Berufsrechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Anspruch Arbeitnehmer

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Hier lernen Sie mehr zum Thema Berufsrechtsschutz, zu den Kosten und Leistungen, wer mitversichert ist und ab wann der Berufsrechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.

Berufsrechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Anspruch für Arbeitnehmer
Berufsrechtsschutzversicherung

Was bringt die Berufsrechtsschutzversicherung?

Eine Berufsrechtsschutz schützt vor den Kosten bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht für die berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist immer darauf zu achten, welche Bausteine man in die Versicherungspolice einschließen möchte. Am Markt üblich sind die Bausteine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Ergänzen kann man die Police um den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie den Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Kosten von Arbeitsgerichtsverfahren

Besondere Bedeutung erlangt der Berufsrechtsschutz durch den Umstand, dass bei Streitigkeiten am Arbeitsgericht die Anwaltskosten der 1. Instanz immer zwischen Kläger und Verklagtem aufgeteilt werden. Es ist dabei nicht von Bedeutung, dass man ob siegt. Die hälftigen Kosten müssen immer übernommen werden. Diese sind nicht gering, was folgende Rechnung zeigt:

Beispiel Rechtsstreit

Nehmen wir an es liegt ein Streitwert von 9.000,00 Euro vor, dies entspricht ungefähr 3 Monatslöhnen oder Monatsgehältern. Dann entstehen Gerichtskosten von ca.  444,00 Euro und die Kosten für den Rechtsanwalt in Höhe von 1.532,13 Euro. Dies entspricht einer Summe der anfallenden Kosten in Höhe von 1.976,13 Euro. Hinzu kommen hier gegebenenfalls noch Reisekosten des Anwaltes, Schreibauslagen etc.. 

Kann der Streit in der 1. Instanz nicht beigelegt werden, geht es in die 2. Instanz. Hier trägt grundsätzlich die unterliegende Partei alle anfallenden Kosten. Dabei bleibt der Streitwert in Höhe von 9.000,00 Euro gleich. Die Gerichtskosten erhöhen sich auf 710,40 Euro, die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt betragen dann ca. 1.713,12 Euro und die Kosten für den gegnerischen Anwalt 1.713,12 Euro.

Mittlerweile liegen die entstanden Kosten nun bei 4.136,65 Euro. Bei dieser Höhe der möglichen Kosten überlegt man es sich sicher zwei mal, ob man das Prozesskostenrisiko tragen möchte. Hat man jedoch eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, muss man sich zumindest über die Kosten des Prozesses keine Gedanken machen, da diese übernommen werden.

Wartezeiten beim Berufsrechtsschutz

In den meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit, welche zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vereinbart wird, so auch in der Berufsrechtsschutzversicherung. Dies hat den Hintergrund, dass die Versicherer vermeiden wollen, dass man erst dann eine Police abschließt, wenn der Ärger mit dem Arbeitgeber schon absehbar ist. Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages.

Versicherungsnehmer

In einer Familienrechtsschutz gilt der Versicherungsnehmer, der eheliche oder eingetragene Lebenspartner oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner mitversichert. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, oder die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hier lohnt sich aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen, da die einzelnen Rechtsschutzversicherer dies unterschiedlich in ihren Bedingungen regeln.

Leistungsumfang

Im Versicherungsvertrag wird eine Deckungssumme vereinbart. Je nach gewähltem Versicherer reicht diese von 300.000,00 Euro bis unbegrenzt. Die vereinbarte Deckungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung.

Kostenübernahme

Diese Kosten werden für gewöhnlich von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen:

  • Übernommen werden die Vergütung eines Rechtsanwaltes, sowie dessen Auslagen, wie Reisekosten usw.
  • Ist es notwendig, dass Unterlagen übersetzt werden müssen, so werden auch diese Kosten übernommen.
  • Ebenso werden die Gerichtskosten, einschließlich der Kosten für Zeugen und Sachverständige übernommen.
  • Soweit ein Gerichtsvollzieher notwendig ist, trägt der Rechtsschutzversicherer auch diese Kosten.

Haftungsausschluss

Falls Sie kein einfacher Arbeitnehmer sind, sondern Vertreter einer juristischen Person (Geschäftsführer oder Vorstand), dann leistet die Berufsrechtsschutzversicherung nicht. Dieser Personenkreis benötigt einen Anstellungsvertragsrechtsschutz. Auch bei Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht ist der Rechtsschutzversicherer außen vor.

Leistungsfälle und Beispiele

Hier erhalten Sie zwei mögliche Beispiele, um sich besser vorstellen zu können, was eine Berufsrechtsschutzversicherung bieten kann.

Angestellter wird betriebsbedingt gekündigt

Sie sind Angestellter eines Unternehmens, in welchem Sie schon seit über 20 Jahren beschäftigt sind. Das Unternehmen muss Kosten sparen und daher werden Sie gekündigt. Das Unternehmen beschäftigt über 100 Mitarbeiter. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und akzeptieren diese Kündigung nicht. Sie suchen sich nun Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser empfiehlt die Klage auf Wiedereinstellung. Es kommt nun zum Gerichtsprozess vorm Arbeitsgericht. Hier einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung von 30.000,00 Euro. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten des Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten.

Arbeitnehmer kündigt und wünscht qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sie kündigen ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis, da Sie anderweitig eine Beschäftigung angeboten bekommen haben. Sie bitten nun den Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches Ihnen auch ausgestellt wird. Nach näherer Betrachtung enthält dieses Zeugnis aber Formulierungen, welche ihre tatsächliche Leistung für das Unternehmen nicht gerecht wird. Trotz höflicher Bitte an den ehemaligen Arbeitgeber, verweigert dieser die Umformulierung des Arbeitszeugnisses.

Sie konsultieren daher einen Anwalt, welcher Ihren ehemaligen Arbeitgeber anschreibt und zur Korrektur des Zeugnisses auffordert. Als dieser darauf nicht reagiert, kommt es zum Prozess. Hier wird entschieden, dass das Zeugnis durchaus so in Ordnung ist. Sie verlieren daher den Prozess und gehen in Berufung. In der zweiten Instanz wird entschieden, dass das Zeugnis durchaus an zwei Stellen korrigiert werden muss. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten der 1. und der 2. Instanz!

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