Die Unternehmergesellschaft (UG) als Rechtsform & deren Kriterien

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Unternehmergesellschaft (UG)

Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist die Wahl der passenden Unternehmensrechtsform entscheidend für den Erfolg und die rechtliche Struktur eines Unternehmens. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – stellt eine interessante Option dar, insbesondere für Gründer, die mit geringem Startkapital beginnen möchten. Im Folgenden erläutern wir zehn wesentliche Kriterien der UG und zeigen ihre Eigenschaften, Vor- und Nachteile auf.

Informieren Sie sich umfassend über die Unternehmergesellschaft (UG): Definition und Struktur, Haftungsumfang, Geschäftsführung und Vertretung, Kapitalaufbringung, Gewinn- und Verlustverteilung, steuerliche Betrachtung, Nachfolge, rechtsformabhängige Formalitäten sowie Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten. Alles Wichtige zur Gründung und Führung einer UG auf einen Blick.

Definition und Struktur der UG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und wird im Volksmund oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Sie ist im GmbH-Gesetz geregelt und bietet eine flexible und kostengünstige Gründungsmöglichkeit:

  • Gesellschafter: Die UG kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Gesellschafter sind die Eigentümer der Gesellschaft und halten Anteile am Stammkapital.
  • Organe: Wie bei der GmbH besteht auch bei der UG das Organ der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt und ist für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich.

Diese schlanke Struktur erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit und fördert eine klare Organisationsstruktur.

Haftungsumfang

Eines der zentralen Merkmale der UG ist die Haftungsbeschränkung:

  • Gesellschafterhaftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter bleibt bei Haftungsansprüchen unberührt.
  • Unternehmenshaftung: Die UG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten, was das Risiko für die Gesellschafter erheblich reduziert.

Diese Haftungsbeschränkung schafft Sicherheit für die Gesellschafter und macht die UG attraktiv für risikoreiche Projekte und Geschäftsideen.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung der UG erfolgen durch den Geschäftsführer:

  • Geschäftsführer: Er wird von den Gesellschaftern bestellt und führt die Geschäfte der Gesellschaft. Der Geschäftsführer vertritt die UG nach außen und ist für alle operativen Entscheidungen verantwortlich.
  • Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Beschlussorgan der UG. Sie trifft grundlegende Entscheidungen wie Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitalmaßnahmen und die Bestellung bzw. Abberufung des Geschäftsführers.

Diese klare Trennung der Kompetenzen sorgt für eine effektive Unternehmensführung und Entscheidungsfindung.

Kapitalaufbringung

Die Kapitalaufbringung bei einer UG ist besonders flexibel und niedrigschwellig:

  • Mindeststammkapital: Eine UG kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Um jedoch die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten, wird ein höheres Startkapital empfohlen.
  • Gewinnthesaurierung: Ein besonderes Merkmal der UG ist die Verpflichtung zur Rücklagenbildung. Mindestens 25% des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis die UG ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat und in eine GmbH umgewandelt werden kann.

Diese Regelungen erleichtern die Gründung und fördern die langfristige Kapitalbildung.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten bei einer UG erfolgt nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags:

  • Gewinnverteilung: Die Gewinne werden entsprechend den Anteilen der Gesellschafter am Stammkapital verteilt. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Verwendung und Ausschüttung der Gewinne.
  • Verlustverteilung: Verluste mindern das Eigenkapital der UG. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Verluste besteht nicht, solange ihre Einlagen vollständig erbracht wurden.

Diese Transparenz und Flexibilität schaffen Vertrauen und Planbarkeit für die Gesellschafter.

Steuerliche Betrachtung

Die steuerliche Behandlung der UG ist ähnlich der einer GmbH und enthält spezifische Aspekte:

  • Körperschaftssteuer: Die UG unterliegt der Körperschaftssteuer. Der aktuelle Satz liegt bei 15%, ergänzt durch den Solidaritätszuschlag.
  • Gewerbesteuer: Auch die UG ist gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde.
  • Kapitalertragsteuer: Auf ausgeschüttete Gewinne wird Kapitalertragsteuer erhoben. Diese wird von der Gesellschaft einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Diese steuerliche Veranlagung bringt eine doppelte Steuerbelastung mit sich – auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene der Gesellschafter.

Unternehmensfortbestand und Nachfolge

Der Fortbestand und die Nachfolgeregelung einer UG sind gut planbar und rechtssicher:

  • Unabhängigkeit der Gesellschaft: Der Bestand der UG ist unabhängig vom Wechsel der Gesellschafter. Das Unternehmen bleibt bestehen, auch wenn sich die Eigentümerstruktur ändert.
  • Nachfolgeplanung: Der Gesellschaftsvertrag kann Nachfolgeklauseln enthalten, die den Übergang von Gesellschaftsanteilen im Falle des Todes oder bei Ausscheiden eines Gesellschafters regeln.

Diese Regelungen sichern die Kontinuität des Unternehmens und erleichtern die Planung einer langfristigen Unternehmensstrategie.

Rechtsformabhängige Formalitäten

Die Gründung und Verwaltung einer UG sind mit einigen formellen Anforderungen verbunden:

  • Gründung: Zur Gründung einer UG ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich. Die Gesellschaft wird dann ins Handelsregister eingetragen, wodurch sie ihre Rechtspersönlichkeit erlangt.
  • Buchführung und Jahresabschluss: Die UG ist buchführungspflichtig und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen, der beim Handelsregister eingereicht wird.

Diese formalen Anforderungen schaffen Rechtssicherheit und Transparenz, erhöhen jedoch den administrativen Aufwand für die Gesellschaft.

Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten

Die UG bietet verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung und Investition:

  • Eigenkapitalerhöhung: Die Gesellschaft kann durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch zusätzliche Einlagen der bestehenden Gesellschafter Eigenkapital generieren.
  • Fremdkapitalbeschaffung: Die UG kann Kredite und Darlehen aufnehmen, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Die Haftungsbeschränkung wirkt sich jedoch auf die Kreditwürdigkeit aus, weshalb häufig persönliche Sicherheiten der Gesellschafter gefordert werden.

Diese flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten ermöglichen es der UG, auf wirtschaftliche Herausforderungen und Wachstumschancen zu reagieren.

Wie wird eine UG gegründet?

Die Gründung einer UG erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Gesellschaftsvertrag (Satzung): Die Gründer erstellen eine Satzung, die notariell beurkundet werden muss. Die Satzung enthält Regelungen zu den Gesellschaftern, den Geschäftsanteilen, der Geschäftsführung und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen.
  2. Einzahlung des Stammkapitals: Das festgelegte Stammkapital muss auf ein Geschäftskonto der UG eingezahlt werden. Die Mindesteinlage beträgt einen Euro pro Gesellschafter, allerdings wird ein höherer Betrag empfohlen, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten.
  3. Eintragung ins Handelsregister: Die Gesellschaft wird beim zuständigen Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen. Erst mit dieser Eintragung erhält die UG ihre Rechtsfähigkeit.
  4. Steuerliche Anmeldung: Die Unternehmergesellschaft muss beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer beantragt werden. Zudem ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Diese Gründungsschritte sorgen dafür, dass die UG rechtlich solide und operativ handlungsfähig startet.

Fazit

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine attraktive Rechtsform für Gründer und kleine Unternehmen, die mit geringem Startkapital beginnen möchten. Sie bietet die Haftungsbeschränkung einer GmbH und ist gleichzeitig kostengünstiger und schneller zu gründen. Die Verpflichtung zur Rücklagenbildung und die damit verbundene Möglichkeit zur Umwandlung in eine GmbH fördern die langfristige finanzielle Stabilität der Gesellschaft. Wenn Sie die Gründung einer Unternehmergesellschaft erwägen, empfiehlt es sich, eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte korrekt und effizient umgesetzt werden und Ihr Unternehmen von den vielfältigen Vorteilen der UG profitieren kann.