Studium – Studium finanzieren – Bildungskredit Studium Antrag, Rückzahlung, Anspruch & Kredithöhe
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein staatlich gefördertes Darlehen, das Schülern und Studenten finanzielle Unterstützung bietet. Er dient dazu, besondere Ausbildungskosten wie Schulgebühren, Fachmaterialien oder Exkursionen zu finanzieren. Der Bildungskredit zeichnet sich durch günstige Zinsen, flexible Nutzung und klare Rückzahlungsbedingungen aus.
Voraussetzungen für den Bildungskredit
Ein Bildungskredit kann beantragt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestalter 18 Jahre, höchstens 36 Jahre bei Antragstellung
- Förderung nur für Ausbildungen, die auch nach BAföG förderfähig sind
- Bewilligung möglich nach bestandener Zwischenprüfung, im Master, Magister oder in einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium
- Förderung bis maximal zum Ende des 12. Fachsemesters
- Auch Auslandsaufenthalte und Praktika können unterstützt werden
- Kombination mit BAföG ist erlaubt
Da das Förderprogramm budgetiert ist, besteht kein Rechtsanspruch. Bewilligungen erfolgen nur, solange Mittel verfügbar sind.
Wichtig: Gefördert werden nur Ausbildungen, die auch dem BAföG-Förderrahmen entsprechen. Dies gilt auch für ausländische Antragsteller, soweit sie unter § 8 BAföG fallen.
Höhe und Auszahlung
Die Förderung beträgt 300 Euro monatlich über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Damit ergibt sich ein maximaler Kreditbetrag von 7.200 Euro.
Zinsen
Der Zinssatz für den Bildungskredit orientiert sich am EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich eines Aufschlags von 1 %. Das macht den Kredit besonders günstig im Vergleich zu vielen privaten Studienkrediten.
Antragstellung
Der Antrag ist direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt zentral und erfordert die notwendigen Nachweise zur Ausbildung.
Rückzahlung
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die Raten betragen 120 Euro pro Monat. Vorzeitige Rückzahlungen sind jederzeit ganz oder teilweise möglich, um die Restschuld zu verringern.
Übersicht der Konditionen
Kriterium | Regelung 2025 |
---|---|
Förderhöhe pro Monat | 100 € – 300 € (frei wählbar) |
Maximale Laufzeit | 24 Monate |
Gesamtsumme | bis zu 7.200 € |
Zinssatz | variabel, 6-Monats-EURIBOR + 1 % |
Effektivzins | aktuell ca. 4,5 % p.a. |
Rückzahlung | 120 € pro Monat |
Beginn Rückzahlung | 4 Jahre nach der ersten Auszahlung |
Vorzeitige Tilgung | jederzeit möglich (teilweise oder vollständig) |
Altersgrenze | 18 bis 36 Jahre |
Semestergrenze | Förderung nur bis einschließlich 12. Fachsemester |
Kombination mit BAföG | möglich |
Förderung im Ausland | für Studienabschnitte und Praktika möglich |
Antragstellung | Online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) |
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