Weiterbildung – Online lernen – Versicherung – Versicherungsarten – Rechtsschutzversicherung – Verkehrsrechtsschutzversicherung: Leistungen, Kostenübernahme, Wartezeit und Deckungssumme
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor bestimmten Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Je nach Tarif können unter anderem Streit nach einem Unfall, Probleme mit dem Führerschein, Bußgeldverfahren sowie Konflikte beim Kauf, Leasing oder bei der Reparatur eines Fahrzeugs abgesichert sein. Auf der Bildungsbibel erfahren Sie, welche Leistungen wichtig sind, wann eine Kostenübernahme möglich ist und worauf Sie bei Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Wartezeit achten sollten.
Der genaue Umfang richtet sich immer nach dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte deshalb nicht nur nach dem Beitrag ausgewählt werden. Entscheidend sind vor allem die versicherten Personen und Fahrzeuge, die eingeschlossenen Rechtsbereiche sowie mögliche Ausschlüsse.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann rechtliche Interessen als Fahrer, Halter, Eigentümer, Erwerber oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs absichern.
- Je nach Vertragsform kann der Schutz auch bestehen, wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast oder Mitfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Zu den wichtigen Leistungsarten zählen Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Die Versicherung wehrt Schadenersatzforderungen eines Unfallgegners grundsätzlich nicht für Sie ab. Dafür ist in erster Linie die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
- Wartezeiten sind tarifabhängig. Bestimmte verkehrsrechtliche Leistungsarten können nach den GDV-Musterbedingungen auch ohne dreimonatige Wartezeit versichert sein.
- Prüfen Sie vor dem Abschluss besonders Deckungssumme, Selbstbeteiligung, freie Anwaltswahl, Auslandsschutz, mitversicherte Personen und Ausschlüsse.
Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung für rechtliche Auseinandersetzungen, die mit der Teilnahme am Verkehr oder mit Kraftfahrzeugen zusammenhängen. Sie übernimmt nicht den eigentlichen Unfallschaden, sondern die vereinbarten Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dazu können beispielsweise Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten gehören.
Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft unterscheiden zwischen Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz. Beim Verkehrs-Rechtsschutz steht die versicherte Person in ihren unterschiedlichen Rollen im Mittelpunkt. Der Fahrzeug-Rechtsschutz kann dagegen stärker auf konkret im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge ausgerichtet sein. Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen.
Deshalb sollten Sie bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung genau prüfen, welche Vertragsform Sie erhalten. Die Bezeichnungen einzelner Anbieter können unterschiedlich sein. Maßgeblich ist nicht der Produktname, sondern der tatsächlich vereinbarte Leistungsumfang.
Wer kann im Straßenverkehr versichert sein?
Nach den GDV-Musterbedingungen kann Verkehrs-Rechtsschutz bestehen, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen. Erfasst werden können Fahrzeuge, die auf Sie zugelassen sind, auf Ihren Namen ein Versicherungskennzeichen tragen oder von Ihnen vorübergehend gemietet wurden.
Darüber hinaus kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Situationen erfassen, in denen Sie gar nicht mit dem eigenen Auto unterwegs sind. Nach dem Musterkonzept kann Versicherungsschutz ebenfalls als Fahrer oder Mitfahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Damit unterscheidet sich dieser Schutz deutlich von einer reinen Absicherung nur eines bestimmten Pkw.
Bei Familientarifen ist zusätzlich zu prüfen, ob Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversichert sind und unter welchen Voraussetzungen der Schutz für volljährige Kinder endet. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Sie außerdem klären, ob alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge einbezogen sind.
Welche Leistungen sind besonders wichtig?
Die Leistungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung setzen sich häufig aus mehreren Rechtsbereichen zusammen. Nicht jeder Tarif enthält automatisch alle Bausteine in derselben Ausgestaltung. Für einen Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur auf Schlagworte achten, sondern prüfen, was die jeweilige Leistungsart konkret umfasst.
Schadenersatz-Rechtsschutz nach einem Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten oder teilweise unverschuldeten Unfall kann es erforderlich sein, eigene Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dazu können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder bei Personenschäden auch Schmerzensgeld gehören. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die rechtliche Durchsetzung solcher Ansprüche im vereinbarten Umfang absichern.
Wichtig: Verlangt der Unfallgegner dagegen Schadenersatz von Ihnen, ist die Abwehr dieser Forderung grundsätzlich Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung. Rechtsschutz und Haftpflicht erfüllen damit unterschiedliche Funktionen.
Fahrzeugkauf, Leasing und Werkstatt
Streit entsteht nicht nur auf der Straße. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann je nach Tarif auch Rechtsprobleme aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen rund um Kraftfahrzeuge erfassen. Typische Beispiele sind ein verschwiegener Mangel beim Gebrauchtwagenkauf, eine fehlerhafte Werkstattrechnung, eine mangelhafte Reparatur oder Streit über einen Leasingvertrag.
Bei solchen Fällen ist der Vertrags- und Sachenrechtsschutz wichtig. Die GDV-Musterbedingungen sehen im Verkehrsbereich unter anderem Versicherungsschutz für Verträge vor, mit denen Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erworben werden sollen. Auch Sachverständigenkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei Streit aus Kauf- und Reparaturverträgen übernommen werden.
Führerschein und Verwaltungs-Rechtsschutz
Drohen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, kann der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen wichtig werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann hier je nach Tarif die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten abdecken. Das kann beispielsweise bei Streit um die Fahrerlaubnis oder bestimmte behördliche Anordnungen relevant sein.
Gerade beim Führerschein sollten Sie darauf achten, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Ein bereits vor Versicherungsbeginn gestellter Antrag oder ein schon bestehender Konflikt kann unter die Regeln zur Vorvertraglichkeit fallen. Ein nachträglicher Abschluss schützt daher nicht automatisch vor den Kosten eines bereits absehbaren Verfahrens.
Bußgeld, Punkte und Ordnungswidrigkeiten
Wer einen Bußgeldbescheid erhält und sich dagegen verteidigen möchte, benötigt den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann beispielsweise bei einem vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß oder anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten die vereinbarten Verteidigungskosten tragen. Die Geldbuße selbst wird dadurch selbstverständlich nicht zur Versicherungsleistung.
Auch wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann anwaltliche Beratung wichtig sein. Ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sämtliche Kosten eines Gutachtens oder einer technischen Prüfung übernimmt, hängt von den Bedingungen und gegebenenfalls von einer vorherigen Zustimmung des Versicherers ab.
Straf-Rechtsschutz im Verkehr
Nach einem schweren Verkehrsunfall kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren entstehen. Der Verkehrs-Straf-Rechtsschutz ist deshalb ein wichtiger Bestandteil vieler Tarife. Die GDV-Musterbedingungen sehen für verkehrsrechtliche Vergehen Verteidigungsschutz vor, enthalten aber eine wichtige Grenze: Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein versichertes verkehrsrechtliches Vergehen vorsätzlich begangen wurde, können bereits entstandene Kosten zurückgefordert werden.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte deshalb nicht mit einer pauschalen Zusage für jede Straftat verwechselt werden. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf, die rechtliche Einordnung und die Versicherungsbedingungen. Besonders bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder einem gefährlichen Fahrverhalten sollte die Deckung im Einzelfall geprüft werden.
Drei typische Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Streit über die Unfallhaftung
Ein anderer Fahrer wechselt die Spur und kollidiert mit Ihrem Fahrzeug. Beide Seiten machen unterschiedliche Angaben zum Unfallhergang. Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, eigene Schadenersatzansprüche anwaltlich durchzusetzen, wenn der Fall vom Vertrag erfasst wird. Die Abwehr der gegen Sie gerichteten Schadenersatzansprüche übernimmt dagegen grundsätzlich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Beispiel 2: Mangel nach dem Autokauf
Kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens tritt ein erheblicher technischer Mangel auf. Verkäufer und Käufer streiten darüber, ob der Defekt bereits bei Übergabe vorhanden war. Enthält die Verkehrsrechtsschutzversicherung passenden Vertrags-Rechtsschutz, können Anwalts- und gegebenenfalls erforderliche Sachverständigenkosten im vereinbarten Umfang versichert sein.
Beispiel 3: Streit um die Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisbehörde kündigt eine Maßnahme an und Sie halten diese für nicht gerechtfertigt. Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen kann die rechtliche Prüfung und Vertretung ermöglichen. Ob Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, ob dieser Rechtsbereich eingeschlossen ist und wann der maßgebliche Versicherungsfall eingetreten ist.
Wann übernimmt der Versicherer die Kosten?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur, wenn ein versicherter Rechtsbereich betroffen ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. In den GDV-Musterbedingungen ist der Leistungsumfang auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten, bestimmte Sachverständigenkosten, Zeugenkosten, Kosten des Gegners bei entsprechender gerichtlicher Kostenentscheidung sowie gegebenenfalls Mediation und eine darlehensweise Kautionsstellung.
Bei der anwaltlichen Vergütung ist wichtig, dass ein Rechtsschutzvertrag nicht zwangsläufig jede individuell vereinbarte Honorarhöhe übernimmt. Maßgeblich sind die Bedingungen und häufig die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vereinbaren Sie mit einem Rechtsanwalt ein höheres Honorar, sollten Sie vorher klären, welchen Anteil Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt.
Die Höhe möglicher Prozesskosten hängt unter anderem vom Streitwert, vom Verfahren und von den beteiligten Instanzen ab. Einen rechnerischen Eindruck bietet der bereits verlinkte Gerichtskosten-Rechner. Er ersetzt jedoch weder die Deckungsprüfung des Versicherers noch eine individuelle rechtliche Beratung.
Wann kann die Kostenübernahme abgelehnt oder begrenzt werden?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist keine unbegrenzte Kostenübernahme für jeden Konflikt. Der Versicherer kann die Leistung beispielsweise ablehnen, wenn der Rechtsbereich nicht versichert ist, der maßgebliche Versicherungsfall vor Vertragsbeginn liegt, eine vereinbarte Wartezeit noch nicht abgelaufen ist oder ein vertraglicher Ausschluss greift.
Nach den GDV-Musterbedingungen kann Versicherungsschutz in bestimmten Leistungsarten außerdem wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. Mutwilligkeit liegt im Musterwerk vor, wenn die voraussichtlichen Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Für die Überprüfung einer solchen Ablehnung sehen Rechtsschutzbedingungen Verfahren wie Schiedsgutachter- oder Stichentscheidverfahren vor.
Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gelten darüber hinaus besondere Obliegenheiten. Nach den GDV-Musterbedingungen muss der Fahrer beim Versicherungsfall die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein und das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein beziehungsweise ein erforderliches Versicherungskennzeichen besitzen. Verstöße können je nach Verschulden und Ursächlichkeit Auswirkungen auf die Leistung haben.
Vorsatz ist differenziert zu betrachten. Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kann nach dem GDV-Musterwerk zunächst Verteidigungsschutz bestehen. Wird jedoch rechtskräftig eine vorsätzliche Begehung festgestellt, können Kosten zurückverlangt werden. Eine pauschale Aussage, dass bei Alkohol- oder Drogeneinfluss immer sämtliche Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung entfallen, wäre daher zu weitgehend. Entscheidend sind der Tatvorwurf, das Ergebnis des Verfahrens und die konkreten ARB.
Gibt es eine Wartezeit?
Rechtsschutzversicherungen sollen grundsätzlich zukünftige und bei Vertragsabschluss noch nicht absehbare Auseinandersetzungen absichern. Die BaFin weist darauf hin, dass eine Wartezeit häufig drei Monate beträgt, je nach Anbieter und Streitart jedoch kürzer oder länger sein kann. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gelten zudem häufig Ausnahmen für bestimmte Leistungsarten.
Die aktuellen GDV-Musterbedingungen sehen beispielsweise trotz einer grundsätzlich vorgesehenen dreimonatigen Wartezeit Ausnahmen für Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie bestimmte Streitigkeiten aus Kauf- und Leasingverträgen über fabrikneue Kraftfahrzeuge vor. Welche Regel tatsächlich für Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Beispiel: Sie schließen heute eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und geraten wenige Tage später unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann nach entsprechenden Tarifbedingungen bereits Schutz bestehen. Haben Sie dagegen schon vor Vertragsbeginn einen konkreten Streit mit einem Autohaus, lässt sich dieser Konflikt nicht einfach nachträglich versichern.
So gehen Sie im Rechtsschutzfall vor
Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, sollten Sie den Versicherungsfall zeitnah melden und eine Deckungszusage anfragen. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung erleichtert eine vollständige Dokumentation die Prüfung. Halten Sie Versicherungsnummer, Datum des Vorfalls, Unfallbericht, Fotos, Schriftverkehr, Bußgeldbescheid, Kauf- oder Werkstattvertrag und weitere relevante Unterlagen bereit.
- Sachverhalt dokumentieren: Notieren Sie den zeitlichen Ablauf und sichern Sie Beweise.
- Versicherer informieren: Melden Sie den Rechtsschutzfall möglichst frühzeitig.
- Deckung anfragen: Lassen Sie bestätigen, welcher Rechtsbereich und welche Kosten von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden.
- Fristen beachten: Einspruchs-, Klage- oder Verjährungsfristen laufen unabhängig von der internen Deckungsprüfung weiter.
- Kosten abstimmen: Klären Sie außergewöhnliche Gutachterkosten oder besondere Honorarvereinbarungen möglichst vorab.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann Ihnen einen Rechtsanwalt empfehlen. Sie müssen jedoch nicht automatisch diese Kanzlei wählen. Das Versicherungsvertragsgesetz sichert die freie Anwaltswahl im gesetzlichen Rahmen.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag der Versicherer die versicherten Kosten eines Rechtsschutzfalls übernimmt. Für die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es keine für jeden Haushalt gleichermaßen passende Summe. Hohe Streitwerte, mehrere Instanzen oder Verfahren im Ausland können den Kostenbedarf deutlich erhöhen.
Statt sich auf eine frühere pauschale Durchschnittssumme zu verlassen, sollten Sie aktuelle Tarife vergleichen und eine möglichst großzügige Deckung bevorzugen. Einige Anbieter werben mit sehr hohen oder unbegrenzten Versicherungssummen für bestimmte Bereiche. Entscheidend ist jedoch, welche Begrenzungen und Sublimits tatsächlich in den Bedingungen stehen.
Achten Sie bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beispielsweise darauf, ob für Auslandsschäden, Kautionen, Mediation, Gutachter oder einzelne Zusatzleistungen eigene Höchstbeträge gelten. Eine hohe allgemeine Versicherungssumme hilft nur eingeschränkt, wenn wichtige Einzelleistungen separat begrenzt sind.
Selbstbeteiligung: niedrigere Beiträge gegen Eigenanteil
Bei vielen Tarifen können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dadurch fällt der laufende Beitrag für die Verkehrsrechtsschutzversicherung häufig günstiger aus. Im Rechtsschutzfall tragen Sie jedoch den vereinbarten Betrag selbst. Die passende Höhe hängt davon ab, wie stark Sie Ihren Jahresbeitrag reduzieren möchten und welchen Eigenanteil Sie im Streitfall problemlos finanzieren können.
Eine Selbstbeteiligung ist deshalb weder grundsätzlich gut noch grundsätzlich schlecht. Sinnvoll ist eine Gesamtbetrachtung aus Jahresbeitrag, Leistungsumfang und Eigenanteil. Manche Tarife reduzieren die Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren oder behandeln eine Erstberatung anders. Solche Tarifdetails können bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung wichtiger sein als ein kleiner Unterschied im Jahresbeitrag.
Rechenbeispiel: Für einen vollständig versicherten Rechtsschutzfall entstehen erstattungsfähige Kosten von 2.500 Euro. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung verbleiben vereinfacht 150 Euro bei Ihnen und 2.350 Euro beim Versicherer. Bei 300 Euro Selbstbeteiligung tragen Sie 300 Euro selbst. Das Beispiel zeigt nur das Prinzip; die tatsächliche Erstattung hängt von der Verkehrsrechtsschutzversicherung und dem konkreten Versicherungsfall ab.
Verkehrsrechtsschutz im Ausland
Wer regelmäßig im Ausland fährt, sollte den räumlichen Geltungsbereich besonders beachten. Nach den GDV-Musterbedingungen besteht grundsätzlich Schutz in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist beziehungsweise wäre. Außerhalb dieses Bereichs können zeitliche und finanzielle Begrenzungen gelten.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann bei einem Unfall im europäischen Ausland zusätzliche Leistungen vorsehen, beispielsweise Kosten für einen ausländischen Rechtsanwalt, bestimmte Sachverständigenkosten oder notwendige Übersetzungen. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, richtet sich nach dem Tarif. Für längere Auslandsaufenthalte oder Reisen außerhalb Europas sollten Sie die Bedingungen vor Reisebeginn prüfen.
Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz unterscheiden
Beim Vergleich begegnen Ihnen unterschiedliche Begriffe. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann personengebunden sehr weit reichen, während ein Fahrzeug-Rechtsschutz auf bestimmte Fahrzeuge zugeschnitten sein kann. Daneben gibt es Angebote, die sich speziell an Fahrer richten, die kein eigenes Fahrzeug besitzen oder überwiegend fremde Fahrzeuge nutzen.
| Variante | Typischer Schwerpunkt | Für wen interessant? |
|---|---|---|
| Verkehrs-Rechtsschutz | Person in verschiedenen Rollen im Verkehr | Fahrer, Halter, Eigentümer, Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast je nach Tarif |
| Fahrzeug-Rechtsschutz | Bestimmtes im Vertrag genanntes Fahrzeug | Wenn gezielt ein oder mehrere Fahrzeuge abgesichert werden sollen |
| Fahrer-Rechtsschutz | Fahren fremder Fahrzeuge | Personen ohne eigenes Fahrzeug oder häufige Nutzer fremder Fahrzeuge |
Die Produktnamen sind nicht einheitlich. Prüfen Sie bei jeder Verkehrsrechtsschutzversicherung daher den Versicherungsschein und die ARB. Nur daraus ergibt sich, welche Personen, Fahrzeuge und Rollen tatsächlich versichert sind.
Abgrenzung zur Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ersetzt weder die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Kfz-Haftpflicht reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Kaskoversicherung betrifft Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug nach den jeweiligen Bedingungen.
Der Rechtsschutz übernimmt dagegen die vereinbarten Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung. Möchten Sie nach einem Unfall eigene Ansprüche gegen den Unfallgegner durchsetzen, kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung relevant sein. Fordert der Gegner Schadenersatz von Ihnen, wenden Sie sich grundsätzlich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Tarife vergleichen: Auf diese Kriterien sollten Sie achten
Ein Versicherungsvergleich sollte nicht nur den Jahresbeitrag zeigen. Eine günstige Verkehrsrechtsschutzversicherung kann im entscheidenden Fall wenig helfen, wenn wichtige Leistungsarten fehlen oder niedrige Sublimits gelten. Die Bildungsbibel empfiehlt deshalb einen strukturierten Vergleich anhand derselben Kriterien.
- Versicherte Personen: Sind Partner, Kinder und berechtigte Fahrer ausreichend einbezogen?
- Versicherte Fahrzeuge: Gilt der Schutz nur für bestimmte Fahrzeuge oder auch für fremde und gemietete Kraftfahrzeuge?
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Können eigene Ansprüche nach einem Unfall durchgesetzt werden?
- Vertrags-Rechtsschutz: Sind Autokauf, Leasing und Werkstattstreit eingeschlossen?
- Führerschein-Rechtsschutz: Besteht Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen?
- Bußgeld und Strafverfahren: Welche Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte sind versichert?
- Deckungssumme: Wie hoch ist die allgemeine Versicherungssumme und welche Sublimits gibt es?
- Selbstbeteiligung: Wie hoch ist Ihr Eigenanteil je Rechtsschutzfall?
- Wartezeit: Für welche Leistungsarten gilt sie und welche Ausnahmen bestehen?
- Auslandsschutz: Welche Länder, Aufenthaltsdauern und Kostenhöchstgrenzen gelten?
- Gutachter und Mediation: Welche zusätzlichen Kosten werden übernommen?
- Freie Anwaltswahl: Welche Vergütung trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei einem selbst gewählten Rechtsanwalt?
Einen bestehenden Online-Vergleich zur Verkehrsrechtsschutzversicherung finden Sie bei Verivox. Vergleichsportale können eine erste Marktübersicht liefern. Für die Entscheidung sollten Sie zusätzlich Produktinformationsblatt, Versicherungsschein und ARB des konkreten Angebots prüfen.
Was kostet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Ein allgemeingültiger Preis lässt sich nicht seriös nennen. Die Kosten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung hängen vom Anbieter, vom gewählten Versicherungsumfang, vom versicherten Personenkreis, von der Selbstbeteiligung und teilweise von weiteren Tarifmerkmalen ab. Einzelverträge können anders kalkuliert sein als kombinierte Pakete mit Privat-, Berufs- oder Wohnrechtsschutz.
Vergleichen Sie deshalb immer Tarife mit möglichst ähnlichem Leistungsumfang. Ein niedriger Beitrag ist nur dann vorteilhaft, wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei den für Sie relevanten Risiken ausreichend leistet. Besonders große Unterschiede können sich bei Selbstbeteiligung, Deckungssumme, Auslandsschutz und Zusatzleistungen ergeben.
Für wen kann der Schutz sinnvoll sein?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann für Autobesitzer, Motorradfahrer und Menschen sinnvoll sein, die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen und das Kostenrisiko rechtlicher Auseinandersetzungen nicht vollständig selbst tragen möchten. Auch Radfahrer und Fußgänger können von einem entsprechend weit gefassten Tarif profitieren, weil Verkehrsunfälle nicht auf Autofahrer beschränkt sind.
Besonders relevant kann der Schutz sein, wenn Sie auf Ihren Führerschein beruflich angewiesen sind, regelmäßig längere Strecken fahren, mehrere Fahrzeuge nutzen oder häufig Fahrzeuge kaufen, leasen oder in Werkstätten geben. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann ebenfalls interessant sein, wenn Sie sich bei hohen Prozess- und Anwaltskosten finanziell absichern möchten.
Ob sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie persönlich lohnt, hängt jedoch von Ihrer Risikobereitschaft, Ihren finanziellen Reserven und bereits vorhandenen Versicherungen ab. Prüfen Sie insbesondere, ob der Verkehrsbaustein möglicherweise schon in einer bestehenden Privatrechtsschutzversicherung enthalten oder separat ergänzt werden kann.
Häufige Fragen zur Verkehrsabsicherung
Gilt der Schutz auch als Fußgänger oder Radfahrer?
Je nach Vertragsform ja. Nach den GDV-Musterbedingungen kann Verkehrs-Rechtsschutz auch bestehen, wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Prüfen Sie bei Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung, ob Ihr Tarif dieser oder einer vergleichbaren Regelung folgt.
Ist ein Bußgeld selbst versichert?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung dient der Übernahme vereinbarter Kosten der Rechtsverteidigung. Die verhängte Geldbuße selbst ist keine typische Rechtsschutzleistung. Versicherbar können dagegen die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren sein.
Zahlt der Rechtsschutz bei einem selbst verschuldeten Unfall?
Das hängt davon ab, welche rechtliche Interessenwahrnehmung erforderlich ist. Gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche werden grundsätzlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgewehrt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dagegen beispielsweise für ein versichertes Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren relevant werden.
Gibt es immer drei Monate Wartezeit?
Nein. Die Wartezeit hängt vom Tarif und vom Rechtsbereich ab. Bei bestimmten verkehrsrechtlichen Leistungsarten kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne allgemeine dreimonatige Wartezeit leisten. Bereits vor Vertragsbeginn entstandene oder absehbare Konflikte bleiben davon zu unterscheiden.
Darf ich meinen Rechtsanwalt selbst wählen?
Ja. § 127 VVG garantiert die freie Anwaltswahl im dort geregelten Umfang. Der Versicherer darf Ihnen eine Kanzlei empfehlen, aber eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hebt das gesetzliche Wahlrecht nicht auf. Prüfen Sie bei Honorarvereinbarungen, welche Kosten tatsächlich erstattet werden.
Was passiert, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen. Je nach Vertragsbedingungen kann ein Schiedsgutachter- oder Stichentscheidverfahren vorgesehen sein, wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnt. Bei Streit mit dem Versicherer kommen außerdem Beschwerde- und Schlichtungswege in Betracht.
Fazit: Leistungen und Bedingungen sind wichtiger als der Preis
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann das finanzielle Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen im Straßenverkehr deutlich begrenzen. Besonders wichtig sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachenrecht, Führerschein- und Verwaltungs-Rechtsschutz sowie Schutz bei verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Welche Leistungen tatsächlich bestehen, entscheidet jedoch immer der konkrete Vertrag.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Jahresbeitrag. Achten Sie auf versicherte Personen und Fahrzeuge, Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Auslandsschutz, Gutachterkosten, mögliche Ausschlüsse und die Regeln zur Kostenübernahme. Eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte zu Ihrem tatsächlichen Mobilitätsverhalten passen und diejenigen Rechtsrisiken abdecken, die für Sie im Alltag besonders relevant sind.
Weitere Grundlagen zu Kosten, Leistungen, Wartezeiten und zusätzlichen Bausteinen finden Sie bei der Bildungsbibel im Beitrag zur Rechtsschutzversicherung mit Vorteilen und Nachteilen.

