Zinsen beim Privatkredit: So legen Sie als Kreditgeber einen fairen und sicheren Zinssatz fest

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Zinsen beim Privatkredit richtig festlegen: So kalkulieren Sie als Kreditgeber fair, sichern Ihr Risiko ab und vermeiden Steuer- und Rechtsfallen.
Zinsen beim Privatkredit

Die Zinsen beim Privatkredit sind der Dreh- und Angelpunkt, wenn Sie Geld privat verleihen – egal ob an Familie, Freunde oder im erweiterten Bekanntenkreis. Sie bestimmen nicht nur Ihre Rendite, sondern auch das Risiko, die Beziehungsebene und (oft unterschätzt) die rechtlichen und steuerlichen Folgen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Zinsen beim Privatkredit üblich sind, wie Sie Ihren Zinssatz marktnah und nachvollziehbar festlegen und wie Sie sich als Kreditgeber so absichern, dass aus „ich leihe mal schnell Geld“ ein planbarer, sauber dokumentierter Privatkredit wird.

Auf einen Blick

  • Orientierung am Markt: Als Referenz können Sie die Bundesbank-Zinsstatistik nutzen (Bank-Durchschnittswerte).
  • Ihre Zinslogik: Referenzzins + Risikoaufschlag − Sicherheitenbonus = sinnvoller Privatkredit-Zinssatz.
  • Recht & Verzug: Verzugszinsen und Wuchergrenzen sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
  • Steuern: Zinsen aus Privatdarlehen sind in der Regel Kapitalerträge – und gehören in die Steuererklärung.

Grundlagen: Was bedeutet Zinsen beim Privatkredit aus Sicht des Kreditgebers?

Ein Privatkredit (auch Privatdarlehen) ist im Kern ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen: Sie stellen einen Betrag zur Verfügung, der Darlehensnehmer zahlt zurück – und zahlt Zinsen, wenn Sie diese vereinbaren. Rechtlich ist der Darlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt; § 488 BGB beschreibt die typischen Pflichten (Auszahlung durch den Darlehensgeber, Rückzahlung und ggf. Zinszahlung durch den Darlehensnehmer). § 488 BGB im Wortlaut

Für Sie als Kreditgeber sind die Zinsen beim Privatkredit mehr als „ein bisschen Extra“: Sie sind die Entschädigung für

  • das Ausfallrisiko (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug, Streit),
  • die gebundene Liquidität (Sie können das Geld nicht anderweitig nutzen),
  • den Aufwand (Vertrag, Kommunikation, Zahlungskontrolle),
  • und – ganz praktisch – die Steuern auf Zinserträge.

Gleichzeitig sind Zinsen auch ein Beziehungsfaktor. Zu hohe Zinsen wirken schnell unfair. Zu niedrige Zinsen können dazu führen, dass der Kredit „nicht ernst genommen“ wird (fehlende Priorität bei der Rückzahlung). Ein gut gewählter Zinssatz ist daher fair, nachvollziehbar und schriftlich sauber fixiert.

Zinsarten verstehen: Nominalzins, Effektivzins, Verzugszinsen

Nominalzins

Der Nominalzins ist der „reine“ Zinssatz, den Sie im Vertrag festlegen (z. B. 6 % p. a.). Er beschreibt, wie viel Zins pro Jahr auf die Restschuld anfällt – ohne Nebenkosten.

Effektivzins

Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich Kosten, die den Kredit verteuern (z. B. Gebühren). Bei einem klassischen Privatkredit ohne Gebühren sind Nominalzins und Effektivzins oft sehr nah beieinander – häufig praktisch identisch.

Wichtig für die Praxis: Wenn Sie als private Person plötzlich „Bearbeitungsgebühren“, „Servicepauschalen“ oder ähnliches erheben, wirkt das nicht nur unprofessionell – es macht die Berechnung des Effektivzinses komplizierter und kann Streit provozieren. Für viele Privatkredite ist ein klarer Zinssatz ohne Zusatzgebühren die bessere Nutzererfahrung für beide Seiten. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag Kreditkosten.

Verzugszinsen: Was passiert, wenn nicht pünktlich gezahlt wird?

Wenn der Darlehensnehmer in Verzug gerät, sind Verzugszinsen relevant. Das Gesetz sieht hierfür einen Verzugszinssatz vor: Bei Verbraucherbeteiligung beträgt er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) ansehen

Der Basiszinssatz wiederum wird halbjährlich angepasst und von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht. Zum 1. Januar 2026 liegt er bei 1,27 %. Bundesbank: Basiszinssatz 1.1.2026

Für Sie bedeutet das als grobe Orientierung: Wenn ein Verbraucher im Zahlungsverzug ist, liegt der gesetzliche Verzugszins bei 1,27 % + 5,00 % = 6,27 % p. a. (Stand 1.1.2026). Im Vertrag können Sie Regelungen zu Mahnabläufen, Fälligkeiten und Verzug aufnehmen – aber achten Sie darauf, verständlich und angemessen zu bleiben.

Welche Zinsen beim Privatkredit sind üblich? Orientierung am Markt (2026)

Eine zentrale Frage lautet: Welche Zinsen beim Privatkredit sind üblich? Anders als bei Bankkrediten gibt es für private Darlehen keine einheitliche „Preisliste“. Dennoch ist eine marktorientierte Herangehensweise sinnvoll – schon allein, um Fairness zu belegen und extreme Abweichungen (in beide Richtungen) zu vermeiden.

Als Referenz können Sie auf Bank-Marktwerte schauen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht dafür Zinsstatistiken. In der Zinsstatistik zu Konsumentenkrediten (Neugeschäft) liegt der durchschnittliche effektive Jahreszins im November 2025 bei 8,43 % p. a. (Konsumentenkredite an private Haushalte insgesamt). Bundesbank Zinsstatistik (PDF)

Das heißt nicht, dass Sie privat automatisch 8,43 % verlangen sollten. Aber dieser Wert ist ein realistischer Anker: Ein Privatkredit, der deutlich darunter liegt, kann als sehr günstig gelten (z. B. bei hoher Sicherheit oder enger Beziehung). Ein Privatkredit deutlich darüber braucht eine sehr gute Begründung (hohes Risiko, fehlende Sicherheiten) – und sollte rechtlich sauber geprüft werden.

Situation aus Sicht des KreditgebersTypische Spanne (Orientierung)Wann das plausibel ist
Sehr geringes Risiko (z. B. sehr stabile Einnahmen, kurzer Zeitraum, Sicherheit vorhanden)ca. 3–6 % p. a.Wenn Sie den Kredit bewusst günstig geben wollen, aber trotzdem einen klaren Zins vereinbaren.
Normales Risiko (keine harte Sicherheit, aber nachvollziehbare Rückzahlungsfähigkeit)ca. 6–9 % p. a.Nahe an typischen Bank-Referenzwerten; oft fair für beide Seiten.
Erhöhtes Risiko (unsichere Einkommenslage, lange Laufzeit, kaum Puffer)ca. 9–12 % p. a.Nur sinnvoll, wenn Sie zusätzlich absichern und sehr bewusst entscheiden, überhaupt zu verleihen.
Hohes Risiko (Zahlungsprobleme bereits sichtbar, „letzte Rettung“, keine Sicherheiten)Meist besser: nicht verleihenHier hilft ein hoher Zinssatz selten – das Ausfallrisiko bleibt oft das Hauptproblem.

Hinweis zur Einordnung: Die Spannen oben sind keine Rechts- oder Anlageberatung, sondern eine praxisnahe Orientierung, wie private Kreditgeber häufig denken: Sicherheit und Bonität drücken die Zinsen, Risiko treibt sie hoch. Der wichtigste Punkt ist jedoch: Ein Privatkredit ist kein Bankprodukt. Wenn Ihre Risikoprüfung schlecht ausfällt, ist „nicht verleihen“ oft die beste Renditeentscheidung.

So kalkulieren Sie den Zinssatz als Kreditgeber (ohne sich zu verrechnen)

Wenn Sie die Zinsen beim Privatkredit festlegen, hilft eine klare Logik. Viele Privatkredit-Geber machen entweder den Fehler, „einfach irgendwas“ zu nehmen – oder sie orientieren sich nur am Verhältnis („Freundschaftsrabatt“) und vergessen Risiko, Laufzeit und Steuern.

Die einfache Formel: Referenzzins + Risikoaufschlag − Sicherheitenbonus

Starten Sie mit einem Referenzzins (z. B. Bank-Orientierung aus der Bundesbank-Statistik). Dann addieren Sie einen Risikoaufschlag – und ziehen ggf. einen Sicherheitenbonus ab, wenn Sie eine echte Absicherung haben.

6 Faktoren, die Ihren Privatkredit-Zins wirklich bestimmen

  • Bonität & Zahlungsfähigkeit: Einkommen, feste Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Rücklagen. Bitten Sie im Zweifel um Nachweise.
  • Laufzeit: Je länger Ihr Geld gebunden ist, desto wichtiger werden Zinsniveau und Risikoabsicherung.
  • Tilgungsstruktur: Ratenkredit (annuitätisch) vs. endfällige Rückzahlung. Endfällig klingt bequem, ist für Kreditgeber riskanter.
  • Sicherheiten: Bürgschaft, vertragliche Sicherungsabreden, notarielles Schuldanerkenntnis – alles, was die Durchsetzbarkeit erhöht, kann Ihren „Zinsbedarf“ senken.
  • Beziehungsebene: Bei Familie/Freunden ist ein „Marktzins“ manchmal unpassend – aber ein Nullzins kann Nebenfolgen haben (siehe Steuern).
  • Steuern & Nettorendite: Entscheidend ist, was nach Steuern bei Ihnen ankommt – nicht nur der nominelle Zinssatz.

Praxis-Tipp: Schreiben Sie sich Ihre Zinsbegründung in 3 Sätzen auf (Marktbezug – Risiko – Sicherheiten). Diese Mini-Dokumentation hilft später enorm, wenn es zu Nachfragen kommt – sei es in der Familie oder gegenüber dem Finanzamt (z. B. bei stark verbilligten Darlehen).

Beispielrechnungen: Was bedeuten 4 %, 6 % oder 9 % Zinsen beim Privatkredit konkret?

Zahlen schaffen Klarheit. Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie stark sich die Zinsen beim Privatkredit in Euro auswirken – bei einem typischen Privatdarlehen über 10.000 € mit 36 Monaten Laufzeit und gleichbleibender Rate (vereinfachte Annuität, ohne Gebühren, gerundete Werte).

Zinssatz (p. a.)Monatliche Rate (ca.)Gesamtzinsen über 36 Monate (ca.)Gesamtrückzahlung (ca.)
4 %295,24 €628,63 €10.628,63 €
6 %304,22 €951,90 €10.951,90 €
9 %318,00 €1.447,90 €11.447,90 €

So lesen Sie das als Kreditgeber: Zwischen 4 % und 9 % liegen in diesem Beispiel rund 819 € Zinsdifferenz. Das ist kein „Detail“, sondern oft der Unterschied zwischen „Risiko lohnt sich“ und „Risiko lohnt sich nicht“.

Wenn Sie einen Tilgungsplan brauchen (z. B. um die Zinsanteile pro Monat zu sehen), können Sie einen neutralen Kreditrechner nutzen. Beispielsweise: Kreditrechner mit Tilgungsplan.

Rechtliche Leitplanken für Privatkredit-Zinsen: Das sollten Sie kennen

Ein Privatkredit ist rechtlich kein „Freizeitprojekt“. Spätestens wenn es zu Verzug, Streit oder Trennung von Partnern kommt, zählt, was Sie schriftlich geregelt haben – und ob Ihre Konditionen angemessen sind.

Darlehensvertrag: Ohne klare Vereinbarung ist vieles unklar

Der Darlehensvertrag nach § 488 BGB ist die Basis: Betrag, Auszahlung, Laufzeit, Tilgung, Zins, Fälligkeiten. Je präziser, desto besser.

Verzugszinsen: Gesetzlicher Rahmen

Wenn der Darlehensnehmer nicht zahlt und in Verzug ist, greift § 288 BGB. Für Verbraucherbeteiligung sind es fünf Prozentpunkte über Basiszinssatz.

Wucher und sittenwidrige Zinsen: Warum „viel hilft viel“ gefährlich ist

Extrem hohe Zinsen können rechtlich problematisch sein. In der Rechtsprechung wird ein auffälliges Missverhältnis bei Darlehenszinsen häufig dann angenommen, wenn der vereinbarte Zinssatz den marktüblichen Zins relativ um etwa 100 % übersteigt (also ungefähr doppelt so hoch ist) oder absolut um rund 12 Prozentpunkte und mehr darüber liegt – stets zusammen mit weiteren Umständen des Einzelfalls. Wenn Sie stark vom Markt abweichen, sollten Sie das juristisch prüfen lassen und lieber konservativ kalkulieren.

BaFin & Erlaubnispflicht: Wann wird private Kreditvergabe „gewerblich“?

Ein einzelnes Privatdarlehen im persönlichen Umfeld ist in der Regel kein Bankgeschäft. Wenn Sie jedoch systematisch und wiederholt Darlehen vergeben, kann eine bankaufsichtsrechtliche Einordnung relevant werden. Die BaFin erläutert den Tatbestand des Kreditgeschäfts und Abgrenzungen in einem Merkblatt. BaFin: Merkblatt Kreditgeschäft

Merksatz: Je „bankähnlicher“ Ihr Verhalten wird (häufige Kredite, Standardprozesse, Gewinnerzielungsabsicht, Werbung), desto eher sollten Sie die regulatorische Seite mitdenken.

Steuern: So versteuern Sie Zinsen aus dem Privatkredit

Als Kreditgeber sollten Sie die Steuerseite früh klären. Grundsätzlich sind Zinseinnahmen häufig Einkünfte aus Kapitalvermögen (EStG § 20). EStG § 20 (Gesetze im Internet)

Die Besteuerung von Kapitalerträgen wird im Rahmen der sogenannten Abgeltungsteuer/Kapitalertragsteuer behandelt. Das Bundesfinanzministerium bietet hierzu Informationen und Veröffentlichungen. BMF: Abgeltungsteuer

Was heißt das praktisch?

  • Sie müssen Zinserträge dokumentieren: Zahlungsnachweise, Tilgungsplan, Vertrag.
  • Sie müssen Zinserträge meist selbst erklären: Anders als bei Bankzinsen führt bei einem Privatdarlehen kein Kreditinstitut automatisch Steuern ab.
  • Netto vs. Brutto: Entscheidend ist, was nach Steuer bei Ihnen übrig bleibt. Ein „guter“ Zins kann netto deutlich kleiner wirken.

Sonderfall Familie: Zinslos oder „zu niedrig“ kann Schenkungsteuer auslösen

Wenn Sie im Familienkreis (oder an nahestehende Personen) zinslos oder deutlich unter marktüblich verleihen, kann der Zinsvorteil steuerlich als Schenkung bewertet werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu Entscheidungen zur schenkungsteuerlichen Behandlung und zur Bewertung des Zinsvorteils getroffen; maßgeblich kann der Vergleich mit marktüblichen Zinsen sein. BFH-Entscheidung (Übersicht)

Im Bewertungsgesetz ist zudem geregelt, dass der Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme zu 5,5 % anzunehmen ist, wenn kein anderer Wert feststeht (§ 15 BewG). § 15 BewG

Praxisempfehlung: Bei größeren Beträgen oder langen Laufzeiten im Familienkreis ist ein kurzer Termin beim Steuerberater oft günstiger als eine spätere Überraschung. Für Ihren Zins bedeutet das: „Freundschaftszins“ ja – aber bitte begründet und dokumentiert.

Vertrag & Absicherung: Damit Ihr Privatkredit nicht zum Streitfall wird

Gute Zinsen beim Privatkredit bringen wenig, wenn Sie die Rückzahlung nicht durchsetzen können. Deshalb sollten Sie zwei Ziele zusammen denken: fairer Zinssatz und hohe Rückzahlungswahrscheinlichkeit.

Diese Vertragsbausteine sollten Sie als Kreditgeber immer regeln

  • Darlehenssumme und Auszahlungsdatum
  • Zinssatz (p. a.), Zinsbeginn, Zinsberechnung (z. B. auf Restschuld)
  • Rückzahlungsplan (Ratenhöhe, Fälligkeit, Laufzeit)
  • Sondertilgungen (erlaubt oder nicht, wie verrechnet wird)
  • Verzug (ab wann, Mahnablauf, Verzugszinsen)
  • Sicherheiten (falls vorhanden) und was bei Ausfall passiert

Wenn Sie eine solide Vorlage nutzen möchten: Finanztip stellt ein Muster für einen privaten Darlehensvertrag bereit.

Absicherung: Was ist realistisch im privaten Umfeld?

In der Praxis sind nicht alle Sicherheiten „familien- oder freundschaftstauglich“. Dennoch gibt es sinnvolle Stufen:

  • Stufe 1: Transparenz – klare Raten, klare Termine, Dauerauftrag, schriftlicher Vertrag.
  • Stufe 2: Nachweise – Einkommensnachweise, Haushaltsrechnung, freiwillige Schufa-Datenkopie durch den Darlehensnehmer.
  • Stufe 3: Zusätzliche Sicherheit – Bürgschaft (vorsichtig!), werthaltige Sicherheiten, im Einzelfall notarielle Lösungen.

Je besser die Absicherung, desto leichter können Sie die Zinsen beim Privatkredit moderat halten – ohne dass Sie ein blindes Risiko eingehen.

Checkliste: Zinsen beim Privatkredit festlegen – Schritt für Schritt

Wenn Sie es pragmatisch mögen, nutzen Sie diese Checkliste. Sie führt Sie in wenigen Minuten zu einem Zinssatz, der marktnah, fair und begründbar ist.

  • Marktanker setzen: Referenzzins aus seriöser Quelle notieren (z. B. Bundesbank-Zinsstatistik).
  • Risiko prüfen: Wie wahrscheinlich ist pünktliche Rückzahlung? Welche Puffer gibt es?
  • Laufzeit bewerten: Kurze Laufzeit = weniger Risiko; lange Laufzeit = mehr Risiko/Zinsbedarf.
  • Tilgung festlegen: Rate, Fälligkeit, Sondertilgungen, klare Zahlungswege (Dauerauftrag/Lastschrift).
  • Sicherheiten klären: Was ist realistisch – und schriftlich sauber?
  • Zinssatz ableiten: Referenzzins + Risikoaufschlag − Sicherheitenbonus.
  • Fairness-Check: Würden Sie diesen Zinssatz jemand anderem erklären können – in einem Satz?
  • Rechts-Check: Extremwerte vermeiden; bei starken Abweichungen rechtlich beraten lassen.
  • Steuer-Check: Zinsen dokumentieren, Einordnung als Kapitalertrag prüfen.
  • Alles schriftlich: Vertrag unterschreiben lassen, Zahlungsnachweise sauber ablegen.

FAQ zu Zinsen beim Privatkredit (Kreditgeber-Perspektive)

Muss ein Privatkredit verzinst sein?
Nein. Sie können auch zinslos verleihen. Aus Kreditgeber-Sicht sollten Sie trotzdem einen Vertrag machen, um Rückzahlung und Fälligkeit zu klären. Bei zinslosen oder sehr niedrig verzinsten Darlehen im Familienkreis können jedoch steuerliche Themen (Schenkungsteuer/Zinsvorteil) relevant werden.

Wie oft sollte ich „Zins- und Ratenzahlung“ kontrollieren?
Mindestens monatlich: Eingang der Rate prüfen, Abweichungen sofort ansprechen, alles dokumentieren. Ein „zu spätes Reagieren“ ist einer der häufigsten Gründe, warum Privatkredite eskalieren.

Soll ich lieber einen festen Zinssatz vereinbaren?
Für die meisten Privatdarlehen ist ein fester Zinssatz nutzerfreundlicher und konfliktärmer. Variable Zinsen und Zinsanpassungsklauseln sind möglich, aber oft unnötig kompliziert – und später schwer zu erklären.

Wie hoch darf ich die Zinsen beim Privatkredit ansetzen?
Es gibt keinen pauschalen „Maximalzins“. Entscheidend sind Angemessenheit, Marktbezug und die Umstände des Einzelfalls. Sehr hohe Zinsen können rechtlich riskant sein (Stichwort Sittenwidrigkeit/Wucher). Wenn Sie deutlich außerhalb eines marktnahen Rahmens liegen, sollten Sie die Konditionen juristisch prüfen lassen. Mehr dazu lesen Sie auch im Beitrag Wucherzinsen.

Was ist ein guter „Startwert“, wenn ich unsicher bin?
Orientieren Sie sich am Markt (z. B. Bundesbank-Daten), und bleiben Sie in einer plausiblen Spanne. Für viele normale Privatkredite sind einstellige Zinsen üblich, sofern Bonität und Rückzahlungsplan stimmen. Wichtig ist, dass der Zinssatz zu Ihrem Risiko passt – nicht zu einem Bauchgefühl.


Fazit: Gute Zinsen beim Privatkredit sind vor allem gut begründet

Wenn Sie einen Privatkredit vergeben, sollten Sie die Zinsen beim Privatkredit nicht als Nebensache behandeln. Der beste Zinssatz ist der, der zu Risiko, Laufzeit, Absicherung und Beziehungsebene passt – und den Sie bei Bedarf in einem Satz erklären können.

Nutzen Sie für die Zinsfindung seriöse Referenzen (z. B. Bundesbank), regeln Sie Verzug und Rückzahlung klar, und denken Sie auch an die Steuern. Dann wird aus privatem Geldverleih ein sauber strukturiertes Darlehen, bei dem Sie als Kreditgeber die Kontrolle behalten.

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