Vorlage zum Kredit kündigen, 3 Kündigungsschreiben kostenlos

WeiterbildungOnline lernenKredit – Vorlage zum Kredit kündigen, 3 Kündigungsschreiben kostenlos

Sie lernen in diesem Beitrag mehr zum Kredit kündigen und erhalten eine Vorlage zum Kredit kündigen bzw. ein Muster kostenlos zum Download – passend zu mehreren Kündigungsfristen. Zusätzlich bekommen Sie klare, praxisnahe Hinweise, wie Sie ein Kündigungsschreiben korrekt ausfüllen, versenden und welche Punkte Sie vorab prüfen sollten (z. B. Kündigungsfrist, Zinsbindung, variabler Zinssatz, Vorfälligkeitsentschädigung, Ablösebetrag).

Vorlagenseite: Der Schwerpunkt liegt auf den Downloads und der schnellen Anwendung. Für Sonderfälle (z. B. Streit über Vorfälligkeit, Widerruf, Sonderkündigung) sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Vorlage zum Kredit kündigen: Muster Download, Kündigungsschreiben für 1 Monat, 3 Monate sowie nach 10 Jahren (6 Monate).
Vorlage zum Kredit kündigen

Wichtig: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen, ein Kündigungsschreiben sauber aufzusetzen und typische Fehler zu vermeiden. Wenn es um hohe Summen, Vorfälligkeitsentschädigung oder strittige Vertragsklauseln geht, lassen Sie Ihren Darlehensvertrag prüfen.


Downloads: 3 Kündigungsschreiben kostenlos

Hier finden Sie drei Word-Vorlagen (DOCX), die Sie sofort anpassen und versenden können. Wählen Sie das Muster passend zu Ihrer Situation. Wenn Sie unsicher sind, welche Frist gilt, sehen Sie im Abschnitt Kündigungsfristen im Überblick nach.


Vorlage zum Kredit kündigen: Was gehört in das Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben muss nicht kompliziert sein – aber es sollte vollständig und eindeutig sein. Mit der Vorlage zum Kredit kündigen stellen Sie sicher, dass Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut alle notwendigen Informationen erhält, um die Kündigung korrekt zuzuordnen. Besonders wichtig sind eindeutige Daten wie Darlehensnummer, Vertragsdatum und (falls vorhanden) die Kontonummer/IBAN, über die der Kredit bedient wird.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

  • Ihr Name und Anschrift (wie im Vertrag)
  • Empfänger: Bank/Kreditinstitut mit korrekter Postanschrift
  • Datum des Schreibens
  • Betreff: „Kündigung Darlehensvertrag / Kreditvertrag“
  • Darlehensnummer / Kreditkontonummer und ggf. Vertragsdatum
  • Kündigungsart: 1 Monat / 3 Monate / nach 10 Jahren (6 Monate)
  • Kündigungstermin (Datum) und Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Bitte um Schlussabrechnung / Restschuld / Ablösebetrag (wenn relevant)
  • Unterschrift (bei mehreren Kreditnehmern: alle unterschreiben)

Praxis-Tipp: Wenn Sie den Kredit nicht nur kündigen, sondern vorzeitig ablösen möchten (z. B. wegen Umschuldung), benötigen Sie häufig zusätzlich ein Ablöseschreiben. Eine passende Vorlage finden Sie hier: Kredit Ablöseschreiben.

Kündigungsfristen im Überblick: 1 Monat, 3 Monate, 10 Jahre

Bei der Kündigung eines Darlehensvertrags spielen Fristen eine zentrale Rolle. Welche Frist gilt, hängt vor allem davon ab, ob ein gebundener Sollzinssatz (Zinsbindung) oder ein variabler Zinssatz vereinbart ist – und ob Sie sich auf das gesetzliche Kündigungsrecht nach 10 Jahren berufen können. Den Gesetzestext finden Sie offiziell bei „Gesetze im Internet“: § 489 BGB – Kündigungsrechte des Darlehensnehmers.

SituationTypische FristWichtig im SchreibenPassende Vorlage
Ende der Zinsbindung bei gebundenem Sollzins (ohne neue Vereinbarung)1 Monat (zum Ende der Zinsbindung)Kündigungstermin eindeutig nennen, Bestätigung anfordern1 Monat (DOCX)
Variabler Zinssatz (z. B. Zinsanpassungen möglich)3 Monate (jederzeit mit Frist)„Variable Verzinsung“ im Vertrag prüfen, Kündigungstermin berechnen3 Monate (DOCX)
Gesetzliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren (ab vollständigem Empfang)6 MonateStartpunkt sauber prüfen (Empfang/Auszahlung), Termin exakt setzen10 Jahre / 6 Monate (DOCX)

Einmonatige Kündigungsfrist (Ende der Zinsbindung)

Bei einem Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz kann die Kündigungsfrist von einem Monat relevant werden, wenn die Zinsbindung ausläuft und keine neue Vereinbarung geschlossen wird. Damit es keine Missverständnisse gibt, nennen Sie im Kündigungsschreiben immer das Datum des Zinsbindungsendes und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Dreimonatige Frist bei variablem Zinssatz

Wenn in Ihrem Vertrag ein variabler Zinssatz vereinbart ist, kann eine Kündigung grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich sein. Prüfen Sie dazu den Vertragsteil „Zinsen / Sollzins / Zinsanpassung“. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich die Vertragsart von der Bank schriftlich bestätigen.

Kündigung nach 10 Jahren: 6 Monate Frist

Unabhängig von einer ursprünglich vereinbarten längeren Laufzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehensvertrag nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden (gesetzliches Kündigungsrecht). Entscheidend ist dabei oft der Zeitpunkt des vollständigen Empfangs (z. B. vollständige Auszahlung). Setzen Sie den Kündigungstermin sorgfältig und dokumentieren Sie, auf welchen Startpunkt Sie sich stützen.

So füllen Sie das Kündigungsschreiben richtig aus (Schritt für Schritt)

Mit der passenden Vorlage zum Kredit kündigen sind Sie schnell fertig – wenn Sie strukturiert vorgehen. Nutzen Sie diese Schritte, damit keine Rückfragen entstehen und Sie später einen Nachweis in der Hand haben.

  1. Vertrag prüfen: Zinsbindung oder variabler Zinssatz? Laufzeit? Darlehensnummer? (Dokumente bereitlegen.)
  2. Passende Vorlage wählen: 1 Monat / 3 Monate / 10 Jahre (6 Monate).
  3. Kündigungstermin berechnen: Frist rückwärts rechnen und ein klares Datum eintragen.
  4. Restschuld/Ablöse anfordern: Bitten Sie um schriftliche Bestätigung und Schlussabrechnung.
  5. Versand mit Nachweis: Idealerweise per Einwurf-Einschreiben oder mit dokumentiertem Versandweg.
  6. Bestätigung abheften: Kündigungsbestätigung, Schlussabrechnung, Ablösebetrag, ggf. Ablösebescheinigung sichern.

Versand & Nachweis: So vermeiden Sie Diskussionen

In der Praxis scheitern Kündigungen selten am Text – sondern am fehlenden Nachweis. Wählen Sie einen Versandweg, der dokumentiert ist. Zusätzlich ist sinnvoll, die Bank um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

  • Einwurf-Einschreiben: guter Praxisstandard (Einwurf dokumentiert).
  • Fax mit Sendebericht: kann ebenfalls Nachweischarakter haben (wenn noch möglich).
  • E-Mail: nur, wenn Ihre Bank dies ausdrücklich akzeptiert oder ein sicheres Postfach/Portal anbietet.

Kredit kündigen oder Kredit ablösen? (inkl. Umschuldung)

Viele Nutzer meinen „Kredit kündigen“, obwohl sie eigentlich den Kredit vorzeitig ablösen oder eine Umschuldung durchführen möchten. Das ist ein wichtiger Unterschied:

ZielWas passiert?Typische FolgePassender Beitrag
Kredit kündigenBeendigung des Vertrags nach Frist/TerminRestschuld wird regulär abgerechnetKredit kündigen
Kredit ablösenVorzeitige Rückzahlung/SchlusszahlungEvtl. Vorfälligkeitsentschädigung, Ablösebetrag nötigKredit Ablöseschreiben
UmschuldungAlter Kredit wird durch neuen Kredit ersetztKosten-/Zinsvorteil möglich, aber Gebühren prüfenUmschuldung

Merksatz: Wenn Sie den Kredit „sofort“ beenden möchten, sprechen Sie praktisch fast immer über Ablösung – und damit über Ablösebetrag, Restschuld und mögliche Entschädigungen.

Vorfälligkeitsentschädigung: Wann kann sie anfallen?

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann dann relevant werden, wenn Sie einen Kredit vorzeitig beenden oder ablösen, obwohl die Bank mit festen Zinseinnahmen gerechnet hat. Ob und wie viel zu zahlen ist, hängt vom Vertragstyp (z. B. gebundener Sollzins), dem Zeitpunkt und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Wenn Sie eine Ablösung planen, lesen Sie unbedingt auch: Vorfälligkeitsentschädigung. Dort finden Sie zusätzliche Hinweise, worauf Sie bei der Prüfung achten sollten und wann eine Vertragsprüfung sinnvoll ist.

Rechtliche Grundlagen sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Ein offizieller Einstieg in gesetzliche Regelungen rund um Kündigungsrechte ist § 489 BGB. Für Verbraucher kann zudem eine Norm zur vorzeitigen Rückzahlung relevant sein: § 500 BGB (vorzeitige Rückzahlung bei Verbraucherdarlehen). Bitte beachten Sie: Welche Regel greift, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Sonderkündigung & Widerruf: Wann lohnt sich ein Check?

Gerade bei Sonderfällen (Sonderkündigung, Widerruf, Streit über Vorfälligkeit, fehlerhafte Vertragsangaben) ist es sinnvoll, einen Fachanwalt oder einen spezialisierten Experten hinzuzuziehen. Eine pauschale Bewertung ist nicht seriös möglich, weil es auf Vertragsdetails, Zeitpunkte und Belehrungen ankommt.

Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Vertrag Fehler vorliegen oder Sie einen Widerruf prüfen möchten, finden Sie einen Einstieg in das Thema über diesen externen Beitrag: Kreditwiderruf – Überblick (e-recht24). Prüfen Sie solche Informationen immer zusätzlich anhand Ihres konkreten Vertrags und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein.

Fachanwalt oder Experte ist in strittigen Fällen ratsam

Die Gesetzgebung und das Prüfen eines Darlehensvertrags kann kompliziert werden – besonders, wenn es um Fristen, Zinsbindung, Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung oder Sonderrechte geht. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Fachanwalt oder einen erfahrenen Experten hinzuzuziehen, damit Sie keine Nachteile durch Formfehler oder falsche Fristberechnung riskieren.

Checkliste: Kredit kündigen mit Vorlage (zum Abhaken)

Diese Checkliste hilft Ihnen, die Vorlage zum Kredit kündigen korrekt einzusetzen und alle wichtigen Punkte in der richtigen Reihenfolge abzuarbeiten. Sie können die Liste kopieren und in Ihren Notizen speichern.

CheckpunktErledigt / Notiz
Vertrag bereitgelegt (Darlehensnummer, Vertragsdatum, Zinsart, Zinsbindung)
Passende Kündigungsfrist identifiziert (1 Monat / 3 Monate / 10 Jahre)
Kündigungstermin korrekt berechnet (Datum eingetragen)
Vorlage ausgefüllt (Empfänger, Betreff, Darlehensnummer, Termin, Unterschrift)
Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung ergänzt
Restschuld / Schlussabrechnung / Ablösebetrag angefordert (wenn relevant)
Versand mit Nachweis gewählt (z. B. Einwurf-Einschreiben)
Unterlagen abgelegt (Kopie Schreiben, Versandbeleg, Bestätigung, Schlussabrechnung)

FAQ: Häufige Fragen zur Vorlage zum Kredit kündigen

Welche Vorlage zum Kredit kündigen ist die richtige?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Wenn die Zinsbindung endet (gebundener Sollzins) und keine neue Vereinbarung getroffen wird, ist häufig die 1-monatige Kündigungsfrist relevant. Bei variablem Zinssatz kann die 3-monatige Frist passen. Wenn Sie sich auf das gesetzliche Kündigungsrecht nach 10 Jahren berufen, ist die 6-monatige Frist wichtig. Prüfen Sie im Zweifel § 489 BGB und Ihre Vertragsunterlagen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Das hängt von der Bank und vom Vertrag ab. Viele Institute verlangen Schriftform oder nutzen gesicherte Online-Postfächer. Wenn Sie per E-Mail kündigen, riskieren Sie Diskussionen über den Zugang. Sicherer ist ein Versandweg mit Nachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben) und die Bitte um schriftliche Bestätigung.

Was ist der Unterschied zwischen „Kredit kündigen“ und „Kredit ablösen“?

Kündigen bedeutet, den Vertrag fristgerecht zu beenden. Ablösen bedeutet, die Restschuld vorzeitig zu bezahlen (oft wegen Umschuldung oder Verkauf). Bei Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Nutzen Sie dafür zusätzlich ein Ablöseschreiben.

Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

Das kann bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits mit gebundenem Sollzins relevant sein. Ob eine Entschädigung zulässig ist und wie sie berechnet wird, hängt vom Vertrag und vom konkreten Fall ab. Bei hohen Beträgen ist eine Prüfung durch einen Experten sinnvoll.

Was sollte ich zusätzlich anfordern?

Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und – je nach Situation – um eine Schlussabrechnung, Restschuldübersicht und den Ablösebetrag. Bei Umschuldung oder Verkauf kann auch eine Ablösebescheinigung relevant sein.

Recht auf Sonderkündigung

Beim Thema Sonderkündigung sollten Sie besonders sorgfältig vorgehen. Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt von Ihrer Vertragsart und den konkreten Umständen ab. Wenn Sie vermuten, dass Sie ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag kommen können, lassen Sie den Vertrag prüfen. Eine gute Grundlage für die eigenen Unterlagen ist, sich die relevanten Gesetzestexte anzusehen (z. B. § 489 BGB und ggf. § 500 BGB).

Weitere Informationen zum Kredit kündigen

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