Private Krankenversicherung kündigen, Kündigung der PKV, Word Vorlage & PDF

WeiterbildungOnline lernenVersicherungVersicherungsartenPKV – Private Krankenversicherung kündigen: Fristen, Sonderkündigung, Wechsel und Vorlage

Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen möchten, sollten Sie Fristen, Nachweise und Folgen genau prüfen. Die Kündigung einer PKV ist deutlich sensibler als die Kündigung vieler anderer Versicherungen, weil in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht und eine Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung nur wirksam wird, wenn ein nahtloser neuer Versicherungsschutz nachgewiesen wird.

Dieser Ratgeber der Bildungsbibel erklärt, wann Sie eine Private Krankenversicherung kündigen können, welche Kündigungsarten es gibt und welche Alternativen oft sinnvoller sind. Sie erfahren, was bei ordentlicher Kündigung, Sonderkündigung, Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, Tarifwechsel, Altersrückstellungen, Basistarif, Krankentagegeld und Kündigungsschreiben zu beachten ist.

Wichtig ist: Eine PKV-Kündigung sollte nie nur wegen eines kurzfristig günstigeren Beitrags erfolgen. Prüfen Sie vorher Leistungsumfang, Gesundheitsprüfung beim neuen Anbieter, Verlust oder Übertragung von Alterungsrückstellungen und die Frage, ob ein interner Tarifwechsel die bessere Lösung sein kann.

Private Krankenversicherung kündigen: Fristen, Sonderkündigung, Anschlussversicherung, Altersrückstellungen, Tarifwechsel und Vorlage einfach erklärt.
Private Krankenversicherung kündigen

Das Wichtigste zur PKV-Kündigung

Wer eine Private Krankenversicherung kündigen will, muss zwischen Krankheitskostenvollversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Zusatzversicherung unterscheiden. Die Krankheitskostenvollversicherung ersetzt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb gelten hier strengere Regeln als bei einer Zahnzusatzversicherung oder einer einzelnen Tagegeldversicherung.

Nach § 205 VVG kann ein Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das länger als ein Jahr läuft, grundsätzlich zum Ende des ersten oder jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Versicherung, die die Krankenversicherungspflicht erfüllt, wird die Kündigung nur wirksam, wenn ein neuer Vertrag ohne Unterbrechung nachgewiesen wird.

Das bedeutet praktisch: Erst neuen Schutz sichern, dann die Private Krankenversicherung kündigen. Ohne Anschlussversicherung riskieren Sie nicht nur Probleme mit dem bisherigen Versicherer, sondern auch eine gefährliche Lücke im Gesundheitsschutz. Diese Lücke sollte unbedingt vermieden werden.

SituationMögliche LösungWorauf Sie achten sollten
Beitrag ist zu hochTarifwechsel beim gleichen Versicherer prüfenAlterungsrückstellungen bleiben intern grundsätzlich erhalten
BeitragserhöhungSonderkündigung oder Tarifwechsel prüfenFrist ab Zugang der Änderungsmitteilung beachten
Wechsel in die GKV möglichPKV nach Eintritt der Versicherungspflicht beendenNachweis der Versicherungspflicht rechtzeitig einreichen
Wechsel zu neuer PKVNeuen Vertrag vorab verbindlich sichernGesundheitsprüfung und Übertragungswert beachten
AuswanderungKündigung nach Wegzug prüfenWohnsitz, Versicherungspflicht und Auslandsschutz klären

Ordentliche Kündigung: Frist und Versicherungsjahr prüfen

Die ordentliche Kündigung ist der klassische Weg, wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln möchten. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wichtig ist, ob Ihr Vertrag das Kalenderjahr oder ein abweichendes Versicherungsjahr als maßgeblichen Zeitraum verwendet.

Schauen Sie deshalb in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin. Rechnen Sie nicht nur mit dem Datum, sondern auch mit Zugangsnachweis. Eine Kündigung sollte so versendet werden, dass Sie später belegen können, wann sie beim Versicherer angekommen ist.

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen, reicht ein formloser Satz häufig aus. Trotzdem sollte das Schreiben eindeutig sein. Nennen Sie Versicherungsnummer, betroffene Person, Tarif, gewünschten Kündigungstermin und bitten Sie um schriftliche Bestätigung. Bei einer Vollversicherung sollten Sie den Nachweis der Anschlussversicherung nachreichen oder direkt beifügen, sobald er vorliegt.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung oder Leistungsminderung

Eine außerordentliche Kündigung kann möglich sein, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht oder Leistungen vermindert. Nach § 205 VVG kann der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt dann zu dem Zeitpunkt, zu dem Beitragserhöhung oder Leistungsminderung wirksam werden soll.

Wenn Sie wegen einer Beitragserhöhung die Private Krankenversicherung kündigen möchten, sollten Sie den Brief des Versicherers genau prüfen. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Erhöhung, sondern auch das Datum des Zugangs, der Wirksamkeitstermin und ob die Erhöhung den konkreten Tarif oder eine versicherte Person betrifft. Die Kündigung kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt sein.

Auch hier gilt: Kündigen Sie nicht übereilt. Eine Beitragserhöhung kann ärgerlich sein, aber ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann wegen neuer Gesundheitsprüfung und teilweise nicht übertragbarer Alterungsrückstellungen langfristig teurer werden. Prüfen Sie deshalb immer auch den internen Tarifwechsel.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein häufiger Grund für die Kündigung ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, etwa wenn ein Selbstständiger in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechselt oder wenn ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Einkommen unter die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.

Wenn eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht entsteht, können Sie die Private Krankenversicherung kündigen. Nach § 205 VVG kann die Kündigung innerhalb bestimmter Fristen sogar rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht erfolgen. Der Eintritt der Versicherungspflicht muss dem privaten Versicherer nachgewiesen werden. Wird der Nachweis versäumt, kann die Kündigung unwirksam werden oder erst später wirken.

Der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder ein nicht nur vorübergehender Anspruch auf Heilfürsorge kann der Versicherungspflicht gleichstehen. Gerade Beamte, Soldaten, Angestellte mit Statuswechsel und ehemalige Selbstständige sollten die Voraussetzungen sorgfältig prüfen. Weitere Informationen zur Krankenversicherungspflicht bietet der bestehende Link des dbb zur Krankenversicherungspflicht.

Anschlussversicherung: Ohne Nachweis keine wirksame Kündigung

Eine der wichtigsten Regeln lautet: Wenn Ihre PKV die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, wird die Kündigung nur wirksam, wenn ein neuer, lückenloser Krankenversicherungsschutz besteht. Der Nachweis muss fristgerecht erbracht werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen ohne Krankenversicherungsschutz bleiben.

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen, sollten Sie deshalb zuerst eine schriftliche Annahmebestätigung des neuen Versicherers oder eine Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse einholen. Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV sollten Sie zudem warten, bis die neue Gesellschaft den Antrag endgültig angenommen hat.

Ein bloßes Angebot, ein Vergleich oder ein noch nicht angenommener Antrag reicht nicht aus. Besonders gefährlich ist es, die alte PKV zu kündigen, während der neue Versicherer noch Gesundheitsfragen prüft. Wird der neue Antrag abgelehnt oder nur mit erheblichen Zuschlägen angenommen, kann die Planung scheitern.

Tarifwechsel statt Kündigung: Oft die bessere Alternative

Bevor Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen, sollten Sie den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen. Dieser Wechsel erfolgt beim bisherigen Versicherer. Der Vorteil: Die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen werden beim internen Tarifwechsel grundsätzlich angerechnet. Eine vollständige Kündigung mit Wechsel des Versicherers kann dagegen dazu führen, dass nur ein Teil der Rückstellungen übertragen wird oder wirtschaftlich verloren geht.

Ein Tarifwechsel kann sinnvoll sein, wenn der Beitrag zu hoch ist, der Leistungsumfang angepasst werden soll oder ein älterer Tarif ungünstig geworden ist. Der Versicherer muss auf Verlangen passende Tarife nennen. Bei Mehrleistungen kann er für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder Wartezeiten verlangen.

Wer eine Private Krankenversicherung kündigen möchte, weil die Prämie steigt, sollte daher zuerst fragen: Gibt es beim gleichen Versicherer einen gleichartigen Tarif mit günstigeren Beiträgen? Welche Leistungen ändern sich? Welche Selbstbeteiligung gilt? Welche Alterungsrückstellungen werden angerechnet? Die Antwort kann finanziell wichtiger sein als ein vollständiger Anbieterwechsel.

Altersrückstellungen und Übertragungswert

Altersrückstellungen sind ein zentraler Grund, warum die Kündigung einer PKV gut überlegt sein muss. Sie dienen dazu, höhere Gesundheitskosten im Alter teilweise abzufedern. Je länger ein Vertrag läuft, desto wichtiger wird die Frage, was mit diesen Rückstellungen geschieht.

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen und zu einem anderen privaten Versicherer wechseln, wird nicht automatisch die gesamte Alterungsrückstellung übertragen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, kann ein Übertragungswert mitgenommen werden. Dieser entspricht nicht zwingend den tatsächlich gebildeten Rückstellungen, sondern orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, insbesondere am Leistungsumfang des Basistarifs.

Bei älteren Verträgen kann ein Wechsel des Versicherers besonders nachteilig sein. Deshalb sollten Sie vor einer Kündigung schriftlich den Übertragungswert, die Folgen für Beitragsentlastungstarife und die Auswirkungen auf Zusatzbausteine erfragen. Ein interner Tarifwechsel ist häufig schonender, weil die Rückstellungen beim gleichen Versicherer erhalten bleiben können.

Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif

Wenn die Beiträge zu hoch werden, denken viele Versicherte sofort daran, die Private Krankenversicherung kündigen zu wollen. In manchen Fällen sind jedoch Basistarif, Standardtarif oder ein interner Tarifwechsel sinnvoller. Diese Optionen verfolgen unterschiedliche Ziele und haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Der Basistarif bietet Leistungen, die in Art, Umfang und Höhe mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Standardtarif kann für bestimmte ältere Versicherte mit älteren Verträgen relevant sein. Der Notlagentarif ist dagegen keine normale Sparlösung, sondern betrifft Zahlungsschwierigkeiten und bietet nur stark eingeschränkte Leistungen. Er sollte nicht als frei wählbare Alternative zur regulären Absicherung verstanden werden.

Bevor Sie eine Private Krankenversicherung kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine dieser Lösungen die Beitragssituation entschärfen kann. Fragen Sie Ihren Versicherer nach konkreten Tarifangeboten und lassen Sie sich die Unterschiede bei Leistungen, Selbstbeteiligung, Beiträgen und Rückstellungen schriftlich erklären.

Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Zusatzversicherungen

Nicht jede PKV-Kündigung betrifft die gesamte Krankenversicherung. Manche Versicherte möchten nur ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder eine Zusatzversicherung beenden. Hier gelten teilweise andere Regeln als bei der Krankheitskostenvollversicherung.

Selbstständige und Freiberufler sollten bei Krankentagegeld besonders vorsichtig sein. Dieses sichert den Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab. Wer diesen Baustein kündigt, spart zwar Beitrag, verliert aber möglicherweise eine wichtige Existenzabsicherung. Ein geringerer Tagessatz, eine längere Karenzzeit oder ein Tarifwechsel kann sinnvoller sein.

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen, sollten Sie daher genau festlegen, welche Tarife betroffen sind. Eine Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. Das ist wichtig, wenn Familienmitglieder, Zusatzbausteine oder Tagegeldversicherungen nicht mitgekündigt werden sollen.

Kann die Versicherung selbst kündigen?

Bei der Krankheitskostenvollversicherung ist die ordentliche Kündigung durch den Versicherer weitgehend ausgeschlossen. § 206 VVG bestimmt, dass eine Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Auch die ordentliche Kündigung von Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegekrankenversicherungen ist in vielen Fällen ausgeschlossen, wenn sie den gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen können.

Das bedeutet: Ein Versicherer darf einen Vollversicherungsvertrag nicht einfach kündigen, weil Sie krank werden, hohe Leistungen beanspruchen oder älter werden. Anders kann es bei schweren Pflichtverletzungen, Täuschung, Rücktritt, Anfechtung oder bestimmten Zusatzversicherungen liegen. Bei Beitragsrückständen greifen besondere Regeln, die nicht mit einer normalen Kündigung verwechselt werden sollten.

Wenn eine Versicherung Maßnahmen androht, sollten Sie sofort schriftlich reagieren, Unterlagen sichern und fachliche Hilfe einholen. Hier kann ein Versicherungsberater oder ein Rechtsberater sinnvoll sein.

Häufige Gründe für eine Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Versicherte eine Private Krankenversicherung kündigen möchten. Nicht jeder Grund führt automatisch zur besten Entscheidung. Deshalb sollten Sie Motiv und Folgen getrennt betrachten.

  1. Beitragserhöhung: Eine Prämienanpassung kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Trotzdem sollte zuerst ein Tarifwechsel geprüft werden.
  2. Wechsel in die GKV: Bei Versicherungspflicht, Familienversicherung oder Heilfürsorge kann die PKV beendet werden.
  3. Neuer privater Versicherer: Ein Anbieterwechsel kann sich bei jungen und gesunden Versicherten lohnen, birgt aber Risiken.
  4. Leistungsänderung: Bei Leistungsminderung kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
  5. Auswanderung: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft verlegt, sollte Versicherungspflicht und Auslandsschutz prüfen.
  6. Zusatzversicherung nicht mehr nötig: Einzelne Ergänzungstarife können separat beendet werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Auch Inflation, medizinischer Fortschritt und steigende Leistungsausgaben können Beiträge beeinflussen. Entscheidend ist, ob die Kündigung langfristig besser ist als Anpassung, Tarifwechsel oder Reduzierung einzelner Leistungen.

Häufige Fehler vermeiden

Viele Fehler entstehen, weil Versicherte die Private Krankenversicherung kündigen, bevor die Folgen vollständig geprüft sind. Die wichtigsten Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie strukturiert vorgehen.

  • Kündigen ohne Anschlussversicherung: Die Kündigung kann unwirksam sein und es droht Unsicherheit beim Gesundheitsschutz.
  • Altersrückstellungen unterschätzen: Ein Wechsel des Versicherers kann langfristig teuer werden.
  • Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstiger Tarif kann schlechtere Leistungen, höhere Selbstbeteiligung oder neue Ausschlüsse enthalten.
  • Gesundheitsprüfung ignorieren: Neue Anbieter können Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung aussprechen.
  • Krankentagegeld vorschnell streichen: Bei Selbstständigen kann dadurch ein wichtiges Einkommen wegfallen.
  • Fristen falsch berechnen: Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.

Familienangehörige und mehrere Tarife richtig behandeln

Wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind, sollten Sie besonders genau formulieren. Eine Private Krankenversicherung kündigen Sie dann entweder für alle versicherten Personen oder nur für einzelne Personen und Tarife. Das kann wichtig sein, wenn ein Kind in die Familienversicherung wechselt, ein Ehepartner gesetzlich versicherungspflichtig wird oder nur ein Zusatzbaustein beendet werden soll.

Bitten Sie den Versicherer in solchen Fällen um eine schriftliche Bestätigung, welche Tarife nach der Kündigung weiterlaufen. Prüfen Sie außerdem, ob Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld oder Beitragsentlastungstarife separat angepasst werden müssen. So verhindern Sie, dass versehentlich ein Schutz entfällt, den Sie weiterhin benötigen.

Kündigungsschreiben richtig formulieren

Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen, sollte das Schreiben klar, knapp und beweisbar sein. Nutzen Sie die Schriftform oder Textform entsprechend Ihren Vertragsbedingungen. Empfehlenswert ist ein Versand per Einschreiben, über ein sicheres Kundenportal oder mit qualifizierter Eingangsbestätigung.

Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Versicherungsnummer, betroffene Tarife, betroffene Personen, Kündigungstermin, Bitte um Bestätigung, Hinweis auf Anschlussversicherungsnachweis und Widerruf einer Einzugsermächtigung ab Vertragsende. Bei Sonderkündigung sollte der Anlass genannt werden, etwa Beitragserhöhung oder Leistungsminderung.

Formulieren Sie nicht ungenau. Schreiben Sie nicht nur „ich kündige meine Versicherung“, wenn mehrere Tarife bestehen. Besser ist eine genaue Bezeichnung, etwa Krankheitskostenvollversicherung, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder Zusatzversicherung. So vermeiden Sie Missverständnisse.

Private Krankenversicherung Kündigungsschreiben als Word und PDF herunterladen

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen möchten, können Sie das Muster der Bildungsbibel als Grundlage verwenden. Passen Sie die Vorlage immer an Ihren Vertrag, Ihre Versicherungsnummer, Ihren Kündigungsgrund und den gewünschten Kündigungstermin an. Bei einer Vollversicherung sollten Sie den Nachweis der neuen Krankenversicherung rechtzeitig beifügen oder nachreichen.

Private Krankenversicherung kündigen Word Vorlage und PDF Muster für ein Kündigungsschreiben zur PKV.
Private Krankenversicherung kündigen Word und PDF Vorlage

Checkliste vor der Kündigung

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen sollten oder ob eine Alternative besser passt:

  • Kündigungsfrist und Versicherungsjahr im Vertrag prüfen.
  • Anschlussversicherung verbindlich sichern und Nachweis bereithalten.
  • Interne Tarifwechselmöglichkeiten nach § 204 VVG schriftlich anfordern.
  • Übertragungswert und Folgen für Alterungsrückstellungen klären.
  • Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarif vergleichen.
  • Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer vollständig vorbereiten.
  • Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und Zusatzbausteine separat prüfen.
  • Kündigung beweisbar versenden und Eingangsbestätigung sichern.
  • Bei Unsicherheit Versicherungsberater oder Rechtsberatung einbeziehen.

Weitere Grundlagen zur PKV finden Sie im Bildungsbibel-Beitrag zur private Krankenversicherung und im private Krankenversicherung Vergleich.

FAQ zur Kündigung der PKV

Kann ich meine PKV jederzeit kündigen?

Sie können eine Private Krankenversicherung kündigen, müssen aber Fristen, Mindestvertragsdauer und Anschlussversicherung beachten. Bei einer Krankheitskostenvollversicherung wird die Kündigung nur wirksam, wenn ein neuer Versicherungsschutz ohne Unterbrechung nachgewiesen wird.

Welche Frist gilt bei ordentlicher Kündigung?

Regelmäßig gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein abweichender Zeitraum vereinbart wurde.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?

Beim internen Tarifwechsel bleiben Alterungsrückstellungen grundsätzlich beim Versicherer erhalten und werden angerechnet. Beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist häufig nur ein gesetzlicher Übertragungswert relevant. Fragen Sie diesen Wert schriftlich an, bevor Sie die Private Krankenversicherung kündigen.

Ist ein Wechsel in die GKV immer möglich?

Nein. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, etwa Versicherungspflicht, Familienversicherung oder bestimmte Statusänderungen. Besonders ab höherem Alter gelten enge Grenzen.

Kann der Versicherer meine PKV kündigen?

Die ordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Anders können Sonderfälle wie schwere Pflichtverletzungen, Anfechtung, Rücktritt oder bestimmte Zusatzversicherungen zu beurteilen sein.

Fazit: Nicht vorschnell kündigen, sondern sauber prüfen

Eine Private Krankenversicherung kündigen Sie am besten erst, wenn Anschlussversicherung, Frist, Leistungsfolgen und Alterungsrückstellungen geklärt sind. Der wichtigste Punkt ist der lückenlose Krankenversicherungsschutz. Ohne Nachweis einer neuen Absicherung wird die Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung nicht wirksam.

Die Bildungsbibel empfiehlt, vor jeder Kündigung auch Alternativen zu prüfen. Häufig kann ein interner Tarifwechsel, eine Anpassung der Selbstbeteiligung, eine Änderung einzelner Zusatzbausteine oder eine professionelle Beratung sinnvoller sein als ein vollständiger Versichererwechsel.

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung kündigen möchten, nutzen Sie eine klare Vorlage, versenden Sie das Schreiben beweisbar und dokumentieren Sie jeden Schritt. So vermeiden Sie Versicherungslücken, Fristprobleme und finanzielle Nachteile.

Weitere Informationen

Diese Beiträge und Quellen könnten Sie ebenfalls interessieren:

Index