Versicherung – Versicherungsarten – Krankenversicherung und andere wichtige Versicherungen für Ausbildung und Studium
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung für Ausbildung und Studium
Mit dem Ende der Schulzeit starten junge Menschen in einen neuen Lebensabschnitt. Unabhängig davon, ob sie sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden, werden jetzt wesentliche Weichen für den weiteren Lebensweg gestellt.
Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, um die Themen Versicherungsschutz und Vorsorge an die sich verändernden Umstände anzupassen. So starten Auszubildende und Studierende gut abgesichert in den neuen Lebensabschnitt.
Ist der Schulabschluss geschafft, stehen für junge Menschen zahlreiche Veränderungen an. Sie haben möglicherweise bereits eine Entscheidung getroffen, wie der Weg ins Berufsleben für sie weitergehen soll und streben nun die nächsten Schritte an. Doch auch, wer bezüglich des weiteren Bildungsweges noch unentschlossen ist, muss nun erste Entscheidungen treffen. Mit dem Schulabschluss endet zunächst der Status als Schülerin oder Schüler und damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz.
Je nachdem, ob auf den Schulabschluss eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder ein Studium folgt, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Absicherung und die Vorsorge, welche Sie in diesem Beitrag kennenlernen werden.
Versicherungsarten die wichtig sind für Studium und Ausbildung
Ein absolutes Muss für junge Menschen auf dem Weg in die Ausbildung oder das Studium ist die Krankenversicherung. In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder Mensch mit einem Wohnsitz innerhalb der Bundesgrenzen zwingend krankenversichert sein muss. Dafür steht in Deutschland je nach vorhandenen Rahmenbedingungen grundsätzlich die gesetzliche und die private Krankenversicherung zur Verfügung.
Solange sie den Status als Schülerin oder Schüler besitzen, sind junge Menschen für gewöhnlich über die Eltern familienversichert. Eine eigene Krankenversicherung benötigen sie nicht. Mit dem Schulabschluss können sich die Umstände ändern und es wird erforderlich, eine zusätzliche Krankenversicherung für Studierende und Azubis abzuschließen.
Krankenversicherung für Studierende und Auszubildende
Diese Versicherungen brauchen junge Menschen für ihren neuen Lebensabschnitt und so steht die Vorsorge von Anfang an auf einer soliden Basis.
Krankenversicherung im Studium
Wenn Studierende für ihre Ausbildung kein Entgelt erhalten, dürfen sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert bleiben (über die Eltern oder einen Ehepartner) und müssen keine eigene Krankenversicherung abschließen.
Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass Studierende, die familienversichert sind und sich neben dem Studium etwas dazuverdienen möchten, hierfür eine Obergrenze von 538 Euro monatlich (Stand 2024), als Minijob, berücksichtigen müssen. Der Bezug von Bafög wird bei der Berechnung des monatlichen Einkommens ab 520 Euro berücksichtigt.
Wer regelmäßig mehr verdient, kann nicht mehr in der Familienversicherung verbleiben und muss sich selbstständig versichern. Dasselbe gilt für Studierende, die neben ihrem Studium hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
Ausnahmen gelten für einen vorübergehenden Mehrverdienst während der Semesterferien. Hier sollten Studierende in der Familienversicherung sich bei ihrem Versicherer erkundigen, welche Verdienstmöglichkeiten ohne eine Einschränkung des Versicherungsschutzes während der Semesterferien bestehen.
Wer bereits vor dem Studium privat versichert ist, für gewöhnlich weil ein Elternteil oder beide Eltern in der privaten Krankenversicherung sind, kann dies auch mit der Aufnahme des Studiums bleiben. Die private Krankenversicherung muss bei den meisten Anbietern in diesem Fall aber kostenpflichtig zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Eine kostenlose Familienversicherung oder einen Sonderstatus für Studierende bieten die meisten privaten Krankenversicherer nicht an.
Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres sind auch Studierende dazu verpflichtet, sich selbstständig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, sofern ihr Studium noch andauert. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung und endet mit dem letzten Tag des laufenden Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Detaillierte Informationen zum Nebenverdienst beim Studium erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.
Versicherung gegen Krankheit in einer schulischen Ausbildung
Junge Menschen, die ihren beruflichen Werdegang mit einer rein schulischen Ausbildung beschreiten möchten, erhalten dafür in der Regel ebenfalls kein Entgelt. Je nach Schulsystem fallen im Gegenteil sogar Gebühren an.
Für die Krankenversicherung gelten in diesem Fall dieselben Bedingungen wie für Studierende. Ein Verbleib in der gesetzlichen oder privaten Familienversicherung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wichtig ist auch hier, dass ein Nebenverdienst aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit die Höchstgrenze von 505 Euro monatlich (Stand 2024) nicht überschreiten darf. Die Grenze von 538 Euro gilt nur für den Minijob.
Krankenversicherung in einer betrieblichen Ausbildung
Mit dem Übergang in ein klassisches Ausbildungsverhältnis endet für junge Menschen üblicherweise die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen ist in Deutschland auf eine Mindestgrenze von 538 Euro monatlich festgelegt. Dieses Einkommen überschreiten die meisten Ausbildungsberufe bereits mit ihrem Ausbildungsentgelt im ersten Ausbildungsjahr, da es mittlerweile eine Mindestausbildungsvergütung gibt.
Dadurch sind Auszubildende in der Regel verpflichtet, sich mit dem Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses selbstständig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. In der Wahl des Anbieters sind sie dabei vollkommen frei. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig Informationen von verschiedenen Versicherern einzuholen und die Angebote zu vergleichen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten besondere Konditionen und attraktive Prämien für Auszubildende an und ermöglichen so einen günstigen Einstieg in die eigenständige Krankenversicherung.
Der Versicherungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird wie in jedem Angestelltenverhältnis vom Arbeitgeber abgeführt. Liegt das Ausbildungsentgelt bei weniger als 325 Euro Brutto im Monat, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollumfänglich. Bei einem höheren Entgelt leisten Auszubildende einen. Dieser wird allerdings vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt direkt an die Krankenversicherung abgeführt. Zusätzliche Kosten, die von den Auszubildenden privat zu tragen sind, entstehen mit der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Dieselben Bedingungen wie in einer dualen Berufsausbildung gelten auch im Rahmen eines dualen Studiums.
Das gilt für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
Studierende und Auszubildende, die gesetzlich pflichtversichert oder über die Familienversicherung versichert sind, verfügen damit auch über den gesetzlichen Schutz in der Pflegeversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung greift ebenfalls für Zeiten in Studium und Ausbildung sowie für direkte Hin- und Rückwege zwischen Wohnsitz und Studien- bzw. Ausbildungsstätte. Eine zusätzliche private Absicherung kann je nach persönlichen Lebensumständen und dem verfügbaren finanziellen Rahmen eine sinnvolle Ergänzung sein.
Auslandskrankenversicherung als Ergänzung
Insbesondere Studierende zieht es häufig für ein Semester oder einen noch längeren Aufenthalt ins Ausland. In diesem Fall sollte eine freiwillige Auslandskrankenversicherung als Ergänzung zur Pflichtversicherung in Betracht gezogen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel notwendige Behandlungskosten im Rahmen ihres Leistungskataloges bei akuten Erkrankungen und Unfällen auch während eines Aufenthaltes in EU-Mitgliedstaaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die Versicherte zusammen mit ihrem Ausweisdokument vor Ort vorlegen müssen, um entsprechende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt beim Versicherer detaillierte Informationen über inkludierte Leistungen und eventuell anfallende Zusatzkosten einzuholen. Zudem gilt, dass im Ausland üblicherweise keine freie Arzt- und Krankenhauswahl besteht. In Deutschland ansässige Versicherer übernehmen anfallende Kosten für Behandlungen häufig nur, wenn diese von Ärzte und Krankenhäusern durchgeführt wurden, die im System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind.
Wer außerhalb der Grenzen von EU-Mitgliedstaaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen unterwegs ist, sollte nicht ohne eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung reisen. Hier lohnt sich der ausführliche Vergleich, denn die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter können stark voneinander abweichen.
WICHTIG: Für Länder, in denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwar für gewöhnlich die Behandlungskosten vor Ort, ein Rücktransport nach Deutschland ist häufig aber nicht inkludiert. Wer im Ernstfall eine erforderliche Rückreise auch ohne hohe Zusatzkosten in Anspruch nehmen möchte, kann dies über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abdecken.
Keine Kompromisse bei der privaten Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie gehört aber zum dringend empfohlenen Versicherungsschutz, da sie für Personen- und Sachschäden aufkommt, die einer anderen Partei zugefügt werden. Schülerinnern und Schüler sind über ihre Eltern in der privaten Haftpflichtversicherung geschützt.
Mit dem Schulabschluss oder der Vollendung des 18. Lebensjahres endet dieser Versicherungsschutz nicht automatisch. Studierende, Auszubildende und Teilnehmende an einer schulischen Ausbildung oder einem dualen Studium können in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert bleiben, bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder sie ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben.
Die Notwendigkeit zum Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung besteht ab dem ersten Tag nach dem offiziellen Ende der Ausbildung oder des Studiums, spätestens aber mit dem Tag, an dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, unabhängig vom Ausbildungsstatus.
Viele Versicherer haben attraktive Einstiegstarife für Auszubildende und Studierende, die nach dem Abschluss der Ausbildung zu günstigen Konditionen weitergeführt werden können.
Sicher unterwegs mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auszubildende und Studierende, die ein Auto fahren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern zu versichern. Damit können sie die günstigen Schadensfreiheitsklassen ihrer Eltern nutzen und steigen wesentlich günstiger in die Versicherung ein. Die rabattierte Schadensfreiheitsklasse darf später weiter genutzt werden.
Besonders günstig kann der Einstieg in die Kfz-Haftpflichtversicherung werden, wenn der Führerschein bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurde und die Möglichkeit des begleiteten Fahrens genutzt wurde.
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Studierende, die ihren Führerschein erst nach dem 18. Lebensjahr erwerben, müssen mit höheren Versicherungskosten rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zwingend erforderlich, um ein Fahrzeug zulassen zu können.
Der günstige Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und die finanzielle Sicherheit im Falle einer Erwerbsunfähigkeit gehören zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen unserer Zeit. Für Auszubildende und Studierende mag der Gedanke an eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch fern liegen, da sie noch nicht ins Berufsleben eingestiegen sind. Dennoch lohnt es sich, über einen frühen Einstieg in diese wesentliche Vorsorge nachzudenken, sofern die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.
Wer bereits in der Ausbildungsphase berufsunfähig wird und seinen angestrebten Beruf längerfristig nicht ausüben kann, hat noch kein wirtschaftliches Sicherheitsnetz über die gesetzliche Rentenversicherung erworben. In diesem Fall kann ein privater Berufsunfähigkeitsschutz viel Sicherheit bieten.
Darüber hinaus lohnt sich der Einstieg in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung noch während der Ausbildung und des Studiums finanziell meist sehr. Für Azubis und Studierende gibt es günstige Einstiegstarife, die weit unter den Beiträgen im Berufsleben liegen. Von diesen günstigen Konditionen können junge Menschen meist viele Jahre profitieren. Hinzu kommt die Hürde der Gesundheitsfragen, die mit jedem Versicherungsantrag einhergeht und die während der Ausbildung oder des Studiums noch weitaus niedriger ist als zu tatsächlichen Bedingungen im Berufsleben. Je nach gewähltem Berufszweig kann der frühe Einstieg einen entscheidenden Unterschied machen.
Junge Menschen, die während der Ausbildung oder des Studiums ein kleines Budget zur Verfügung haben, sollten deshalb über den zusätzlichen Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken und sich ausführlich zu den Möglichkeiten und die Anpassungsfähigkeiten für die Zukunft informieren.