Weiterbildung Personalfachkaufmann IHK, Kosten, Voraussetzungen

Die Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann oder zur geprüften Personalfachkauffrau stellt eine Weiterbildungsmöglichkeit für kaufmännische Berufe dar und die Prüfung wird von der IHK abgenommen. Hier lernen Sie mehr zu den Aufgaben eines Personalfachkaufmanns, Voraussetzungen, den Kosten und den Inhalten dieser Weiterbildung.

Weiterbildung Personalfachkaufmann, Personalfachkauffrau, Kosten, Voraussetzungen Inhalte

Die Aufgaben von einem Personalfachkaufmann

Die Aufgaben vom Personalfachkaufmann oder der Personalfachkauffrau bestehen darin, eine verantwortliche Funktion innerhalb der Personalwirtschaft von Unternehmen einzunehmen. Dabei können die Detailaufgaben unterschiedlicher Natur sein. So zum Beispiel die Personalberatung, das Mitwirken bei der Bildung von organisatorischen Maßnahmen bezüglich des Personals, das Controlling von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Weiterhin sind Sie zuständig für die Personalentwicklung, insbesondere die Planung des Personaleinsatzes und der Personalbeschaffung. Natürlich werden Sie auch verwaltende Aufgaben übernehmen und das Reporting für Ihren Aufgabenbereich eigenverantwortlich führen.

Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Prüfung zum Personalfachkaufmann sind von der IHK festgelegt und lauten wie folgt:

  • Der Prüfling muss eine mindestens 3-jährige Ausbildung im Bereich Personaldienstleistungswirtschaft absolviert haben und mindestens eine 1-jährige berufliche Praxis nachweisen.
  • Weiterhin ist es möglich eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Berufsbild plus eine 2-jährige berufliche Praxis besitzen.
  • Oder einen Abschluss einer Ausbildung in einem anderen anerkannten Beruf besitzen, jedoch dann mit mindestens 3-jahriger beruflicher Praxis.
  • Der Prüfling wird auch zugelassen, wenn er eine mindestens 5-jährige berufliche Praxis nachweisen kann.

Eine dieser vier Möglichkeiten hat ein Prüfling nachzuweisen, um die Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme zu erfüllen. Wichtig dabei ist noch, dass die berufliche Praxis einen Bezug zur Personalwirtschaft aufweist. Die Teilnehmer an einer Weiterbildung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau haben die Möglichkeit die geforderten Zeiten auch während der Weiterbildung zu erwerben. Zusätzlich muss die Ausbilderprüfung erworben werden.

Inhalte der Weiterbildung

Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich an den Prüfungsinhalten. Hierbei sind 4 Teilbereiche bzw. Handlungsfelder wesentlich:

  • Organisation und Durchführung von Personalarbeit
  • Gesetzliche Bestimmungen der Personalarbeit
  • Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling
  • Personalentwicklung und Organisationsentwicklung steuern und kontrollieren.

Prüfung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau

Die Prüfung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau setzt sich zusammen aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, so erhält der Prüfling auch nicht die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung besteht aus einem situationsbezogenen Fachgespräch.

Weiterbildung Personalfachkaufmann Kosten

Die Kosten der Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann betragen ca. 3.000,00 € und die Prüfungsgebühren der IHK betragen ca. 300,00 € – 450,00 €, je nach Bundesland. Da Sie den Ausbildereignungsschein AdA noch absolvieren müssen, können noch bis zu 500,00 € zusätzliche Kosten entstehen.

Bildungsanbieter zur Weiterbildung

Hier finden Sie die Bildungsanbieter für die Weiterbildung Personalfachkaufmann bzw. Seminare und Kurse für die Personalkauffrau im Verzeichnis für Fortbildung und Weiterbildung auf der Bildungsbibel.

Derzeit werden unter anderem die Bildungsangebote in folgenden Städten angeboten: Augsburg, Berlin, Bochum, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Mannheim, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Ingolstadt, Landshut, Leipzig, München, Münster, Nürnberg, Regensburg, Trier, Wiesbaden und Wuppertal.

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