Berufsrechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Anspruch für Arbeitnehmer

WeiterbildungOnline lernenVersicherungVersicherungsartenRechtsschutzversicherung – Berufsrechtsschutzversicherung: Kosten, Leistungen und Schutz für Arbeitnehmer

Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus einer nicht selbstständigen beruflichen Tätigkeit vor hohen Kosten schützen. Auf der Bildungsbibel erfahren Sie, welche Leistungen für Arbeitnehmer, Beamte und Richter wichtig sind, wann die Wartezeit greift, welche Kosten vor dem Arbeitsgericht entstehen können und welche Ausschlüsse Sie vor dem Abschluss kennen sollten.

Besonders wichtig ist der Schutz im Arbeitsrecht, weil in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst trägt – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann dieses Kostenrisiko im vereinbarten Umfang auffangen.

Berufsrechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Anspruch für Arbeitnehmer
Berufsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer, Beamte und Richter

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsrechtsschutzversicherung schützt typischerweise rechtliche Interessen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter.
  • Typische Streitfälle betreffen Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Befristung oder andere Rechte aus dem Arbeitsverhältnis.
  • Eine Wartezeit von drei Monaten ist im Arbeits-Rechtsschutz häufig. Der konkrete Tarif kann abweichen.
  • In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Deshalb kann eine Berufsrechtsschutzversicherung auch bei guten Erfolgsaussichten finanziell sinnvoll sein.
  • Für Selbstständige, Freiberufler sowie Geschäftsführer oder Vorstände reichen klassische Tarife häufig nicht aus. Hier sind besondere Rechtsschutzlösungen erforderlich.
  • Prüfen Sie vor dem Abschluss vor allem Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Wartezeit, mitversicherte Personen, freie Anwaltswahl und Ausschlüsse.

Was ist eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Die Berufsrechtsschutzversicherung ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der rechtliche Auseinandersetzungen aus der beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit absichern kann. Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, umfasst der Berufs-Rechtsschutz beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte und Richter.

Im Mittelpunkt steht dabei der Arbeits-Rechtsschutz. Er dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Die Berufsrechtsschutzversicherung kann deshalb sowohl für Beschäftigte in der Privatwirtschaft als auch für Personen im öffentlichen Dienst relevant sein.

Die genaue Ausgestaltung ist jedoch nicht einheitlich. Versicherer können eigene Bedingungen, Leistungsgrenzen und Zusatzbausteine verwenden. Prüfen Sie deshalb immer den Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt und die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, kurz ARB.

Warum ist beruflicher Rechtsschutz besonders wichtig?

Ein Streit mit dem Arbeitgeber kann schnell teuer werden. Die Besonderheit des Arbeitsgerichtsverfahrens liegt darin, dass in der ersten Instanz jede Partei die Kosten des eigenen Rechtsanwalts grundsätzlich selbst trägt. Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz besteht auch für die obsiegende Partei kein Anspruch darauf, die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung von der Gegenseite erstattet zu bekommen.

Das bedeutet: Selbst wenn Sie einen Kündigungsschutzprozess vollständig gewinnen, können ohne Berufsrechtsschutzversicherung eigene Anwaltskosten verbleiben. Das Kostenrisiko steigt mit dem Streitwert und dem Umfang des Verfahrens. Gebühren für Rechtsanwälte richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, während Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz berechnet werden.

In höheren Instanzen gelten andere Kostenerstattungsregeln. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht kann die unterliegende Partei grundsätzlich auch die Anwaltskosten der obsiegenden Partei tragen. Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann deshalb vor allem bei langwierigen Auseinandersetzungen eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen.

Welche Streitfälle können versichert sein?

Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann bei zahlreichen Konflikten aus dem Arbeitsverhältnis eingesetzt werden. Voraussetzung ist immer, dass der konkrete Rechtsbereich versichert ist und der Versicherungsfall innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist.

  • Kündigung: Prüfung und gerichtliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung.
  • Abmahnung: Streit über eine aus Ihrer Sicht unberechtigte arbeitsrechtliche Abmahnung.
  • Arbeitszeugnis: Auseinandersetzung über Inhalt, Formulierungen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses.
  • Gehalt und Lohn: Durchsetzung ausstehender Vergütung, Provisionen oder anderer arbeitsvertraglicher Entgeltansprüche.
  • Urlaub: Streit über Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung oder die Gewährung beantragter Urlaubstage.
  • Arbeitszeit: Konflikte über Arbeitszeiten, Überstunden oder vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen.
  • Versetzung: Rechtliche Prüfung einer vom Arbeitgeber angeordneten Versetzung oder Änderung der Tätigkeit.
  • Befristung: Streit darüber, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis wirksam befristet wurde.
  • Aufhebungsvertrag: Beratung kann je nach Tarif bereits vor oder bei einem drohenden Konflikt eingeschlossen sein; klassische Tarife setzen häufig einen eingetretenen Versicherungsfall voraus.
  • Dienstrecht: Bei Beamten können dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche einbezogen sein.

Ob die Berufsrechtsschutzversicherung auch eine rein vorsorgliche Beratung ohne konkreten Rechtsverstoß übernimmt, ist tarifabhängig. Einige Anbieter haben zusätzliche Beratungsleistungen, Telefonberatung oder Vorsorge-Rechtsschutz. Die klassischen GDV-Musterbedingungen knüpfen den Versicherungsschutz dagegen grundsätzlich an einen Versicherungsfall.

Kündigungsschutz: Drei-Wochen-Frist unbedingt beachten

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist einer der wichtigsten Leistungsfälle für eine Berufsrechtsschutzversicherung. Wer geltend machen möchte, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Die Meldung an den Versicherer ersetzt diese Frist nicht. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie deshalb sowohl die Berufsrechtsschutzversicherung informieren als auch rechtzeitig prüfen lassen, ob eine Klage erforderlich ist. Warten Sie nicht erst auf eine endgültige Deckungszusage, wenn dadurch die gesetzliche Klagefrist gefährdet würde.

Beispiel: Ihnen geht am 4. Mai eine schriftliche Kündigung zu. Wollen Sie deren Wirksamkeit angreifen, beginnt eine gesetzliche Drei-Wochen-Frist zu laufen. Die Berufsrechtsschutzversicherung kann zwar die Kosten eines versicherten Kündigungsschutzverfahrens übernehmen, sie verlängert jedoch keine arbeitsrechtliche Klagefrist.

Kosten vor dem Arbeitsgericht richtig verstehen

Bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht werden die Kosten nicht einfach hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. In der ersten Instanz trägt vielmehr jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht. Gerichtskosten werden gesondert behandelt und richten sich insbesondere nach Streitwert und Verfahrensausgang.

Genau hier liegt ein wesentlicher Nutzen der Berufsrechtsschutzversicherung. Ohne Versicherung kann auch ein erfolgreicher Arbeitnehmer für seine eigene anwaltliche Vertretung zahlen müssen. Bei einer gerichtlichen Einigung können sich die Gerichtskosten zudem reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entfallen.

Bei einer Kündigungsschutzklage ist nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz für den Streit über das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres als Wert maßgeblich. Verdienen Sie beispielsweise 4.000 Euro brutto im Monat, kann für den eigentlichen Kündigungsstreit ein Wert von bis zu 12.000 Euro relevant sein. Weitere Streitgegenstände können die Wertberechnung beeinflussen.

Die tatsächlichen Kosten ergeben sich anschließend aus den jeweils geltenden gesetzlichen Gebührentabellen und dem konkreten Verfahrensverlauf. Statt mit veralteten Pauschalbeträgen zu rechnen, sollten Sie bei Bedarf den aktuellen Kostenrechner der Justiz nutzen oder den Rechtsanwalt nach dem voraussichtlichen Kostenrisiko fragen. Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt die versicherten Kosten nur im Rahmen ihrer Bedingungen und bis zur vereinbarten Deckung.

Welche Kosten übernimmt der Versicherer?

Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann typischerweise die erforderlichen Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung übernehmen. Nach Angaben der BaFin gehören bei Rechtsschutzversicherungen insbesondere gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige zu den üblichen Leistungen. Muss der Versicherte Kosten der Gegenseite erstatten, können auch diese im versicherten Umfang übernommen werden.

  • Rechtsanwaltskosten im Rahmen der versicherten und erstattungsfähigen Vergütung,
  • Gerichtskosten eines versicherten Verfahrens,
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten, soweit diese erstattungsfähig sind,
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Erstattung verpflichtet sind und der Fall versichert ist,
  • Mediation oder außergerichtliche Streitbeilegung, sofern der Tarif diese Leistung vorsieht.

Eine individuelle Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt wird nicht automatisch vollständig von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen. Prüfen Sie deshalb vor einer Honorarvereinbarung, welche Vergütung der Versicherer trägt. Nach § 127 VVG dürfen Sie Ihren Rechtsanwalt im gesetzlichen Rahmen grundsätzlich selbst wählen.

Wartezeit: Ab wann besteht Schutz?

Bei der Berufsrechtsschutzversicherung ist die Wartezeit besonders wichtig. Die BaFin weist darauf hin, dass Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung häufig drei Monate betragen, je nach Anbieter und Streitart aber kürzer oder länger sein können. Auch die GDV-Musterbedingungen sehen grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit vor.

Für den Arbeits-Rechtsschutz bedeutet das: Ein Konflikt, dessen maßgeblicher Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten ist, lässt sich grundsätzlich nicht nachträglich versichern. Die Berufsrechtsschutzversicherung ist für zukünftige und bei Abschluss noch nicht eingetretene Auseinandersetzungen gedacht.

Beispiel: Sie schließen am 1. März eine Berufsrechtsschutzversicherung mit drei Monaten Wartezeit ab. Bereits im April erhalten Sie eine Abmahnung, gegen die Sie rechtlich vorgehen möchten. Nach einem Tarif mit entsprechender Wartezeit kann dieser Streit außerhalb des Versicherungsschutzes liegen. Erhalten Sie die erste relevante Abmahnung dagegen erst nach Ablauf der Wartezeit, kann eine Deckung möglich sein.

Entscheidend ist nicht allein der Zeitpunkt, an dem Sie einen Rechtsanwalt beauftragen oder Klage erheben. Versicherungsbedingungen stellen häufig auf den Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverstoßes ab. Deshalb sollten Sie bei einem Arbeitgeberwechsel oder vor ersten erkennbaren Konflikten frühzeitig prüfen, ob eine Berufsrechtsschutzversicherung bereits besteht.

Deckungszusage: So gehen Sie im Streitfall vor

Wenn sich ein Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber entwickelt, sollten Sie den Rechtsschutzfall möglichst früh melden. Die Berufsrechtsschutzversicherung prüft anschließend, ob der betreffende Rechtsbereich versichert ist, ob die Wartezeit abgelaufen ist und ob ein Ausschluss vorliegt.

  1. Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis, E-Mails, Lohnabrechnungen und weitere Schreiben geordnet bereithalten.
  2. Versicherungsfall melden: Versicherungsnummer, Datum und Sachverhalt so genau wie möglich angeben.
  3. Deckungszusage einholen: Klären Sie, welche außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen bezahlt werden.
  4. Fristen parallel beachten: Gesetzliche Fristen, insbesondere die Drei-Wochen-Frist bei einer Kündigungsschutzklage, laufen unabhängig von der internen Versicherungsprüfung.
  5. Besondere Kosten abstimmen: Bei Gutachten oder Honorarvereinbarungen sollte die Kostenübernahme vorab geklärt werden.

Die Berufsrechtsschutzversicherung kann eine Kanzlei empfehlen, Sie dürfen Ihren Rechtsanwalt aber im Rahmen des § 127 VVG grundsätzlich selbst auswählen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist häufig ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll.

Selbstbeteiligung: Kosten und Beitrag abwägen

Viele Tarife sehen eine Selbstbeteiligung vor. Sie zahlen dann bei einem versicherten Rechtsschutzfall einen festgelegten Eigenanteil, während die Berufsrechtsschutzversicherung die darüber hinausgehenden erstattungsfähigen Kosten im vereinbarten Umfang übernimmt. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den laufenden Versicherungsbeitrag reduzieren.

Beispiel: Ein versicherter arbeitsrechtlicher Streit verursacht 2.000 Euro erstattungsfähige Kosten. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro tragen Sie vereinfacht 150 Euro selbst. Die restlichen 1.850 Euro können von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen werden, sofern keine weiteren Begrenzungen gelten.

Entscheidend ist deshalb nicht allein ein möglichst niedriger Beitrag. Vergleichen Sie die jährlichen Kosten mit dem Eigenanteil im Leistungsfall. Einige Tarife reduzieren die Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren oder verzichten bei bestimmten Beratungsleistungen darauf. Solche Regelungen können den praktischen Nutzen erhöhen.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme bestimmt, bis zu welchem Höchstbetrag die Berufsrechtsschutzversicherung versicherte Kosten übernimmt. Pauschale Angaben aus älteren Tarifen sind wenig hilfreich, weil aktuelle Angebote sehr unterschiedliche Deckungssummen und teilweise unbegrenzte Leistungen vorsehen.

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf die allgemeine Versicherungssumme. Einzelne Leistungen können durch besondere Höchstgrenzen eingeschränkt sein. Das betrifft je nach Tarif zum Beispiel Mediation, Auslandsfälle, Beratungsleistungen oder bestimmte Zusatzbausteine. Für einen Arbeitnehmer mit hohem Einkommen kann außerdem schon der Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens erheblich sein.

Eine Berufsrechtsschutzversicherung sollte deshalb genügend finanziellen Spielraum für außergerichtliche Vertretung, erste Instanz und mögliche Rechtsmittel bieten. Je länger und komplexer ein Verfahren wird, desto wichtiger ist eine ausreichend hohe Deckung.

Wer ist im Familientarif mitversichert?

Bei kombinierten Familien-Rechtsschutztarifen können neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner sowie Kinder mitversichert sein. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch nach Anbieter und Tarif.

Die GDV-Musterbedingungen sehen beispielsweise eine Mitversicherung minderjähriger Kinder und unverheirateter volljähriger Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor, knüpfen die Mitversicherung volljähriger Kinder aber an zusätzliche Voraussetzungen. Sie endet nach dem Muster spätestens, wenn das volljährige Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt und dafür Einkommen erhält.

Gerade beim Berufsrechtsschutz ist das wichtig: Beginnt ein erwachsenes Kind seine erste dauerhafte Beschäftigung, sollte geprüft werden, ob es noch über den Familientarif abgesichert ist oder eine eigene Berufsrechtsschutzversicherung benötigt. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine Altersgrenze, sondern lesen Sie die Bedingungen des konkreten Vertrags.

Schutz für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann nicht nur klassische Arbeitsverhältnisse schützen. Nach den GDV-Musterbedingungen umfasst der Arbeits-Rechtsschutz auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Damit kann der Schutz für Beamte oder Richter relevant sein.

Zusätzlich kann je nach Rechtsschutzpaket Disziplinar-Rechtsschutz eingeschlossen sein. Dieser betrifft die Verteidigung in Disziplinarverfahren, beispielsweise bei einem behaupteten Dienstvergehen. Prüfen Sie jedoch, ob diese Leistung tatsächlich Bestandteil Ihres Tarifs ist und welche Leistungsgrenzen gelten.

Für Beamte sollte eine Berufsrechtsschutzversicherung daher nicht ausschließlich nach dem klassischen Arbeits-Rechtsschutz beurteilt werden. Dienstrecht, Versorgungsrecht und Disziplinarverfahren können für die Tarifauswahl entscheidende Kriterien sein.

Selbstständige und Freiberufler benötigen anderen Schutz

Der klassische Berufs-Rechtsschutz ist nach den GDV-Musterbedingungen auf die nicht selbstständige Tätigkeit ausgerichtet. Selbstständige und Freiberufler sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine private Berufsrechtsschutzversicherung automatisch Streitigkeiten aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abdeckt.

Für selbstständige Tätigkeiten kommen spezielle Firmen-, Gewerbe- oder Selbstständigen-Rechtsschutzprodukte in Betracht. Diese können wiederum unterschiedliche Bereiche abdecken, beispielsweise Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Konflikte mit eigenen Mitarbeitern oder bestimmte steuer- und sozialrechtliche Auseinandersetzungen.

Wenn Sie neben Ihrer Anstellung eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben, sollten Sie besonders genau prüfen, wo die tarifliche Grenze verläuft. Eine Berufsrechtsschutzversicherung für Ihre Anstellung schützt nicht zwangsläufig einen Konflikt, der aus der Nebentätigkeit entstanden ist.

Geschäftsführer und Vorstände: wichtiger Ausschluss

Für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft besteht bei klassischen Bedingungen eine wichtige Besonderheit. Die GDV-Musterbedingungen schließen Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ausdrücklich aus. Eine normale Berufsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer reicht daher für solche Organstellungen häufig nicht aus.

Betroffene sollten nach einem speziellen Anstellungsvertrags- oder Manager-Rechtsschutz suchen und genau prüfen, welche Positionen erfasst sind. Der Schutzbedarf kann erheblich sein, weil Streit über Abberufung, Vergütung, Vertragsbeendigung oder variable Vergütungsbestandteile hohe Streitwerte erreichen kann.

Welche Ausschlüsse sollten Sie kennen?

Eine Berufsrechtsschutzversicherung deckt nicht jeden beruflichen Konflikt. Neben zeitlichen Ausschlüssen durch Vorvertraglichkeit und Wartezeit enthalten die Bedingungen auch inhaltliche Begrenzungen. Die GDV-Musterbedingungen schließen beispielsweise Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht aus. Dazu können Fragen der betrieblichen Mitbestimmung gehören.

  • bereits vor Vertragsbeginn entstandene oder erkennbare Konflikte,
  • Versicherungsfälle während einer vereinbarten Wartezeit,
  • Streitigkeiten aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, wenn diese nicht ausdrücklich versichert ist,
  • Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen bei klassischen Bedingungen,
  • kollektives Arbeits- oder Dienstrecht nach den Musterbedingungen,
  • nicht versicherte Rechtsbereiche oder Kosten, die über tarifliche Höchstgrenzen hinausgehen.

Hinzu kommt, dass ein Versicherer die Kostenübernahme bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnen kann. Ob eine solche Ablehnung berechtigt ist, kann nach den Rechtsschutzbedingungen über vorgesehene Prüfverfahren kontrolliert werden. Die Berufsrechtsschutzversicherung ist deshalb keine pauschale Kostengarantie für jedes arbeitsrechtliche Anliegen.

Beispiel 1: Betriebsbedingte Kündigung

Sie arbeiten seit vielen Jahren in einem Unternehmen und erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. Sie halten die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers für fehlerhaft und möchten die Kündigung prüfen lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht rät zu einer Kündigungsschutzklage.

Besteht eine Berufsrechtsschutzversicherung und ist der Fall nach den Vertragsbedingungen versichert, können die erforderlichen Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Kommt es zu einem Vergleich, kann dieser beispielsweise die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorsehen. Ein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Abfindung entsteht allein durch die Berufsrechtsschutzversicherung jedoch nicht.

Entscheidend ist außerdem die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG. Die Deckungsanfrage beim Versicherer sollte deshalb parallel zur rechtlichen Prüfung erfolgen.

Beispiel 2: Streit um das Arbeitszeugnis

Nach Ihrem Ausscheiden erhalten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sie sind überzeugt, dass einzelne Formulierungen Ihre tatsächliche Leistung nicht angemessen wiedergeben. Zunächst bitten Sie den ehemaligen Arbeitgeber um eine Korrektur. Dieser lehnt eine Änderung ab.

Sie lassen die Angelegenheit anwaltlich prüfen. Besteht Versicherungsschutz, kann die Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten der außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Interessenwahrnehmung übernehmen. Wie ein Arbeitszeugnis im konkreten Fall zu formulieren ist, hängt jedoch von den tatsächlichen Leistungen, den gesetzlichen Vorgaben und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ab.

Beispiel 3: Unberechtigte Abmahnung

Ihr Arbeitgeber wirft Ihnen eine Pflichtverletzung vor und nimmt eine Abmahnung in die Personalakte auf. Sie halten den Vorwurf für falsch und verfügen über Unterlagen, die Ihre Darstellung stützen. Ein Rechtsanwalt soll prüfen, ob eine Entfernung der Abmahnung verlangt werden kann.

Auch hier kann eine Berufsrechtsschutzversicherung helfen, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist und Arbeits-Rechtsschutz vereinbart wurde. Das Beispiel zeigt zugleich, warum der Abschluss erst nach Beginn eines Konflikts problematisch ist: Eine bereits ausgesprochene Abmahnung lässt sich normalerweise nicht durch einen anschließend abgeschlossenen Vertrag rückwirkend absichern.

Was kostet beruflicher Rechtsschutz?

Die Kosten einer Berufsrechtsschutzversicherung lassen sich nicht seriös mit einem einheitlichen Jahresbeitrag angeben. Der Preis hängt unter anderem vom Anbieter, dem Gesamtpaket, dem versicherten Personenkreis, der Selbstbeteiligung, den eingeschlossenen Bausteinen und dem Leistungsumfang ab.

Berufsrechtsschutz wird häufig mit Privat-Rechtsschutz kombiniert. Zusätzlich können Verkehrs-, Wohnungs- oder Grundstücksrechtsschutz und weitere Bausteine vereinbart werden. Deshalb sollten Sie nur Angebote mit vergleichbarem Leistungsumfang gegenüberstellen.

Ein niedriger Beitrag ist kein ausreichendes Auswahlkriterium. Eine günstige Berufsrechtsschutzversicherung kann weniger attraktiv sein, wenn sie hohe Selbstbeteiligungen, geringe Deckungsgrenzen oder ungünstige Wartezeitregeln enthält. Prüfen Sie deshalb immer Preis und Leistung gemeinsam.

Gewerkschaft und Prozesskostenhilfe als Alternativen prüfen

Bevor Sie eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen, lohnt sich ein Blick auf bereits bestehende Absicherungen. Mitglieder einer Gewerkschaft können je nach Organisation und Satzung arbeits- oder sozialrechtlichen Rechtsschutz erhalten. Prüfen Sie, welche Voraussetzungen und Wartezeiten dort gelten und ob der Umfang Ihren Bedürfnissen entspricht.

Menschen mit geringem Einkommen können bei einem gerichtlichen Verfahren außerdem Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die staatliche Hilfe ist jedoch keine vollständige Alternative zu einer Berufsrechtsschutzversicherung, weil sie von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten des konkreten Verfahrens abhängt.

Checkliste für den Tarifvergleich

Wenn Sie eine Berufsrechtsschutzversicherung vergleichen, sollten Sie mehrere Angebote nach denselben Kriterien prüfen. Die Bildungsbibel empfiehlt, nicht nur den Jahresbeitrag, sondern vor allem die Bedingungen für typische Konflikte Ihres Berufsalltags gegenüberzustellen.

  • Arbeits-Rechtsschutz: Sind Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Gehaltsforderungen und weitere arbeitsrechtliche Streitigkeiten erfasst?
  • Öffentlicher Dienst: Sind dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche für Beamte abgedeckt?
  • Disziplinar-Rechtsschutz: Ist dieser Baustein enthalten, wenn Sie ihn benötigen?
  • Wartezeit: Wie lange müssen Sie bis zum Schutz im Arbeitsrecht warten?
  • Vorvertraglichkeit: Wie definiert der Anbieter den maßgeblichen Versicherungsfall?
  • Versicherungssumme: Reicht die Deckung auch für mehrere Instanzen?
  • Selbstbeteiligung: Welchen Betrag zahlen Sie im Rechtsschutzfall selbst?
  • Freie Anwaltswahl: Welche Vergütung übernimmt der Versicherer bei einem selbst gewählten Rechtsanwalt?
  • Familienregelung: Wer ist mitversichert und wann endet der Schutz für volljährige Kinder?
  • Selbstständige Nebentätigkeit: Ist sie eingeschlossen oder benötigen Sie einen zusätzlichen Tarif?
  • Zusatzleistungen: Gibt es Mediation, telefonische Erstberatung oder erweiterten Vorsorge-Rechtsschutz?

Häufige Fragen

Wann kann ich die Berufsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Sie können die Berufsrechtsschutzversicherung nutzen, wenn ein versicherter Rechtsschutzfall eingetreten ist, der betreffende Rechtsbereich eingeschlossen ist und keine Wartezeit oder ein Ausschluss entgegensteht. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Ein bereits vor Abschluss entstandener Arbeitgeberkonflikt ist grundsätzlich nicht rückwirkend versichert.

Gilt der Schutz bei einer Kündigung?

Arbeits-Rechtsschutz kann eine Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung abdecken. Bei einer Kündigungsschutzklage ist die gesetzliche Drei-Wochen-Frist besonders wichtig. Eine Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt keine Fristkontrolle an Ihrer Stelle.

Warum ist der Schutz in der ersten Instanz wichtig?

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, selbst wenn sie gewinnt. Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann deshalb auch dann einen finanziellen Vorteil bieten, wenn Ihre Rechtsposition gut ist.

Sind Beamte versichert?

Nach den GDV-Musterbedingungen kann Berufs-Rechtsschutz auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche umfassen. Zusätzlich kann Disziplinar-Rechtsschutz sinnvoll sein. Prüfen Sie die konkrete Berufsrechtsschutzversicherung auf diese Leistungen.

Sind Selbstständige automatisch eingeschlossen?

Nein. Klassischer Berufs-Rechtsschutz bezieht sich typischerweise auf die nicht selbstständige Tätigkeit. Für gewerbliche, freiberufliche oder andere selbstständige Tätigkeiten benötigen Sie regelmäßig einen entsprechend erweiterten Firmen- oder Selbstständigen-Rechtsschutz.

Sind Geschäftsführer über den normalen Berufsrechtsschutz versichert?

Nicht ohne Weiteres. Die GDV-Musterbedingungen schließen Streit aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, beispielsweise eines GmbH-Geschäftsführers oder AG-Vorstands, aus. In solchen Fällen sollten Sie spezielle Tarife prüfen, statt sich auf eine klassische Berufsrechtsschutzversicherung zu verlassen.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Das hängt von Ihrem Budget und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, führt im Leistungsfall aber zu einem höheren Eigenanteil. Vergleichen Sie bei einer Berufsrechtsschutzversicherung immer den Jahresbeitrag und die Selbstbeteiligung gemeinsam.

Kann ich meinen Anwalt selbst auswählen?

Ja. § 127 VVG sichert die freie Anwaltswahl im dort geregelten Umfang. Der Versicherer darf Ihnen zwar eine Kanzlei empfehlen, doch die Berufsrechtsschutzversicherung bindet Sie nicht generell an diese Empfehlung. Klären Sie bei besonderen Honorarvereinbarungen, welche Kosten übernommen werden.

Fazit: Arbeitsrechtliche Kostenrisiken gezielt absichern

Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann für Arbeitnehmer, Beamte und andere nicht selbstständig Beschäftigte ein sinnvoller Baustein sein. Ihr besonderer Nutzen zeigt sich bei arbeitsrechtlichen Konflikten, weil Sie in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die Kosten des eigenen Rechtsanwalts grundsätzlich selbst tragen – auch bei einem gewonnenen Prozess.

Entscheidend sind nicht nur Preis und Werbeaussagen. Achten Sie auf Arbeits-Rechtsschutz, Wartezeit, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, freie Anwaltswahl, mitversicherte Personen und wichtige Ausschlüsse. Bei Geschäftsführern, Vorständen, Selbstständigen und Freiberuflern ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein spezieller Tarif notwendig ist.

Weitere Grundlagen zu den verschiedenen Rechtsschutz-Bausteinen, Kosten und Leistungsbereichen finden Sie auf der Bildungsbibel im Beitrag über die Rechtsschutzversicherung mit Vorteilen und Nachteilen.

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