige Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Digitale Ausbildungsmittel: Soweit für digitales mobiles Ausbilden zusätzliche Hard- oder Software erforderlich ist, muss auch diese kostenlos bereitgestellt werden.
  • Freistellung: Für die Berufsschule, vorgeschriebene Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen muss eine Freistellung erfolgen.
  • Ausbildungsnachweis: Der Betrieb muss Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
  • Geeignete Aufgaben: Es dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und körperlich angemessen sind.
  • Schutz: Der Betrieb muss dafür sorgen, dass Azubis körperlich und sittlich nicht gefährdet werden.

Bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung ist damit ein Grundsatz besonders wichtig: Ein Azubi ist in erster Linie zum Lernen im Betrieb. Natürlich gehört produktive Arbeit zur Berufsausbildung. Sie muss jedoch einen Bezug zum Ausbildungsberuf haben und darf die Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte nicht dauerhaft verdrängen.

Darf ein Azubi nur einfache Hilfsarbeiten erledigen?

Nein. Einfache Arbeiten können zeitweise zur Ausbildung gehören. Problematisch wird es, wenn ein Azubi dauerhaft Tätigkeiten erledigen soll, die keinen ausreichenden Bezug zum Ausbildungsziel haben.

Beispiel: Ein angehender Kaufmann für Büromanagement sortiert gelegentlich Unterlagen und übernimmt Ablagearbeiten. Das kann Teil betrieblicher Abläufe sein. Muss er jedoch über einen längeren Zeitraum fast ausschließlich Ablage, Botengänge oder private Besorgungen erledigen, während wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden, sollte er das Gespräch mit dem Ausbilder suchen.

Gilt ein Akkordarbeitsverbot für alle Azubis?

Ein pauschales Akkordarbeitsverbot allein aufgrund des Status als Azubi gibt es nicht für jeden Erwachsenen. Die besonderen Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes betreffen Jugendliche. Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit und bestimmten anderen tempoabhängigen Arbeiten beschäftigt werden.

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung müssen deshalb zwischen volljährigen und minderjährigen Azubis unterscheiden. Bei Minderjährigen greifen deutlich weitergehende Schutzvorschriften.

Welche ärztlichen Untersuchungen sind bei Minderjährigen vorgeschrieben?

Für Jugendliche gelten besondere Regeln. Wer als Jugendlicher in das Berufsleben eintritt, darf grundsätzlich nur beschäftigt werden, wenn innerhalb der letzten 14 Monate eine ärztliche Erstuntersuchung stattgefunden hat und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist grundsätzlich eine erste Nachuntersuchung vorgesehen. Auch deshalb sollten Fragen und Antworten zur Ausbildung immer berücksichtigen, ob ein Azubi bereits volljährig oder noch minderjährig ist.

Welche Pflichten hat ein Azubi?

Neben den Rechten sind bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung auch die Pflichten wichtig. Nach § 13 BBiG müssen sich Azubis darum bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.

  • Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung sorgfältig ausführen.
  • An Berufsschule und vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.
  • Zulässigen Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen folgen.
  • Die Ordnung des Ausbildungsbetriebs beachten.
  • Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln.
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren.
  • Die Ausbildungsnachweise regelmäßig schriftlich oder elektronisch führen.
  • Den Empfang der Vertragsabfassung bestätigen.

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung zeigen damit deutlich, dass Ausbildung auf Gegenseitigkeit beruht. Der Ausbildungsbetrieb muss fachgerecht ausbilden, während der Azubi aktiv am Erreichen des Ausbildungsziels mitwirken muss.

Kann ich die Dauer der Ausbildung verkürzen?

Ja. Auch die Verkürzung gehört zu den häufigen Fragen und Antworten zur Ausbildung. Die Grundlage bildet insbesondere § 8 BBiG sowie für entsprechende Handwerksausbildungen die Handwerksordnung.

Ausbildungsbetrieb und Azubi können gemeinsam eine Verkürzung beantragen. Die zuständige Stelle hat die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch innerhalb der verkürzten Zeit erreicht werden kann.

Welche Voraussetzungen konkret anerkannt werden, kann von der zuständigen Stelle und dem Ausbildungsberuf abhängen. Eine entsprechende schulische Vorbildung, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Vorkenntnisse können beispielsweise eine Rolle spielen. Die Fragen und Antworten zur Ausbildung sollten deshalb immer auch mit der zuständigen Kammer geklärt werden.

Kann eine Ausbildung verlängert werden?

Ja. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer auf Antrag des Azubis verlängern, wenn dies erforderlich ist, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Vor der Entscheidung wird der Ausbildungsbetrieb angehört.

Beispiel: Ein Azubi fällt aufgrund einer längeren Erkrankung über einen erheblichen Zeitraum aus und konnte wichtige Ausbildungsinhalte nicht erlernen. Ist dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet, kann geprüft werden, ob eine Verlängerung sinnvoll und erforderlich ist.

Wie lange ist die Probezeit und wie kann ich kündigen?

Die Probezeit gehört zu den wichtigsten Fragen und Antworten zur Ausbildung. Nach § 20 BBiG beginnt jedes Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat dauern und darf höchstens vier Monate betragen.

Die Probezeit gibt beiden Vertragsparteien Gelegenheit festzustellen, ob der gewählte Ausbildungsberuf, der Ausbildungsbetrieb und der Azubi zueinander passen.

Kann während der Probezeit ohne Frist gekündigt werden?

Ja. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Maßgebend ist § 22 BBiG.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Fragen und Antworten zur Ausbildung sind an dieser Stelle wichtig, weil eine einfache Kündigung per E-Mail oder Messenger nicht ausreicht.

Infos zur Kündigung während einer Ausbildung

Wie kann nach der Probezeit gekündigt werden?

Nach Ablauf der Probezeit gelten deutlich strengere Regeln. Eine Kündigung ist aus einem wichtigen Grund ohne Kündigungsfrist möglich. Der Azubi kann außerdem mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte.

Bei Fragen und Antworten zur Ausbildung rund um einen Betriebswechsel ist Vorsicht erforderlich: Der Wunsch, lediglich denselben Ausbildungsberuf in einem anderen Betrieb fortzuführen, entspricht nicht automatisch der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit wegen Aufgabe der Ausbildung oder Wechsel in einen anderen Beruf. In solchen Fällen kann beispielsweise ein Aufhebungsvertrag eine Lösung sein.

SituationGrundregel
Während der ProbezeitKündigung jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich
Nach der Probezeit aus wichtigem GrundFristlose Kündigung möglich
Azubi gibt Berufsausbildung aufKündigung mit vier Wochen Frist möglich
Azubi wechselt in einen anderen AusbildungsberufKündigung mit vier Wochen Frist möglich
Beide Seiten einigen sich auf BeendigungAufhebungsvertrag kann vereinbart werden

Wie viel Urlaub steht mir in der Ausbildung zu?

Der Urlaubsanspruch zählt zu den besonders häufigen Fragen und Antworten zur Ausbildung. Die Dauer des Urlaubs muss im Ausbildungsvertrag angegeben sein. Beim gesetzlichen Mindesturlaub muss zwischen minderjährigen und volljährigen Azubis unterschieden werden.

Für Minderjährige ist § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes maßgebend. Entscheidend ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

Alter zu Beginn des KalenderjahresGesetzlicher Mindesturlaub
Noch nicht 16 JahreMindestens 30 Werktage
Noch nicht 17 JahreMindestens 27 Werktage
Noch nicht 18 JahreMindestens 25 Werktage
Ab 18 JahrenMindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche

Bei volljährigen Azubis ist grundsätzlich das Bundesurlaubsgesetz maßgebend. Die dort vorgesehenen 24 Werktage beziehen sich auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche entsprechen sie 20 Arbeitstagen gesetzlichem Mindesturlaub.

Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Deshalb sollten Sie bei Fragen und Antworten zur Ausbildung nicht nur den gesetzlichen Mindestwert betrachten, sondern auch Ihren eigenen Vertrag und einen möglicherweise geltenden Tarifvertrag prüfen.

Wann sollten minderjährige Azubis Urlaub erhalten?

Der Urlaub minderjähriger Berufsschüler soll grundsätzlich während der Berufsschulferien gewährt werden. Wird Urlaub außerhalb der Schulferien genommen und muss der Azubi währenddessen die Berufsschule besuchen, sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Ausgleichsregelungen vor.

Darf ein Azubi Urlaub einfach selbst festlegen?

Nein. Urlaub muss beantragt und vom Ausbildungsbetrieb genehmigt werden. Die Urlaubswünsche des Azubis sind grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe oder andere vorrangige Urlaubswünsche entgegenstehen.

Beispiel: Sie möchten während der Sommerferien zwei Wochen verreisen. Beantragen Sie den Urlaub rechtzeitig und buchen Sie nach Möglichkeit erst verbindlich, wenn die Genehmigung vorliegt. Solche praktischen Fragen und Antworten zur Ausbildung können unnötige Konflikte vermeiden.

Wie lange dürfen minderjährige Azubis arbeiten?

Bei der Arbeitszeit unterscheiden sich die Fragen und Antworten zur Ausbildung deutlich danach, ob ein Azubi minderjährig oder volljährig ist. Für Minderjährige gelten die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Ein minderjähriger Azubi darf grundsätzlich nicht länger als acht Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als acht Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche grundsätzlich bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

Darüber hinaus enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz Sonderregelungen, beispielsweise für bestimmte tarifvertragliche Gestaltungen sowie für einzelne Branchen und besondere Situationen. Bei konkreten Fragen und Antworten zur Ausbildung sollte deshalb immer auch geprüft werden, ob eine gesetzliche Ausnahme einschlägig ist.

Welche Pausen gelten für Minderjährige?

Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden beträgt die vorgeschriebene Pausenzeit mindestens 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 60 Minuten Pause erforderlich.

Eine einzelne Ruhepause muss mindestens 15 Minuten dauern. Außerdem dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht länger als viereinhalb Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Dürfen Minderjährige nachts arbeiten?

Grundsätzlich dürfen minderjährige Azubis nicht zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr beschäftigt werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält jedoch branchenspezifische Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Tätigkeiten in der Gastronomie, Landwirtschaft oder im Bäckerhandwerk.

Mehr zu den Arbeitszeiten während der Ausbildung finden Sie in diesem Beitrag von anwalt.org.

Welche Arbeitszeit gilt für volljährige Azubis?

Bei volljährigen Azubis gelten andere Vorschriften. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz ist zu beachten. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wenn innerhalb des vorgesehenen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

Zusätzlich sind der Ausbildungsvertrag, mögliche Tarifverträge und betriebliche Regelungen zu berücksichtigen. Deshalb lassen sich Fragen und Antworten zur Ausbildung zur Arbeitszeit nicht immer nur mit einer einzigen Zahl beantworten.

Wie wird die Berufsschule auf die Ausbildungszeit angerechnet?

Die Berufsschule ist fester Bestandteil einer dualen Ausbildung. Fragen und Antworten zur Ausbildung betreffen deshalb häufig die Frage, ob ein Azubi nach der Schule noch in den Betrieb zurückkehren muss.

Nach § 15 BBiG muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi für den Berufsschulunterricht freistellen. Außerdem darf ein Azubi vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, nicht im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden.

  • Die Berufsschulunterrichtszeit wird einschließlich Pausen und notwendiger Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte angerechnet.
  • Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten wird einmal pro Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet.
  • Eine Berufsschulwoche mit planmäßig mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet.
  • Für vorgeschriebene Prüfungen und bestimmte außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen muss der Azubi freigestellt werden.
  • Der Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist ebenfalls freizustellen.

Beispiel: Sie haben an einem Berufsschultag sechs Unterrichtsstunden mit jeweils mindestens 45 Minuten. Handelt es sich um den einmal wöchentlich berücksichtigten Berufsschultag nach § 15 BBiG, wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet. In den Fragen und Antworten zur Ausbildung ist deshalb die konkrete Stundenanzahl des Schultages wichtig.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Auch die Bezahlung gehört zu den häufigen Fragen und Antworten zur Ausbildung. Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Sie muss mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigen.

Für neu beginnende duale Berufsausbildungen gelten derzeit folgende gesetzliche Mindestbeträge pro Monat:

AusbildungsjahrMonatliche Mindestvergütung
1. Ausbildungsjahr724 Euro
2. Ausbildungsjahr854 Euro
3. Ausbildungsjahr977 Euro
4. Ausbildungsjahr1.014 Euro

Die Mindestvergütung ist jedoch nicht automatisch die tatsächlich übliche Ausbildungsvergütung. Tarifverträge und freiwillige Leistungen des Betriebs können zu deutlich höheren Beträgen führen. Die Fragen und Antworten zur Ausbildung zur Vergütung sollten deshalb immer den Ausbildungsberuf, die Branche, den Ausbildungsbeginn und eine mögliche Tarifbindung berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Bildungsbibel zur Mindestausbildungsvergütung. Dort erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Vergütung während der Ausbildung.

Müssen Überstunden vergütet werden?

Wird ein Azubi über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus beschäftigt, muss diese zusätzliche Zeit nach dem Berufsbildungsgesetz besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Für die Fragen und Antworten zur Ausbildung zu Überstunden ist außerdem wichtig, dass die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen weiterhin gelten. Regelmäßige Überstunden sollten zudem nicht dazu führen, dass der eigentliche Ausbildungszweck in den Hintergrund tritt.

Ist das Berichtsheft während der Ausbildung Pflicht?

Der Ausbildungsnachweis, häufig als Berichtsheft bezeichnet, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Fragen und Antworten zur Ausbildung. Azubis sind nach dem Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

Der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und diesen regelmäßig durchsehen. Besonders wichtig: Der Betrieb muss Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Damit dient das Berichtsheft nicht nur der Prüfungsvorbereitung. Es kann auch dokumentieren, ob die vorgesehenen Ausbildungsinhalte tatsächlich vermittelt wurden. Deshalb gehört dieses Thema zu den praktisch besonders wichtigen Fragen und Antworten zur Ausbildung.

Tipp der Bildungsbibel: Schreiben Sie Ihren Ausbildungsnachweis regelmäßig und möglichst zeitnah. Nach mehreren Wochen lassen sich einzelne Tätigkeiten, Unterweisungen und Lerninhalte oft nur noch schwer nachvollziehen.

Was gilt bei Krankheit während der Ausbildung?

Auch Krankheit gehört zu den wichtigen Fragen und Antworten zur Ausbildung. Kann ein Azubi wegen einer Erkrankung nicht arbeiten, muss der Ausbildungsbetrieb unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Zusätzlich sind die gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu beachten.

Bei einer unverschuldeten Verhinderung besteht grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung. Nach dem Berufsbildungsgesetz kann die Vergütung bei einem in der Person des Azubis liegenden unverschuldeten Verhinderungsgrund grundsätzlich bis zu sechs Wochen weitergezahlt werden.

Einzelne Krankheitstage verlängern die Ausbildung nicht automatisch. Bei umfangreichen Fehlzeiten kann jedoch die Frage entstehen, ob das Ausbildungsziel noch innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreichbar ist. Dann sollte die zuständige Kammer frühzeitig einbezogen werden.

Kann die Ausbildung in Teilzeit gemacht werden?

Teilzeitausbildung ist heute ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Fragen und Antworten zur Ausbildung. Ausbildungsbetrieb und Azubi können vereinbaren, dass die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für die gesamte Ausbildung oder einen bestimmten Zeitraum reduziert wird.

Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf dabei grundsätzlich höchstens um 50 Prozent reduziert werden. Durch die Teilzeit verlängert sich normalerweise die Ausbildungsdauer entsprechend, jedoch nicht unbegrenzt.

Eine Teilzeitausbildung kann beispielsweise interessant sein, wenn familiäre Verpflichtungen, Kinderbetreuung oder andere persönliche Gründe mit einer Vollzeitausbildung schwer vereinbar sind. Sie ist jedoch nicht ausschließlich auf bestimmte Personengruppen beschränkt.

Weitere Fragen und Antworten zur Ausbildung in Teilzeit sowie Rechenbeispiele finden Sie auf der Bildungsbibel im Beitrag zur Teilzeitausbildung.

Was passiert bei der Abschlussprüfung?

Die Prüfung ist ein weiterer wichtiger Bereich der Fragen und Antworten zur Ausbildung. Je nach Ausbildungsberuf gibt es beispielsweise eine klassische Zwischen- und Abschlussprüfung oder eine gestreckte Abschlussprüfung mit mehreren Teilen.

Für vorgeschriebene Prüfungen muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi freistellen. Auch der Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, ist nach den gesetzlichen Vorgaben freizustellen.

Was passiert, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird?

Besteht ein Azubi die Abschlussprüfung nicht, kann sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern. Die Verlängerung ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.

Diese Fragen und Antworten zur Ausbildung sind besonders wichtig, weil die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bei einer nicht bestandenen Prüfung rechtzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb geklärt werden sollte.

Hat ein Azubi Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?

Ja. Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss der Ausbildungsbetrieb grundsätzlich ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Mit Einwilligung des Azubis kann das Zeugnis auch elektronisch erteilt werden.

Das Zeugnis muss mindestens Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten. Auf Wunsch sind zusätzlich Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Auch dieses Thema gehört deshalb zu den Fragen und Antworten zur Ausbildung, die bereits vor Ausbildungsende bekannt sein sollten. Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis kann für spätere Bewerbungen von großer Bedeutung sein.

Was passiert bei einer Übernahme nach der Ausbildung?

Ein Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich nicht automatisch verpflichtet, einen Azubi nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss weiterzubeschäftigen. Es können jedoch tarifvertragliche oder sonstige besondere Regelungen bestehen.

Arbeitet ein ehemaliger Azubi nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mit Wissen des Betriebs weiter, ohne dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Für die Fragen und Antworten zur Ausbildung rund um die Übernahme empfiehlt es sich deshalb, bereits vor der Abschlussprüfung zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung geplant ist.

Was tun bei Problemen mit dem Ausbildungsbetrieb?

Nicht jede Schwierigkeit während einer Ausbildung muss zu einer Kündigung oder einem Ausbildungsabbruch führen. Fragen und Antworten zur Ausbildung sollten deshalb auch mögliche Lösungswege berücksichtigen.

Der erste Ansprechpartner ist häufig der Ausbilder. Lassen sich Probleme dort nicht lösen, kommen je nach Betrieb und Situation weitere Ansprechpartner infrage.

  • Ausbilder oder Ausbildungsleitung,
  • Betriebsrat,
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung, sofern vorhanden,
  • Ausbildungsberatung der zuständigen IHK oder Handwerkskammer,
  • Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit sowie
  • Assistierte Ausbildung bei schulischen, persönlichen oder betrieblichen Problemen.

Die Assistierte Ausbildung der Bundesagentur für Arbeit kann beispielsweise bei Lernschwierigkeiten, Problemen in der Berufsschule, Prüfungsvorbereitung oder Konflikten im Ausbildungsbetrieb unterstützen.

Welche Möglichkeiten gibt es ohne Ausbildungsplatz?

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung beginnen häufig bereits vor dem eigentlichen Ausbildungsstart. Wer keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte nicht nur weitere Bewerbungen schreiben, sondern auch Unterstützungsangebote und alternative Einstiegsmöglichkeiten prüfen.

Eine Möglichkeit ist die Einstiegsqualifizierung. Dabei können Sie einen Beruf und einen Ausbildungsbetrieb über einen längeren Zeitraum kennenlernen und praktische Berufserfahrung sammeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einstiegsqualifizierung den späteren Einstieg in eine reguläre Berufsausbildung erleichtern.

Weitere Informationen bietet außerdem der Beitrag über ausbildungsbegleitende Hilfen. Heute ist insbesondere die Assistierte Ausbildung der Bundesagentur für Arbeit ein wichtiges Unterstützungsangebot.

Praktische Beispiele aus dem Ausbildungsalltag

Beispiel 1: Der Betrieb verlangt ständig ausbildungsfremde Arbeiten

Ein Azubi soll über mehrere Wochen fast ausschließlich Lager aufräumen, private Einkäufe erledigen und Reinigungsarbeiten durchführen. Die im Ausbildungsplan vorgesehenen fachlichen Inhalte werden kaum vermittelt.

Bei solchen Fragen und Antworten zur Ausbildung ist § 14 BBiG wichtig. Aufgaben müssen dem Ausbildungszweck dienen. Einzelne Nebenarbeiten können zulässig sein, eine dauerhafte Beschäftigung mit überwiegend ausbildungsfremden Tätigkeiten ist jedoch problematisch.

Beispiel 2: Das Berichtsheft soll nur nach Feierabend geschrieben werden

Ein Ausbildungsbetrieb erklärt allen Azubis, dass der Ausbildungsnachweis ausschließlich in der privaten Freizeit geschrieben werden müsse.

Das entspricht nicht der gesetzlichen Grundregel. Der Ausbildungsbetrieb muss Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. Gerade solche praktischen Fragen und Antworten zur Ausbildung sind wichtig, weil viele Azubis ihre Rechte im Alltag nicht kennen.

Beispiel 3: Nach sechs Berufsschulstunden noch in den Betrieb?

Ein Azubi hat an einem Berufsschultag sechs Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten. Handelt es sich um den einmal wöchentlich entsprechend anzurechnenden Berufsschultag, wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.

Eine pauschale Forderung, anschließend noch einen vollständigen Arbeitstag im Betrieb zu leisten, wäre daher nicht richtig. Bei Fragen und Antworten zur Ausbildung zur Berufsschule muss die gesetzliche Anrechnung berücksichtigt werden.

Beispiel 4: Minderjähriger Azubi soll regelmäßig zehn Stunden arbeiten

Ein 17-jähriger Azubi soll wegen hohen Arbeitsaufkommens regelmäßig zehn Stunden am Tag arbeiten. Das widerspricht grundsätzlich den Schutzvorschriften für Jugendliche. Für Minderjährige gelten grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, wobei das Gesetz nur bestimmte Ausnahmen zulässt.

Beispiel 5: Kündigung per Messenger während der Probezeit

Ein Azubi schreibt seinem Ausbildungsbetrieb über einen Messenger, dass er ab sofort nicht mehr zur Arbeit komme und die Ausbildung kündige. Obwohl während der Probezeit grundsätzlich ohne Kündigungsfrist gekündigt werden kann, reicht eine solche Nachricht nicht aus. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Häufige Fragen zur Berufsausbildung

Die folgenden kurzen Fragen und Antworten zur Ausbildung fassen wichtige Punkte noch einmal kompakt zusammen.

Wie lang darf die Probezeit sein?

Die Probezeit einer Berufsausbildung muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

Kann ich während der Probezeit sofort kündigen?

Ja. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen.

Darf ich nach der Probezeit einfach mit vier Wochen Frist kündigen?

Nicht in jedem Fall. Die besondere Kündigungsmöglichkeit mit vier Wochen Frist besteht für den Azubi, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte. Diese Unterscheidung ist für die Fragen und Antworten zur Ausbildung zum Betriebswechsel besonders wichtig.

Muss mein Betrieb Werkzeug bezahlen?

Die für die Ausbildung und Prüfungen notwendigen Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur muss der Ausbildungsbetrieb grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen.

Darf ich das Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?

Der Ausbildungsbetrieb muss Ihnen Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. Die Fragen und Antworten zur Ausbildung zum Berichtsheft betreffen deshalb nicht nur die Pflicht des Azubis, sondern auch die Pflichten des Betriebs.

Kann ich meine Ausbildungszeit verkürzen?

Ja. Ausbildungsbetrieb und Azubi können gemeinsam eine Verkürzung beantragen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch innerhalb der verkürzten Dauer erreicht werden kann. Die zuständige Stelle entscheidet darüber.

Kann ich eine Ausbildung in Teilzeit machen?

Ja. Eine Teilzeitausbildung kann grundsätzlich zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart werden. Durch die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit kann sich die Gesamtdauer verlängern.

Wie viel Urlaub habe ich als volljähriger Azubi?

Für volljährige Azubis gilt grundsätzlich das Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche beziehungsweise umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Vertrag oder Tarifvertrag können mehr Urlaub vorsehen.

Wie viel Urlaub haben minderjährige Azubis?

Je nach Alter zu Beginn des Kalenderjahres beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 30, 27 oder 25 Werktage. Bei diesen Fragen und Antworten zur Ausbildung ist das Alter am 1. Januar entscheidend.

Muss ich nach der Berufsschule noch arbeiten?

Das hängt vom jeweiligen Berufsschultag ab. Einmal pro Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. Andere Berufsschulzeiten werden nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Muss ich am Tag vor der Abschlussprüfung arbeiten?

Am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi nach § 15 BBiG freistellen. Diese Regel sollte bei den Fragen und Antworten zur Ausbildung zur Prüfungsvorbereitung nicht übersehen werden.

Darf mein Ausbildungsbetrieb Überstunden verlangen?

Überstunden sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen müssen jedoch eingehalten werden. Über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigungszeit muss besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Was kann ich tun, wenn Ausbildungsinhalte fehlen?

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Ausbilder und vergleichen Sie die tatsächlichen Ausbildungsinhalte mit der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan. Bleibt das Problem bestehen, können Sie sich an die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer wenden. Gerade bei solchen Fragen und Antworten zur Ausbildung kann frühes Handeln verhindern, dass größere Wissenslücken entstehen.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Auf Verlangen des Azubis kann sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern, höchstens jedoch um ein Jahr.

Habe ich Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?

Ja. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss grundsätzlich ein Ausbildungszeugnis ausgestellt werden. Auf Verlangen können auch Verhalten und Leistung aufgenommen werden.

Checkliste für Azubis zum Ausbildungsstart

Mit dieser Checkliste können Sie viele Fragen und Antworten zur Ausbildung bereits zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses klären:

  • Ist der richtige Ausbildungsberuf im Vertrag eingetragen?
  • Stimmen Beginn und Dauer der Berufsausbildung?
  • Ist die Probezeit zwischen einem und vier Monaten vereinbart?
  • Ist die regelmäßige Ausbildungszeit eindeutig angegeben?
  • Ist die Ausbildungsvergütung korrekt eingetragen?
  • Ist geregelt, wie Überstunden ausgeglichen oder vergütet werden?
  • Ist der Urlaubsanspruch korrekt angegeben?
  • Wissen Sie, welcher Tarifvertrag gegebenenfalls gilt?
  • Kennen Sie Ihren verantwortlichen Ausbilder?
  • Haben Sie einen betrieblichen Ausbildungsplan erhalten beziehungsweise kennen Sie dessen Inhalte?
  • Ist geklärt, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt wird?
  • Kennen Sie die Regeln zur Berufsschule und zur Anrechnung der Schulzeiten?
  • Wissen Sie, welche Kammer beziehungsweise zuständige Stelle für Ihre Ausbildung verantwortlich ist?

Weitere Informationen rund um die Ausbildung

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Fazit: Rechte und Pflichten während der Ausbildung kennen

Die Fragen und Antworten zur Ausbildung zeigen, dass eine Berufsausbildung aus deutlich mehr als der täglichen Arbeit im Ausbildungsbetrieb besteht. Ausbildungsvertrag, Ausbildungsordnung, Berufsschule, Arbeitszeit, Urlaub, Ausbildungsvergütung, Berichtsheft und Prüfung greifen ineinander und bilden gemeinsam den rechtlichen und organisatorischen Rahmen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen allgemeinen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und den zusätzlichen Schutzvorschriften für minderjährige Azubis. Nicht jede Regel zur Arbeitszeit, zum Akkord oder zur ärztlichen Untersuchung gilt automatisch für jeden Azubi.

Nutzen Sie die Fragen und Antworten zur Ausbildung auf der Bildungsbibel als Orientierung und prüfen Sie bei einem konkreten Problem zusätzlich Ihren Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsordnung, gegebenenfalls einen Tarifvertrag sowie die Informationen Ihrer zuständigen Kammer. Je früher offene Punkte geklärt werden, desto besser lässt sich die Ausbildung erfolgreich und ohne unnötige Konflikte gestalten.

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