Bildung – Weiterbildung – AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 3 Leistungen MAT, MAG & MPAV
AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Sie lernen hier mehr über den AVGS, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sie erfahren Details zum Zweck, den Voraussetzungen sowie zur Zertifizierung. Ebenfalls erfahren Sie mehr über die Arten des AVGS, dem MAT, MAG sowie zu MPAV.
Der AVGS, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet in seiner Neuregelung die Vorteile, dass er auf den Fall bezogen vergeben werden kann. Vergeben kann man den AVGS bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit an. Nach weiteren 6 Wochen der Arbeitslosigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für alle ALG I Leistungsempfänger. Für ALG II Bezieher, also diejenigen, welche beim Jobcenter gemeldet sind, kann der Gutschein eingesetzt werden. Dies obliegt jedoch der Integrationsfachkraft vor Ort, also dem Kundenberater des zuständigen Jobcenters. Die sog. Nichtleistungsbezieher können den Gutschein bei Ihrem zuständigen Leistungsträger ebenfalls beantragen.
3 Leistungen vom AVGS sind MAT, MAG sowie MPAV
Der AVGS kann eingesetzt werden für die folgenden 3 Leistungen:
- MAT für Bildungsträger,
- MAG für Arbeitgeber
- und für die privaten Arbeitsvermittler der MPAV.
MAT für Bildungsträger
Der MAT ist für Maßnahmen bei einem Bildungsträger konzipiert. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Die Feststellung sowie die Beseitigung oder Verringerung von Hemmnissen der Vermittlung.
- Generell die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
- Weiterhin die Existenzgründung bzw. die Unterstützung in die Selbstständigkeit.
- Ebenfalls zählen dazu die Maßnahmen zur Stabilisierung und zur Heranführung in den Arbeits- oder in eine Ausbildung.
Mehr Infos gibt es unter der gesetzlichen Grundlage für Maßnahmen bei einem Träger MAT § 45 SGB III.
MAG für Arbeitgeber
Der MAG ist speziell dafür gedacht, Maßnahmen bei einen Arbeitgeber durchzuführen. Der AVGS für Arbeitgeber kann folgende Strategien und damit Maßnahmen aufweisen:
- Die Vorbereitung und Realisierung von gesundheitlich, angemessener Beschäftigung.
- Weiterhin, um die berufliche Qualifikationen durchzuführen und zu erweitern, um die Perspektiven zu verbessern sowie Nachteile im Wettbewerb auszugleichen.
Hier spielt das Ermessen vom Kundenberater oder Vermittler einen wesentlichen Einfluss. Mehr zu dieser rechtlichen Grundlage erfahren Sie hier: MAG § 45 SGB III.
MPAV für die private Arbeitsvermittlung
Zuletzt die Maßnahmen zur privaten Arbeitsvermittlung, kurz als MPAV bezeichnet. Dies betrifft die klassische private Arbeitsvermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Mehr Info für private Arbeitsvermittler erhalten Sie unter der Rechtsgrundlage: MPAV § 45 SGB III.
AZAV Zertifizierung und der AVGS
Ebenfalls geändert hat sich das Zulassungsverfahren bzw. Zertifizierungsverfahren für Bildungsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsvermittlung. Die Träger müssen demnach nach der AZAV, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Arbeitsförderung, zertifiziert sein, welche auch die AZWV abgelöst hat.
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