Elternunabhängiges BAföG Studium finanzieren ohne Eltern

StudiumStudium finanzieren – Elternunabhängiges BAföG

Elternunabhängiges BAföG Studium finanzieren ohne Eltern

Was ist ein elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG: Anders als beim Bildungskredit spielt beim BAföG das Einkommen des Antragstellers und der Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Eltern) eine Rolle und wird mit in die Leistungshöhe des BAföG eingerechnet. Eine Ausnahme stellt das elternunabhängige BAföG dar.

Wer kann durch das elternunabhängige BAföG gefördert werden?

Gefördert werden können grundsätzlich Auszubildende und Studenten die folgende Kriterien erfüllen:

  • Punkt 1: Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs
  • Punkt 2: Auszubildende und Studenten die bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr vollendet haben. Achtung: Prüfen, ob überhaupt noch Ausbildungsförderung gewährleistet wird.
  • Punkt 3: oder eine Erstausbildung (3 Jahre) abgeschlossen haben und mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • Punkt 4: nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre gearbeitet haben und sozialversicherungspflichtig waren.

Voraussetzungen beim elternunabhängigen BAföG

Die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung durch BAföG ist an drei Entscheidungskriterien gebunden. Die drei Kriterien sind:

  • Zweiter Bildungsweg
  • 45. Lebensjahr vollendet
  • Zeiten der Erwerbstätigkeit

Zweiter Bildungsweg

Die Voraussetzungen nach dem zweiten Bildungsweg elternunabhängig gefördert zu werden knüpfen sich an folgende Voraussetzungen:

  • mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Berufsausbildung liegt vor

45. Lebensjahr vollendet

Bei der Regelung 45. Lebensjahr vollendet ( Neuregelung 08/2022 ) ist zu überprüfen, ob überhaupt noch eine Förderung nach der Ausbildungsförderung zu gewähren ist. Hier kommen nur noch die Tatbestände nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 – 4 in Betracht.

Erwerbstätigkeit

Diese Förderung wird nur dann gewährt, wenn zusätzlich folgende Tatbestände vorliegen:

  • Der Antragsteller muss selbst in der Lage gewesen sein, sein Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
  • Die Erwerbstätigkeit sozialversicherungspflichtig war in Form von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
  • Der monatliche Bruttolohn muss mindestens 892,80 € (Jahr 2022) betragen haben.
  • Bei einer verkürzten Ausbildung, zum Beispiel 2 Jahre. Die Ausbildungszeit erfordert 4 Jahre Erwerbstätigkeit und insgesamt müssen dabei immer 6 Jahre zustande kommen.

Anrechenbare Zeiten

Folgende Zeiten zählen zur Anrechnung auf die Erwerbstätigkeit bei der Beantragung von elternunabhängigem BAföG:

  • Erwerbstätigkeit im eigenen Sinne (Arbeit)
  • Wehr- und Zivildienst
  • freiwillig soziales und ökologische Jahr
  • Haushaltsführung eines Elternteils mit einem Kind unter 10 Jahre oder einem behinderten Kind
  • krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
  • Mutterschaftsfrist
  • Erwerbsunfähigkeitszeiten
  • Arbeitslosigkeit ALG I nicht ALG II (Fürsorgeleistung)
  • Fortbildungen und Umschulungen

Das elternunabhängige BAföG wird auch dann gewährt, wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder diese durch Unterhaltszahlungen gefährdet wären verfolgt zu werden. § 11 Abs. 2a BAföG.

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