Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik – 3 Prüfungsteile

Die Abschlussprüfung zur Ausbildung der Fachkraft für Lagerlogistik besteht aus vier Prüfungsteilen. So finden Sie die praktischen Aufgaben, Prozesse der Lagerlogistik, rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag sowie der Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde.

Sie lernen hier mehr zu den Details der dreijährigen Ausbildung und der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik.

Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik, Praxis, Lagerlogistik, Güterumschlag und WiSO, Gewichtung schriftliche & mündliche Prüfung, mündliche Nachprüfung.
Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik

Prüfungsteile der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik

Hier lernen Sie mehr zu den einzelnen Prüfungsteilen der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik. Insbesondere zur praktischen Prüfung, den Prozessen der Lagerlogistik, zum rationellen und qualitätssichernden Güterumschlag und zum Prüfungsteil Wirtschaft- und Sozialkunde.

Praktische Aufgaben

Der Auszubildende soll zum Ende seiner Ausbildung in seiner Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik praktisch nachweisen, dass er Aufgaben zu den Themen: Güterbewegungen erfassen kann mit Hilfe betrieblicher Warenwirtschaftssystemen bzw. Informations- und Kommunikationsmittel. Einen Beladeplan erstellen kann für diverse Güter unter Beachtung von Tourenplänen.

Das er Güter verpacken, beladen und sichern kann, so das die Güter versandfertig sind. Die Wegezeiten, Umschlagshäufigkeiten und die Güterbeschaffenheit bei der Einlagerung, Umlagerung und Auslagerung berücksichtigen kann.

Das er in der Lage ist Mängel festzustellen und zu dokumentieren mit gleichzeitiger Durchführung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. In diesen 5 Bereichen soll er nachweisen, das er die benötigten Arbeitsschritte für 2 Aufgaben innerhalb von 5 Stunden bewältigen kann.

Während dieser Zeit erfolgt ein ca. 15-minütiges Fachgespräch. Der Auszubildende soll seine Arbeit selbst planen, durchführen und kontrollieren können. Die praktischen Aufgaben der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik sollen unter der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, den nötigen Qualitätskriterien und den rechtlichen Rahmenbedingungen ausführbar sein.

Prozesse der Lagerlogistik

Der zweite Prüfungsteil der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik besteht aus den Prozessen der Lagerlogistik und ist in höchstens 180 Minuten schriftlich zu prüfen. Die Teilprüfung Lagerprozesse besteht dabei aus komplexen Aufgaben. Der Auszubildende soll aufzeigen, dass er Prozesse analysieren kann und Lösungen für entstehende Probleme entwickelt, die wirtschaftlich sind. Insbesondere kommen die Prozesse aus den Bereichen Güter annehmen und lagern, Kommissionierung und Verpackung sowie dem Versand in Frage.

Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag

Der dritte Prüfungsteil rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag, ist in höchstens 90 Minuten schriftlich zu prüfen. Die Teilprüfung rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik besteht aus den Lerneinheiten Einsatz von Arbeitsmitteln, Erfassen und dokumentieren der Güterbewegung sowie der Organisation von Lager und Transport bzw. Arbeitsabläufen.

Insbesondere soll der Auszubildende auch nachweisen, dass er Kenntnisse im Bereich Umweltschutz und Gesundheitsschutz besitzt sowie die nötigen mathematischen Kenntnisse, um die Aufgabenstellungen zu lösen. Darüber hinaus muss er die nötigen technischen, informationstechnischen und außenwirtschaftlichen Vorschriften herausfinden, bewerten und eigene Lösungen entwickeln.

Wirtschafts- und Sozialkunde

In einer höchstens 60 Minuten Prüfung wird die Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik im Teilbereich Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Dabei sollen grundlegende Kenntnisse von wirtschaftlichen Zusammenhängen aufgezeigt werden. Zusätzlich ist das Fachwissen in Sozialkunde relevant, so zum Beispiel zu den Gesetzen, welche für die Ausbildung maßgebend sind, zu Tarifverträgen sowie den Thematiken der Gewerkschaften.

Gewichtung der schriftlichen und praktischen Prüfungsteile

Die einzelnen praktischen und schriftlichen Prüfungsteile bei der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik sind unterschiedlich gewichtet:

  • Bei den praktischen Arbeitsaufgaben gibt es für jede Aufgabenstellung jeweils 25 %. Somit entfallen auf Aufgabe 1) 25 % und Aufgabe 2) 25 % der Gesamtgewichtung.
  • Die Prozesse der Lagerlogistik sind mit einer Gewichtung von 25 % angesetzt.
  • Der Bereich rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag wird ebenfalls mit 15 % Gewichtung gewertet.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde wird nur mit 10 % Gewichtung gewertet.

Beispiel für die Gewichtung

Nehmen wir an, Sie haben Ihre Abschlussprüfung bestanden und von den maximalen 100 Punkten folgende erreicht: Praktische Aufgaben (20 Punkte und 22 Punkte), Prozesse der Lagerlogistik 80 Punkte , rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag 66 Punkte und Wirtschafts- und Sozialkunde 100 Punkte. Dann müssen Sie die Berechnung mit dem gewichteten Mittelwert durchführen.

Rechenbeispiel

  • Praktische Aufgabe 1) 80 Punkte mal der Gewichtung 25 % (2,5) = 200
  • Praktische Aufgabe 2) 84 Punkte mal der Gewichtung 25 % (2,5) = 210.
  • Prozesse der Lagerlogistik 80 Punkte mal der Gewichtung 25 % (2,5) = 200.
  • rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag 66 Punkte mal der Gewichtung 15 % (1,5) = 99.
  • Wiso 100 Punkte mal der Gewichtung 10% (1) = 100.
  • Jetzt haben Sie die Gewichtungspunkte von insgesamt 200 + 210 + 200 + 99 + 100 = 809 und teilen die 809 durch die Summe der Gewichtungen 10.
  • Somit erhalten Sie 809 / 10 = 80,9 Punkte. Also hätten Sie die Prüfung mit 81 Punkten schriftlich und praktisch bestanden.

IHK-Notenschlüssel

Hier finden Sie den IHK Notenschlüssel, damit Sie sehen können, mit welcher Note Sie bestanden haben. Diese Vorlage können Sie kostenlos herunterladen und nutzen.

Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik bestanden oder nicht?

Sie haben die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik bestanden, wenn Sie mindestens in der praktischen Prüfung und der theoretischen schriftlichen Prüfung ein ausreichendes Ergebnis haben, das bedeutet mindestens 50 %.

Sollte ein Teil mit der Note 6 (ungenügend) abgeschlossen worden sein, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden, selbst wenn die schriftliche Prüfung und die Prüfung der praktischen Aufgabe über 50 % liegen. Weiterhin müssen in mindestens zwei schriftlichen Prüfungsteilen ausreichende Ergebnisse erzielt worden sein.

Mündliche Nachprüfung

Sollte es knapp geworden sein, so bietet die Ausbildungsordnung die Möglichkeit für den Prüfungsausschuss eine mündliche Nachprüfung anzuordnen, wenn es eine reale Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung gibt. Dabei ergibt sich eine Gewichtung von 2 : 1, dies bedeutet, dass die schriftlichen Ergebnisse mit zwei gewichtet werden und die mündliche Prüfung mit 1.

Weiterführende Informationen

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