Ausbildung – Ausbildung Fragen und Antworten, Urlaub, Probezeit & Gesetz

Immer wieder werden mir Fragen gestellt zur Ausbildung sowie Rechte und Pflichten von Azubis und ausbildenden Betrieben, so habe ich die Antworten auf dieser Seite veröffentlicht. Hier lernen Sie nun mehr zum Thema Ausbildung Fragen und Antworten.

Sie lernen hier mehr zum Urlaubsanspruch, der Probezeit, der Arbeitszeit sowie den Gesetzen. Weiterhin zum Arbeitsvertrag und den Mindestangaben sowie weiteren interessanten Aspekten der Berufsausbildung.

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Ausbildung Fragen und Antworten

Welche Gesetze sind für die Ausbildung zuständig?

In der Ausbildungsordnung sind für jeden Ausbildungsberuf die wichtigsten Rahmenbedingungen geregelt. Die §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes BBiG sowie in den §§ 25 und 26 der Handwerksordnung HwO sind hier maßgebend. In der Ausbildungsordnung sind folgende Tatbestände geregelt:

  • Beschreibung des Ausbildungsberufes und
  • die zu erwerbenden Fähigkeiten und Kenntnisse.

Wer legt den Rahmenlehrplan für die Ausbildung fest?

Die Bundesländer legen den inhaltlichen und zeitlichen Rahmenlehrplan für jede Ausbildung bzw. Berufsausbildung fest und stimmen diesen mit den Berufsschulen ab.

Wo finde ich eine Liste für die anerkannten Ausbildungsberufe?

Im Verzeichnis für anerkannte Ausbildungsberufe finden Sie alle Berufsausbildungen die staatlich zugelassen sind. Sie finden das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB. Hier geht es zum Verzeichnis: Verzeichnis für anerkannte Ausbildungsberufe.

Welche Mindestangaben hat ein Ausbildungsvertrag?

Das Berufsbildungsgesetz nennt in § 11 die Mindestangaben für den Berufsausbildungsvertrag. Darin enthalten sein müssen folgende Angaben: die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung. Weiterhin die Berufstätigkeit, für die man ausbildet:

  • Der Beginn sowie die Dauer der Ausbildung.
  • Ob es Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gibt.
  • Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit.
  • Die Dauer der Probezeit.
  • Die Ausbildungsvergütung in ihrer Höhe und wann man sie zahlt.
  • Der Urlaubsanspruch.
  • Die Voraussetzungen zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages.
  • Die Anwendung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.

Wo finde ich ein Muster für den Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertragsmuster finden Sie auf der Webseite der Industrie- und Handelskammer IHK.

Welche Rechte hat ein Azubi?

Folgende Rechte hat ein Azubi:

  • Hat das Recht darauf das Ausbildungsziel zu erreichen zu können.
  • Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeug das von Ihrem Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
  • Freigestellt zu sein für den Berufsschulunterricht und Sonderveranstaltungen.
  • Nur Arbeiten auszuführen die dem Ausbildungszweck dienen.
  • Nur Arbeiten auszuführen, die körperlich angemessen sind.
  • Dürfen keine Akkord- oder Fließbandarbeiten durchführen.
  • Körperliche Gewalt und Züchtigung sind unzulässig.
  • Informationen zu erhalten über Sicherheits- und Ordnungsvorschriften.
  • Ein Recht auf ärztliche Untersuchung vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahren.

Welche Pflichten hat ein Azubi?

Folgende Pflichten hat ein Azubi:

  • Hat sich zu bemühen, dass Ausbildungsziel zu erreichen und sich die notwendigen Fertigkeiten anzueignen.
  • Zum Berufsschulunterricht zu gehen bzw. zu Sonderveranstaltungen.
  • Für Sauberkeit und Pflege der Gegenstände zu sorgen.
  • Die Ausbildungsnachweise regelmäßig und ordentlich zu führen.
  • Den Weisungen des Ausbildenden oder sonstigen Weisungsberechtigten Folge zu leisten, sofern die Weisungen etwas mit der Ausbildung zu tun haben.
  • Schweigepflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
  • Die Pflicht sich ärztlich untersuchen zulassen innerhalb des 1. Beschäftigungsjahres.

Kann ich die Dauer der Ausbildung verkürzen?

Ja, die Grundlage dafür bilden die § 7 und § 8 des BBiG und die §§ 27a und 27b der HwO. Darin ist geregelt, dass die zuständige Stelle bei Antrag der Vertragsparteien die Ausbildungszeit zu verkürzen, sofern zu erwarten ist, dass das Ziel der Ausbildung in gekürzter Zeit erreicht werden kann.

Wie lange ist die Probezeit bei der Ausbildung? Wie kann ich kündigen?

Die Probezeit während der Ausbildung beträgt mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Ja, gerade während der Probezeit kann man das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Maßgebend hierfür ist der § 22 Abs. 1 BBiG.

Infos zur Kündigung während einer Ausbildung

Wie viel Urlaub steht mir in der Ausbildung zu?

Die Dauer des Urlaubs muss im Ausbildungsvertrag geregelt werden und hat sein gesetzliches Fundament im § 19 des JugendarbeitsschutzgesetzJarbSchG. Die Höhe des Urlaubs in Tagen richtet sich nach dem Alter der Azubis:

  • Unter 16 Jahren Lebensalter beträgt der Urlaub 30 Werktage,
  • für noch nicht 17 Jahre alte Azubis beträgt der Urlaub 27 Werktage,
  • für noch nicht 18 Jahre alte Azubis beträgt der Urlaub 25 Werktage.
  • Sobald der Azubis 18 Jahre alt ist, ist das Bundesurlaubsgesetz maßgebend, somit hat der Azubis einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen.

Wie lange sind die Arbeitszeiten von Minderjährigen bei der Ausbildung?

Ein minderjähriger Azubi darf grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Ausnahme: Wenn der Azubi an einem Tag der Woche kürzer als 8 Stunden gearbeitet hat, so kann er diese Zeiten ausgleichen und an den Tagen der gleichen Woche bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden. Grundsätzlich dürfen minderjährige Azubis nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr beschäftigt werden. Hier gibt es aber Ausnahmen für bestimmte Berufszweige, so zum Beispiel in der Gastronomie oder im Backgewerbe. Mehr zu den Arbeitszeiten während der Ausbildung findet Ihr in diesem Beitrag von anwalt.org.

Weitere Informationen

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