Weiterbildung – Online lernen – Kosten- und Leistungsrechnung – Abgrenzungsrechnung in der KLR, Ziele Arten, Prozess und Beispiele
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzungsrechnung in der KLR
Die Abgrenzungsrechnung ist ein zentraler Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung, der die betriebswirtschaftliche Realität eines Unternehmens präzise widerspiegeln soll. Ziel und Zweck dieser Methode sind es, die betrieblichen Aufwendungen und Erträge von neutralen und außergewöhnlichen Posten sauber zu trennen. Dadurch wird eine klare und exakte Basis für Entscheidungsprozesse geschaffen.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Arten der Abgrenzung es gibt, wie der Prozess der Abgrenzung konkret abläuft und welche praktischen Beispiele die Bedeutung und den Nutzen dieser Rechnungslegung verdeutlichen. Lernen Sie, wie Sie mit der Abgrenzungsrechnung Ihre betriebliche Leistung transparent und nachvollziehbar gestalten können.
Die Abgrenzungsrechnung, auch bekannt als Kosten- und Leistungsabgrenzung, ist ein wichtiger Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie dient dazu, die in der Finanzbuchhaltung (FiBu) erfassten Aufwendungen und Erträge mit den in der KLR relevanten Kosten und Leistungen abzugleichen. Sie lernen hier mehr zu den Zielen, den Arten und dem Prozess der Abgrenzungsrechnung in der KLR. Weiterhin erhalten Sie Beispiele zum besseren Verständnis der Thematik.
Ziel und Zweck der Abgrenzung
Das Hauptziel der Abgrenzungsrechnung besteht darin, eine klare Trennung zwischen den handelsrechtlich relevanten Geschäftsvorfällen und den betriebswirtschaftlich relevanten Tatbeständen vorzunehmen. Dies ist notwendig, weil nicht alle in der Finanzbuchhaltung erfassten Aufwendungen und Erträge auch als Kosten und Leistungen in der KLR relevant sind.
Arten der Abgrenzung
Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Abgrenzungen:
Neutraler Aufwand und Ertrag:
- Betriebsfremd: Aufwendungen und Erträge, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit stehen, wie z.B. Spenden oder Erträge aus Wertpapieren.
- Außerordentlich: Einmalige oder selten auftretende Aufwendungen und Erträge, wie z.B. Schadensfälle oder Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen.
- Periodenfremd: Aufwendungen und Erträge, die zwar betrieblich bedingt sind, aber in einer anderen Abrechnungsperiode anfallen, wie z.B. Nachzahlungen oder Rückerstattungen.
Zusatzkosten und Zusatzleistungen:
- Kalkulatorische Kosten: Diese Kosten werden in der KLR zur besseren betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung intern verrechnet, obwohl sie nicht in der FiBu erfasst sind. Beispiele sind kalkulatorische Mieten, kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Abschreibungen.
Anderskosten und Andersleistungen:
- Hierbei handelt es sich um Kosten und Leistungen, die sowohl in der FiBu als auch in der KLR erfasst werden, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Ein Beispiel sind Abschreibungen, die in der FiBu gemäß handelsrechtlichen Vorschriften und in der KLR basierend auf betriebswirtschaftlichen Überlegungen bewertet werden.
Prozess der Abgrenzung
- Ermittlung der Grundkosten und Grundleistungen: Diese entsprechen den aufwands- und ertragsgleichen Kosten und Leistungen, die direkt aus der FiBu übernommen werden.
- Identifikation neutraler Aufwendungen und Erträge: Diese werden in der Abgrenzungsrechnung eliminiert, da sie für die KLR irrelevant sind.
- Ergänzung der FiBu-Daten durch Zusatzkosten und -leistungen: Diese kalkulatorischen Größen werden hinzugefügt, um eine vollständige betriebswirtschaftliche Kostenstruktur abzubilden.
- Ermittlung der Anderskosten und -leistungen: Diese werden sowohl in der FiBu als auch in der KLR aber mit eventuell unterschiedlichen Beträgen berücksichtigt.
Beispiele für die Abgrenzungsrechnung
Beispiel 1: Materialaufwendungen und kalkulatorische Miete
Finanzbuchhaltung:
- Aufwendungen für Rohstoffe: 50.000 €
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Grundkosten:
- Materialkosten: 50.000 € (direkte Übernahme aus der FiBu)
- Kalkulatorische Kosten:
- Kalkulatorische Miete: 10.000 € (angenommene Miete für eigene Betriebsräume, die in der FiBu nicht als Aufwand erfasst wird)
Durch die Ergänzung der kalkulatorischen Miete in der KLR erhalten Sie eine umfassendere Darstellung der betrieblichen Kostenstruktur.
Beispiel 2: Erträge aus Wertpapiergeschäften
Finanzbuchhaltung:
- Erträge aus Wertpapiergeschäften: 5.000 €
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Diese Erträge werden als neutraler Ertrag klassifiziert und nicht in die KLR übernommen, da sie keinen Bezug zur operativen Leistung des Unternehmens haben.
Beispiel 3: Abschreibungen und kalkulatorische Abschreibungen
Finanzbuchhaltung:
- Abschreibungen nach Steuerrecht: 12.000 €
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Grundkosten:
- Abschreibungen: 12.000 € (direkte Übernahme aus der FiBu)
- Kalkulatorische Kosten:
- Kalkulatorische Abschreibungen: 15.000 € (wirtschaftlich fundierte Bewertung der Abschreibungen, z.B. auf Basis eines höheren Wiederbeschaffungswertes)
Durch diese Differenzierung wird eine realistischere Darstellung der tatsächlichen Ressourcenabnutzung in der KLR erreicht.
Beispiel 4: Betriebsfremde Aufwendungen
Finanzbuchhaltung:
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Diese Aufwendungen werden je nach Bezug zur operativen Tätigkeit entweder vollständig als Gemeinkosten übernommen oder teilweise als neutraler Aufwand eliminiert und die tatsächlich betriebsrelevanten Anteile präzise ausgewiesen.
Beispiel 5: Erlöse aus Produktverkäufen und nicht-betriebliche Erlöse
Finanzbuchhaltung:
- Umsatzerlöse: 200.000 €
- Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen: 10.000 €
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Grundkosten:
- Umsatzerlöse: 200.000 € (direkte Übernahme aus der FiBu)
- Neutrale Erträge:
- Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen: 10.000 € (nicht in die KLR übernommen)
Durch die Ausklammerung der nicht-betriebsbedingten Erträge wird in der KLR eine rein betriebsbezogene Ertragslage dargestellt.
Zusammenfassung
Durch die präzise Abgrenzung und die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten trägt die KLR dazu bei, ein realistischeres Bild der betrieblichen Wirtschaftlichkeit zu zeichnen. Diese Klarheit ist entscheidend für fundierte Managemententscheidungen. Indem ausschließlich betriebsbezogene Aufwendungen und Erträge betrachtet werden, entsteht eine solide Basis für Kostenkontrolle und Gewinnoptimierung. Nutzen Sie diese detaillierte Erfassung, um Ihre Unternehmensprozesse noch effizienter zu gestalten und Wettbewerbsvorteile zu sichern.