Natürliche und juristische Personen, Unterscheidung in der BWL

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Natürliche und juristische Personen

In der Betriebswirtschaftslehre ist das Verständnis verschiedener Akteure von zentraler Bedeutung. Dabei spielt die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen eine bedeutende Rolle. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Unterschiede und Relevanzen dieser beiden Begriffe im wirtschaftlichen Kontext.

Erfahren Sie alles über natürliche und juristische Personen in der Betriebswirtschaftslehre. Entdecken Sie Unterschiede und Relevanz sowie die maßgebenden Gesetze wie BGB, HGB, GmbHG und AktG.
Natürliche und juristische Personen

Natürliche Personen

Natürliche Personen sind alle Menschen von der Geburt bis zum Tod. In der BWL bezieht sich der Begriff natürliche Person auf Einzelpersonen, die als wirtschaftlich handelnde Subjekte auftreten. Dies können Unternehmer, Freiberufler oder Konsumenten sein. Ein wesentliches Merkmal natürlicher Personen ist ihre Rechtsfähigkeit, d.h., sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Dies umfasst unter anderem die Fähigkeit, Verträge zu schließen, Eigentum zu erwerben und rechtliche Angelegenheiten zu vertreten.

Beispiel: Ein freiberuflicher Grafikdesigner, der Dienstleistungen für verschiedene Kunden anbietet, handelt als natürliche Person.

Juristische Personen

Juristische Personen sind rechtlich selbstständige Einheiten, die von natürlichen Personen gegründet werden. Sie existieren unabhängig von ihren Gründern und haben eigene Rechte und Pflichten. Juristische Personen können, wie natürliche Personen, Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Es gibt zwei Hauptkategorien juristischer Personen:

  1. Juristische Personen des privaten Rechts: Dazu zählen Gesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der eingetragene Verein (e.V.).
  2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Dazu gehören Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Anstalten wie Universitäten oder Krankenhäuser.

Beispiel: Eine GmbH, die Softwareentwicklungsdienstleistungen anbietet, handelt als juristische Person des privaten Rechts.

Unterschiede und Relevanz

Der primäre Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen liegt im Ausmaß der Haftung und der Rechtsfähigkeit. Natürliche Personen haften in der Regel mit ihrem gesamten Vermögen. Juristische Personen hingegen haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, was ein geringeres finanzielles Risiko für die einzelnen Geschäftsinhaber bedeutet.

In der Praxis ist die Unterscheidung auch deshalb relevant, weil sie verschiedene rechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. So unterliegt beispielsweise eine natürliche Person als Einzelunternehmer der Einkommensteuer, während eine juristische Person wie eine GmbH der Körperschaftsteuer unterliegt.

Maßgebende Gesetze zu natürlichen und juristischen Personen

In Bezug auf natürliche und juristische Personen sind mehrere Gesetze von entscheidender Bedeutung, um ihre Rechte, Pflichten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu definieren.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist grundlegend, da es die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften enthält, die sowohl auf natürliche als auch auf juristische Personen anwendbar sind. Hier werden beispielsweise die Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB, die Geschäftsfähigkeit gemäß § 104 ff. BGB und die Haftung natürlicher Personen geregelt.
  • Für die juristischen Personen des privaten Rechts, wie etwa die GmbH oder AG, sind zusätzlich spezifische Gesetze wie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG) von großer Bedeutung. Das GmbHG regelt in § 1 die Erlaubnis der Rechtsform, in § 5 das Mindeststammkapital und in § 13 die Rechtsstellung und Haftung der Gesellschaft.
  • Das AktG erläutert in § 1 die Aktiengesellschaft als juristische Person, in § 7 das Mindestgrundkapital und in § 76 die Pflichten und Rechte des Vorstands.
  • Außerdem definiert das Handelsgesetzbuch (HGB) in § 1 die Kaufmannseigenschaft und in § 238 ff. die Buchführungspflicht, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufleute und Handelsgesellschaften strukturiert. Damit ist das HGB sowohl für natürliche Personen, die im Handel tätig sind, als auch für juristische Personen essenziell.

Zusammenfassend gewährleisten diese Gesetze ein geordnetes Miteinander und einen rechtssicheren Rahmen für wirtschaftliche Aktivitäten, indem sie klare Regelungen für beide Personengruppen setzen.

Fazit

Die Kenntnis der Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen ist essenziell für praxisnahe Entscheidungen in der Betriebswirtschaftslehre. Sie beeinflusst die Wahl der geeigneten Unternehmensform und die damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Implikationen. Mit diesem Wissen können Sie fundierte Entscheidungen treffen, die sowohl Ihre Haftungsrisiken minimieren als auch Ihre geschäftlichen Ziele optimieren.