Hier erhalten Sie ein Stellenanzeige Muster oder eine Vorlage für ein Stellenangebot oder für eine Stellenausschreibung. Dieses soll Ihnen weiterhin als Beispiel für eigene Anzeigen dienen. Die Anzeige ist im Aufbau sowie zum möglichen Inhalt in allgemeiner Form gehalten, welche Sie kostenlos downloaden können.

Stellenanzeige Muster bzw. Vorlage für ein Stellenangebot oder Stellenausschreibung, Beispiel für eigene Anzeigen, Download kostenlos.
Stellenanzeige Muster

Den Text können Sie kopieren, ergänzen sowie für die Gestaltung Ihrer Stellenangebote verwenden. Die Textteile in Tags bzw. Klammern sollen von Ihnen ebenfalls individuell ersetzt werden. Diese sind nur als Vorschläge gedacht und können individuell verändert werden. Sie können den Text kopieren oder die Word Datei weiter untern kostenlos downloaden. Innerhalb des Dokuments können Sie ein eigenes Logo Ihres Unternehmens hinzufügen sowie Felder nach Ihren Bedürfnissen anpassen.

Text für die Stellenanzeige

Die <Firma> sucht zum 01.08.0000 eine / einen <Bezeichnung vom Beruf (m/w/d)> für die Bereiche <Abteilungen, Bereiche oder Arbeitsgebiete> in <Ort>.

<Kurze Vorstellung der Firma>

Diese Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit:

  • <fachliche und soziale Kompetenzen sowie Anforderungen aufzählen, z. B.: die Arbeitszeit, die Schwerpunkte der Arbeit, evtl. Reisebereitschaft, die Qualifikation der Führung sowie die Bereiche der Verantwortung, etc.>

Wir bieten folgende Leistungen:

  • <Leistungen aufzählen: z. B. Tarife, Vergütung, Vollzeit, Teilzeit, Fortbildung, Betriebsklima, Sozialleistungen, etc.>

Die Bewerbung senden Sie bitte an <Ansprechpartner, Abteilung> in <schriftlicher Form, per Email, etc.>. Bei offenen Fragen steht Ihnen <Ansprechpartner> telefonisch unter der Rufnummer <Rufnummer> zur Verfügung.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift: <Adresse für die Bewerbung>

Stellenanzeige Muster oder Vorlage Download PDF, Word

Dieses Beispiel vom Stellenangebot können Sie hier als Word Vorlage oder PDF Beispiel kostenlos downloaden und Ihren Bedürfnisse anpassen.

Gesetz für die Gleichbehandlung bei der Stellenanzeige richtig anwenden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als das Antidiskriminierungsgesetz, wurde in Deutschland verabschiedet, um Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale zu verhindern, darunter Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, ethnische Herkunft, Rasse, Religion und Weltanschauung. Arbeitgeber müssen das AGG bei der Gestaltung von Stellenanzeigen beachten.

Hier sind wichtige Aspekte, die Sie bei der Formulierung einer Stellenanzeige gemäß des AGG beachten sollten:

Neutralität bezüglich des Geschlechts und der sexuellen Identität

Stellen sollten geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Dies lässt sich durch die Verwendung von Formulierungen wie „m/w/d“ (männlich/weiblich/divers) oder ähnlichen Bezeichnungen erreichen, um zu zeigen, dass alle Geschlechter willkommen sind.

Keine Diskriminierung wegen Behinderung

Stellenanzeigen sollten zudem angeben, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich erwünscht und gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Altersneutralität

Das Alter des Bewerbers sollte keine Rolle spielen, sofern es nicht aus spezifischen und gerechtfertigten Gründen (z.B. bei Ausbildungsstellen) relevant ist. Formulierungen wie „junges Team“ oder „erfahrene/r Bewerber/in“ sollten vermieden werden, da sie als diskriminierend empfunden werden könnten.

Ethnische Herkunft und Rasse

Stellenanzeigen dürfen keine Präferenzen, Einschränkungen oder Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder Rasse enthalten. Formulierungen sollten daher neutral gewählt und keine spezifischen nationalen oder ethnischen Hintergründe hervorgehoben oder ausgeschlossen werden.

Religion und Weltanschauung

In Stellenanzeigen sollte vermieden werden, eine bestimmte Religion oder Weltanschauung vorzuschreiben, es sei denn, dies ist für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich (z.B. bei Stellen in kirchlichen Einrichtungen).

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rechtslage von der IHK. Weiterhin im AGG selbst.

Weitere Informationen

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