Buchhaltung – Buchhaltung lernen – Degressive Abschreibung berechnen
Die degressive Abschreibung ist eine Methode der betrieblichen Wertminderung von Wirtschaftsgütern, bei der Anlagevermögen mit einem konstanten Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Buchwert abgeschrieben wird. Diese Methode führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und nimmt im Zeitverlauf ab, was steuerliche Vorteile bieten kann.
Die Option eines Wechsels zur linearen Abschreibung bietet Flexibilität, um der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Gutes gerecht zu werden. Das Berechnen der degressiven Abschreibung erfordert finanzielles Verständnis und Kenntnis über die geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Inhaltsverzeichnis
Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird der Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes nicht, wie bei der linearen Methode, gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, sondern in den ersten Jahren der Nutzung stärker gewichtet. Der Abschreibungsbetrag wird anfänglich vom Anschaffungs- oder Herstellungswert des Gutes berechnet und für die folgenden Jahre vom jeweiligen Restbuchwert ermittelt. Die Höhe der Abschreibung nimmt also mit fortschreitender Nutzungsdauer ab.
Um den degressiven Abschreibungsbetrag zu bestimmen, wird ein fixer Prozentsatz herangezogen, der sich nach dem erwarteten Werteverzehr und der Nutzungsdauer des Anlagegutes richtet. Dieser Prozentsatz bleibt über die Jahre gleich und wird auf den jeweils aktuellen Restbuchwert angewandt. So spiegelt die degressive Abschreibung den höheren Wertverlust in den ersten Nutzungsperioden wider und sinkt im Laufe der Zeit, da auch der Restbuchwert von Jahr zu Jahr geringer wird.
Diese Methode steht Unternehmen offen, um den oft höheren Wertverlust neuer Anlagegüter in den ersten Jahren zu berücksichtigen. Für das Finanz- und Rechnungswesen erlaubt die degressive Abschreibung eine steuerliche Vorverlagerung von Aufwendungen, was unter anderem die Liquidität in der Anfangsphase der Nutzung verbessern kann. Jedoch ist es wichtig, die konkreten gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Steuerrecht zu beachten, da diese den anwendbaren Prozentsatz und die Bedingungen für den Übergang zur linearen Abschreibung reglementieren.
Vorteile
Vorteile der degressiven Abschreibung:
Die degressive Abschreibung bietet Unternehmen strategische und finanzielle Vorteile, insbesondere zu Beginn der Nutzungsdauer von Anlagegütern. Diese Abschreibungsmethode reflektiert den höheren Wertverlust in der Anfangszeit und unterstützt somit eine schnellere Amortisation der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Im Folgenden werden die signifikanten Vorzüge dieser Abschreibungsart im Detail betrachtet.
- Vorverlagerung von Aufwendungen: Durch die höheren Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren werden Gewinne in dieser Periode stärker gemindert. Dies hat steuermindernde Effekte und kann speziell für Unternehmen mit anfänglich hohen Investitionen Liquiditätsvorteile bringen.
- Liquiditätserhöhung: Da der Gewinn in den ersten Jahren durch die degressive Abschreibung reduziert wird, verringert sich die Steuerlast in dieser Phase. Die resultierende Liquidität kann für Investitionen, Schuldentilgungen oder zur Stärkung der finanziellen Reserven genutzt werden.
- Anpassung an den Werteverzehr: Technologische Anlagegüter wie EDV-Anlagen oder Maschinen unterliegen häufig einer schnelleren Veralterung und somit einem höheren Wertverlust im Anfang ihrer Nutzung. Die degressive Abschreibung bildet diesen realen Werteverzehr genauer ab.
Rechtliche Situation:
Es ist zu beachten, dass derzeit im Steuerrecht vielerorts nur die lineare Abschreibung zulässig ist. Frühere Regelungen, die eine degressive Abschreibung erlaubten und auch den Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung unterstützten, wenn dies wirtschaftlich sinnvoller war, sind oftmals geändert worden. Ein solcher Wechsel war aus Sicht der Unternehmen interessant, um zum Ende der Nutzungsdauer hin die Abschreibungen zu optimieren und einen gleichmäßigeren Ausgleich des restlichen Buchwerts zu erreichen.
Gegenwärtige Situation:
Die aktuellen rechtlichen Vorschriften müssen stets geprüft werden, um sicherzustellen, dass die gewählte Abschreibungsmethode den steuerlichen Anforderungen genügt. Unternehmen sollten sich bei ihren jeweiligen Steuerberatern oder in der steuerlichen Fachliteratur über die aktuellsten Bestimmungen informieren, um rechtliche Risiken und nachteilige steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Berechnung degressive Abschreibung
Die Berechnung der degressiven Abschreibung erlaubt es, die Wertminderung von Anlagevermögen in Abhängigkeit von Zeit und Gebrauch darzustellen. Anhand eines praktischen Beispiels werden wir Schritt für Schritt durch den Prozess gehen, um die Methode und ihre Anwendung besser zu verstehen. Folgen Sie der Anleitung, um die Grundlagen der degressiven Abschreibungsberechnung zu erlernen.
Beispiel für Excel ohne Wechsel der Abschreibung
Die Freund GmbH kauft eine neue Produktionsanlage im Wert von 100.000,00 Euro. Die kalkulatorische Abschreibung beträgt 20 Prozent im Jahr sowie die Nutzungsdauer 10 Jahre.
Berechnung der degressiven Abschreibung ohne Wechsel
Im Beispiel finden wir die Angaben der Anschaffungskosten in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Anschaffungskosten bilden die Basis für die Berechnung im ersten Jahr. Danach werden wir jeweils 20 Prozent vom Restbuchwert berechnen. Dieses Beispiel ist ohne Wechsel zur linearen Abschreibung.
Wie Sie an diesem Beispiel erkennen können, findet die hauptsächliche Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren statt. Der Nachteil besteht darin, dass die Nutzungsdauer zu mindestens rechnerisch nicht enden wird.
Um die degressive Abschreibung für die Produktionsanlage der Freund GmbH zu berechnen, erstellen wir eine Tabelle, welche die jährliche Abschreibung sowie den Restbuchwert über die Nutzungsdauer von 10 Jahren zeigt.
Hier ist ein Beispiel, wie die Tabelle in Excel aussehen könnte:
Jahr | Anfangs-Buchwert | Degressive Abschreibung | Kumulierte Abschreibung | Restbuchwert nach Abschreibung |
1 | 100.000,00 € | 20.000,00 € | 20.000,00 € | 80.000,00 € |
2 | 80.000,00 € | 16.000,00 € | 36.000,00 € | 64.000,00 € |
3 | 64.000,00 € | 12.800,00 € | 48.800,00 € | 51.200,00 € |
4 | 51.200,00 € | 10.240,00 € | 59.040,00 € | 40.960,00 € |
5 | 40.960,00 € | 8.192,00 € | 67.232,00 € | 32.768,00 € |
6 | 32.768,00 € | 6.553,60 € | 73.785,60 € | 26.214,40 € |
7 | 26.214,40 € | 5.242,88 € | 79.028,48 € | 20.971,52 € |
8 | 20.971,52 € | 4.194,30 € | 83.222,78 € | 16.777,22 € |
9 | 16.777,22 € | 3.355,44 € | 86.578,22 € | 13.421,78 € |
10 | 13.421,78 € | 2.684,35 € | 89.262,57 € | 10.737,42 € |
In dieser Excel-Tabelle stehen:
- „Anfangs-Buchwert“ für den Wert zu Beginn des Jahres,
- „Degressive Abschreibung“ für den Abschreibungsbetrag des jeweiligen Jahres, welcher 20 % des Anfangs-Buchwerts des Jahres beträgt,
- „Kumulierte Abschreibung“ für die Summe aller bisherigen Abschreibungsbeträge,
- „Restbuchwert nach Abschreibung“ für den Wert nach Anwendung der Abschreibung im jeweiligen Jahr.
Bitte beachten Sie, dass in der Realität die degressive Abschreibung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen manchmal zu den letzten Jahren der Nutzungsdauer hin anpassungsfähig sein muss oder die Abschreibungsrate variiert, je nachdem, welche Regeln im entsprechenden Steuerrecht gelten. Da sich steuerliche Regelungen ändern können, ist es immer ratsam, vor der Anwendung der degressiven Abschreibungsformel die aktuellen Gesetze und Vorschriften zu überprüfen.
Excel Vorlage zum Beispiel downloaden
Hier können Sie sich die Excel Vorlage oder Beispiel zur Berechnung der degressiven Abschreibung kostenlos downloaden.
Beispiel in Excel mit Wechsel zur linearen Abschreibung
Die Freund GmbH kauft eine neue Produktionsanlage im Wert von 100.000,00 Euro. Die kalkulatorische Abschreibung beträgt 20 Prozent im Jahr sowie die Nutzungsdauer 10 Jahre. Dieses mal soll jedoch zur linearen Abschreibung gewechselt werden, sobald der lineare Abschreibungsbetrag größer ist als der degressive Abschreibungsbetrag.
Berechnung der degressiven Abschreibung mit Wechsel
Im Beispiel finden wir die Angaben der Anschaffungskosten in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Anschaffungskosten bilden weiterhin die Basis für die Berechnung im ersten Jahr. Danach werden wir jeweils 20 Prozent vom Restbuchwert berechnen, bis der lineare Abschreibungsbetrag über die Restnutzungsdauer größer ist als der degressive Abschreibungsbetrag. Dieses Beispiel ist mit Wechsel zur linearen Abschreibung.
Die lineare Abschreibungsberechnung basiert auf der ursprünglichen Nutzungsdauer und dem Anschaffungswert der Produktionsanlage, wodurch sich ein gleichbleibender Abschreibungsbetrag pro Jahr ergibt. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und einem Anschaffungswert von 100.000,00 € bedeutet das eine jährliche lineare Abschreibung von 10.000,00 € (100.000,00 € / 10 Jahre).
Sobald der Betrag der linearen Abschreibung höher als der degressive Abschreibungsbetrag wird, erfolgt ein Wechsel zur linearen Abschreibung. In der Praxis wird dies oft so gehandhabt, dass der Restbuchwert zu Beginn des Jahres durch die verbleibenden Nutzungsjahre geteilt wird, sodass die Abschreibung bis zum Ende der Nutzungsdauer auf null absinkt.
Hier ist eine Beispieltabelle, die diesen Übergang darstellt:
Jahr | Anfangs-Buchwert | Degressive Abschreibung (20%) | Lineare Abschreibung (ab Jahr 6) | Gewählte Abschreibung | Restbuchwert nach Abschr. | Kumulierte Abschreibung |
1 | 100.000,00 € | 20.000,00 € | 20.000,00 € | 80.000,00 € | 20.000,00 € | |
2 | 80.000,00 € | 16.000,00 € | 16.000,00 € | 64.000,00 € | 36.000,00 € | |
3 | 64.000,00 € | 12.800,00 € | 12.800,00 € | 51.200,00 € | 48.800,00 € | |
4 | 51.200,00 € | 10.240,00 € | 10.240,00 € | 40.960,00 € | 59.040,00 € | |
5 | 40.960,00 € | 8.192,00 € | 8.192,00 € | 32.768,00 € | 67.232,00 € | |
6 | 32.768,00 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 26.214,40 € | 73.785,60 € |
7 | 26.214,40 € | 5.242,88 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 19.660,80 € | 80.339,20 € |
8 | 19.660,80 € | 4.132,16 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 13.107,20 € | 86.892,80 € |
9 | 13.107,20 € | 3.021,44 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 93.446,40 € |
10 | 6.553,60 € | 1.910,72 € | 6.553,60 € | 6.553,60 € | 0,00 € | 100.000,00 € |
Die Berechnung basiert auf einem Wechsel zur linearen Abschreibung im 5. Jahr und einem Restwert von 32.768,00 €, wobei ab dem 6. Jahr über die nächsten 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
Zu Beginn des 5. Jahres beträgt der Restbuchwert des Vermögenswertes 32.768,00 €, und die lineare Abschreibung beträgt 6.553,60 € pro Jahr ab dem 6. Jahr, da dies die lineare Abschreibung ist, die aus dem Restbuchwert zum Ende des 5. Jahres dividiert durch die verbleibenden 5 Jahre berechnet wird:
Lineare Abschreibung ab dem 6. Jahr = Restbuchwert am Ende des 5. Jahres / Restnutzungsdauer Lineare Abschreibung ab dem 6. Jahr = 32.768,00 € / 5 = 6.553,60 €
Bitte beachten Sie, dass zum Ende des 5. Jahres der Restbuchwert 32.768,00 € beträgt. Wir beginnen mit der linearen Abschreibung ab dem 6. Jahr, und diese lineare Abschreibung in Höhe von 6.553,60 € wird über die verbleibenden 5 Jahre, also vom 6. bis zum 10. Jahr, fortgesetzt, um den Vermögenswert vollständig abzuschreiben. Es sind keine weiteren Abschreibungen im 11. Jahr notwendig, da der Vermögenswert zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben wurde.
Formel für den Wechsel zur linearen Abschreibung
In diesem Beispiel nutzen wir die Formel, um von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln. Die Formel lautet:
- Nutzungsjahre – (100 / Abschreibungssatz degressiv) + 1
- Beispiel: 10 Jahre – (100 / 20) +1 = 6
Somit ergibt sich in diesem Beispiel das Jahr 6 in dem die lineare Abschreibung die degressive Abschreibung überschreitet und ein Wechsel vollzogen würde.
Download Excel Vorlage
Hier können Sie sich die Excel Vorlage bzw. Beispiel zur Berechnung der degressiven Abschreibung mit Wechsel zur linearen Abschreibung kostenlos downloaden.
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