Herzlich willkommen zu unseren Informationen für die Weiterbildung zum PDL, der Pflegedienstleitung! Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Karriere in diesem spannenden Bereich interessieren und möchten Ihnen gerne alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen. Dabei gehen wir auf alle relevanten Themen wie Voraussetzungen, Kosten, Inhalte, Prüfung und Dauer ein.

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Weiterbildung zum PDL, Pflegedienstleitung

Voraussetzungen für die Weiterbildung zum PDL

Die Weiterbildung zum PDL ist eine Zusatzqualifikation und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer sich für diese Ausbildung interessiert, muss als ausgebildete Pflegefachkraft in Vollzeitbeschäftigung tätig sein und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen nachweisen können.

Dabei werden Abschlüsse als:

  • Pflegefachmann oder Pflegefachfrau
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderpfleger
  • sowie als Altenpfleger

anerkannt.

Diese Tätigkeiten müssen in einem Krankenhaus, einer stationären Einrichtung der Rehabilitation oder einem zugelassenen Pflegedienst ausgeführt worden sein. Diese Beschäftigungsverhältnisse dürfen nicht länger als acht Jahre zurückliegen. Außerdem muss ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis für die geforderte Zeit vorgelegen haben.

In Ausnahmefällen können sich auch nach Landesrecht ausgebildete Heimerziehungspfleger und Heimerzieher für die Weiterbildung PDL einschreiben lassen. Idealerweise verfügen die Interessenten für die Weiterbildung PDL über soziale Kompetenz, auch betriebswirtschaftliches und analytisches Denken und Handeln sind von Vorteil.

Die späteren Pflegedienstleiter sollten über ein gewisses Maß an Durchsetzungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügen, da sie sich in Zukunft mit Patienten und Personal auseinandersetzen müssen. Gute Koordinationsfähigkeiten und die Stärke, Stresssituationen in Ruhe zu begegnen, gehören ebenfalls zum Bild einer kompetenten Pflegedienstleitung. Die Weiterbildung ist bundesweit anerkannt und wurde von Kranken- und Pflegekassen geprüft.

Kosten für die Weiterbildung PDL oder Pflegedienstleitung

Die Kosten für die PDF Weiterbildung sind unterschiedlich und können je nach Anbieter stark variieren. So betragen die Kosten für eine Weiterbildung:

  • bei der LfK (Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH) 3.259 Euro. LfK-Mitglieder sparen dabei; für sie gilt der Vorzugspreis von 2.992 Euro. Dieser Vorzugspreis ist auch für Mitarbeiter der LfK gültig.
  • Bei der BAK (Bildungsakademie der SRH) müssen Teilnehmer der Weiterbildung PDL mit Kosten von 4.100 Euro rechnen.
  • Die F+U Akademie für Wirtschafts- und Sozialmanagement bietet ihre Weiterbildung mit über 1.000 Theoriestunden und 400 Stunden Praktika für 5.650 Euro an. Ratenzahlung ist möglich. Wer sich bei dieser Akademie berufsbegleitend nach DKG-Richtlinien und in 2.000 Fachtheoriestunden für drei Jahre ausbilden lassen will, bezahlt ca. 10.000 Euro. Ratenzahlung ist auch hier möglich.

Eine Weiterbildung zum PDL ist außerdem im Fernstudium möglich. So müssen beim Fernlehrgang Kurs Laudius über 24 Monate lang, jeweils 124 Euro entrichtet werden. Teilnehmende können hierbei die Regelstudienzeit bei langsamerem Vorgehen bis zu 36 Monate kostenlos überschreiten.

Da die Kosten der Weiterbildung mehrere 1.000 Euro übersteigen, wird sie von unterschiedlichen Stellen gefördert. Dazu zählen die allgemeinen Berufsförderungsdienste, Renten,- sowie Rehastellen und das Aufstiegs-BAföG.

Inhalte der Weiterbildung

Teilnehmende, die eine Weiterbildung PDL abgeschlossen haben, sind anschließend für eine Führungsaufgabe in der ambulanten Pflege und Tagespflege qualifiziert. Zu den Kursinhalten gehören u.a.:

  • die Vermittlung von Management- und Kommunikationskompetenzen,
  • die Wissensvermittlung von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten.

Eine Weiterbildung zum PDL ist in verschiedene Module aufgeteilt. Vermittelt werden obendrein Fachkenntnisse in der BWL, dem Rechnungswesen, der Personalplanung, dem Controlling, dem Sozial- und Arbeitsrecht, dem Qualitätsmanagement, dem Marketing und den Pflegewissenschaften.

Die Weiterbildung PDL ist in Theorie und Praxis aufgeteilt. Bei Projekttagen und Projektmitarbeiten erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die realistischen Arbeitsbedingungen in ihrem angestrebten Berufsziel.

Dauer der Weiterbildung zum PDL

Die Dauer für eine Weiterbildung zum PDL ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. Sie kann zwischen neun Monaten und drei Jahren schwanken. Fortbildungen sind als Vollzeitkurse, aber auch in Teilzeit möglich. Ebenso ist eine berufsbegleitende Weiterbildung PDL möglich. Mindestens 460 Theoriestunden müssen laut Gesetz absolviert werden.

Je nach Kursangebot kann die Zahl dieser Stunden aber auch bei 1.000 liegen. Nach den DKG-Richtlinien sollten sogar 2.000 Theoriestunden angeboten werden. Dazu kommen noch zusätzliche Projekttage und Projektmitarbeiten.

Prüfung im Bereich Pflegedienstleitung

Bei der Weiterbildung Pflegedienstleitung gibt es am Ende eine Prüfung, welche aus zwei Teilen besteht: einer schriftlichen Facharbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Facharbeit muss über einen Umfang von 25 Seiten verfügen. Facharbeiten unter 22 Seiten werden nicht anerkannt. Die Prüfung würde in diesem Falle als „nicht bestanden“ gewertet werden. Zu beachten ist, dass das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen nicht zu der geforderten Seitenzahl zählen.

Zur mündlichen Prüfung präsentieren die Teilnehmenden das Thema ihrer Facharbeit für die Dauer von etwa zehn Minuten. Zugelassen als Präsentationstechniken sind die klassische Pinnwand, Flipchart oder Beamer. Eine PowerPoint-Präsentation mittels eines USB-Sticks ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist, dass Notizzettel oder andere Gedächtnisstützen während der Prüfung nicht erlaubt sind.

Wer seine Weiterbildung zum PDL in einem Fernstudium absolviert hat, wird die Prüfung in einem Videopräsenz-Kurs ablegen wollen. Hierbei ist zu beachten, dass das Ergebnis nur gültig ist, wenn die Teilnehmenden via Bild und Ton mit beiden Prüfern kommunizieren können. Außerdem ist es nicht gestattet, dass sich während der Prüfung, der Prüfungsbesprechung und der anschließenden Notenvergabe weitere Personen mit im Raum der Teilnehmenden aufhalten.

Weitere Infos

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