Arbeitslosengeld für Selbstständige: Anspruch, Höhe, Dauer & Besonderheiten

Existenzgründung – Arbeitslosengeld für Selbstständige: Anspruch, Höhe, Dauer & Besonderheiten

Arbeitslosengeld für Selbstständige

Selbstständige stehen bei der Absicherung ihres Einkommens vor großen Herausforderungen, insbesondere wenn es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geht. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte das Arbeitslosengeld für Selbstständige und gibt Ihnen wichtige Informationen, die Ihnen helfen, sich in komplexen Situationen zurechtzufinden.

Arbeitslosengeld für Selbstständige

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Selbstständige

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Selbstständige haben in Deutschland die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dies bietet eine Absicherung, falls die Geschäftstätigkeit eingestellt oder stark eingeschränkt wird. Die freiwillige Versicherung wird durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht und erlaubt es Selbstständigen, Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

Voraussetzungen

Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden haben oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden sein, welche zu Ansprüchen führt.

Zusätzlich müssen Anträge auf freiwillige Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.

Beitragszahlungen

Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hängt von der Bezugsgröße zur Berechnung der Beiträge ab, die BBG Beitragsbemessungsgrenze spielt bei Selbstständigen keine Rolle. Die Bezugsgröße für das Jahr 2025 beträgt 3745,00 Euro und dem Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ab. Der Beitragssatz beträgt derzeit 2,6 % des Arbeitseinkommens, das der Beitragsbemessung zugrunde liegt. Die Zahlung der Beiträge erfolgt monatlich und sichert somit den Anspruch auf Arbeitslosengeld im Falle einer Einstellung der selbstständigen Tätigkeit.

Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Selbstständige entsteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Selbstständige ist arbeitslos.
  • Er hat sich persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Er hat die Anwartschaftszeit erfüllt, d.h. mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate Beiträge bezahlt.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Wer sich als Selbstständiger freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern möchte, zahlt nicht wie Arbeitnehmer einen vom Einkommen abhängigen Beitrag. Stattdessen gibt es feste Beiträge. Im Jahr 2025 beträgt der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung 97,37 Euro pro Monat.

Ermäßigte Beiträge in der Startphase

In der sogenannten Startphase – also im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Jahr – profitieren Selbstständige von einer deutlich reduzierten Beitragshöhe. In dieser Phase zahlen Sie nur die Hälfte, also 48,69 Euro pro Monat (Stand 2025).

Qualifikationsstufen und fiktive Bemessung

Die Bundesagentur für Arbeit teilt die Höhe des Arbeitslosengeldes auch nach Qualifikationsgruppen ein. Diese können zur weiteren individuellen Bewertung herangezogen werden:

  • Qualifikationsgruppe 4: Keine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Qualifikationsgruppe 3: Abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Qualifikationsgruppe 2: Meister, Techniker oder vergleichbare Qualifikation.
  • Qualifikationsgruppe 1: Hochschulabschluss.

Diese Einteilung berücksichtigt die berufliche Qualifikation und soll gewährleisten, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes dem bisherigen wirtschaftlichen Status entspricht. Da der Beitrag jedoch für alle Gruppen gleich ist, lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung eher für die höheren Gruppen. Mehr dazu, auch Beispiele und die Höhe des Arbeitslosengeldes nach Qualifikationsgruppen finden Sie hier.

Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Alter des Antragstellers und der Dauer der geleisteten Beitragszahlungen. Grundsätzlich gilt:

  • Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten: 6 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 16 Monaten: 8 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 20 Monaten: 10 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 24 Monaten: 12 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 30 Monaten und Alter mindestens 50 Jahre: 15 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 36 Monaten und Alter mindestens 55 Jahre: 18 Monate Anspruch
  • Versicherungszeit von mindestens 48 Monaten und Alter mindestens 58 Jahre: 24 Monate Anspruch

Besonderheiten für Selbstständige

Arbeitslosmeldung und Verfügbarkeit

Bei der Meldung der Arbeitslosigkeit müssen Selbstständige ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder maßgeblich einschränken. Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies bedeutet, dass der Antragsteller bereit und in der Lage sein muss, eine geeignete versicherungspflichtige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben.

Auflösung der selbstständigen Tätigkeit

Es besteht keine Pflicht, das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit vollständig abzumelden. Allerdings darf die selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, um die Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Erwirtschaftete Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet, ähnlich wie bei einer abhängigen Beschäftigung in Teilzeit.

Ruhezeiten und Sperrzeiten

Auch bei Selbstständigen können Ruhe- oder Sperrzeiten eintreten, wenn beispielsweise freiwillige oder versicherungsrechtlich nicht notwendige Unterbrechungen im Erwerbsleben vorliegen. Daher ist eine lückenlose Beitragszahlungszeit von hoher Bedeutung.

Praktische Tipps zur Beantragung

Frühzeitige Information und Beratung

Selbstständige sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung informieren, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Die Arbeitsagenturen bieten hierzu spezielle Beratungen an.

Rechtzeitige Antragsstellung

Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sollte die Meldung bei der Arbeitsagentur umgehend erfolgen. Dies gewährleistet, dass der Anspruch nahtlos geltend gemacht werden kann und keine Lücken entstehen.

Dokumentation und Nachweise

Eine detaillierte Dokumentation der selbstständigen Tätigkeit, Einkünfte und bisherigen Beitragszahlungen erleichtert die Antragsstellung. Vor allem die Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre sind hierbei relevant.

Weiterbildungen und Umschulungen

Arbeitslose Selbstständige können durch die Arbeitsagentur gefördert werden, um ihre beruflichen Kenntnisse zu verbessern oder sich umzuorientieren. Hierzu gehören Maßnahmen wie Weiterbildungen, Umschulungen oder Kurse zur beruflichen Neuorientierung. Diese Maßnahmen können helfen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und bieten eine Perspektive für die berufliche Zukunft.

Förderung der Selbstständigkeit

Selbstständige, die sich während des Arbeitslosengeldbezugs erneut selbstständig machen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser soll die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit fördern und beinhaltet sowohl eine finanzielle Unterstützung während der Anfangsphase als auch Coaching und Beratung durch die Arbeitsagentur.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
  • Bezug von Arbeitslosengeld für mindestens 150 Tage vor der Gründung.
  • Vorlage eines tragfähigen Geschäftskonzeptes.
  • Nachweis über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt:

  1. Erste Phase (6 Monate): monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die soziale Absicherung.
  2. Zweite Phase (9 Monate): optionaler Zuschuss von 300 Euro pro Monat, der speziell für die soziale Absicherung gedacht ist.

Zusammenfassung

Das Arbeitslosengeld für Selbstständige bietet eine wichtige finanzielle Absicherung in schwierigen Zeiten. Durch die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben und somit ihre Existenz im Falle einer Geschäftsaufgabe oder starken Einschränkung sichern.

Wichtige Punkte, die Selbstständige beachten sollten:

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Frühzeitige Beantragung und kontinuierliche Beitragszahlung sind entscheidend.
  • Arbeitslosmeldung: Bereitschaft zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss nachgewiesen werden.
  • Verfügbarkeit und Einkünfte: Begrenzung der selbstständigen Tätigkeit auf weniger als 15 Stunden pro Woche und Anrechnung der Einkünfte auf das Arbeitslosengeld.
  • Antragsdokumentation: Sorgfältige Dokumentation und Nachweise erleichtern den Beantragungsprozess.
  • Qualifikationsgruppen: Berücksichtigen Sie Ihre berufliche Qualifikation, um Ihre Optionen und das potenzielle Arbeitslosengeld besser einschätzen zu können.
  • Fördermaßnahmen: Weiterbildungen, Umschulungen und Gründungszuschüsse können zusätzliche Perspektiven und Unterstützung bieten.

Durch eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine frühzeitige Planung können Selbstständige sicherstellen, dass sie auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen ausreichend abgesichert sind und die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre berufliche Zukunft zu sichern oder neu zu gestalten.

Für weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung stehen die Arbeitsagenturen zur Verfügung, die mit ihrem Fachwissen und ihren Angeboten unterstützend zur Seite stehen können. In dieser fachlichen Anweisung der Arbeitsagentur finden Sie weitere Informationen: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.

Weiterführende Informationen

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