Beruf und Karriere – Gehaltsrechner, Nettogehalt berechnen vom Brutto zum Netto
Gehaltsrechner Kriterien
Sie wollen einen Gehaltsrechner nutzen, um Ihren Nettolohn oder Nettogehalt zu berechnen? Dann sollten Sie sich mit folgenden Bestandteilen der Lohn- und Gehaltsabrechnung beschäftigen: der Bruttolohn, die Angaben zur Sozialversicherung sowie der Kinderfreibetrag.
Weiterhin sind wichtig die Steuerklasse, der Freibetrag, die betriebliche Altersvorsorge und der geldwerte Vorteil. Die einzelnen Kriterien zur Berechnung vom Brutto zum Netto erhalten Sie hier auf unserer Webseite beschrieben.
Den individuellen Nettolohn ganz einfach per Gehaltsrechner, auch als Brutto-Netto-Rechner bezeichnet, berechnen. Kostenlose Gehaltsrechner bieten Nutzern die Möglichkeit, ihren Nettolohn ganz schnell und unkompliziert berechnen zu lassen. Da sich der individuelle Nettolohn aus ganz verschiedenen Aspekten zusammensetzt, müssen zur Berechnung verschiedene Daten bekannt sein.
Der Nettolohn an sich setzt sich jedoch in der Regel aus dem Bruttolohn minus der Sozialversicherungsbeiträge zusammen. Weiterhin werden abgezogen der Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung, die Kirchensteuer sowie Steuerbeiträge. Darüber hinaus gibt es aber noch ein paar weitere Punkte, die die Berechnung vom Nettolohn beeinflussen. Dazu zählen u. a. die jeweilige Steuerklasse. Von Interesse für die Besteuerung sind auch die Kinderfreibeträge, also die Anzahl der Kinder. Damit der potentielle Nutzer den kostenlosen Gehaltsrechner zur Berechnung vom Nettolohn richtig nutzen kann, erklären wir hier die nötigen Angaben.
Gehaltsrechner das Bruttogehalt angeben
Zunächst muss zur Verwendung im Gehaltsrechner in der obersten Spalte erst einmal das jeweilige Bruttogehalt eingetragen werden. Hierbei können entweder das entsprechende Bruttogehalt für das Jahr oder auch die Höhe der monatlichen Bruttobezüge eingetragen werden. Dies ist der erste Schritt, welcher als Grundlage für die folgenden Schritte dient.
Zum jeweiligen Bruttogehalt gehören nebst dem Arbeitsentgelt aber z. B. auch das Einkommen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit, die dem Bruttogehalt zugerechnet werden. Ist dies erledigt, so muss der potentielle Nutzer nun auch den etwaigen Zeitraum für die Berechnung wählen. Dieses gilt als Grundlage für die im jeweiligen Zeitraum rechtsgültigen steuerlichen Gesetze, die zur Berechnung vom Nettogehalt mit einfließen. Ist dies erledigt, kommen wir nun zu den Punkten, die zur Berechnung via Gehaltsrechner von Nöten sind.
Briebliche Altersvorsorge im Gehaltsrechner berücksichtigen
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder andere Vorsorgebeiträge sind im Rahmen der Berechnung der Einkommenssteuer steuerlich absetzbar. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Direktversicherungen, die mit dem Arbeitgeber abgeschlossen worden sind. Denn darum mindert sich die Höhe vom Bruttoarbeitsentgelt ohnehin ganz automatisch, was zur Folge hat, dass dies nicht gesondert im Punkt betriebliche Altersvorsorge aufzuführen ist. In Frage kommen in diesem Punkt aber vor allem die Sonderzuwendungen. Dazu zählen Zusatzbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zukommen lässt.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Im Feld Geldwerter Vorteil müssen alle etwaigen Vergütungen eingetragen werden, die über die Zahlung vom eigentlichen Gehalt hinausgehen. Diese stehen dem Arbeitnehmer in Form von materiellen Zuwendungen zur Verfügung. So sind geldwerte Vorteile landläufig auch als Sachbezüge oder Sachleistungen bekannt. Typische Beispiele, die dabei einem geldwerten Vorteil entsprechen sind:
- der Firmenwagen oder Firmenlaptop
- die Gutscheine für Fitness- und Gesundheitskurse
- sowie auch die Förderung für das Studium neben dem Beruf.
Entweder bekommt der Arbeitnehmer diese Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt oder diese werden vom Arbeitgeber vergünstigt. In beiden Fällen handelt es sich dann um geldwerte Vorteile, die für die Berechnung im Gehaltsrechner relevant sind. Die geldwerten Vorteile, die jedoch bereits über die Abrechnung besteuert sind, müssen hier nicht extra aufgeführt sein.
Haben Sie einen Steuerfreibetrag?
Das deutsche Steuerrecht kennt in seiner Ausprägung diverse Freibeträge, bis zu welcher Höhe vom Arbeitnehmer überhaupt keine Einkommenssteuer zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um den Grundfreibetrag, der sich bei Alleinstehenden Verdienern auf (Stand 2025) 12096 Euro und bei verheirateten und gemeinsam Veranlagten auf 24192 Euro Bruttojahreseinkommen bezieht, um welche Einkommensart es sich dabei handelt, spielt dabei keinerlei Rolle.
Anderweitige Freibeträge beinhalten zudem Einkommen aus gemeinnütziger Tätigkeit, wie z. B. als Übungsleiter im Sportverein. Auch andere Tätigkeiten, die keiner steuerlichen Behandlung unterliegen sind daher gesondert unter Steuerfreibetrag einzugeben.
Steuerklassen im Gehaltsrechner eingeben
Anhand der jeweiligen Steuerklassen ist die steuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer überhaupt erst festgelegt. Es ist daher von äußerster Wichtigkeit für die spätere Berechnung des tatsächlichen Nettogehalts, hier die richtige Auswahl anhand der insgesamt sechs existierenden Steuerklassen zu treffen:
- Die Steuerklasse 1 beschreibt einen alleinstehenden Arbeitnehmer sowie getrennte oder geschiedene Arbeitnehmer.
- Unter Steuerklasse 2 fallen alle alleinerziehenden Mütter oder Väter, die getrennt von der Kindsmutter oder dem Kindsvater leben.
- Die Steuerklasse 3 beschreibt verheiratete Arbeitnehmer, die zum einen Elterngeld beziehen oder bei denen einer der Ehepartner über ein hohes Einkommen verfügt.
- In Steuerklasse 4 tritt der Fall ein, dass beide Ehepartner über ein in etwa gleichhohes Einkommen verfügen.
- Die Steuerklasse 5 – Ein Ehepartner verfügt über ein geringes Einkommen. In diesem Fall würde ein Ehepartner die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5 zugeschrieben bekommen (sog. „Ehegatten-Splitting“).
- Die letzte der sechs Steuerklassen ist die Steuerklasse 6, hierbei handelt es sich um alle Arbeitnehmer, die über einen Zweit- oder Nebenjob verfügen, der die Einkommensgrenze in Höhe von 556 Euro im Monat übersteigt.
Wie sieht es mit der Kirchensteuer aus?
Die Kirchensteuer muss grundsätzlich nur von all jenen Arbeitnehmern gezahlt werden, die Mitglied einer Kirchengemeinde sind. Ein Eintreten oder Austreten ist jederzeit möglich, wodurch Arbeitnehmer entweder kirchensteuerpflichtig sind oder nicht.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung
Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro übersteigt, können sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
Für bestimmte Bestandsfälle, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Grenze von 66.150 Euro.
Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können ebenfalls frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.
Im Formularfeld „Krankenversicherung“ ist daher anzugeben, ob der jeweilige Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist.
Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung
Da der gesetzliche Pflichtversicherungsbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen nicht von den meisten Krankenkassen kostendeckend ist, erheben diese zudem einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Diesen Anteil trägt ausschließlich der Arbeitnehmer, die Höhe des zu entrichtenden Zusatzbeitrags richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, und liegt im Jahr 2025 ca. zwischen 2,5 und 4 Prozent.
Kinderfreibetrag im Gehaltsrechner
Bei im Haushalt lebenden Kindern von Arbeitnehmern erhält dieser den sog. Kinderfreibetrag, welcher sich für Kind und Elternteil steuerlich vorteilhaft auf die Berechnung vom Nettogehalt auswirkt. Hier finden Sie eine Grundtabelle für den Kinder- und Erziehungsfreibetrag.
Im Feld Haben Sie Kinder muss nur mit „Ja“ oder „Nein“ bestätigt werden und wenn „Ja“, wie viele Kinder im gemeinsamen oder alleinigen Haushalt leben. Hier kann im betreffenden Fenster vom Gehaltsrechner eine Auswahl getroffen werden, anhand welcher die jeweilige Anzahl an Kindern automatisch in die Berechnung vom Kinderfreibetrag einbezogen wird.
Angaben zur gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Rentenversicherung
Im Feld Rentenversicherung verhält es sich im Grunde genommen ähnlich wie im Feld Krankenversicherung, auch hier gibt es ähnliche Möglichkeiten wie z. B.:
- Gesetzlich pflichtversichert, zu welchen Arbeitnehmer in der Regel zählen.
- Nicht gesetzlich pflichtversichert, z. B. Beamte, Pensionäre oder Rentenbezieher.
- Des Weiteren stehen hier aber auch noch die Möglichkeiten nur Arbeitgeber-Anteil, z. B. beim Mini-Jobber oder auch nur Arbeitnehmer-Anteil, d. h. auf freiwilliger Basis, z. B. Beamte und Soldaten.
Mehr Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie in gleichnamigen Beitrag.
Angaben zur Arbeitslosenversicherung
Im Feld Arbeitslosenversicherung muss, ähnlich wie im Feld Rentenversicherung, ebenso die entsprechende Auswahl getroffen werden. Auch hier stehen dem Nutzer insgesamt vier verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Als gesetzlich pflichtversichert gelten auch hier alle Arbeitnehmer bis zu einem Jahresbruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Einkommen, die über diese Bruttobeträge hinausgehen unterliegen keiner Versicherungspflicht.
Hier kann im potentiellen Fall also auch nicht gesetzlich pflichtversichert ausgewählt werden. Hinzu kommen noch die Auswahl nur Arbeitgeber- oder nur Arbeitnehmeranteil, die in den gleichen Fällen ausgewählt werden müssen wie im Punkt Rentenversicherung. Mehr zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung lesen.
Angaben zur Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der gesetzlichen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie wurde 1995 eingeführt, um das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit sozial abzusichern. Wie bei der Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu gleichen Teilen.
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2025 insgesamt 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Davon entfallen jeweils 1,8 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, sodass sich ihr Gesamtbeitrag auf 4,2 Prozent erhöht.
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Pflegeversicherung entspricht derjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung und liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt.
Damit folgt die Pflegeversicherung denselben sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen wie die Krankenversicherung. Änderungen der Beitragssätze oder Zuschläge werden in der Regel jährlich durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt.
Lernen Sie mehr zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wurden alle Felder gemäß der Angaben korrekt ausgefüllt, nimmt der Gehaltsrechner die Berechnung vom jeweiligen Nettogehalt vor. Je nachdem, welchen Zeitraum für die Abrechnung der etwaige Nutzer im Voraus eingestellt hat, liefert das Programm entweder den Netto-Monatslohn oder das Netto-Jahresgehalt. Welcher Steuerpflicht der Einzelne dabei jedoch wirklich unterliegt, dass sollten betreffende Arbeitnehmer vor Verwendung vom Gehaltsrechner in Erfahrung bringen, da das Programm das tatsächlich zutreffende Nettogehalt nur anhand wirklich zutreffender Daten berechnen kann.
Die Informationen zu den einzelnen Steuer- sowie Versicherungspflichten kann unter Umständen der persönliche Steuerberater liefern. Darüber lässt sich unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien mit dem Gehaltsrechner natürlich innerhalb weniger Klicks das jeweilige Nettogehalt für den Einzelnen ganz schnell und unkompliziert berechnen.
Wo finde ich einen Gehaltsrechner im Internet?
Sie finden verschiedene Nettolohn- bzw. Gehaltsrechner im Internet. Hier erhalten Sie 3 Beispiele für Rechner mit denen Sie Ihr Gehalt oder Ihren Lohn berechnen können:

