Überschuldung- Definition Wirtschaft und Finanzen

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Definition: Überschuldung

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Überschuldung liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, weil die Verbindlichkeiten die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen.

Was bedeutet Überschuldung? Definition, Ursachen und rechtliche Folgen für Privatpersonen und Unternehmen kompakt erklärt.
Definition: Überschuldung

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Überschuldung ist ein Zustand finanzieller Überforderung, bei dem die Gesamtverbindlichkeiten einer natürlichen oder juristischen Person deren Vermögenswerte dauerhaft übersteigen. Im Gegensatz zur vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit ist Überschuldung ein anhaltendes Problem, das ohne externe Hilfe kaum lösbar ist. Besonders relevant ist dieser Begriff im Insolvenzrecht: Bei Kapitalgesellschaften ist die Überschuldung neben der Zahlungsunfähigkeit ein gesetzlicher Insolvenzgrund nach §19 InsO (Insolvenzordnung).

Eine Überschuldung kann aus verschiedenen Gründen entstehen, beispielsweise durch plötzlichen Einkommensverlust, hohe Kreditverpflichtungen, Krankheit, Scheidung oder gescheiterte Unternehmensprojekte. Bei Unternehmen führt eine andauernde Überschuldung meist zu einem Vertrauensverlust bei Gläubigern und Investoren, was wiederum die Liquiditätslage verschlechtert.

Im privaten Bereich wird von Überschuldung gesprochen, wenn die monatlichen Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben und Rückzahlungsverpflichtungen zu decken. Folge sind Mahnungen, Kontopfändungen und im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz. Zur Vermeidung oder Bewältigung einer Überschuldung bieten Schuldnerberatungsstellen individuelle Hilfe.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht stellt eine hohe Überschuldungsquote in der Bevölkerung ein Risiko für Konsum und Wachstum dar. Deshalb existieren Programme zur finanziellen Bildung und Schuldenprävention. Im Unternehmenskontext wird über das Eigenkapital kritisch geprüft, ob eine Überschuldung vorliegt, wobei stille Reserven und Fortführungsprognosen nach HGB eine Rolle spielen.

Ziel einer Analyse der Überschuldung ist es, Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die wirtschaftliche Existenz zu sichern oder strukturiert abzuwickeln.

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