Buchhaltung für Existenzgründer
Buchhaltung für Existenzgründer – Das Leben als Arbeitnehmer bietet einige Annehmlichkeiten. Man geht jeden Tag ins Büro oder in die Firma und bekommt dafür ein fixes und sicheres Gehalt, bezahlten Urlaub und auch dann sein Geld, wenn man mal krank ist. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Buchhaltung und erhalten einige Tipps zur Existenzgründung.
Existenzgründung anstreben
Gerade aus den negativen Aspekten wie der fehlenden Unabhängigkeit, dass man sich die Arbeitszeiten nicht einfach aussuchen kann und auch die Urlaubsplanung oft eingeschränkt ist, träumen viele Arbeitnehmer von einer Existenzgründung und der damit verbundenen Selbstständigkeit. Diesen Schritt heraus aus der Komfortzone Festanstellung zu machen, ist mit zahlreichen Risiken und Herausforderungen verbunden.
Besonders die erste Zeit nach der Gründung erfordert extrem viel Aufwand und Disziplin, um das eigene Unternehmen auf dem Markt zu platzieren und etablieren. Neben diesem hohen Einsatz im Kerngeschäft müssen sich Jungunternehmer auch um die Unternehmensführung kümmern, was bei den meisten Kopfschmerzen auslöst. Erfahrung in Sachen Rechnungswesen und Buchhaltung haben nämlich die wenigsten. Besonders letztere stellt Gründer oft vor Probleme – dabei muss das eigentlich gar nicht sein.
Vereinfachte Form der Buchhaltung für Existenzgründer
Als kleines Unternehmen gilt man nämlich in den meisten Fällen nicht als buchhaltungspflichtig. Anstatt den Regeln der doppelten Buchführung zu unterliegen müssen sie also lediglich eine so genannte Einkommen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anfertigen, um am Ende des Geschäftsjahres ihren Gewinn ermitteln zu können. Diese Ausnahme von der Buchführungspflicht gilt für Freiberufler, alle die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und für diejenigen Unternehmen, deren Gewinn pro Geschäftsjahr weniger als 60.000 € beträgt respektive deren Umsatz 600.000 € unterschreitet. Sie können sich auch zeitaufwändige Inventuren sowie das gesonderte Erstellen einer Jahresbilanz sparen. Mehr zur Buchführungspflicht nach Handelsrecht und Steuerrecht erfahren.
Grundlagen doppelte Buchführung
Liegen Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens über der oben genannten Grenze, muss man sich allerdings mit den Regeln der Doppik vertraut machen. Selbiges gilt für Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind und für die Unternehmensformen OHG, KG, GmbH und AG. Bei der Doppik kommt es vor allem auf zwei Dinge an: Die Bücher und die Konten.
Grundbuch, Hauptbuch, Nebenbücher
Bei ersteren wird zwischen Grundbuch, Hauptbuch und den Nebenbüchern unterschieden. Im Grundbuch werden zunächst alle Geschäftsvorgänge mit einer laufenden Nummer dokumentiert. Angaben, die dabei nicht fehlen dürfen, sind das Datum, der genaue Betrag, eine kurze Erläuterung des Vorgangs und ein Verweis zum dazu passenden Beleg. Diese Angaben werden anschließend ins Hauptbuch übertragen und nach sachlichen Kriterien in verschiedene Kategorien eingeordnet. Für jede dieser Kategorien gibt es ein eigenes Nebenbuch, in dem die entsprechenden Vorgänge anschließend nochmal gesondert erfasst werden.
Bestandskonten und Erfolgskonten
Die Konten werden unterteilt in Bestandskonten und Erfolgskonten. Beide Kontoarten haben jeweils eine Soll-Seite und eine Haben-Seite. Bestandskonten können Aktivkonten oder Passivkonten sein. Zu den Aktivkonten zählt man die Konten die aus dem Aktiva der Bilanz erzeugt werden, also aus dem Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Passivkonten zeigen die Kapitalherkunft eines Unternehmens auf. Dazu zählen das Eigenkapital und das Fremdkapital. Bei den Erfolgskonten erfolgt noch eine weitere Unterteilung, nämlich in Aufwands- und in Ertragskonten. Auf diesen werden alle Wertzuflüsse und Werteverzehre festgehalten, durch die sich das Eigenkapital eines Unternehmens erhöht.
GoB, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Egal, ob man buchführungspflichtig ist oder nicht: In beiden Fällen ist unbedingt darauf zu achten, dass alle finanziellen Bewegungen chronologisch, lückenlos und mit allen relevanten Angaben dokumentiert werden. Hierzu gibt es die GoB – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Da die Bücher zur Gewinnermittlung dienen und das Finanzamt anhand dieses Werts die anfallenden Steuern berechnet, sollte man Fehler tunlichst vermeiden. Unter Umständen drohen sonst hohe Nachzahlungen oder Strafen. Das ist vermeidbar und extrem ärgerlich – für einen Jungunternehmer kann es eventuell sogar die Insolvenz bedeuten.
Mit dem Steuerbescheid des Finanzamts ist es übrigens noch nicht getan – zumindest nicht immer. Für geschäftsrelevante Daten gilt die so genannte Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet dass sie mindestens für sechs, in den meisten Fällen für zehn Jahre aufgehoben werden müssen. Denn auch nachträgliche Steuerprüfungen kann der Fiskus beantragen. Wenn dann Dokumente fehlen, kann man der Nachweispflicht nur schwer nachkommen.
Tipps zur Buchhaltung für Existenzgründer
Nachweispflicht, Aufbewahrungspflicht, Doppik – mit all ihren Vorschriften und Regeln, die sich scheinbar im Jahresrhythmus ändern, ist die Buchhaltung für Existenzgründer ein böhmisches Dorf. Die Möglichkeit, diese Aufgabe abzugeben, nehmen deshalb viele gerne wahr.
Steuerberater
Ab einer gewissen Unternehmensgröße wird dann in der Regel ein Buchhalter eingestellt, kleinere Betriebe lagern die Buchhaltung an einen externen Spezialisten wie einen Steuerberater aus. Damit stellt man natürlich sicher, dass die Bücher ordentlich geführt und alle Fristen und Bestimmungen eingehalten werden. Als relativ junges Unternehmen sollte man sich diesen Schritt jedoch genau überlegen. In der Anfangszeit, in der man sowieso jeden Cent umdrehen muss, ist ein spezialisierter Buchhalter ein Kostenfaktor, der sich oft nicht lohnt, geschweige denn bezahlt werden kann.
Software für Existenzgründer
Stattdessen sollte man eher darüber nachdenken, sich eine Buchhaltungssoftware zuzulegen. Solche Programme sind in ihrer Bedienung so intuitiv gestaltet, dass auch Laien nach einer kurzen Phase der Einarbeitung alle Vorgänge korrekt verbuchen können. Ständige Updates berücksichtigen die gesetzlichen Entwicklungen, und die Datenübertragung an das Finanzamt funktioniert dank entsprechender Schnittstellen mit wenigen Klicks. Neben der Kostenersparnis hat das Verwenden dieser Software auch den Vorteil, dass man nie den genauen Überblick über die eigene finanzielle Situation verliert.
Internetportale
Zusätzliche Hilfe bei der Buchführung kann man sich auch bei speziellen Internetportalen holen, auf denen erfahrene Experten immer wieder hilfreiche Fachartikel veröffentlichen. So lässt sich jedes auftretende Problem schnell lösen. Mit ein wenig Übung geht die Buchhaltung für Existenzgründer dann sehr schnell und leicht von der Hand, so dass man sich wieder hauptsächlich dem Kerngeschäft widmen kann.
Fazit zum Thema
Auch wenn die Buchhaltung auf viele zunächst abschreckend wirkt: Man sollte sich als Gründer definitiv damit auseinandersetzen und sie nach Möglichkeit auch selbst erledigen. Das spart einerseits Kosten und sorgt andererseits dafür, dass man nie den Überblick über die Finanzen verliert. Hilfe dabei bietet spezielle Buchhaltungssoftware und einschlägige Websites. Die Auslagerung der Buchhaltung für Existenzgründer sollte nur die ultima ratio sein.
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