Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform & deren Kriterien

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform

Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist die Auswahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen von großer Bedeutung. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Rechtsformen und bietet vor allem kleinen Unternehmen und Gründergruppen eine unkomplizierte Möglichkeit der Zusammenarbeit. Im Folgenden werden zehn zentrale Kriterien der GbR detailliert betrachtet, um deren Eigenschaften, Vor- und Nachteile besser zu verstehen.

Erfahren Sie alles über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Definition, Struktur, Haftungsumfang, Geschäftsführung, Kapitalaufbringung, Gewinn- und Verlustverteilung, steuerliche Aspekte, Nachfolge, rechtsformabhängige Formalitäten sowie Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Definition und Struktur der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 705 ff. geregelt. Es handelt sich dabei um eine Personengesellschaft, die durch mindestens zwei Personen gegründet wird, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen:

  • Gesellschafter: Die GbR kann sowohl natürliche als auch juristische Personen als Gesellschafter haben. Die Gesellschafter schließen einen Gesellschaftsvertrag, in dem sie sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten.

Die GbR ist besonders flexibel in der Ausgestaltung ihres Gesellschaftsvertrags und eignet sich daher gut für unterschiedlichste Zweckgemeinschaften.

Haftungsumfang

Ein wesentlicher Aspekt der GbR ist der Haftungsumfang der Gesellschafter:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.
  • Externe Haftung: Gläubiger können jeden Gesellschafter direkt in Anspruch nehmen, sodass der gesamt Schuldner für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.

Diese umfassende Haftung erhöht das Risiko für die Gesellschafter, steigert jedoch auch Vertrauen und Kreditwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung der GbR erfolgt gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter, sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde:

  • Gemeinschaftliche Geschäftsführung: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden.
  • Einzelvertretung: Durch vertragliche Vereinbarung kann eine abweichende Vertretungsregelung festgelegt werden, z.B. die Einzelvertretungsbefugnis einzelner Gesellschafter.

Diese gemeinsame Verantwortung fördert die enge Zusammenarbeit und das Vertrauen unter den Gesellschaftern.

Kapitalaufbringung

Die Kapitalbeschaffung bei einer GbR ist flexibel und einfach zu handhaben:

  • Einlagen: Die Gesellschafter bringen ihre Einlagen in Form von Geld- oder Sacheinlagen in die GbR ein. Die Höhe und Art der Einlagen kann frei vereinbart werden.
  • Weitere Finanzierung: Zusätzliches Kapital kann durch Nachschüsse der Gesellschafter oder durch interne Rücklagen beschafft werden.

Diese Flexibilität macht die GbR vor allem für Projekte mit geringem Kapitalbedarf attraktiv.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten bei einer GbR erfolgt nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach gesetzlichen Vorgaben:

  • Gewinnverteilung: Die Gewinne werden grundsätzlich nach Köpfen gleichmäßig auf die Gesellschafter verteilt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.
  • Verlustverteilung: Verluste werden ebenfalls nach Köpfen verteilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Diese Methoden der Verteilung fördern eine gleichberechtigte Beteiligung und Motivation der Gesellschafter.

Steuerliche Betrachtung

Die steuerliche Behandlung der GbR ist vergleichsweise unkompliziert:

  • Einkommenssteuer: Die GbR selbst ist nicht einkommenssteuerpflichtig; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert.
  • Gewerbesteuer: Eine GbR, die gewerbliche Einkünfte erzielt, ist gewerbesteuerpflichtig. Die gezahlte Gewerbesteuer kann in bestimmten Grenzen auf die Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet werden.

Diese steuerliche Transparenz vereinfacht die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschafter.

Unternehmensfortbestand und Nachfolge

Der Fortbestand und die Nachfolge in einer GbR müssen sorgfältig geplant werden:

  • Nachfolgeregelung: Die Aufnahme neuer Gesellschafter und das Ausscheiden bestehender Gesellschafter sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Ohne spezielle Regelungen führt das Ausscheiden eines Gesellschafters oft zur Auflösung der GbR.
  • Testamentarische Verfügungen: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Todesfall eines Gesellschafters kann durch testamentarische Anordnungen oder Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Diese Regelungen sichern die Kontinuität des Unternehmens und die nachhaltige Geschäftsführung.

Rechtsformabhängige Formalitäten

Die Gründung und Verwaltung einer GbR sind unkompliziert und mit wenigen Formalitäten verbunden:

  • Gesellschaftsvertrag: Die GbR kann formfrei gegründet werden. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wird jedoch empfohlen, um klare Regelungen zu schaffen.
  • Keine Registerpflicht: Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen besteht keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. So bleibt die Gesellschaft formell einfacher zu handhaben.

Die geringe formale Hürde macht die GbR besonders attraktiv für kleinere Geschäftsvorhaben und Start-ups.

Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten

Finanzierung und Investitionen in der GbR sind flexibel gestaltbar:

  • Eigenkapital: Die Gesellschafter können durch zusätzliche Einlagen das Eigenkapital erweitern.
  • Fremdkapital: Kredite und Darlehen können aufgenommen werden, wobei die persönliche Haftung der Gesellschafter die Kreditwürdigkeit erhöhen kann.

Diese Flexibilität ermöglicht es der GbR, auf finanzielle Herausforderungen und Wachstumsmöglichkeiten flexibel zu reagieren.

Wie wird eine GbR gegründet?

Die Gründung einer GbR erfolgt in wenigen, unkomplizierten Schritten:

  1. Absprache und Planung: Die potenziellen Gesellschafter besprechen und planen das gemeinsame Vorhaben sowie die grundlegenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit.
  2. Gesellschaftsvertrag: Die Gesellschafter schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Ein schriftlicher Vertrag wird empfohlen, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
  3. Geschäftsbeginn: Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags können die Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden. Es ist ratsam, notwendige Gewerbeanmeldungen und Versicherungsarten frühzeitig zu klären.
  4. Steuerliche Erfassung: Die GbR muss beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer beantragt werden. Hierbei wird die Art der Einkünfte und die steuerliche Behandlung geklärt.

Diese pragmatischen Gründungsschritte machen die GbR besonders für kleine Unternehmen und Gründergruppen interessant.

Fazit

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet eine einfache und flexible Rechtsform, die vor allem für kleine Geschäftsvorhaben und Projekte mit begrenzten Kapitalbedürfnissen geeignet ist. Ihre unkomplizierte Gründung und Verwaltung sowie die Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags machen sie zu einer populären Wahl für viele Gründer. Allerdings bringt sie auch gewisse Risiken, insbesondere durch die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter, mit sich. Diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Die GbR ist eine geeignete Rechtsform für kleinere Unternehmen und Projekte, bei denen der persönliche Einsatz der Gesellschafter im Vordergrund steht. Wenn Sie eine GbR gründen möchten, sollten Sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag zu erstellen und alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.