Kalkulatorische Abschreibung in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

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Kalkulatorische Abschreibungen

Die kalkulatorischen Abschreibungen sind ein wichtiger Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie unterscheiden sich von den bilanziellen Abschreibungen, die in der Finanzbuchhaltung zum Einsatz kommen. Während bilanzielle Abschreibungen steuerlichen und gesetzlichen Regelungen unterliegen, verfolgen kalkulatorische Abschreibungen das Ziel, den tatsächlichen Werteverzehr der betrieblichen Anlagegüter möglichst realitätsnah darzustellen. Dies trägt dazu bei, eine korrekte Kostenkalkulation zu gewährleisten, die für die Preisbildung und Wirtschaftlichkeitsanalysen unerlässlich ist.

Erfahren Sie alles Wissenswerte über kalkulatorische Abschreibungen in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Von der Definition und Berechnungsmethode bis hin zu praktischen Beispielen und den Vorteilen dieser Ansatzweise.
Kalkulatorische Abschreibung

Definition und Zielsetzung

Kalkulatorische Abschreibungen erfassen den ökonomischen Wertverlust langfristiger Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer. Sie berücksichtigen dabei nicht nur den Anschaffungswert, sondern auch eine realistische Nutzungsdauer sowie eventuell gestiegene Wiederbeschaffungskosten. Ziel ist es, ausreichende finanzielle Mittel zu reservieren, um die betreffenden Anlagegüter am Ende ihrer Nutzungsdauer ersetzen zu können, ohne die Wirtschaftsführung des Betriebs zu beeinträchtigen.

Berechnungsmethode

Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen erfolgt häufig auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten, die den voraussichtlichen finanziellen Aufwand zur Anschaffung eines gleichwertigen neuen Guts widerspiegeln. Im Gegensatz dazu orientieren sich die bilanziellen Abschreibungen an den historischen Anschaffungskosten und den gesetzlichen oder steuerlichen Vorgaben.

Beispiel zur Veranschaulichung

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor, das vor fünf Jahren eine Maschine zu Anschaffungskosten von 100.000 Euro erwarb. Die geplante Nutzungsdauer betrug ursprünglich zehn Jahre. Aufgrund technologischen Fortschritts und intensivem Einsatz wird jedoch erwartet, dass die Maschine nach acht Jahren ersetzt werden muss. Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten für eine vergleichbare Maschine betragen 120.000 Euro.

Schritte zur Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen:

  1. Ermittlung der aktuellen Wiederbeschaffungskosten: 120.000 Euro
  2. Bestimmung der korrigierten Nutzungsdauer: 8 Jahre
  3. Berechnung der jährlichen Abschreibung: 120.000 Euro ÷ 8 Jahre = 15.000 Euro pro Jahr

Vergleich zur bilanziellen Abschreibung:

Bei der bilanziellen Abschreibung über die ursprünglich geplanten zehn Jahre hätten die jährlichen Abschreibungen lediglich 10.000 Euro pro Jahr betragen (100.000 Euro ÷ 10 Jahre).

Nutzen und Vorteile

Durch die Anwendung der kalkulatorischen Abschreibungen in der KLR stellt das Unternehmen sicher, dass die Kostenkalkulation den tatsächlichen Werteverzehr besser widerspiegelt. Dies ermöglicht eine präzisere Preisgestaltung sowie die Planung und Steuerung zukünftiger Investitionen. Die Berücksichtigung realistischer Nutzungsdauern und Wiederbeschaffungskosten trägt so zur langfristigen finanziellen Stabilität bei.

Fazit

Kalkulatorische Abschreibungen sind ein wesentliches Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, um den ökonomischen Wertverlust von Anlagegütern realistisch darzustellen. Sie dienen dazu, die Preisgestaltung und die Planung zukünftiger Investitionen fundiert und zukunftssicher zu gestalten. Indem sie die tatsächlichen Kosten eines Anlageguts besser abbilden, unterstützen sie Unternehmen dabei, langfristig wettbewerbsfähig und finanziell stabil zu bleiben.

Glossar

  • KLR (Kosten- und Leistungsrechnung): Ein betriebswirtschaftliches Instrument zur Ermittlung und Analyse von Kosten und Erlösen innerhalb eines Unternehmens.
  • Wiederbeschaffungskosten: Die Kosten, die anfallen würden, um ein Gut zum aktuellen Zeitpunkt neu anzuschaffen.
  • Nutzungsdauer: Der Zeitraum, in dem ein Anlagegut voraussichtlich genutzt werden kann, bevor es ersetzt werden muss.
  • Bilanzielle Abschreibung: Abschreibungen, die in der Finanzbuchhaltung gemäß steuerlichen und gesetzlichen Vorgaben erfolgten.