Sie erhalten hier eine Vorlage für die Kündigung vom Arbeitsvertrag für Word oder als PDF. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu den ordentlichen Fristen beim Kündigen und der außerordentlichen Kündigung. Weiterhin können sie eine Vorlage oder Muster für das Kündigungsschreiben der ordentlichen Kündigung kostenlos downloaden.

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Bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag ist es wichtig die Fristen zu berücksichtigen. Im Folgenden können Sie sich eine Kündigungsschreiben oder eine Anschreiben Vorlage, um den Arbeitsvertrag zu kündigen kostenlos herunterladen als Word & PDF Muster.

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Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag

Ein Arbeitnehmer hat verschiedenen Fristen für die Kündigung einzuhalten, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen will. So sind die Fristen beim Arbeitsvertrag gekoppelt an die Dauer der Beschäftigung.

Während der Probezeit

Innerhalb der Probezeit haben sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu beenden, ohne dass hierfür ein Grund angegeben werden muss. Diese Regelung ist in § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Sie ermöglicht beiden Parteien, die Zusammenarbeit in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses unkompliziert zu überprüfen und gegebenenfalls zu beenden, falls die Erwartungen nicht erfüllt werden. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, eine neue Position auszutesten und dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters zu bewerten. Eine Kündigung während der Probezeit ist somit ein gängiges Mittel, um sicherzustellen, dass beide Seiten mit der Entscheidung langfristig zufrieden sind.

Nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit sieht der Gesetzgeber üblicherweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor, jeweils zum Ende eines Kalendermonats oder zum 15. eines Monats. Diese Regelung ist in § 622 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Sie dient dazu, beiden Parteien ausreichend Zeit zu geben, um sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten, sei es durch die Suche nach einer neuen Beschäftigung oder das Finden eines geeigneten Ersatzes. Durch die klaren Fristen wird gewährleistet, dass die Kündigung fair und planbar vonstattengeht.

Kündigungsschutzgesetz

Ein weiteres Kriterium betrifft sogenannte kleine Unternehmen mit bis zu 20 Angestellten in Vollzeit. Da das Kündigungsschutzgesetz seit 2004 erst ab einer Belegschaftsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern greift, findet es in solchen kleinen Unternehmen keine Anwendung. In diesen Fällen gilt daher die reguläre Kündigungsfrist von vier Wochen, entweder zum Ende eines Kalendermonats oder zum 15. eines Monats. Diese Regelungen sind in § 621 und § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Für detaillierte Informationen und genaue rechtliche Vorgaben wird auf die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Tarifvertrag

Weiterhin kann die Beschäftigung durch tarifliche Regelungen besser geschützt sein als durch gesetzliche Vorgaben. Ist der Arbeitsvertrag auf Grundlage eines Tarifvertrags abgeschlossen worden, so gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags. Dies liegt daran, dass tarifliche Regelungen in der Regel eine Besserstellung des Beschäftigten gegenüber den gesetzlichen Vorgaben darstellen. Diese Regelung ist in § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) verankert. Tarifverträge können daher spezifische Kündigungsfristen und weitere Schutzmaßnahmen enthalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Für detaillierte Informationen können Sie den entsprechenden Paragrafen des Tarifvertragsgesetzes einsehen: § 4 TVG.

Mündlich oder schriftlich kündigen möglich?

Seit April 2000 ist die schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden kann. Eine mündliche Erklärung, wie zum Beispiel „Heute kündige ich“, ist nicht mehr ausreichend, um die Beschäftigung rechtswirksam zu beenden. Diese Regelung ist in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.

Früher war es möglich, ein Arbeitsverhältnis mündlich zu kündigen, was jedoch oft zu Problemen führte, da keine schriftlichen Beweise vorhanden waren. Diese Praxis führte häufig zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit und den Zeitpunkt der Kündigung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen und keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen können. Für detaillierte rechtliche Auskünfte konsultieren Sie bitte die entsprechenden Paragrafen und aktuelle juristische Ressourcen: § 623 BGB.

Außerordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Sie ermöglicht es beiden Parteien, entweder dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, ohne die ansonsten geltende Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Dieser Schritt ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung der Umstände.

Rechtsgrundlage

Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach kann ein Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es der kündigenden Partei unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.

Voraussetzungen

Um eine außerordentliche Kündigung rechtswirksam durchzusetzen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen existieren, die bei objektiver Abwägung aller Umstände und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Beispiele hierfür können schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder tätliche Angriffe sein.
  2. Frist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Diese Frist beginnt, sobald die kündigende Partei von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Absatz 2 BGB).
  3. Abmahnung: In vielen Fällen ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, insbesondere wenn es sich um steuerbare und wiederholbare Verfehlungen handelt. Eine Abmahnung gibt dem Arbeitnehmer die Gelegenheit, sein Verhalten zu korrigieren. Ausnahmen hiervon sind gravierende Pflichtverletzungen, bei denen eine Abmahnung keinen Sinn mehr macht.

Verfahren

Die außerordentliche Kündigung bedarf wie jede andere Kündigung der Schriftform (§ 623 BGB). Zudem muss der Kündigungsgrund in der Kündigung selbst nicht angegeben werden, sollte aber auf Verlangen der gekündigten Partei unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden (§ 626 Absatz 2 BGB).

Rechtliche Folgen

Eine unrechtmäßige außerordentliche Kündigung kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. So kann der gekündigte Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Wird der Kündigungsschutzklage stattgegeben, gilt das Arbeitsverhältnis entweder als fortbestehend oder es wird eine Abfindung vereinbart.

Fazit

Die außerordentliche Kündigung stellt ein scharfes rechtliches Schwert dar, das mit großer Sorgfalt und unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden muss. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich dessen bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Durch die genaue Beachtung der oben genannten Voraussetzungen und der festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen kann sichergestellt werden, dass die außerordentliche Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

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